Neue Ausbildungen - gute Resonanz
Wer für ein Tier verantwortlich ist, muss dessen Bedürfnisse kennen. Das ist der Grund, weshalb das neue Tierschutzgesetz eine ganze Reihe neuer Ausbildungen vorschreibt. Ausbildung dient direkt dem Tierwohl. Nun liegen Zahlen vor, die einen Eindruck vermitteln, ob das neue Ausbildungsangebot auch tatsächlich genutzt wird. So haben 2009 und 2010 insgesamt knapp 35‘000 Hundehalter und Hundehalterinnen den praktischen Sachkundenachweis erbracht und 20‘000 haben den Theoriekurs besucht. Dies gemäss den Meldungen der Ausbildungsstätten.
Je besser jemand Bescheid weiss über die Bedürfnisse seines Tieres, umso besser wird er es halten. Die Tierschutzverordnung, die 2008 in Kraft getreten ist, schreibt deshalb für die Halter oder Betreuer bestimmter Tierarten Ausbildungen vor. Es sind Tierarten, deren Haltung besonders anspruchsvoll ist. Eine Ausbildung wird auch verlangt, wenn es sich um eine gewerbsmässige Haltung handelt. Es gibt zwei Arten von Kursen: den einfacheren Sachkundenachweis (SKN) oder die vertiefte und zeitaufwändigere FBA (fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung). Welche Anforderungen erfüllt werden müssen, hängt davon ab, wie anspruchsvoll die Aufgabe ist. Wer privat Alpakas hält, braucht einen SKN, wer Tiere während eines Transports betreut, muss die FBA absolvieren.
Ein Beispiel ist der Sachkundenachweis (SKN) für Hundehaltende. Ersthundehalter müssen vor Anschaffung eines Hundes einen Theoriekurs machen und danach einen praktischen Kurs zusammen mit dem Tier. Wer vorher schon einen Hund hatte, muss nur den Praxiskurs besuchen. Die Tierhaltenden lernen in diesen Kursen die Bedürfnisse und das Verhalten des Tieres kennen und wie sie den Hund in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können. 2010 haben knapp 27‘200 Hundehaltende den praktischen SKN erhalten, der SKN Theorie wurde 14‘600 mal ausgestellt. Nimmt man das Jahr 2009 hinzu, kommt man auf rund 35‘000 praktische Kurse und 20‘000 Theorie-Kurse, die besucht worden sind. 1‘330 Personen haben die FBA zum Hundetrainer, zur Hundetrainerin absolviert und dürfen SKN-Kurse geben.
Neben den Hundekursen sind die übrigen Ausbildungen nicht zu vergessen, die seit 2008 obligatorisch sind. Beispielsweise jene für die Haltung von Wildtieren, die gewerbsmässige Zucht oder diejenigen für das Tiertransport- und Schlachthofpersonal. Auch in diesen Bereichen haben sich die neuen Ausbildungsangebote etablieren können und das Angebot findet Anklang.
Eine Übersicht über die verschiedenen Ausbildungen und wie sie geregelt sind finden Sie hier. Weitere Informationen zur Haltung von Nutz- und Heimtieren: www.tiererichtighalten.ch



Kommentare
Das ist leider am Ziel vorbeigeschossen. Wenn eine neue Richtlinie festgelegt wird ist der wichtigste Punkt die Prüfung und Kontrolle. Das heisst, wer einen Hund erwirbt muss den entsprechenden Nachweis vorlegen können. Oder auf den Gemeinden wenn die Hunde-marke/Steuer eingelöst wird. Was soll man sagen, wenn erst geprüft oder eingeschritten wird, wenn was passiert ist?..... Erst dann bemerkt wird dass den Pflichten nicht nachgekommen wurde?
Dies verhindert leider negative Vorfälle nicht. Leider muss immer was passieren bevor gehandelt wird und irgendwie erscheint mir das sich daran nichts Wesentliches geändert hat. Die Ansätze sind da und ich hoffe, dass auch bald geregelt wird wie die Kontrolle der Umsetzung aussieht!
http://www.bvet.admin.ch/themen/tierschutz/00739/index.html?lang=de