Schweinesuppe: Die lange Geschichte im Überblick
Die Geschichte zur Schweinesuppe ist lange. Ich werde immer wieder gefragt, ob das Verfüttern der aufbereiteten Küchen- und Speisereste nun verboten sei oder nicht. Die Geschichte ist aus einem bestimmten Grund derart lange: die Schweiz konnte gegenüber der Europäischen Union eine lange Übergangsfrist aushandeln. Diese läuft im Juli 2011 ab. Dann tritt das Schweinesuppen-Verbot in Kraft. Lassen Sie mich die Geschichte der Schweinesuppe von vorne kurz aufrollen.
Das Verfüttern von aufbereiteten Küchen- und Speisereste führte immer wieder zu Seuchenausbrüchen. Auch in der Schweiz. So sind etwa alle vier Schweinepest-Fälle im Jahr 1993 in den Kantonen Bern und Freiburg darauf zurückzuführen. Heute hätten solche Ausbrüche massive wirtschaftliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Volkswirtschaft generell.
Vielen ist noch der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche 2001 in Grossbritannien in Erinnerung. Insbesondere die Bilder von brennenden Rinderbergen haben sich eingeprägt. Die Verluste in der Landwirtschaft, im Tourismus und anderen Bereichen gingen in die Milliarden. Die Ursache: die Verfütterung von Küchen- und Speiseresten. Nach diesem Grossausbruch entschied die Europäische Union 2002, die Schweinesuppe zu verbieten. Deutschland und Österreich durften die Küchen- und Speisereste bis 2006 weiter verfüttern.Die Schweiz wählte damals einen anderen Weg. Die Auflagen für das Erhitzen der Küchen- und Speisereste wurden schrittweise verschärft, um das Seuchenrisiko möglichst klein zu halten. Dadurch konnten Seuchenausbrüche in den vergangenen Jahren verhindert werden. Die Verschärfungen führten aber auch dazu, dass die Schweinesuppe immer weniger zur Fütterung der Schweine beitrug. Schon vor 10 Jahren waren es gerade noch etwa 5% der Schweinebetriebe, welche überhaupt Schweinesuppe verabreichten. Heute, mit dem Aufkommen von Biogasanlagen, sind es bedeutend weniger.
Um den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten zu erleichtern und den Zugang für einen Markt von 500 Millionen Menschen zu öffnen, hat die Schweiz mit der Europäischen Union EU die Bilateralen Abkommen vereinbart. Die Grundlage dafür: Die Schweiz und die EU haben analoge Regeln zum Schutz vor Tierseuchen. Vor diesem Hintergrund verlangte die EU, dass auch die Schweiz die Schweinesuppe verbietet. Die Marktöffnung wäre sonst im Kern gefährdet gewesen. Zusammen mit den Schweineproduzenten haben wir deshalb entschieden, dass es besser ist, die Schweinesuppe zu verbieten.
In den Gesprächen mit der EU haben wir eine Verschiebung des Verbotes auf Mitte 2011 erreicht. Das Datum wurde Ende 2008 in einem Vertrag mit der EU festgelegt und kommuniziert. Die Branche hat die Zeit genutzt, um andere Verwertungsformen aufzubauen, etwa die Produktion von Biogas.
Die nun gestartete Anhörung der „Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten“ ist das letzte Kapitel in der Geschichte der Schweinesuppe. Das Verbot wird damit ins nationale Recht überführt. Unter dem Strich ist dies eine gute Lösung: Küchen- und Speisereste werden sinnvoll in der Biogasproduktion verwertet, das Tierseuchenrisiko ist so stark wie möglich reduziert und die Marktöffnung ist gesichert.


Kommentare
Wenn die Suppe verboten wird, muss aber auch die 6 Km Klausel zur Entsorgung der Gülle fallen.
ist es überhaupt nicht bei jedem Fall nachgewiesen, dass wirklich die Schweinesuppe schuld am Seuchenausbruch war. Insbesondere im 2001 in Grossbritanien gibt es Dokumentationen ( auch Filmmatterial) das belegt, dass vorgängig zum Ausbruch der MKS die selben Erreger in Afrika nachgewiesen wurden und durch Futterimporte nach England gebracht wurden. Es ist natürlich viel einfacher, ein paar Schweinemäster zu beschuldigen als die ganze riesige Agrarlobby in England anzuschuldigen. Das hätte weltweit zu einem Kollaps führen können.
Zweitens:
Das Verfüttern von Speisereste, wie es in der Schweiz gemacht wird, beinhaltet im Vergleich zum generellen Tierverkehr praktisch kein Seuchenrisiko.
Drittens:
Durch die Vergärung der Speisereste wird das Seuchenrisiko tendenziell eher steigen(Weniger sicherer Prozess, weniger kontroliert)
Viertens:
Das Verfüttern über das Schwein ist von der Ökobilanz her zig mal besser als jeder erdenkliche andere Prozess.
Fünftens:
Beim kommenden Verbot ging es einzig um einen EU-politischen Entscheid, der die Schweiz nicht einmal übernehmen muss, und von der Mehrheit der EU Mitgliedstaten schon gar nicht umgesetzt wird.
Berger Hans Präsident der Schweizer Lebensmittelentsorger
079 657 03 36
Das Verwerten von Speiseabfällen in den Biogasanlagen ist für mich ähnlich unethisch, wie das Zuführen von Feldfrüchten, welche grundsätzlich für die menschliche Ernährung bestimmt sind, zur Energiegewinnung.
Altkantonsrat Xaver Schelbert Schwyz