Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Tierische Eiweisse wieder an Hühner und Schweine verfüttern – was meint das BVET?

In der Schweiz ist die Verfütterung von tierischen Eiweissen an Wiederkäuer seit 1991 (EU-weit 1994) verboten. Anfangs 2001 wurde das Verbot in der Schweiz und der EU auf alle Nutztiere ausgeweitet („generelles Verbot“). Der Grund: Die Verfütterung von kontaminiertem tierischem Eiweiss an Rinder ist der wichtigste Übertragungsweg des BSE-Erregers.

Unterdessen gibt es sowohl in der Schweiz als auch in der EU Überlegungen zu einer Wiederverwendung tierischer Eiweisse in der Fütterung. Warum dieser Gesinnungswandel?

Die Hintergründe:
• Hühner und Schweine sind Allesfresser, sie fressen auch in freier Natur tierische Eiweisse. Aus der Forschung gibt es keine Hinweise, dass sie an BSE erkranken können.
• Durch die Wiedereinführung der Verfütterung tierischen Eiweisse kann die Abhängigkeit von anderen Eiweissquellen, z.B. Soja, gesenkt werden. In Europa ständen dadurch etwa 3-5 Mio Tonnen Eiweiss für die Nutztierverfütterung wieder zur Verfügung (Quelle: Verein der Schweizer Futtermittelfabrikanten (VSF))
• In den letzten Jahren wurden neue Nachweismethoden erarbeitet, um tierische Eiweisse aufgeschlüsselt nach bestimmten Tierarten in Futtermitteln nachzuweisen.
• Verschiedene internationale Gutachten führen wissenschaftlich aus, dass eine Lockerung des heute geltenden generellen Verbots grundsätzlich möglich ist (Panel 2007-2010 des wissenschaftlichen Gremiums für biologische Gefahren der European Food Safety Authority EFSA, BIOHAZ).

Die BSE Situation in der Schweiz hat sich in den letzten Jahren markant entspannt und das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) unterstützt eine sichere und ökologisch sinnvolle Wiederverwendung von tierischen Eiweissen in der Fütterung von Hühnern und Schweinen. Die Lockerung des generellen Verfütterungsverbots darf aber nur unter sehr restriktiven Bedingungen erfolgen. Die Voraussetzungen dafür wurden bereits 2004 im Bericht der Bundesämter BLW, BVET und BAG über Massnahmen betreffend die Wiederverwertung tierischer Nebenprodukte festgelegt:
• In Frage kommen nur tierische Eiweisse aus der Schlachtung von gesunden Tieren.
• Es darf kein tierisches Eiweiss an "Pflanzenfresser" (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen) verfüttert werden.
• Nur die artfremde Verfütterung von tierischen Eiweissen darf möglich sein, das heisst von Hühnern an Schweine und von Schweinen an Hühner. Kannibalismus muss ausgeschlossen bleiben.
Unabhängig von den wissenschaftlichen Bedingungen braucht die Umsetzung der Wiederverwendung tierischer Eiweisse die Akzeptanz im Markt, bei allen Stufen der Lebensmittelkette, bei der Politik und den Konsumenten und Konsumentinnen. Aufgrund des gemeinsamen Veterinärraums der Schweiz mit der EU kann sie nur im Gleichschritt mit den Entwicklungen in unseren Nachbarländern erfolgen.

Bis Ende Jahr müssen verschiedene offene Fragen geklärt werden. In der Verarbeitung ist eine absolute Trennung gegenüber Pflanzenfressern wichtig. Dies geht von der Schlachtung, über Futtermühle und Transport bis zum Tierhaltungsbetrieb. Hier sind im Markt noch tiefgreifende Anpassungen notwendig. Auch muss die Kontrolle sichergestellt sein.

Das BVET ist Mitglied einer Arbeitsgruppe (AG), welche sich mit diesen technischen Fragen auseinandersetzt. Die AG wird geleitet vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) und setzt sich zusammen aus Vertretern der Tierhalterorganisationen, der gesamten Fleischbranche, der Verwerter, der Futtermittelbranche, der Grossverteiler und der Konsumentenorganisationen. Es ist allen klar, dass es kein Zurück zur Verfütterungspraxis vor 1991 gibt. Letztendlich kann eine Verordnungsänderung Möglichkeiten eröffnen, die tierischen Eiweisse wieder zu verwenden anstatt zu verbrennen. Ob diese dann tatsächlich wieder ins Hühner- oder Schweinefutter gelangen, wird der Markt entscheiden.

Ein Sommer mit Blüemli – Blüemli soll gesömmert werden

Blüemli ist 7 Monate alt und noch nie mit der Bovinen Virusdiarrhoe BVD in Berührung gekommen. Während der Sömmerung kommt das Rind mit Tieren aus verschiedenen Betrieben in Kontakt und die Gefahr, doch noch mit BVD angesteckt zu werden, steigt. Denn obwohl die BVD-Ausrottung in der Schweiz seit ihrem Beginn 2008 gut vorangekommen ist, ist die Krankheit noch nicht ausgerottet. Die Sömmerung 2011 wird deshalb streng überwacht. In der Folge begleiten wir Blüemli durch den Alpsommer und dokumentieren die unbedingt nötigen Anstrengungen, die unternommen werden, damit Blüemli und alle anderen Rinder in der Schweiz frei von BVD bleiben.

Am 8. November 2010 wird Blüemli in den Stall von Christian und Marianne Gertsch auf der Mettmenegg im hinteren Simmental geboren. Blüemli gehört zum Simmentaler-Fleckvieh und ist ein schönes und starkes Tier, wie alle Rinder in seinem Stall.

Blüemli, geboren am 8. November 2010 auf der Mettmenegg
Blüemli, geboren am 8. November 2010 auf der Mettmenegg

 

Kurz nach seiner Geburt wird Blüemli auf BVD getestet. Das ist wichtig. Denn obwohl BVD heute schon aus vielen Schweizer Ställen verschwunden ist, ist der Kampf gegen eine ansteckende Krankheit erst dann gewonnen, wenn auch die letzten überträgertiere ausgerottet sind.
So entnimmt Christian Gertsch Blüemli gleichzeitig mit dem Anbringen der gelben Ohrmarke eine Gewebeprobe und schickt diese ins Labor. Kurze Zeit später erfährt Marianne Gertsch auf der Tierverkehrsdatenbank, dass Blüemli nicht nur gesund aussieht, sondern auch gesund ist. Blüemli ist BVD-negativ, wie bis jetzt alle Rinder auf der Mettmenegg.
Dieses gute Resultat ist auch der Verdienst von Christian und Marianne Gertsch. Sie sind immer wachsam und achten bei ihren Tieren auf Symptome, die für BVD sprechen könnten. Haben ihre Tiere vermehrt Durchfall, kommt es zu Fruchtbarkeitsstörungen und Aborten, oder wird ein schwaches Kalb geboren, besprechen sie dies sofort mit dem Tierarzt. Auch achten Gertsches auf gute Hygiene beim Abkalben und kaufen nur BVD-negativ getestete Tiere zu.  

Besprechung
 Christian Gertsch bespricht mit dem Tierarzt Andreas Künzi die Vorkommnisse im Stall

Im Juni 2011 soll Blüemli, inzwischen 7 Monate alt, erstmals auf die Alp. Schon auf der Frühlingsallmend kommt es mit Rindern aus anderen Betrieben in Kontakt. Darunter trächtige Tiere, die gesperrt sind, weil es in ihrem Herkunftsbetrieb BVD gab. So steigt die Gefahr, dass sich Blüemli mit BVD ansteckt, und die Sömmerung wird zu einem heiklen Moment für die BVD-Ausrottung.

Blick von der Mettmenegg auf die Frühlingsallmend
Blick von der Mettmenegg auf die Frühlingsallmend

 

Deshalb werden in diesem Jahr auf grossen Alpen, auf denen viele Tiere aus verschiedenen Betrieben zusammenkommen, zusätzliche Tests durchgeführt. Ein Teil der jungen Tiere, die zwischen 6 und 18 Monate alt sind, werden vor und nach der Sömmerung auf Antikörper gegen BVD im Blut getestet. Blüemli ist eines davon, da es noch nie mit BVD in Kontakt gekommen ist und daher keine Antikörper gegen das Virus im Blut hat. Tierarzt Andreas Künzi entnimmt ihm eine Blutprobe. Eine Woche später bestätigt sich: Blüemli ist Antikörper-negativ!

Blüemli wird für den BVD-Antikörper-Test Blut entnommen
Blüemli wird für den BVD-Antikörper-Test Blut entnommen

 

Sollte Blüemli im Herbst Antikörper aufweisen, würde das heissen, dass es während der Sömmerung doch noch mit dem BVD-Virus in Berührung gekommen ist. In einem solchen Fall werden alle trächtigen Kühe, die den Sommer ebenfalls auf dieser Alp verbracht haben, bis zum Abkalben gesperrt, und die Veterinärdienste werden versuchen, die Ursache für die Ansteckung zu finden.

Wie es mit Blüemli weitergeht und welche Anstrengungen seitens der Tierhaltenden, Tierärzteschaft und Behörden unternommen werden, damit BVD ganz aus der Schweiz verschwindet, lesen Sie in loser Folge auf dieser Seite.

Weitere Informationen finden Sie auf www.stopbvd.ch

250 Jahre Veterinärwesen – Menschen- und Tiergesundheit sind untrennbar

Vor 250 Jahren wurde in Lyon (F) die erste veterinärmedizinische Ausbildungsstätte gegründet. Aus diesem Anlass erklärte das  Internationale Tierseuchenamt (OIE) 2011 zum Jahr der Veterinärmedizin. Weltweit finden viele Veranstaltungen statt, welche die Bedeutung der Veterinärmedizin für Tier und Mensch aufzeigen.
In der Schweiz luden am 31. Mai 2011 das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), die Gesellschaft für Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte und die Vetsuisse Fakultät der Universitäten Bern und Zürich gemeinsam zu einem Sommerempfang ein.

Bundesrat J. Schneider-Amman
Bundesrat Johann Schneider Ammann (Quelle: LID)

In seiner Begrüssungsrede brachte  Bundesrat Schneider-Ammann, selber Sohn eines Tierarztes, seine enge Verbundenheit mit dem Veterinärwesen immer wieder mit persönlichen Gedanken zum Ausdruck. Er zeigte auf, welche Bedeutung der Veterinärmedizin für Mensch und Tier auch heute noch zu kommt. So hätte auch heute der Ausbruch einer schweren Tierseuche verheerende Auswirkungen – nicht nur auf die Landwirtschaft, sondern auf die gesamte Wirtschaft des Landes. Der Bundesrat wies auch darauf hin, dass das schweizerische Veterinärwesen ein Erfolgsmodell ist. Immer wieder wurden in der Schweiz gezielt, mit grossem Können und grossem Einsatz Seuchen ausgerottet. Um den sehr guten Tierseuchenstatus der Schweiz weiter aufrechterhalten zu können, hat das Bundesamt für Veterinärwesen kürzlich die Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+ ausgearbeitet. Diese Strategie setzt stark auf die Prävention, aber auch auf den intensiven Einbezug der Tierhalter bei der Gesunderhaltung des Viehbestandes. Denn bei der Vorsorge, Diagnostik und Bekämpfung von Tierseuchen ist der Einbezug aller Beteiligten entscheidend. Neben der Partnerschaft von Tierärzten und Tierhaltern ist in der Schweiz das Zusammenspiel zwischen Bund und Kantonen, aber auch zwischen dem Veterinärdienst und der Vetsuisse-Fakultät der Universitäten Bern und Zürich von grosser Bedeutung. Nur durch das reibungslose Zusammenspielen aller Kräfte und Fähigkeiten können Tierseuchen wirksam bekämpft  oder - noch besser - verhindert werden.

 M. Eloit
Monique Eloit, stv. Generaldirektorin der Weltorganisation für Tiergesundheit.

Frau Dr. Monique Eloit, Stellvertretende Generaldirektorin der Internationalen Organisation für Tiergesundheit in Paris (OIE), sprach über die Bedeutung des tierärztlichen Berufes in der Gesellschaft und zeigte, wie sehr heute das Veterinärwesen  weltweit mit  dem Wohl der Gesellschaft verbunden ist. Denn über 1 Milliarde armer Bauern überleben nur dank der Viehhaltung. Die Gesundheit der Menschen ist wesentlich abhängig von der Gesundheit der Tiere, so gibt es viele Krankheiten, die sogenannten Zoonosen, die von Tieren auf Menschen übertragen werden können und umgekehrt. Auch die Lebensmittelsicherheit ist eng verbunden mit der Gesundheit der Tiere. Und nicht zuletzt ist das persönliche Wohlbefinden vieler Menschen geprägt von Tieren: Tiere sind wichtige Begleiter im Alltag, sei es als Schutz oder zur Rettung (Polizeihunde,  Lawinenhunde, Suchhunde), sei es als Helfer (Blindenhunde) oder als Begleiter in der Freizeit. Damit machte Frau Dr. Eloit deutlich, dass das Veterinärwesen nicht mehr unabhängig vom Gesundheitswesen ist und umgekehrt. Die OIE verfolgt deshalb ein „One Health Concept“. Dieses umfasst einerseits die Kontrollen entlang der Lebensmittelkette, aber auch die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung, die Bekämpfung der Zoonosen etc.

Prof.Dr. F. Althaus
Felix Althaus, Dekan Vetsuisse Zürich (Quelle: LID)

Der Dekan der Vetsuisse Universität, Prof. Dr. Felix Althaus, zeigte in seinen „Gedanken zur Veterinärmedizin in der Schweiz“, dass die Vetsuisse Bern Zürich sich ebenfalls in dieser Hinsicht entwickelt. So orientiert sich die Ausbildung zukünftiger Tierärztinnen und Tierärzte an den sich verändernden Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft und trägt dem vermehrten globalen Handel und den damit verbundenen Risiken der Einschleppung von Krankheitserregern Rechnung. Mit der Gründung von Agrovet und dem Veterinary Public Health - Institut (VPHI) werden Zusammenarbeit zwischen Agrarwirtschaft und Gesundheitswesen gefördert und Synergien genutzt. Während das «AGROVET-STRICKHOF – Translational Research Center» zum Ziel hat, in Zusammenarbeit mit der Vetsuisse Fakultät der Universitäten Zürich und Bern, dem Departement für Agrar- und Lebensmittelwissenschaften der ETH Zürich, der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und dem Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich ein umfassendes Kompetenzzentrum für Forschung und Lehre im Bereich der «Produktion von gesunden Lebensmitteln mit gesunden Tieren und Überwachung der ganzen Lebensmittelkette» aufzubauen, beinhalten die Aktivitäten im Bereich VPH die Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von Zoonosen, weiter die Lebensmittelhygiene sowie die Aspekte des Tierschutzes und der damit verbundenen Verbesserungen für die Tiere.
Das Ziel ist auch hier: eine Bündelung der Kräfte zum Schutz der Tiere und zur Stärkung eines zukunftsorientierten Agrarsektors in der Schweiz, aber auch zur Erhaltung der Tiergesundheit und damit zur Garantie von sicheren und gesunden tierischen Lebensmitteln für die Bevölkerung.

Klonfleisch: Keine Regelung in der EU

In der EU sind die Vermittlungsgespräche zum Umgang mit Klonfleisch sind gescheitert. Letzte Woche hätte die Suche nach einem Kompromiss nach dreijährigen zähen Verhandlungen fortgesetzt werden sollen. Die Verhandlungen wurden aber abgebrochen und werden nicht wieder aufgenommen.

EU-Staaten, EU-Parlament und -Kommission haben sich nicht auf eine gemeinsame Regelung für das Fleisch und Produkte geklonter Tiere einigen können. Hauptstreitpunkt war die Kennzeichnung von Lebensmitteln geklonter Tiere und deren Nachfahren. Uneinigkeit herrschte insbesondere über die technische Machbarkeit und die Folgen einer obligatorischen Kennzeichnung, wie sie das Parlament forderte. Auch ein Kompromiss-Vorschlag der Kommission hatte keine Chance.

Die Gespräche über eine Aktualisierung der Verordnung für «neuartige Lebensmittel» sind damit endgültig gescheitert und der wenig geregelte Status Quo bleibt bestehen. Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucher, John Dalli, zeigte sich enttäuscht: «Damit haben wir überhaupt keine Kontrolle. Das wird nun in der EU die Regel bleiben». John Dalli hatte sich für ein Moratorium eingesetzt. Geplant war, das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung  vorübergehend zu verbieten.

In der Schweiz werden weder Tiere geklont, noch solche importiert. Lebensmittel von geklonten Tieren sind nicht auf dem Markt. Allerdings dürften in der Schweiz einige hundert Rinder leben, die geklonte Vorfahren haben. Bezüglich der Lebensmittelsicherheit von Fleisch und Milch dieser Tiere gibt es laut dem Bundesamt für Gesundheit BAG keine Bedenken. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten gezeigt, dass es ungefährlich sei, Fleisch, Eier oder Käse von Nachkommen geklonter Tiere zu essen. Bedenken sind aber aus Sicht des Tierschutzes angebracht. Das Klonen hat Auswirkungen auf das Tierwohl. Dieses sind wissenschaftlich noch wenig.  

Virtuelles Archiv – mit ein paar Klicks durch 15‘000 Jahre Geschichte der Tiermedizin

Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen. Wer es mit Benjamin Franklin halten und sich historisch schlau machen will, dem sei eine neue Webseite empfohlen. Die Gesellschaft für  Geschichte der Veterinärmedizin macht Teile ihres umfassenden Archivs online zugänglich auf www.svgvm.ch. Mit Blick auf das bevorstehende Jubiläum des tierärztlichen Berufs im nächsten Jahr (World Veterinary Year 2011) kann man einen Blick zurück werfen - auf die fast 15‘000-jährige Geschichte der Tiermedizin.

Zu erfahren ist beispielsweise, dass um 1850 der Rotz, die Tollwut, die Schafpocken und die Rinderpest zu den am meisten gefürchteten Tierseuchen gehörten. Es gab eine Anzeigepflicht für Tierseuchen, tierseuchenpolizeiliche Massnahmen und 1872 ein erstes eidgenössisches Tierseuchengesetz. Damit lag die Verantwortung neu beim Bund, vorher war die Seuchenbekämpfung kantonal geregelt.  Die Schweiz hat schon damals erkannt, wie wichtig ein koordinierter Kampf gegen Tierseuchen ist.

Die Seite gibt auch einen Überblick über die Entwicklung des Tierschutzes in der Schweiz – vom 19. Jahrhundert bis zum Erlass des Tierschutzgesetzes. Wussten Sie beispielsweise, dass die heute allgemein anerkannte Philosophie in Sachen Tierschutz auf Albert Schweitzer zurück geht, den als Urwalddoktor bekannten Theologen, Musikwissenschafter und Arzt?   Er prägte die Maxime, allem Willen zum Leben die gleiche Ehrfurcht vor dem Leben entgegenzubringen wie dem eigenen. Dieser Grundgedanke wirkt bis heute nach. Vor 100 Jahren sprach man von der Achtung des Tieres als Mitgeschöpf. Heute spricht man von der Würde der Kreatur. Sie ist in der Bundesverfassung verankert und auch das geltende Tierschutzgesetz trägt ihr Rechnung. Beide Begriffe zielen auf dasselbe: Das Recht des Tieres auf Schutz.

Zu entdecken sind zudem weitere Texte über die Geschichte der Veterinärmedizin, interessante Forschungsprojekte in diesem Kontext und eine umfassende Literaturliste.  Ein Stöbern im virtuellen Archiv lohnt sich.