Die Verantwortung im Zentrum des Tierschutzes
Eine Frage tauchte in den Diskussionen der vergangenen Tage immer wieder auf : Wie lassen sich die Vorgaben kontrollieren ? Dabei dachte man nicht an die Kontrollen in der Landwirtschaft, sondern an jene bei Privaten. Wer wird kontrollieren, ob der Halter von Waldi seinen Kurs besucht hat oder ob das Meerschweinchen Max nun wirklich nicht mehr alleine leben muss? Da müssen wir uns zuerst an das Hauptziel der neuen Tierschutzgesetzgebung erinnern: die Verantwortung der Tierhaltenden zu stärken – und nicht Kontrolleure in Privathaushalte zu schicken. Letztlich gibt es viele durchaus erfolgreiche Vorschriften, die kaum kontrolliert werden können. Oder wer behauptet schon, Geschwindigkeitslimiten auf Quartierstrassen bringen nichts? Genauso funktioniert auch der Tierschutz bei Privaten: Unsere Strassenschilder sind das Portal „Tiere richtig halten“, über das wir die Tierhaltenden informieren - und dann die Verantwortung für das Tier in ihre Hände legen. Diese Information ist nötig. Dass zeigen nicht zuletzt die überraschten und teilweise spöttischen Kommentare darüber, dass Meerschweinchen, Wellensittiche und andere soziallebende Tiere nun einen Kumpanen kriegen müssen. Oder das Bild eines Karikaturisten, der die Bestimmung auf die Schippe nehmen wollte und einen Hamster zeichnete, der soeben von seinem neuen Mitbewohner aus dem Rad geworfen wurde. Was der Karikaturist nicht wusste: Hamster sind Einzelgänger.
Vielleicht stellen wir unbewusst auch eine Hierarchie unter den Tieren auf: So wurde beispielsweise nicht kritisiert, dass Pferde soziale Tiere sind und deshalb nicht allein gehalten werden sollen, aber bei Meerschweinchen erscheint diese Forderung vielen als lächerlich. Weshalb eigentlich? Viele Menschen haben durch die Urbanisierung kaum noch Kontakte zu Tieren. Wer weiss heute noch, dass Meerschweinchen soziale Tiere sind, sein "Cousin", der Hamster, aber ein Einzelgänger? Die neue Tierschutzgesetzgebung berücksichtigt dieses Faktum: Nicht nur die Landwirte sollen die Bedürfnisse ihrer Tiere respektieren, aber auch alle Haltenden von Heimtieren. Eine grundlegende Bedingung dafür ist, dass sich Personen informieren, bevor sie die Verantwortung für ein Tier übernehmen. Und dafür bieten wir ein Informationsangebot: www.tiererichtighalten.ch.


Kommentare
Was gäbe ich dafür, im Tierschutz Ihre weitreichenden Regularien zu haben!
Leider bin ich nicht der Lage, Meerschweinchen aus Einzelhaft zu befreien und Wellensittichen einen Partner zu organisieren, und selbst beim Pferd ist es mir nicht immer möglich, dafür zu sorgen, dass es nicht allein oder nur mit Weidepartners einer anderen Art gehalten wird.
Ich würde mir Ihre Gesetze auch für die Bundesrepublik Deutschland wünschen, es würde uns viel Arbeit erleichtern.
Zu den progressiven Tierschutzbestimmungen kann ich Sie in der Schweiz nur beglückwünschen.
Es würde mich sehr freuen wenn Sie mir darauf eine Antwort schreiben könnten.
Gruss,
Zimmermann
herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Könnten Sie mir Beispiele nennen? Wo glauben Sie, dass wir Hierarchien aufstellen? Danke.
Laut Gesetz ist es erlaubt ein Schwein zu töten, wenn dessen Fleisch von Menschen verzehrt wird.
Ich darf allerdings keine Katze töten, auch wenn ich deren Fleisch verzehren wollte.
Meiner Ansicht nach ist das eine klare Hierarchie. Es sind beides grosse Säugetiere, die Schmerz empfinden. Wo liegt bitte der Unterschied zwischen einem Schwein und einer Katze?
Gruss,
Tobias Zimmermann
eine konkrete Frage zur Leinenpflicht bei Hunden? Wie schaffe ich es Art 71 Abschnitt 1 zu gewährleisten " Soweit möglich sollen sie sich dabei auch unangeleint bewegen können" ?
Wo darf ich meinen "Waldi" eigentlich frei laufen lassen nachdem im Kanton Schwyz eine generelle Leinenpflicht auf allen öffentlichen Anlagen,öffentlichen Wegen gilt? Muss ich für den Hundespaziergang in einen anderen Kanton fahren oder muss ich private Anlagen,Wege zuerst ausfindig machen und dann dort spazieren gehen?
Danke im Voraus für Ihren Bescheid
M.Lustenberger
die Frage ist berechtigt: Weshalb schlachten und essen wir Schweine, nicht aber Katzen? Die Ursache dafür liegt nicht in erster Linie im Tierschutz begründet, sondern in der Lebensmittelhygiene. Katzen, die Mäuse jagen, haben oft Würmer, Parasiten und andere Krankheitserreger. Es ist jedoch auch eine Frage der Sensibilität und hier wird tatsächlich eine emotional begründete Hierarchie aufgebaut: Viele Schweizer und Schweizerinnen lehnen den Verzehr von Hunden und Katzen ab.
tatsächlich kann es zu einem Konflikt kommen zwischen dem Bedürfnis des Hundes, sich frei bewegen und mit Artgenossen in Kontakt kommen zu können, und einer Leinenpflicht. Ich kenne leider die Bestimmung im Kanton Schwyz nicht gut genug, um Ihnen zu antworten. Wenden Sie sich dafür bitte an der kantonale Veterinäramt der Urkantone.
Es ist zwar ein paar Monate her seit dem Beginn dieses Bloggs, doch morgen ist es soweit und die neue TSchV tritt in Kraft. Mein Beitrag wird kaum etwas ändern können, doch ich möchte die Gelegenheit nutzen, wenigstens etwas Kleines angemerkt zu haben.
Ich möchte hier lediglich auf den privaten Bereich eingehen, mit dem gewerblichen kenne ich mich zu wenig aus.
Den Grundgedanken der Neuerung kann ich nur begrüssen, doch die Umsetzung (also der Gesetzesentwurf als solches) ist meiner Meinung nach mehr als mangelhaft und vorschnell ausgefallen. Sicher, im internationalen Vergleich ist die neue TSchV ein gutes Vorbild.
Ihre obige Antwort wegen Hygiene, Würmern und Verzehr von Katzen veranschaulicht meine Kritik per Zufall ganz schön. So haben z.B. Schafe, Ziegen oder wildwachsende Beeren auch oftmals Würmer und Parasiten. Man könnte, wie für Schaf- und Ziegenfleisch auch empfohlen, das Fleisch vor dem Verspeisen kochen oder die Beeren waschen. Auf den ethischen (und dadurch aussenpolitischen) Aspekt möchte ich hier nicht eingehen. Was ich eigentlich sagen möchte ist dies: Sie (als Repräsentant des BVet) haben meiner Ansicht nach eine tendenziell selektive Wahrnehmung und leider oft zu wenig notwendiges Wissen über Spezialgebiete. Das sollte weder eine Anschuldigung noch eine böswillige Unterstellung sein, denn niemand kann alles wissen und immer objektiv bleiben, es ist lediglich eine Kritik, dass Sie (die Legislative) sich doch im Interesse aller, intensiv mit verschiedensten Spezialisten in solchen Bereichen absprechen sollte (was mehr oder minder auch getan wurde) um deren Ratschläge und Fachwissen anschliessend auch umzusetzen (was eben zu wenig getan wurde). Andernfalls entstehen vermeidbare Fehler auf Gesetzesebene, unter welchen dann gewisse Leute oder Tiere zu leiden haben.
Als Beispiel für mangelndes Wissen möchte ich hier den Abschnitt über Reptilien nennen, denn davon bin ich persönlich betroffen (ich müsste meine Bartagame fatal falsch ernähren). Der entsprechende Grobentwurf der TSchV war ein Desaster und wurde nach Absprache mit Fachkreisen (die DGHT Schweiz lieferte z.B. eine ausführliche und kompetente Vorlage) nur leicht angepasst und beinhaltet noch immer sehr viele Fehler, welche teilweise tragische Folgen für betreffende Tierarten haben können (z.B. Winterschlaf für Pfeilgiftfrösche).
Als Beispiel für das vorschnelle Inkrafttreten seien die Hundekurse genannt, welche jeder Neubesitzer absolvieren muss, die aber noch nicht geregelt sind und vermutlich dazu führen, dass vermehrt Tierheimhunde unvermittelbar werden. Zudem: Wer entscheidet, welche Personen nach wessen Erziehungsmethode Kurse anbieten darf, denn Hundeerziehung ist kein wissenschaftlich fundiertes Vorgehen? Als Hundehalter steht für mich nur fest, dass ich zur Hundesteuer (wofür genau?) noch mehr zahlen muss, während Nachbars Katze gratis und unregistriert den Sandkasten verkoten (-> siehe oben: Würmer) und bedrohte Tierarten meucheln darf. Den Sinn dahinter, nämlich die bessere Tierhaltung, den Tierschutz und das Vermeiden von Unfällen, wird man so jedoch nicht gewährleisten können: alte Damen halten die Schosshunde weiterhin in Handtaschen, 100% Berufstätige gehen immer noch nur 5 Minuten Gassi und Mütter mit Kindern brechen in „hundeprovokative“ Hysterie aus, wenn sie lediglich ein 3 kg Hündchen sehen, statt sich als involvierte Partei ebenfalls richtig zu verhalten.
Des weiteren sind „Gummiparagraphen“ enthalten, die, obwohl die TSchV die kantonalen Regelungen vereinheitlichen sollte, zwangsläufig bedingen, dass die Kantone wohl selbst die Art der Auslegung festzustellen haben und teilweise bereits damit beginnen (z.B. Lebend-, resp. Frostfütterung bei Schlangen oder der Wille, auf Meldungen aus der Öffentlichkeit einzugehen).
Ein weiterer Punkt ist die Durchführbarkeit. So wurden beispielsweise v.a. bei melde- und bewilligungspflichtigen Reptilien Neuerungen eingeführt, welche wegen der Meldepflicht zwar kontrollierbar sind, aber einerseits die Tiere nicht begünstigen, andererseits eine Haltung nahezu verunmöglichen und womöglich, nach Ablauf der Übergangsfrist, ein Masseneinschläfern nötig machen (z.B. Terrarienhöhe bei Riesenschlangen). Für die meisten anderen Tiere wurden oftmals keine wirklich sinnvollen Regelungen erlassen, denn der Verkäufer wird nicht mit einbezogen und der zukünftige Käufer weiss ja nicht mal, dass er ein Tier erwirbt, für welches es gesetzliche Anforderungen gäbe (wobei nicht einmal alle erhältlichen Reptilien geführt werden). Das Gesetz wird hier nur durchsetzbar sein, wenn auf Denunziation gesetzt wird (eigentlich ein schrecklicher Gedanke). Die wahre Logik dahinter bleibt für viele Tierhalter schleierhaft und erinnert eher an eine subtile, indirekte Weise eines Verbotes gewisser weniger Arten, die, durch die Presse bedingt, in der Öffentlichkeit die Gemüter von Laien erregten, während die Mehrheit der gehaltenen Tiere aber weiterhin ein tristes Dasein fristen könnte.
Wieso kann ich in gewissen Zoohandlungen seit Bekanntwerden der Revision manche Tiere nur noch pärchenweise (meist Geschwister!) kaufen, aber gleichzeitig ein Käfige erwerben, welches definitiv zu klein dafür ist?
Wieso werden Temperatur und Ernährung bei Reptilien geregelt (wie erwähnt teilweise falsch), obwohl in der Praxis die Beleuchtung (inkl. UV-Licht) ein weitaus häufigerer Haltungsfehler mit Krankheits- oder Todesfolge darstellt? Das einzige, was an Licht erwähnt wird, sind 15 Lux im Zusammenhang mit Stallhaltung.
Solche Fragen stellen sich viele Menschen, welche den Gesetzestext gelesen haben und es läuft in den Diskussionen meist darauf hinaus, dass die Legislative sehr schlecht da steht. Die Leute, welche den Text nicht gelesen haben, wissen meist auch nicht, dass es eine neue TSchV gibt und oft nicht einmal, dass es überhaupt eine gäbe, geschweige denn, um was es sich dabei handelt! Die Aufklärung und Information von Bundesseite her hat in der Allgemeinheit zu wenig angeschlagen oder dann recht negativ, obwohl die meisten Leute, mit denen ich sprach, durchaus für eine Änderung sind und die zugrundeliegende Idee ebenfalls gutheissen!
Eine einfache Lösung habe ich nicht, denn einfach lassen sich solche Dinge, wie Sie sicher selber wissen, leider nie lösen.
Für mich steht fest, dass Sie sich einerseits fachlicher hätten informieren müssen (und das bei unabhängigen Stellen) und wohl näher an die Bürger herantreten müssen. Auch benötigt es mehr Aufklärung in Sachen Natur, Umweltschutz und Tierliebe ab dem Kindergarten, denn Tierschutz fängt in der Erziehung und im Herzen an, nicht im Verstand! Häufig sagt der Verstand "Ja, ich mach das!", aber erst das Herz bringt auch den Durchhaltewillen mit sich.
Die wenigen Leute, die ausserberuflich etwas über Tierschutz und die TSchV wissen, sind diejenigen, die sich dafür interessieren und bei denen es die Tiere auch heute meist schon gut haben, aber es sind gleichzeitig oft diejenigen, die nun unter zweifelhaften Änderungen zu leiden haben. An die grosse Mehrheit, wo Handlungsbedarf sicher notwendig ist, sind Sie leider nicht gekommen, obwohl da schon wesentlich einfachere und oberflächlichere Vorgaben eine markante Verbesserung brächten.
Der erste Schritt mit der Paarhaltung scheint ganz gut zu klappen, die Schilder hängen bereits, auch wenn es nun schwerer ist, einerseits das Verkaufspersonal davon zu überzeugen, dass man entweder schon ein Tier hat und somit nur ein einzelnes kaufen möchte oder andererseits man sich böse Blicke einfängt, wenn man ihnen vorwirft, dass sie nicht wissen, ob die angebotenen Pärchen verschwistert sind.
Die Rassen- und Verwendungszweck-unabhängigen Hundekurse werden ebenfalls irgendwann eingeführt und sind in aller „Hündelermunde“, auch wenn ein Wesenstest für Halter statt für Hunde, die Hundebissstatistik (abgesehen von familieninternen Bissen) eher verbessern und eine Rassendiskriminierung unnötig machen würde. Aber so oder so werden die Hunde bei uns anschliessend kaum besser gehalten werden.
Die TSchV ist ein langer Text und noch länger kann man darüber diskutieren, weshalb ich, da ich das für mich Wichtigste geschrieben habe, nun Feierabend mache.
Wir müssen uns wohl alle überraschen lassen, was der neue Entwurf in der Praxis bringt und wo man weitere Verbesserungen vornehmen muss.
Mit freundlichen Grüssen
A. Nievergelt
Grundsätzlich begrüsse ich das neue Tierschutzgesetz.
Als Reptilienhalterin wurde aber genau meinen Tieren keine Rechnung getragen. Wie ich das Gesetz über Terrariengrösse, Luftfeuchtigkeit, Temperaturen etc. umsetzen soll, ist mir schleierhaft.
Gemäss Gesetz ist es vielen Reptilienhaltern zur Zeit nicht möglich ihre Tiere Artgerecht zu halten.
Durch das neue Gesetz wird es gewissenhaften Reptilienhaltern verunmöglicht solche Tiere zu halten, und die Illegale Haltung wird gleichzeitig gefördert.
Zur Zeit muss ich mich entscheiden, ist mir das Gesetz wichtiger, oder das Wohl meiner Tiere.
Ob dass der Sinn eines Tierschutzgesetzes ist, mag ich zu bezweifeln.
Mit freundlichen Grüssen
E.bühler