Bundesamt für Veterinärwesen BVET

-»Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen modernen Browser wie z.B. Mozilla 1,4 oder Internet Explorer 6.«-

Beginn Sprachwahl

Ab 1. Januar 2011: Zukäufe von Schweinen melden

Ab dem 1. Januar 2011 müssen Zukäufe von Schweinen bei der Tierverkehrsdatenbank TVD gemeldet werden. Damit wird die Rückverfolgbarkeit verbessert – eine wichtige Massnahme, um bei Ausbrüchen von Tierseuchen rasch und richtig zu handeln. Über diese seit Monaten bekannte Vorschrift wird nun im Detail bei www.agate.ch informiert – also auf jener Website, über die auch die Meldungen ab 2011 stattfinden werden.

Alle Schweinehalter und Schlachthöfe erhalten Ende Dezember per Post von Agate einen persönlichen Zugang zu www.agate.ch, inkl. PIN-Code. Damit haben sie Zugang auf ihre Betriebsdaten und können Zukäufe oder Schlachtungen von Schweinen melden.

Konkret: Ab dem 1. Januar 2011 müssen Schweinehalter der TVD alle Zukäufe von Schweinen melden. Dabei meldet der Schweinehalter, der die Tiere kauft, die Anzahl der zugekauften Tiere und deren Herkunftsbetrieb. Die Anzahl der Tiere genügt, die TVD-Nummer der Tiere muss nicht übermittelt werden. Auch Verkäufe oder Würfe von Schweinen müssen nicht gemeldet werden. Dagegen werden Schweineschlachtungen durch die Schlachtbetriebe gemeldet. Diese melden das Schlachtdatum, die Anzahl Tiere, die TVD-Nummer des Herkunftsbetriebes und jene des Schlachthofes. Wer keinen Internetzugang hat, kann Meldekarten verwenden, welche ab Mitte Dezember über das Helpdesk von www.agate.ch bestellt werden können.

Mehr Infos hier

Umfangreiche Studie zur Bekämpfung der Paratuberkulose gestartet

Die Wiederkäuerkliniken der Vetsuisse Fakultät in Bern und Zürich starten zusammen mit weiteren Partnern ein umfangreiches Forschungsprojekt zur Paratuberkulose, finanziert durch das BVET. Das Ziel: Die heimtückische Rinderkrankheit soll künftig in der Schweiz effizienter bekämpft werden können. Der Landwirtschaft würden so jährliche Millionenverluste erspart.

Die Paratuberkulose ist eine uralte tödliche Krankheit von Wiederkäuern und kommt weltweit vor – und dennoch ist sie schwer zu fassen, weil sie nur sehr langsam fortschreitet. Bereits die Diagnostik im Labor ist schwierig. Die Bekämpfung im Stall ist aufwändig und dauert Jahre. Bei Kühen führt die Krankheit  zu unstillbarem Durchfall, Abmagerung und Milchrückgang, bis die Tiere letztendlich an Schwäche sterben.

Viele Betriebe wurden schon von den Wiederkäuerkliniken in Bern und Zürich in der Bekämpfung der Paratuberkulose unterstützt. Im Projekt sollen nun je 20 betroffene Milchvieh- und Mutterkuhbetriebe während 5 Jahren begleitet werden – so lange dauert es, bis die Auswirkungen von Sanierungsmassnahmen erfasst  werden können. „Wir brauchen Tierhaltende mit dem nötigen Durchhaltewillen“, betont die Projektleiterin Mireille Meylan von der Wiederkäuerklinik in Bern.

Dies lohnt sich jedoch: die Betriebe erhalten professionelle Unterstützung. Die Forschenden werden zusammen mit dem Tierhaltenden und der Tierärztin oder dem Tierarzt eine auf den Betrieb angepasste  Bekämpfungsstrategie entwickeln und genau prüfen, wie gut die einzelnen Massnahmen wirken und wieviel sie kosten. Aus all den Daten entwickeln die Forschenden 2015 Empfehlungen für Milchvieh- und Mutterkuhbetriebe. Zudem wird sich dann die Frage stellen, ob die Paratuberkulose schweizweit koordiniert bekämpft werden soll.

In der Schweiz ist die Paratuberkulose eine zu überwachende Seuche und damit meldepflichtig.  Jährlich gehen jedoch nur ein, zwei Dutzend Meldungen ein. Dabei könnte gemäss früheren Studien beinahe jeder zehnte  Betrieb betroffen sein. In der Bekämpfung ist eine strikte Hygiene bei Kälbern wichtig, da sich vor allem Jungtiere durch Kontakt mit älteren infizierten Tieren anstecken. Der Durchfall und die Abmagerung treten jedoch erst bei älteren Tieren (meistens im Alter von 3 bis 5 Jahren) auf.

Eine bessere Bekämpfung der Paratuberkulose ist wichtig, um Verluste in der Landwirtschaft und Tierleid zu verhindern.  Zudem gibt es Hinweise, aber bei weitem keine Klarheit, ob und in welchem Ausmass die Erreger die chronische Darmkrankheit Morbus Crohn beim Menschen mitverursachen können.

Die Wiederkäuerkliniken suchen noch Betriebe für die Studie. Tierärztinnen und Tierärzte, welche betroffene Milchvieh- oder Mutterkuhbetriebe betreuen (bestätigter Fall oder klinischer Verdacht), sollen sich melden bei: Mireille Meylan, 031 631 23 44, mireille.meylan@knp.unibe.ch oder Gabi Knubben, 044 635 82 57, gknubben@vetclinics.uzh.ch . Ins Projekt involviert sind zudem das Institut für Veterinärbakteriologie  und das Institut für Lebensmittelsicherheit und -hygiene der Universität Zürich sowie der Rindergesundheitsdienst.

Das Projekt startet im Januar 2011. Betroffene Betriebe können aber schon ab Herbst 2010 angemeldet werden.

Weitere Informationen zur Paratuberkulose finden Sie auf der Website des BVET

West-Nil Fieber im Auge behalten

Das West-Nil Fieber tritt dieses Jahr gleich in mehreren Regionen Europas auf: Russland, aber auch mehrere Länder der Europäischen Union (EU) wie Griechenland, Rumänien und Italien haben diesen Sommer Fälle bei Menschen und Tieren gemeldet.

Die Krankheit ist in Europa nicht neu. Bereits 1996 hatte Rumänien einen markanten Ausbruch mit mehreren Todesfällen zu verzeichnen. In der Folge haben auch Frankreich, Italien, Spanien und Portugal Fälle gemeldet. Zur Zeit tritt das West-Nil Fieber vor allem in südlichen Regionen Europas auf. Die Mücken, welche das West-Nil Virus übertragen, kommen aber auch in der Schweiz vor. Aus heutiger Sicht ist es deshalb durchaus möglich, dass die Krankheit auch hierzulande eines Tages ausbricht. 

Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET schlägt deshalb vor, das West-Nil Fieber in die Tierseuchenverordnung aufzunehmen. Dieser Vorschlag ist zur Zeit in Anhörung. Für das BVET bedeutet dies, sich auf einen Ausbruch vorzubereiten. Ein Referenzlabor muss die nötige Diagnostik aufbauen. Zudem gilt es verschiedene Bekämpfungsmethoden wie Impfungen oder Mückenschutz zu analysieren. Die Aufnahme in die Tierseuchenverordnung ist jedoch auch ein Signal an Tierhaltende und die Tierärzteschaft, die Wachsamkeit zu erhöhen – ein Verdacht auf West-Nil Fieber wird damit meldepflichtig. Das Ziel ist, einen künftigen Ausbruch möglichst rasch zu erkennen und rechtzeitig Massnahmen einzuleiten.

Das West-Nil Virus kommt vor allem bei Wildvögeln vor. Mücken, welche Blut von Vögeln saugen und danach Menschen oder Tiere anfliegen, können das Virus übertragen und eine Krankheit auslösen.

Rund 80% der Menschen, die angesteckt werden, merken nichts davon. Auch bei den übrigen 20% sind die Symptome meist gering, etwa leichtes Fieber. In seltenen Fällen, insbesondere bei geschwächten Personen, kann das Virus das Nervensystem angreifen und eine tödliche Entzündung des Gehirns auslösen. So musste Griechenland bislang 15 Todesfälle vermelden. Beim Tier kann die Krankheit verschiedene Säugetiere befallen, insbesondere Pferde. Bei letzteren kann es zu Entzündungen des Gehirns kommen und in der Folge zu Apathie, Bewegungsstörungen und Muskelzittern.

Weitere Informationen zur Krankheit und zu den Symptomen.

Schweinesuppe: Die lange Geschichte im Überblick

Die Geschichte zur Schweinesuppe ist lange. Ich werde immer wieder gefragt, ob das Verfüttern der aufbereiteten Küchen- und Speisereste nun verboten sei oder nicht. Die Geschichte ist aus einem bestimmten Grund derart lange: die Schweiz konnte gegenüber der Europäischen Union eine lange Übergangsfrist aushandeln. Diese läuft im Juli 2011 ab. Dann tritt das Schweinesuppen-Verbot in Kraft. Lassen Sie mich die Geschichte der Schweinesuppe von vorne kurz aufrollen.

Das Verfüttern von aufbereiteten Küchen- und Speisereste führte immer wieder zu Seuchenausbrüchen. Auch in der Schweiz. So sind etwa alle vier Schweinepest-Fälle im Jahr 1993 in den Kantonen Bern und Freiburg darauf zurückzuführen. Heute hätten solche Ausbrüche massive wirtschaftliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Volkswirtschaft generell.

Vielen ist noch der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche 2001 in Grossbritannien in Erinnerung. Insbesondere die Bilder von brennenden Rinderbergen haben sich eingeprägt. Die Verluste in der Landwirtschaft, im Tourismus und anderen Bereichen gingen in die Milliarden. Die Ursache: die Verfütterung von Küchen- und Speiseresten. Nach diesem Grossausbruch entschied die Europäische Union 2002, die Schweinesuppe zu verbieten. Deutschland und Österreich durften die Küchen- und Speisereste bis 2006 weiter verfüttern.Die Schweiz wählte damals einen anderen Weg. Die Auflagen für das Erhitzen der Küchen- und Speisereste wurden schrittweise verschärft, um das Seuchenrisiko möglichst klein zu halten. Dadurch konnten Seuchenausbrüche in den vergangenen Jahren verhindert werden. Die Verschärfungen führten aber auch dazu, dass die Schweinesuppe immer weniger zur Fütterung der Schweine beitrug. Schon vor 10 Jahren waren es gerade noch etwa 5% der Schweinebetriebe, welche überhaupt Schweinesuppe verabreichten. Heute, mit dem Aufkommen von Biogasanlagen, sind es bedeutend weniger.

Um den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten zu erleichtern und den Zugang für einen Markt von 500 Millionen Menschen zu öffnen, hat die Schweiz mit der Europäischen Union EU die Bilateralen Abkommen vereinbart. Die Grundlage dafür: Die Schweiz und die EU haben analoge Regeln zum Schutz vor Tierseuchen. Vor diesem Hintergrund verlangte die EU, dass auch die Schweiz die Schweinesuppe verbietet. Die Marktöffnung wäre sonst im Kern gefährdet gewesen. Zusammen mit den Schweineproduzenten haben wir deshalb entschieden, dass es besser ist, die Schweinesuppe zu verbieten.

In den Gesprächen mit der EU haben wir eine Verschiebung des Verbotes auf Mitte 2011 erreicht. Das Datum wurde Ende 2008 in einem Vertrag mit der EU festgelegt und kommuniziert. Die Branche hat die Zeit genutzt, um andere Verwertungsformen aufzubauen, etwa die Produktion von Biogas.

Die nun gestartete Anhörung der „Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten“ ist das letzte Kapitel in der Geschichte der Schweinesuppe. Das Verbot wird damit ins nationale Recht überführt. Unter dem Strich ist dies eine gute Lösung: Küchen- und Speisereste werden sinnvoll in der Biogasproduktion verwertet, das Tierseuchenrisiko ist so stark wie möglich reduziert und die Marktöffnung ist gesichert.

Nach wie vor kein Tiermehl im Nutztier-Futter

Nach 15 Jahren Bekämpfung und 463 Fällen von „Rinderwahnsinn“ scheint die in mehrfacher Hinsicht ausserordentliche Krankheit ausgerottet. Dazu brauchte es ein Arsenal an Massnahmen, darunter das totale Tiermehlverbot für alle Nutztiere.

So nötig die Massnahmen zur Ausrottung der BSE waren; sie führten zu massiven und ökologisch problematischen Importen von  pflanzlichen Eiweissen, etwa Soja. Gleichzeitig müssen heute über 30% eines Schweins und über 40% einer Kuh nach der Schlachtung entsorgt werden.

Auch wenn sich die BSE-Situation markant verbessert hat, braucht es noch einige Zeit, bis die Schweiz von der Welt-Tiergesundheitsorganisation OIE als Land mit vernachlässigbarem BSE-Risiko anerkannt wird. Dennoch macht es Sinn, schon heute über die Zeit nach BSE nachzudenken. Dabei steht die Frage der Wiederzulassung von Tiermehlen im Futter von Geflügel und von Schweinen im Zentrum. Beide Tierarten sind Allesfresser und können nicht an BSE erkranken.

Bei einer Wiederzulassung bräuchte es strikte Sicherheitsbestimmungen. Diese wurden in der Schweiz bereits vor Jahren festgelegt – siehe „Tiermehlverbot: Kein Zurück zur Praxis vor 1990“. Wichtig sind dabei eine vollkommen getrennte Verwertungskette von Wiederkäuern und anderen Tieren und wirksame Kontrollmethoden.

Die Beurteilung von 2008 ist auch heute noch richtig: die Rahmenbedingungen für eine Wiederzulassung sind aktuell nicht gegeben. Deshalb bleibt auch in der total revidierten Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukte das totale Tiermehlverbot bestehen.

Die ökologisch sinnvolle Wiederzulassung von Tiermehlen im Futter von Geflügel und Schweinen ist jedoch mittelfristig das Ziel. Auch in der Europäischen Union (EU): die Lockerung des Tiermehlverbots wird im Rahmen der TSE-Roadmap angepeilt; zu den transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) gehört auch die BSE. Diese Diskussionen in der EU sind auch für die Schweiz wichtig – eine Wiederzulassung ist nur in Abstimmung mit der EU möglich. Ich erwarte in den kommenden Jahren intensive Diskussionen dazu.

ILT: Mehr Sicherheit durch sanfte Sanierung

Heute gibt das BVET eine Änderung der Tierseuchenverordnung in die Anhörung, welche die Infektiöse Laryngotracheitis der Hühner (ILT) betrifft. Das Ziel ist, die Bekämpfung dieser Seuche zu intensivieren, indem in angepasster Form auch die Rassegeflügelhaltung in die Verantwortung genommen wird. Das geht so :

Seit einiger Zeit vergeht kein Jahr, ohne dass in der Schweiz einige Fälle von ILT diagnostiziert werden. Während diese Viruskrankheit aus den professionellen Geflügelbetrieben verschwunden ist, häufen sich die Fälle in Rassegeflügelzuchten. Und möglicherweise ist das nur die berühmte Spitze des Eisbergs, denn Spezialisten gehen davon aus, dass längst nicht alle Fälle von ILT beim Rassegeflügel gemeldet werden. Diese Situation ist problematisch, denn die ILT ist eine Krankheit, welche in Geflügelbetrieben schwere wirtschaftliche Verluste verursachen kann. Deshalb muss übrigens jeder Verdacht auf ILT dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden; und wenn sich der Verdacht bestätigt, sind drastische Massnahmen zu ergreifen: Tötung der ganzen Herde, Desinfektion des Geflügelbetriebes und eine Wartefrist von 30 Tagen, bevor neue Tiere eingestallt werden dürfen.

Für einen Hobby-Geflügelhalter bedeuten diese drastischen Massnahmen den Totalverlust seines Tierbestandes – das ermuntert nicht gerade dazu, verdächtige Symptome zu melden. Resultat: Die ILT breitet sich in den Rassegeflügelhaltungen weiter aus – gefördert durch Ausstellungen und Verkäufe von infizierten Tieren.

Die Symptome der ILT erkennen

Angesichts dieses hartnäckigen Problems hat das BVET die Geflügelbranche zusammengerufen – und alle anerkennen die Dringlichkeit des Problems und die Notwendigkeit, eine Lösung zu finden. Aus den Diskussionen ergab sich der folgende Vorschlag: Tritt in einer Rassegeflügelhaltung ein Fall von ILT auf, wird dem Züchter ermöglicht, das Erbgut seiner Züchtungen zu erhalten, indem zuerst Eier gelegt und Küken aufgezogen werden, bevor der ganze Bestand vernichtet wird. Konkret geht das so vor sich: Wird in einem Betrieb die ILT diagnostiziert, werden die ILT-positiven Tiere eliminiert und der Betrieb desinfiziert. Doch die Tiere mit einem negativen Testresultat dürfen während eines Monats zum Eierlegen behalten werden. Die Eier werden anschliessend in einem anderen Betrieb aufgezogen und die Küken werden im Alter von 8 bis 12 Wochen auf ILT getestet. Dann werden auch die restlichen Tiere des ursprünglichen Bestandes getötet. Nach 3 Monaten dürfen die anderswo aufgezogenen Küken wieder in den ursprünglichen Betrieb überführt werden.

Für alle – Veterinärbehörden, Rassegeflügelzuchtverband, professionelle Geflügelhalter – ist das Ziel klar: Es gilt die ILT zurückzudrängen. Das nun vorgeschlagene Modell wurde bereits in verschiedenen Betrieben mit Erfolg getestet. Und erfreulicherweise erwiesen sich die auf diese Weise auswärts aufgezogenen Küken im ILT-Test alle als negativ.  Aber das Ganze funktioniert nur dann, wenn sich die Geflügelhalter an die Spielregeln halten und jeden Verdacht auf ILT dem Tierarzt oder der Tierärztin melden.

Japan hebt Massnahmen wegen Maul- und Klauenseuche auf

Ende Juli hat Japan die letzten Restriktionen in Bezug auf den Maul- und Klauenseuche Ausbruch aufheben. Damit konnte die kritische Situation, die seit April bestand, bereinigt werden (lesen Sie dazu unsere Beiträge von Mai und Juni).

Ob der Seuchenzug tatsächlich beendet ist, wird sich erst in einigen Monaten zeigen. Die drastischen Massnahmen seitens Japans haben jedoch gewirkt: in betroffenen Regionen wurden Tiere gekeult und in umliegenden Gebieten mussten Rinder und Schweine geimpft werden, um die Ausbreitung der Krankheit zu bremsen. Auch der Tierverkehr wurde stark einschränkt und die Hygienemassnahmen auf Betrieben wurden verstärkt. Die Bekämpfung war intensiv. Und dennoch brauchte es Monate, um den Seuchenzug unter Kontrolle zu bringen – und die ökonomischen Verluste sind gross.

Bis heute ist nicht klar, wie der MKS-Erreger nach Japan verschleppt wurde. Gemäss einer Erbgut-Analyse ist der Erreger in Japan der gleiche wie jener in China und Korea. Die Krankheit wurde deshalb möglicherweise durch illegale Importe nach Japan gebracht.

Internationale Organisationen starten Programm gegen Tierseuchen

Die UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO hat zusammen mit der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE und der Weltgesundheitsorganisation WHO ein neues Programm gegen Tierseuchen vorgestellt. Damit soll der Kampf gegen Tierseuchen verstärkt werden – vor allem in Asien, Afrika und Südamerika. In denjenigen Regionen also, wo Tierseuchen zur Zeit am häufigsten und schlimmsten wüten. Geplant sind vor allem Massnahmen in den Bereichen Prävention und Früherkennung.

Das 5-Jahresprogramm „One Health“ sieht verschiedene Massnahmen vor, die den Schutz vor Tierseuchen verbessern sollen. Entwicklungsländer sollen unterstützt werden im Aufbau von Früherkennungssystemen, bei der Entwicklung und Umsetzung wirksamer Bekämpfungsstrategien und im Ausbau der dazu notwendigen Strukturen und Kapazitäten.

Die Bekämpfung von Tierseuchen wird angesichts sich wandelnder Bedrohungen immer schwieriger. „Das ist keine Science Fiction”, sagt Juan Lubroth, Leiter der Veterinärabteilung der FAO. „Die Bedrohung ist sehr real. Tödliche und ökonomisch verheerende Tierseuchen hat es schon immer gegeben, aber heute treten ohne Zweifel mehr Krankheitserreger auf und breiten sich aus. Die gute Nachricht ist: Mit den richtigen Massnahmen können sie besser entdeckt und bekämpft werden.“ Besonders gefürchtet sind Tierseuchen, die auch für den Menschen gefährlich sind. Als Beispiele seien die Vogelgrippe genannt, die Tollwut, BSE oder auch die Lungenkrankheit SARS. Mit dem Ansatz „One Health“ wird die Gesundheit von Menschen und die Gesundheit von Tieren als EINE Herausforderung betrachtet.

Tierseuchen bedrohen nicht nur die Gesundheit der Tiere und des Menschen, sie können sich auch volkswirtschaftlich verheerend auswirken. So hat der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Grossbritannien im Jahr 2001 nach Schätzungen der FAO 25 Milliarden Euro gekostet. Gerade in ärmeren Regionen bedrohen Tierseuchen zudem die Ernährungssicherheit.

Die Schweiz begrüsst die Initiative der internationalen Organisationen. Die globale Bekämpfung von Tierkrankheiten ist eines der Ziele der Tiergesundheitsstrategie 2010+. Es ist in unserem Interesse, wenn Tierseuchen am Ursprungsort bekämpft werden, wenn frühzeitig agiert und die Prävention verstärkt wird. Dies verstärkt mittel- und längerfristig auch die Sicherheit der Schweiz vor der Einschleppung von Tierseuchen.

BVD: Es ist noch nicht vollbracht!

Nur 0.2 % beträgt gegenwärtig die Rate neugeborener PI-Kälber. Auf 1000 neugeborene Kälber kommen also 2 permanent Infizierte (PI-Tiere). Das ist wenig, aber es ist nicht nichts. Es bedeutet, dass das Programm zur Ausrottung der BVD weiter geht. Und es bedeutet insbesondere, dass die geltenden Weisungen sorgfältig und genau befolgt werden müssen.

Doch seit einiger Zeit berichten uns Tierärzte und Tierärztinnen immer häufiger, dass Tiere aus gesperrten Beständen verstellt oder verkauft wurden, bevor ihre Testresultate bekannt waren. Seit Januar wurden mehr als 2500 gesperrte Kälber umplatziert. So etwas kann schwerwiegende Folgen haben. In diesem Stadium des Ausrottungsprogramms hatten viele junge Tiere nie Kontakt mit dem BVD-Virus – das ist ja eben das Ziel des Programms.  Doch wenn jetzt ein PI-Kalb in einen Betrieb eingeführt wird, können diese jungen Tiere neu mit BVD infiziert werden und – wenn sie tragend sind – wieder neue PI-Kälber zur Welt bringen – und schon beginnt der teuflische Zyklus von vorn! Dazu kommt, dass sich die Tiere in diesen Sommertagen häufig auf der Alp befinden. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich den Schaden auszudenken, den ein einziges unentdecktes PI-Tier auf einer Alp anrichten kann.

Damit so etwas nie geschehen kann: Bleiben Sie wachsam. Lassen Sie Ihre Kälber testen – auch die Mastkälber. Warten Sie die Testresultate Ihrer Kälber ab, bevor Sie diese verstellen. Befolgen Sie die Sperrmassnahmen. Sonst gefährden Sie die ganzen Anstrengungen, die Sie und andere schon zur Ausrottung der BVD geleistet haben.

Weitere Informationen zur Krankheit : www.stopbvd.ch

Blutarmut der Einhufer – Vorsicht bei Importen

Die Schweiz und die Europäische Union haben die Vorsichtsmassnahmen bei Importen von Pferden aus Rumänien verschärft. Der Grund: die ansteckende Blutarmut der Einhufer, auch Equine Infektiöse Anämie (EIA) genannt. Bereits bisher müssen Pferde aus Rumänien vor dem Import getestet werden. Neu sind die Pferde zudem in der Schweiz während mindestens 30 Tagen zu isolieren und frühestens 28 Tage nach dem Import muss ein Coggins-Test durchgeführt werden. (weitere Infos)

Diese Verschärfung drängte sich auf, da die Situation in Rumänien schwierig ist. Die EIA ist weit verbreitet: 2009 gab es über 6000 Ausbrüche mit rund 11.000 betroffenen Pferden. Die bisherigen Vorsichtsmassnahmen genügten nicht. Eine Untersuchung der jüngsten Fälle in Belgien und Grossbritannien zeigte, dass alle auf Pferde aus Rumänien zurückzuführen sind. Eine Inspektion der EU deckte zudem Mängel in den Vorsichtsmassnahmen in Rumänien auf. Aus diesem Grund muss nun in der Schweiz nochmals geklärt werden, ob die Pferde tatsächlich EIA-frei sind.

Pferde werden allerdings nur selten aus Rumänien in die Schweiz importiert. Die EIA kommt jedoch auch andernorts vor. In Italien tritt die Krankheit häufig auf und die Ausbrüche in Belgien, Grossbritannien und Deutschland führen vor Augen, wie rasch es gehen kann.

Die EIA ist eine Viruserkrankung der Pferde, für Menschen jedoch ungefährlich. Sie kann bei betroffenen Tieren zu hohem Fieber, Blutarmut, starker Abmagerung und manchmal gar zum raschen Tod führen. Oft entwickeln die Pferde jedoch kaum Symptome – sie bleiben aktiv, fressen gut, aber verlieren ohne ersichtlichen Grund Gewicht. Die Krankheit wird mechanisch von Bremsen, Fliegen oder Mücken übertragen. Da sich die Insekten nur schwer bekämpfen lassen, ist auch die Krankheit nicht leicht in den Griff zu kriegen. Im Seuchenfall müssen deshalb betroffene Tiere rasch getötet werden, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Weitere Information zur Equiner Infektiöser Anämie (EIA)

Beiträge 21 - 30 / 60