Seit dem 1. Januar 2010 dürfen Ferkel in der Schweiz nur noch nach Schmerzausschaltung kastriert werden – ein wichtiger Schritt für die tierschonende Schweineproduktion in der Schweiz. Dafür engagiert hat sich der Verband der Schweineproduzenten Suisseporcs und an vorderster Front sein Präsident Peter Hofer.

Herr Hofer, wie kastrieren Sie Ihre Ferkel? Was sind Ihre Erfahrungen?

Ich arbeite in einer Tierhaltergemeinschaft zusammen mit einem Partnerbetrieb. Die Ferkel werden auf dem Partnerbetrieb mit einem Inhalationsnarkosegerät kastriert. Eigene Erfahrungen habe ich nicht.

Was musste in den vergangenen Monaten geschehen, damit die Umsetzung klappt?

Da der Markt mit ganz wenigen Ausnahmen chirurgisch kastrierte Tiere verlangt, haben mehr als 2500 Produzenten Ausbildungskurse besucht, damit sie die Kastration mit einem Inhalationsnarkosegerät selbst durchführen können. Ein kleinerer Teil der Produzenten wird die Kastration durch den Tierarzt machen lassen. Die Inhalationsgeräte mussten bestellt werden und die Produzenten hatten bei Proviande einen Antrag zur finanziellen Unterstützung einzureichen. Außerdem hat die Branche einen Starthilfefonds errichtet, der von den Produzenten, von den Abnehmern und vom Schweinehandel bezahlt wird. Die Proviande macht die Fondsverwaltung im Auftrag der Branche.

Wie weit ist die Branche nun mit der Umsetzung?

Beim Kastrationsfonds haben etwa ein Drittel der Antragsteller mitgeteilt, dass sie das Tierarzt-Modell anwenden werden. Ich glaube, dass noch etliche Betriebe bis Ende März auf die Inhalationsnarkose wechseln. Die Geräte für die Inhalationsnarkose sind auf Grund der dreimonatigen Lieferfrist und auch auf Grund von verspäteter Bestellung noch nicht auf allen Betrieben in Betrieb genommen. Diese Betriebe müssen, bis es soweit ist, mit dem Tierarzt die Injektionsnarkose anwenden. Der Kastrationsfonds ist gut auf Kurs. Die an die schlachtenden Betriebe in Rechnung gestellten Beträge werden in den allermeisten Fällen korrekt einbezahlt. Die Angaben der etwa 2500 Anträge von Züchtern werden zurzeit mit den AGIS-Daten des Bundes abgeglichen und anschliessend werden die Modellrechnungen für die Entschädigung pro durchschnittlichen Abferkelplatz gemacht. Zucht-Mastbetriebe werden speziell analysiert. Ab Ende erstes Quartal werden dann die Auszahlungen gestartet.

Haben Sie Rückmeldungen von Schweineproduzenten?

Wir haben an der „Suisse Tier“ ein Forum über die Erfahrungen bei der Umsetzung durchgeführt. Drei Produzenten haben über ihre praktischen Erfahrungen mit den Geräten und der Methode berichtet. Die Schmerzausschaltung der Ferkel sei sehr gut. Da die Ferkel schlafen, sei es wesentlich ruhiger im Stall und die Arbeit angenehmer. Der Zeitaufwand steige jedoch merklich und auch der Aufwand für den Geräteunterhalt sei nicht zu unterschätzen. Der finanzielle Aufwand für die Geräteanschaffung wird durch den Beitrag aus dem Umsetzungsfonds stark reduziert. Die Rückmeldung von weiteren Produzenten zeigt ein ähnliches Bild.

Wie begleitet Suisseporcs die Umsetzung?

Die Fäden für die Umsetzung laufen beim Schweinegesundheitsdienst SGD zusammen. Er ist mit seinen Beratungsbesuchen sehr häufig auf den Zuchtbetrieben und wird in den nächsten Monaten spezielle Hilfestellung bei allfälligen Problemen oder Fragen bei der Kastration anbieten. Der SGD wird in Zusammenarbeit mit den Tierärzten ein Monitoring durchführen und regelmässig über Verbesserungsmöglichkeiten informieren. Für die Arbeitsplatzsicherheit arbeiten wir mit der SUVA/agriss zusammen. Sollte ein Betrieb das Gefühl haben, die Belastung durch Isofluran sei zu hoch, kann er kostenlos Messungen durch die Spezialisten durchführen lassen.

Wie sehen Sie die Zukunft?

Die chirurgische Kastration wird wohl noch während Jahren praktiziert. Mit der Inhalationsnarkose mit Isofluran und der zusätzlichen Anwendung eines Schmerzmittels hat die Schweiz europaweit die beste Schmerzausschaltung. Die Schweiz wird sich den Entwicklungen in den europäischen Märkten nicht entziehen können. Dort kommen bereits heute Impulse vom Markt für einen Verzicht auf die chirurgische Kastration. Die mengenmäßige Bedeutung ist jedoch noch klein. Auch in der Schweiz muss der Markt diese Impulse setzen. Wann das sein wird, kann niemand zuverlässig voraussagen. Ein gesetzliches Verbot der Kastration von Ferkeln lehnen wir ab. Sonst müsste die Kastration generell - auch für Haustiere - verboten werden.

Weitere Informationen zur Ferkelkastration