Tierische Eiweisse wieder an Hühner und Schweine verfüttern – was meint das BVET?
In der Schweiz ist die Verfütterung von tierischen Eiweissen an Wiederkäuer seit 1991 (EU-weit 1994) verboten. Anfangs 2001 wurde das Verbot in der Schweiz und der EU auf alle Nutztiere ausgeweitet („generelles Verbot“). Der Grund: Die Verfütterung von kontaminiertem tierischem Eiweiss an Rinder ist der wichtigste Übertragungsweg des BSE-Erregers.
Unterdessen gibt es sowohl in der Schweiz als auch in der EU Überlegungen zu einer Wiederverwendung tierischer Eiweisse in der Fütterung. Warum dieser Gesinnungswandel?
Die Hintergründe:
• Hühner und Schweine sind Allesfresser, sie fressen auch in freier Natur tierische Eiweisse. Aus der Forschung gibt es keine Hinweise, dass sie an BSE erkranken können.
• Durch die Wiedereinführung der Verfütterung tierischen Eiweisse kann die Abhängigkeit von anderen Eiweissquellen, z.B. Soja, gesenkt werden. In Europa ständen dadurch etwa 3-5 Mio Tonnen Eiweiss für die Nutztierverfütterung wieder zur Verfügung (Quelle: Verein der Schweizer Futtermittelfabrikanten (VSF))
• In den letzten Jahren wurden neue Nachweismethoden erarbeitet, um tierische Eiweisse aufgeschlüsselt nach bestimmten Tierarten in Futtermitteln nachzuweisen.
• Verschiedene internationale Gutachten führen wissenschaftlich aus, dass eine Lockerung des heute geltenden generellen Verbots grundsätzlich möglich ist (Panel 2007-2010 des wissenschaftlichen Gremiums für biologische Gefahren der European Food Safety Authority EFSA, BIOHAZ).
Die BSE Situation in der Schweiz hat sich in den letzten Jahren markant entspannt und das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) unterstützt eine sichere und ökologisch sinnvolle Wiederverwendung von tierischen Eiweissen in der Fütterung von Hühnern und Schweinen. Die Lockerung des generellen Verfütterungsverbots darf aber nur unter sehr restriktiven Bedingungen erfolgen. Die Voraussetzungen dafür wurden bereits 2004 im Bericht der Bundesämter BLW, BVET und BAG über Massnahmen betreffend die Wiederverwertung tierischer Nebenprodukte festgelegt:
• In Frage kommen nur tierische Eiweisse aus der Schlachtung von gesunden Tieren.
• Es darf kein tierisches Eiweiss an "Pflanzenfresser" (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen) verfüttert werden.
• Nur die artfremde Verfütterung von tierischen Eiweissen darf möglich sein, das heisst von Hühnern an Schweine und von Schweinen an Hühner. Kannibalismus muss ausgeschlossen bleiben.
Unabhängig von den wissenschaftlichen Bedingungen braucht die Umsetzung der Wiederverwendung tierischer Eiweisse die Akzeptanz im Markt, bei allen Stufen der Lebensmittelkette, bei der Politik und den Konsumenten und Konsumentinnen. Aufgrund des gemeinsamen Veterinärraums der Schweiz mit der EU kann sie nur im Gleichschritt mit den Entwicklungen in unseren Nachbarländern erfolgen.
Bis Ende Jahr müssen verschiedene offene Fragen geklärt werden. In der Verarbeitung ist eine absolute Trennung gegenüber Pflanzenfressern wichtig. Dies geht von der Schlachtung, über Futtermühle und Transport bis zum Tierhaltungsbetrieb. Hier sind im Markt noch tiefgreifende Anpassungen notwendig. Auch muss die Kontrolle sichergestellt sein.
Das BVET ist Mitglied einer Arbeitsgruppe (AG), welche sich mit diesen technischen Fragen auseinandersetzt. Die AG wird geleitet vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) und setzt sich zusammen aus Vertretern der Tierhalterorganisationen, der gesamten Fleischbranche, der Verwerter, der Futtermittelbranche, der Grossverteiler und der Konsumentenorganisationen. Es ist allen klar, dass es kein Zurück zur Verfütterungspraxis vor 1991 gibt. Letztendlich kann eine Verordnungsänderung Möglichkeiten eröffnen, die tierischen Eiweisse wieder zu verwenden anstatt zu verbrennen. Ob diese dann tatsächlich wieder ins Hühner- oder Schweinefutter gelangen, wird der Markt entscheiden.








