Letzte Woche haben die Schweiz und Neuseeland ein so genanntes Trilateralisierungsabkommen paraphiert. Ein paar Wochen zuvor hatte die Schweiz bereits mit Norwegen eine analoge Vereinbarung paraphiert. Folgen auf die bilateralen Abkommen nun die trilateralen?

Wir erinnern uns: Am 1. Januar 2009 ist die Schweiz dem Europäischen Veterinärraum beigetreten. In detailreichen bilateralen Abkommen einigten sich die Schweiz und die Europäische Union auf die gleichen Strategien und Massnahmen bezüglich Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit. Der Beitritt zum Europäischen Veterinärraum hat der Schweiz einige Vorteile gebracht: Der Handel mit Tieren und tierischen Produkten wie Käse oder Fleisch ist einfacher geworden. Die tierärztlichen Kontrollen an der Grenze entfielen, der administrative Aufwand beim Im- und Export wurde kleiner und die Regelungen harmonisiert. Der Europäische Markt mit seinen 490 Millionen Konsument/innen ist seither für Schweizer Produzenten leichter zugänglich.

Die Schweiz ist nicht das einzige Land, das von einem erleichterten Zugang zum Europäischen Markt profitieren möchte. Andere Länder, Neuseeland zum Beispiel, haben ebenfalls bilaterale Abkommen mit der EU in Bezug auf Gesundheitsstandards und Handelserleichterungen.

Die Schweiz und Neuseeland haben also in etwa die gleichen Abkommen mit der EU, der direkte Handel zwischen den beiden Ländern ist damit aber natürlich nicht geregelt. Man hat sich deshalb darauf geeinigt, die jeweiligen bilateralen Abkommen zu einem trilateralen zu erweitern. Nach dem Motto „die Freunde unserer Freunde sind auch unsere Freunde“.

Für den direkten Handel mit Tieren und tierischen Produkten zwischen der Schweiz und Neuseeland gelten nun dieselben Regeln wie zwischen der Schweiz und der EU. Die Neuseeländer werden leichter zu Greyerzer und Appenzeller Käse kommen und wir einfacher zu Lammfleisch. Es geht immerhin um Lammfleischimporte im Wert von 35 Millionen Franken jährlich.