Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Ein Sommer mit Blüemli – Gesund zurück von der Alp

Blüemli ist zurück von der Alp. Während der Sömmerung wurde weder Blüemli noch ein anderes Rind, das den Alpsommer auf der Vorholzallmend im hinteren Simmental verbracht hat, mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe BVD angesteckt. Dies ist ein weiterer Erfolg für die BVD-Bekämpfung, der nun langfristig gesichert werden soll.

Die Blutprobe, die Tierarzt Andreas Künzi nach der Sömmerung bei Blüemli entnimmt, enthält keine Antikörper gegen das BVD-Virus. Das bedeutet, dass Blüemli während der Sömmerung nicht mit dem BVD-Virus in Berührung gekommen ist. Auch die Tiere aus den Betrieben von Andreas Knutti (siehe Blog vom 12. September 2011) und allen anderen Bestössern der Vorholzallmend haben keine Antikörper gebildet und kehren als BVD-freie Tiere in ihre Betriebe zurück. Auch auf vielen anderen Sömmerungsalpen in der Schweiz kam es in diesem Jahr zu keinen weiteren BVD-Ansteckungen.

Blüemli Oktober
Blüemli ist nicht mit der Bovinen Virusdiarrhoe BVD in Berührung gekommen und kehrt wie alle anderen Rinder, die den Sommer auf der Vorholzallmend verbracht haben, gesund von der Alp zurück.

Herr und Frau Gertsch, die Besitzer von Blüemli, Andreas Knutti und alle anderen Schweizer Rindviehhaltenden haben viel zu diesem Erfolg beigetragen. Sie sind wachsam und haben ihre Tiere immer korrekt beprobt. Wurde ein persistent infiziertes Kalb, ein sogenanntes PI-Tier geboren, haben sie dieses umgehend aus dem Bestand entfernt. So konnte es keine anderen Tiere mit dem BVD-Virus anstecken.

Der Erfolg, der dank grosser Anstrengungen seitens der Rindviehhaltenden, der Tierärzteschaft und der Veterinärbehörden verzeichnet werden kann, darf jetzt nicht gefährdet werden. Gerade jetzt ist es besonders wichtig, dass alle Tierhaltenden ihren BVD-freien Rinderbestand vor einer Infektion schützen. Noch vorhandene PI-Tiere dürfen nicht übersehen werden. Der Schaden, der ein PI-Tier in einem BVD-freien Betrieb anrichten würde, wäre gross. Deshalb müssen die neugeborenen Kälber auch im nächsten Jahr beprobt und bei einem positiven Testergebnis schnellstens aus dem Betrieb entfernt werden. Diese letzte Anstrengung aller Beteiligten braucht es, damit die Bekämpfung abgeschlossen werden kann.

Ab 2012 wird die Bekämpfungsphase abgeschlossen und in die Überwachungsphase überführt. Die Überwachung soll langfristig kostengünstiger sein und die Kälbertests ablösen. Um einen sicheren Übergang zu gewährleisten wurde für das Jahr 2012 ein spezielles Überwachungsprogramm beschlossen. Neu werden in Milchviehbetrieben die Tankmilch und in Betrieben, die keine Milch liefern, das Blut weniger junger Rinder auf Antikörper untersucht. Parallel dazu werden die Kälbertests weitergeführt. Wenn die neue Überwachungsmethode ihre Wirksamkeit voll bewiesen hat, müssen die Kälber nicht mehr getestet werden.

Diese doppelte Überwachung neugeborener Kälber mittels Gewebeproben (Kälbertests) und von Rindergruppen mittels Blutproben bzw. von Tankmilch (serologische Untersuchungen) ermöglicht es, auch die letzten Überträgertiere zu finden und das Virus auszurotten. Nur so ist der Erfolg der BVD-Bekämpfung langfristig gesichert. Die Schweizer Rinderpopulation wird gesünder sein und die durch BVD verursachten jährlichen wirtschaftlichen Schäden werden der Vergangenheit angehören.

Weitere Informationen finden Sie auf www.stopbvd.ch

Ein Sommer mit Blüemli – Der grosse Einsatz zahlt sich aus

Auf dem Rossberg, einer unteren Weid der Vorholzallmend, verbringt Blüemli die letzten Wochen seines ersten Alpsommers. In der Nachbarschaft weiden gesunde Tiere von Bauer Andreas Knutti. In seinem Stall kamen in den vergangenen Wintern jedoch mehrere Kälber zur Welt, die mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe BVD infiziert waren. Diese sogenannten PI-Tiere mussten frühzeitig geschlachtet werden – Eine harte Massnahme, die sich aber langfristig auszahlen wird.

Der erste Alpsommer von Blüemli neigt sich dem Ende zu. Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich Blüemli während der Sömmerung mit dem BVD-Virus angesteckt hat. Herr und Frau Gertsch, die Besitzer von Blüemli, sind zuversichtlich, dass ihre Herde weiterhin von der Krankheit verschont bleiben wird.


Bauer Andreas Knutti hatte weniger Glück. Elf persistent, d.h. lebenslänglich mit dem BVD-Virus infizierte Kälber, sogenannte PI-Tiere, kamen seit Beginn der BVD-Ausrottung 2008 in seinem Stall zur Welt. Die Untersuchung der Gewebeproben, die er den neugeborenen Kälbern mittels Ohrmarken entnommen hatte, zeigte, dass die Tiere mit dem BVD-Virus infiziert waren. Als PI-Tiere streuen sie massenhaft Viren und können so andere Rinder anstecken. Oft sind sie auch mager und kränklich. Dank der BVD-Ausrottungskampagne ist dem Tierhalter bewusst geworden, dass gesundheitliche Probleme in der Schweizer Rinderpopulation, wie schwache Kälber, Durchfall, Fruchtbarkeitsprobleme und vermehrte Aborte, durch BVD verursacht sein können und dass PI-Tiere auch ein Risiko für die andern Tiere im Stall darstellen.

Bluemli Anfang September
Blüemli verbringt die letzten Wochen der Sömmerung auf dem Rossberg. In seiner Nachbarschaft weiden Tiere aus dem Stall von Andreas Knutti.

Andreas Knutti vermutet, dass sich einige Mütter seiner PI-Tiere während der letztjährigen Sömmerung auf dem Rossberg mit dem BVD-Virus infiziert hatten und das Virus dann auf ihre ungeborenen Kälber übertrugen. Ein vorerst falsch negativ getestetes Rind aus einem Nachbarstall, das den Sommer ebenfalls auf dem Rossberg verbracht hatte, wurde im letzten Herbst positiv getestet. Als PI-Tier streute es während der Sömmerung Viren aus, welche die auf derselben Alp weidenden trächtigen Tiere von Bauer Andreas Knutti infizieren konnten.

So entsteht ein PI-Tier
So entsteht ein PI-Tier

Damit die neugeborenen PI-Tiere von Andreas Knutti keine anderen Rinder mehr anstecken konnten, mussten sie umgehend geschlachtet werden. Das war nebst der finanziellen auch eine psychische Belastung für ihn und seine Familie: „Meine Mutter wollte den Stall zeitweise gar nicht mehr betreten. So leid tat es ihr, dass immer wieder neugeborene Kälber frühzeitig geschlachtet werden mussten.“

 

Andreas Knutti
Bauer Andreas Knutti leistet einen grossen Beitrag zum langfristigen Erfolg der BVD-Ausrottung.

 

Doch der grosse Aufwand für die BVD-Ausrottung zahlt sich aus. Dank dem Einsatz von motivierten Bauern wie Andreas Knutti ist die BVD in der Schweiz beinahe ausgerottet. Seit Beginn der Ausrottungskampagne ist der Anteil der PI-Tiere unter den neu geborenen Kälbern von über 1,3% auf weniger als 0,1% gesunken. Dies bedeutet, dass weniger als 10 von 10‘000 neugeborenen Kälbern PI-Tiere sind. Fast 99% der Rindviehhaltungen in der Schweiz sind heute frei von BVD. Um auch noch die letzten verbliebenen PI-Tiere aus der Schweizer Rinderpopulation zu entfernen und damit Neuinfektionen zu verhindern, ist es ganz wichtig, dass weiterhin alle Tiere korrekt beprobt und auf BVD getestet werden. Nur dann wird die Krankheit bald ganz aus der Schweizer Rinderpopulation verschwunden sein und Blüemli wird ohne Gefahr einer BVD-Ansteckung den Sommer mit Tieren aus verschiedenen Talbetrieben auf der Alp verbringen können. Die Schweizer Rinderpopulation wird gesünder sein und die durch BVD verursachten jährlichen wirtschaftlichen Schäden in der Höhe von geschätzten 9 Millionen Schweizer Franken werden der Vergangenheit angehören.


Wie es mit Blüemli weitergeht und welche Anstrengungen seitens der Tierhaltenden, Tierärzteschaft und Behörden weiterhin unternommen werden, damit BVD ganz aus der Schweiz verschwindet, lesen Sie in loser Folge auf dieser Seite.


Weitere Informationen finden Sie auf www.stopbvd.ch

Rotz: Vom Seuchenverdacht zur Entwarnung

Letzte Woche wurde in der Schweiz ein Pferdebetrieb gesperrt, weil der Verdacht bestand, dass ein Pferd mit Rotzerreger infiziert sein und die in der Schweiz seit mehr als 70 Jahren ausgerottete Seuche wieder in die Schweiz gebracht haben könnte. Das betroffene Pferde wurde im Januar aus dem Libanon nach Europa gebracht und gelangte über Frankreich und Deutschland im Mai in die Schweiz in den Kanton Solothurn. Wie erst im Juli bekannt wurde, waren seit Februar im Libanon Fälle von Rotz aufgetreten, so dass umgehend eine Untersuchung des importierten Pferdes angeordnet wurde. Die  Laboruntersuchung im Institut für Veterinärbiologie der Vetsuisse-Fakultät Zürich ergab einen Verdacht auf Rotz.

Rotz ist eine meldepflichtige auszurottende Tierseuche und Zoonose und unterliegt den Bestimmungen der Tierseuchengesetzgebung.  Bei einem Verdacht müssen sofort Massnahmen getroffen werden, die eine mögliche Weiterverbreitung des Erregers verhindern. Das verdächtige Pferd, aber auch diejenigen, die bereits mit ihm in Kontakt gekommen sind, müssen getestet und der betroffene Betrieb muss gesperrt werden. Jeglicher Kontakt mit Pferden aus anderen Betrieben ist verboten. Im aktuellen Fall  musste auch ein Concours, der am Wochenende auf dem Betrieb hätte stattfinden sollen, abgesagt werden. Zudem wurde abgeklärt, ob zum gleichen Zeitpunkt auch noch andere Pferde über die EU aus dem Libanon eingeführt wurden. Ein weiteres Pferd wurde in der Westschweiz gefunden und ebenfalls getestet. Alles in allem sind dies viele Massnahmen, welche nicht nur unter den betroffenen Pferdebesitzern zu grosser Beunruhigung führten.
Heute, eine Woche später, konnte Entwarnung gegeben werden. Alle Referenztests am Internationalen OIE-Referenzlabor in Deutschland fielen negativ aus. Die Sperren konnten aufgehoben werden.

Aber warum erst nach einer Woche? Was passierte dazwischen? Warum müssen alle Proben noch in ein Internationales Referenzlabor? Wir haben mit Prof. Dr. Max M. Wittenbrink, dem Leiter des nationalen Referenzlabors für Rotz im Institut für  Veterinärbakteriologie der Universität Zürich, gesprochen. Was passiert von der ersten Verdachtsmeldung bis vollständige Entwarnung gegeben werden kann? Warum braucht es die Referenztests?

Was ist Rotz überhaupt, wie erkrankt das Pferd?
M. M. Wittenbrink:  Rotz ist eine bakterielle Erkrankung der Einhufer. Die akute Krankheit verläuft als fiebrige Allgemeininfektion, wobei der Erreger in der Schleimhaut des oberen Atmungstraktes, in der Haut aber auch in inneren Organen zahlreiche Infektionsherde mit Knötchenbildung und nachfolgendem geschwürigem Zerfall bilden kann. Tiere mit akutem Rotz verenden 1-2 Wochen nach Ausbruch der Erkrankung. Bei Pferden tritt diese akute Form selten auf; hier verläuft der Rotz meist chronisch oder sogar unerkannt, d.h. es gab und gibt Pferde, die äusserlich völlig gesund erscheinen, dabei aber den Erreger beherbergen und auch ausscheiden können. Dieses Phänomen ist der Grund für die langwierigen Abklärungen und verschiedenen Tests.

Wann gilt ein Pferd als verdächtig? Und was passiert bei einem Verdacht?
M. M. Wittenbrink:  Bei der Einfuhr von Pferden aus Ländern, in denen die Seuche mit Schutz- und Tilgungsmassnahmen nicht so energisch bekämpft wurde, wie in der Schweiz und den angrenzenden europäischen Ländern, besteht die Gefahr, dass der Erreger mit unerkannt infizierten Tieren wieder eingeschleppt werden kann. Bei einer Verdachtsmeldung liefert der Kantonstierarzt eine Blutprobe des verdächtigen Tieres an das nationale Referenzlabor. Hier wird mittels eines von der OIE (Internationales Tierseuchenamt) anerkannten serologischen Diagnostikverfahrens geprüft,  ob im Blut Rotz-Antikörper zu finden sind. Bei infizierten Pferden zeigt dieser erste Test etwa 12-14 Tage nach der Infektion das Vorliegen von Antikörpern gegen den Rotzerreger an. Ein positives Testresultat hat in der Schweiz eine sofortige Sperre des Betriebes zur Folge.  Damit soll verhindert werden, dass sich eventuell weitere Tiere anstecken können. Kontakttiere werden ebenfalls sofort einem Test unterzogen.
Aber dieser eine Test reicht nicht aus, um eine sichere Diagnose zu stellen, die, wenn sie positiv ist, folgenschwere Massnahmen nach sich ziehen würde. Denn seit Anbeginn der serologischen Rotzdiagnostik ist bekannt, dass Pferde verdächtige oder positive Test-Reaktionen zeigen, ohne dass sie tatsächlich mit dem Rotzerreger infiziert sind. Deshalb müssen alle vom schweizerischen Referenzlabor als positiv oder verdächtig eingestuften Proben am internationalen OIE-Referenzlabor in Jena (D) nachgetestet und mit  einem weiteren Test, der als Bestätigungsmethode zur Prüfung fraglicher Resultate entwickelt wurde, überprüft werden. Dieses Verfahren ist gerade bei einem Seuchenverdacht langwierig, weil die Abklärung verdächtiger Befunde mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Erst wenn die Nachprüfung und der Referenztest negativ sind, kann Entwarnung gegeben werden. Solange müssen die Sperrmassnahmen aufrecht erhalten werden, auch wenn die Pferde keine Krankheitssymptome zeigen. Die genauen Abklärungen und Massnahmen sind wichtig, da mit allen Mitteln verhindert werden muss, dass diese folgenreiche Pferdeseuche, die auch den Menschen befallen kann,  in der Schweiz auftritt.

Die Medienmitteilung des Veterinärdienstes zum aktuellen Fall im Kanton Solothurn finden Sie hier

Ein Sommer mit Blüemli – Blüemli auf der Alp

Blüemli, inzwischen 8 Monate alt, weidet auf der Vorholzallmend im Simmental, der zweitgrössten Allmend der Schweiz. Tiere aus verschiedenen Betrieben verbringen ihren Sommer da, darunter trächtige Tiere, in deren Herkunftsbetrieb die Bovine Virusdiarrhoe BVD aufgetreten ist. Kommt Blüemli – vor fünf Wochen negativ auf Antikörper gegen BVD getestet – mit einer frühzeitigen Geburt oder unvorhergesehenen Fehlgeburt dieser Tiere in Kontakt, steigt die Gefahr, dass es sich doch noch mit BVD-Viren infiziert.

Blüemli, 8 Monate alt, verbringt die Sömmerung auf der Vorholzallmend.


Die Vorholzallmend im hinteren Simmental ist mit ihren mehr als 9 km2 Fläche die zweitgrösste Allmend in der Schweiz. Sie wird seit rund 700 Jahren von einer öffentlich rechtlichen Körperschaft gemeinsam verwaltet und bewirtschaftet.

Die Vorholzallmend im hinteren Simmental, Sömmerungsalp von Blüemli, erstreckt sich über mehr als 9 km2 und sömmert Tiere aus 27 Betrieben.


Tiere aus 27 Betrieben verbringen ihren Sommer auf der Allmend. Darunter sind trächtige Tiere, in deren Herkunftsbetrieb im Verlauf des Frühjahrs persistent, d.h. lebenslänglich infizierte Kälber, sogenannte PI-Tiere, geboren wurden. Die Mütter dieser PI-Tiere haben den Sommer des Vorjahres auf der Vorholzallmend verbracht, wo sie möglicherweise zwischen dem 2. und 4. Trächtigkeitsmonat mit dem Virus infiziert wurden. Das so geborene Kalb kann zu einem PI-Tier werden, das an chronischer BVD leidet, sein Leben lang Viren ausscheidet und Tiere ansteckt, die mit ihm in Kontakt kommen. In den letzten Jahren konnte festgestellt werden, dass Infektionen während der Alpung für eine beträchtliche Anzahl von PI-Tieren verantwortlich sind und die Sömmerung so zu einem heiklen Moment für die BVD-Ausrottung wird.

Im Herkunftsbetrieb von Blüemli auf der Mettmenegg ist BVD noch nie aufgetreten und im Juni wurden im Blut von Blüemli keine Antikörper nachgewiesen. Sollte Blüemli im Herbst Antikörper aufweisen, so wäre dies ein Zeichen dafür, dass es während der Sömmerung mit dem BVD-Virus in Berührung gekommen ist. Diese Reaktion nennt man Serokonversion. Ein Tier aus einem Betrieb, in dem BVD aufgetreten ist, kann u.U. mit einem PI-Tier trächtig sein. Kommt es auf der Allmend zu einer frühzeitigen Geburt oder gar zu einer Fehlgeburt, würde ein so geborenes PI-Tier massenhaft Viren freisetzen, die auch Blüemli infizieren könnten. Die Alpbewirtschafter und -bewirtschafterinnen schauen deshalb regelmässig nach ihren Tieren. Kündigt sich eine frühzeitige Geburt an, wird das Muttertier von den anderen Tieren getrennt und ins Tal gebracht. Durch Drahtzäune ist Blüemli zusätzlich vor engem Kontakt mit Tieren aus anderen Betrieben geschützt.

Auf der Sömmerungsalp Vorholzallmend sind Rinderherden aus verschiedenen Talbetrieben mit Drahtzäunen voneinander getrennt.


Wie es mit Blüemli weitergeht und welche Anstrengungen seitens der Tierhaltenden, Tierärzteschaft und Behörden unternommen werden, damit BVD ganz aus der Schweiz verschwindet, lesen Sie in loser Folge auf dieser Seite. 

Weitere Informationen finden Sie auf www.stopbvd.ch

Neue Veterinärbestimmungen ab Juli 2011

Anfang Juli 2011 sind im Veterinärbereich verschiedene Bestimmungen neu in Kraft getreten, so etwa in der revidierten Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP): Die hauptsächlichen Änderungen betreffen den Geltungsbereich der Verordnung, das Verbot der Verfütterung von Speiseresten an Schweine und strengere Bestimmungen zu Entsorgungsanlagen. Gleichzeitig wurde die Tierseuchenverordnung (TSV) angepasst. Hier ist das von Süden her vordringenden West-Nil Fieber zu erwähnen, das neu meldepflichtig ist.

Der Geltungsbereich der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wurde auf Nebenprodukte auf der Basis von Milch, Eiern und Honig ausgeweitet. So regelt die Verordnung beispielsweise neu auch die Verwendung der mit Antibiotika belasteten Rohmilch, die nach einer Behandlung einer Euterentzündung (Mastitis) anfällt. Diese Milch darf künftig nur noch auf dem Ursprungsbetrieb verwendet werden - entweder zum Tränken von Kälbern oder als Beimischung zur Jauche. Ansonsten muss sie vernichtet werden.

Schweinesuppe verboten
Die Verfütterung von Speiseresten („Schweinesuppe") an Schweine ist seit 2006 in der ganzen EU verboten. Um die bilateralen Abkommen im Veterinärbereich einzuhalten und die Schweizer Exportmöglichkeiten nicht einzuschränken, musste auch die Schweiz diese Verfütterung verbieten. Es konnte eine lange Übergangsfrist ausgehandelt werden, um der Branche die Möglichkeit zu geben, sich neu zu organisieren. Diese Übergangsfrist ist nun am 30. Juni 2011 abgelaufen - entsprechend wurde das Verfütterungsverbot von Speiseresten in die revidierte VTNP übernommen.

Strengere Bestimmungen für Entsorgungsanlagen
Strengere Bestimmungen gibt es auch für Entsorgungsanlagen. Wer tierische Nebenprodukte entsorgt, muss das dem zuständigen kantonalen Veterinäramt melden. Biogasanlagen und gewerbliche Kompostierungsanlagen, die Speisereste oder andere tierische Nebenprodukte verwerten, brauchen eine Betriebsbewilligung des Kantonstierarztes / der Kantonstierärztin. Die Zufahrtswege zu Entsorgungsanlagen müssen so angelegt sein, dass die Anlieferung der tierischen Nebenprodukte von der Auslieferung der verarbeiteten Erzeugnisse getrennt erfolgt. Befinden sich solche Anlagen auf einem Tierhaltungsbetrieb, müssen sie und ebenso ihre Zufahrtswege baulich klar von den Tierhaltungseinrichtungen getrennt sein.

West-Nil Fieber neu meldepflichtig
Der Bundesrat hat im Weiteren die Tierseuchenverordnung der veränderten Tierseuchensituation, neuen Risiken und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Die Verordnung umfasst neu Bestimmungen über das West-Nil Fieber. Das West-Nil Fieber ist eine Zoonose - also zwischen Tieren und Menschen übertragbar. Das Virus kommt vor allem bei Wildvögeln vor. Mücken, welche Blut von Vögeln saugen und danach Menschen oder Tiere – zum Beispiel Pferde - anfliegen, können das Virus übertragen und eine Krankheit auslö-sen. Zur Zeit tritt das West-Nil Fieber vor allem in südlichen Regionen Europas auf. Die Mücken, welche das Virus übertragen, kommen aber auch in der Schweiz vor. Aus heutiger Sicht ist es deshalb durchaus möglich, dass die Krankheit auch hierzulande eines Tages ausbricht.

Der Veterinärdienst übt den Notfall – Tag 3 der Krisenübung „NOSOS 2011“

Die Übungsleitung hat sich für den dritten und letzten Tag der Nationalen Krisenübung ein Worst-Case-Szenario ausgedacht: Zwei Monate sind seit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche vergangen. Auf allen Ebenen wurden die nötigen Massnahmen ergriffen, um ein weiteres Ausbreiten zu verhindern. Der Tierverkehr ist in der ganzen Schweiz verboten, auf den betroffenen Betrieben sind alle Tiere gekeult worden – und trotzdem kommen neue MKS-Fälle hinzu.

Trotz einem enormen Effort aller Beteiligten hat sich die Krise noch nicht entschärft. Das Nationale Krisenzentrum NKZ, die kantonalen Veterinärämter, die Einsatzkräfte vor Ort von Bund und Kantonen, die Wissenschaftler in den Laboren: Sie alle stossen an Ressourcengrenzen. Die Hotline kann die Flut der Anrufe kaum bewältigen und muss mit den Emotionen der Anrufenden – Angst, Verunsicherung, Ärger – umgehen können. Nicht zu vergessen ist der zunehmende politische Druck. Angesichts der grossen wirtschaftlichen Folgen werden die Strategie des NKZ und die getroffenen Massnahmen in Frage gestellt und es werden Forderungen nach Entschädigungen laut. 

Gleichzeitig müssen die beschlossenen Restriktionsmassnahmen konsequent umgesetzt werden. An den beiden ersten Tagen der Übung wurden die Krisenszenarien auf Bauernbetrieben und in Schlachthöfen durchgespielt. Heute ist eine Käserei im Seetal Schauplatz des fiktiven Krisengeschehens:

Kurz nach 8 Uhr geht die Meldung ein, dass verseuchte Milch in die Käserei geliefert wurde. Der Amtstierarzt erscheint auf dem Betrieb und ermittelt anhand von Fragebogen, die regelmässig per Fax eintreffen, kritische Punkte im Arbeitsablauf, welche eine weitere Verschleppung der Seuche begünstigen können.

              

Beim Einsammeln der Milch auf den verschiedenen Betrieben innerhalb der Schutzzone muss der Chauffeur höchste Vorsicht walten lassen. Für jeden einzelnen Betrieb braucht er eigens eine frische Schutzbekleidung, die auf dem jeweiligen Hof zurückgelassen und entsorgt wird. 90 Schutzanzüge täglich braucht es im Seuchenfall nur für das Einzugsgebiet der Käserei Seetal. Dementsprechend sind Engpässe bei der Lieferung von genügend Schutzbekleidungen zu erwarten. Beim Verlassen der Betriebe muss der mit einem Virenfilter ausgestattete Tanklastwagen gereinigt und desinfiziert werden. Die Frage taucht auf, ob die Chauffeure für dieses sachgerechte Zusammentragen der Milch zusätzlich geschult werden müssten.

In der Käserei werden unterdessen die Warenflüsse der letzten drei Wochen von Amtstierarzt und Käser zurückverfolgt. Was geschieht im Krisenfall mit der Schotte, die täglich unbehandelt von der Käserei zu den Tierhaltenden gebracht wird? Dies ist eine weitere offene Frage, die anhand der konkreten und 1:1 durchgespielten Übungsanlage sichtbar wird und nachfolgend geklärt werden kann. 

In der Realität ist die Milch in der Käserei einwandfrei und kein Klauentier in der Schweiz ist an MKS erkrankt. Alles ist nur eine Übung gewesen. Es sind nicht zuletzt solche Übungen, die mithelfen, dass die Schweiz im Ernstfall gut vorbereitet wäre.

Der Veterinärdienst übt den Notfall – Tag 2 der Krisenübung „NOSOS 2011“

Zwei fiktive Monate nach dem inszenierten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche MKS befinden wir uns in einem fortgeschrittenen Stadium des Seuchenzuges in der Schweiz. Tag 2 der nationalen Krisenübung NOSOS 2011 dient vor allem der nationalen Ressourcenabklärung. Neben den wieder zunehmenden Fall- und Verdachtszahlen in den Kantonen sind nun auch  Schlachthäuser betroffen.

Seit dem ersten MKS-Fall sind zwei Monate vergangen. Am Nationalen Krisenzentrum NKZ findet die morgendliche Lagebesprechung statt. Etwa zur gleichen Zeit fällt einem Metzger im Schlachthof Basel während der Routine-Fleischkontrolle auf, dass Schweine lahm gehen und Blasen an den Klauen haben. In Kenntnis der Seuchensituation verständigt er sofort das kantonale Veterinäramt. Der Amtstierarzt erscheint vor Ort und äussert einen MKS-Verdacht – dieser wird bestätigt.

               

Um die Verschleppung der Seuche aus dem Schlachthof zu verhindern, tritt das Notfallszenario in Kraft:  Der Schlachthof wird durch den Veterinärdienst sofort vollständig gesperrt. Unterdessen werden die epidemiologischen Abklärungen getroffen. Woher kommen die kranken Tiere? Wurden vom Transporter weitere Betriebe angefahren und eventuell Tiere aufgeladen? Wohin fährt der Transporter nach dem Ablad? Diese Abklärungen dienen dazu, den Seuchenherd zu finden und den betroffenen  Betreib zu sperren.

               

Im Schlachthof werden die bereits geschlachteten Tiere separiert und gesperrt bis die Ergebnisse der Abklärungen da sind. Der gesamte Schlachthof wird nach Notfallkonzept gereinigt und desinfiziert. Die Anlage wird abgesperrt und dekontaminiert, ebenfalls das Personal und alle Lastwagen, die das Areal verlassen wollen. Der Amtstierarzt steht den Medien Rede und Antwort. Im Normalfall sind Reinigung und Abklärungen nach 24 Stunden erledigt, so dass der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.

Tierseuchen-Übung „NOSOS 2011“ – Ein Blick ins Nationale Krisenzentrum

Der Veterinärdienst Schweiz testet im Rahmen der Übung „NOSOS 2011“ die Bekämpfung eines massiven Ausbruches von Maul- und Klauenseuche (MKS) in der Schweiz. Das Nationale Krisenzentrum NKZ des Bundes ist eine zentrale Schaltstelle, die für eine bestmögliche Koordination der zahlreichen Beteiligten, der Massnahmen und Informationen sorgt. Ein Blick hinter die Kulissen.

Meldungen aus den Kantonen strömen ins Nationale Krisenzentrum. Welche Betriebe mit wie vielen Klauentieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen) sind von der Maul- und Klauenseuche erfasst? Wo ist es erst eine Vermutung? Welche Daten sind durch Laboruntersuchungen gesichert?

Solche Daten sind das Rohmaterial, um Betriebe zu sperren, Schutz- und Überwachungszonen einzurichten oder gar ganze Regionen und Kantone zum Seuchengebiet zu erklären. Zur anschaulichen Darstellung werden mit speziellen Computerprogrammen Übersichts- und Detailkarten laufend aktualisiert.

               

Täglich mehrmals treffen sich die Experten und Expertinnen zu Lagebeurteilungen die auch Massnahmen zur Bekämpfung beinhalten. Neben dem Sperren betroffener Betriebe, auf denen alle Klauentiere getötet werden müssen, kann das auch ein regionales oder gar landesweites und grenzüberschreitendes Verbot von Tiertransporten sowie die Vernichtung aller anfallender Milch bedeuten. Dies sind ganz massive Eingriffe, die nötig sind, weil sich MKS-Viren sehr rasch verbreiten und für Klauentiere hochansteckend sind. Für Menschen sind sie direkt keine Gefahr.

Die Massnahmen setzen die Kantone, Gemeinden und Betriebe um. Im Extremfall, wenn abertausende Tiere rasch getötet und verbrannt werden müssen, kann der Bund via NKZ auch die Armee zur Hilfe rufen.

Eine zentrale Rolle spielt das NKZ auch in der Kommunikation. Zum einen müssen insbesondere die Kantone, die Massnahmen umsetzen, rasch und einheitlich informiert werden. Dazu werden u.a. spezielle Internetseiten oder die Elektronische Lagedarstellung ELD der Nationalen Alarmzentrale NAZ eingesetzt.

Mehrmals täglich orientiert das NKZ auch die Medien mit Pressekonferenzen und Medienmitteilungen und beantwortet zahlreiche Anfragen der Medien. Spezielle Hotlines beantworten Fragen besorgter Bürgerinnen und Bürger möglichst sachlich, egal wie berechtigt oder ausgefallen die Fragen sind.

Das NKZ wird übrigens nicht nur bei einem MKS-Ausbruch aktiviert, sondern bei Ausbrüchen aller als hochansteckend klassifizierten Tierseuchen.

Daniel Marthaler

Der Veterinärdienst Schweiz übt den Notfall – Tag 1 der Übung „NOSOS 2011“

Am ersten Tag der Krisenübung NOSOS wird ein sehr früher Zeitpunkt des Tierseuchenausbruchs geübt. Meldesysteme von Verdachtsmeldungen bei kranken Tieren, erste Sofortmassnahmen, Probenentnahme und Diagnostik, Tier- und Warenverkehrseinschränkungen, epidemiologische Abklärungen und die Etablierung von Sperrzonen stehen im Vordergrund.

NOSOS-Übung - Kuh wird untersucht

Vom Rainhof in Küssnacht wird ein Verdacht gemeldet. Der Amtstierarzt erscheint auf dem Hof. Aus dem Seuchenkoffer im Auto entnimmt er die wichtigsten Utensilien. Zufahrtstrassen zum Hof werden abgesperrt. Im Schutzanzug betritt er den Stall, untersucht die Tiere, stellt bei einzelnen Symptome, die für die Maul- und Klauenseuche sprechen, fest und bestätigt den Verdacht telefonisch dem Veterinärdienst. Er entnimmt Blutproben, die er sachverständig verpackt und nach dem Desinfektionsbad dem Kurier übergibt. Im Ernstfall werden die Proben durch den Kurier ans IVI gebracht.

Derweil hat auf dem Hof Erli, wenige Kilometer entfernt, die Chemiewehr von Uri eine Schutzzone eingerichtet. Ein am Vortag ausgesprochener Verdacht wurde bestätigt. 32 Mann der Chemiewehr sperren den Hof rundum ab, definieren die verschiedenen Sperrzonen mit Zu- und Ausfahrt. Nur Berechtigte dürfen die Zonen in Schutzanzügen betreten. Medien erscheinen auf dem Hof und erhalten die nötige Auskunft. Der Abtransport von fiktiven getöteten Tieren aus der Schutzzone wird geübt. Der Transporter verlässt, wie alle Personen und Waren, durch eine Desinfektionsschleuse den Hof. Der Stall wird gereinigt und desinfiziert.

Anfang Nachmittag geben verschiedene Amtsvertreter und die Leitung der Chemiewehr abseits des Hofes eine Pressekonferenz. Der Standstill, eine vorerst 72-Stündige Sperre von Tier- und Warenverkehr, sowie eine eingeschränkte Sperre des Personenverkehrs wird verkündet.

Alles ist sehr spannend aber auch beklemmend: Wenn das nun keine Übung sondern Realität wäre – nicht auszudenken!

Anne Luginbühl

„Ein wichtiges Instrument zur Früherkennung von Seuchen“

Seit einigen Monaten haben Tierärztinnen und Tierärzte die Möglichkeit, bei unklaren Symptomen, die vielleicht auf eine hochansteckende Krankheit hindeuten könnten,  eine Ausschluss-Untersuchung durchzuführen. Dabei werden Proben entnommen und untersucht, ohne dass Sperrmassnahmen gemäss Tierseuchenverordnung notwendig sind.
Der Erste, welcher die neue Möglichkeit nutzte, war der junge Tessiner Amtstierarzt Francesco Albanese. Wir haben mit ihm gesprochen:

                Francesco Albanese

Herr Albanese, Sie haben im März Blutproben von 2 Schweinen auf Maul- und Klauenseuche und Vesikulärkrankheit der Schweine testen lassen und damit als erster von der neuen Möglichkeit der Ausschlussuntersuchungen Gebrauch gemacht. Was waren Ihre Überlegungen dabei?
Ich bin Fleischkontrolleur in einem Schlachthof. Bei der Untersuchung der Tiere vor der Schlachtung fielen mir zwei Schweine auf, die verdächtige Symptome zeigten, die eventuell auf eine Maul- und Klauenseuche (MKS) hindeuten könnten. Beide Tiere waren lahm, hatten eine Entzündung am Kronsaum, einige Aphten auf dem Rüssel und eine vermehrte Speichelabsonderung. Doch die Tiere hatten kein Fieber, was für MKS untypisch ist, deshalb habe ich mich entschlossen, zur Sicherheit eine Ausschluss-Untersuchung für MKS und Ve-sikulärkrankheit  zu beantragen.

Woher kannten Sie die Möglichkeit der Ausschluss-Untersuchungen?
Anfangs März war ich an einem Fortbildung für amtliche Tierärzte, das Thema war: „Die Rolle der amtliche Tierarzt bei einem MKS-Ausbruch“; dort wurde uns diese neue Möglichkeit vorgestellt.

Was hätten Sie getan, wenn es diese Möglichkeit nicht gegeben hätte?
Ich hätte wohl den Kantonstierarzt angerufen und der hätte dann entscheiden müssen, was zu tun ist. Einen echten Seuchenverdacht in einem Schlachthof auszusprechen, hätte weit-reichende Folgen. Man hätte den Schlachthof sperren müssen, das hätte beträchtliche wirt-schaftliche Konsequenzen gehabt. Deshalb hat man schon etwas Respekt vor so einem Schritt und ich war froh um die Möglichkeit der Ausschlussuntersuchung, die durchgeführt werden kann, ohne dass eine Sperre angeordnet wird. Der Verdacht auf Maul- und Klauen-seuche hat sich ja dann auch nicht bestätigt.

Wie waren Ihre Erfahrungen mit dieser Untersuchung?
Es hat alles bestens funktioniert. Ich habe die Proben eingeschickt, hatte auch telefonischen Kontakt mit dem IVI und die Untersuchung wurde sofort durchgeführt.

Glauben Sie, dass das Mittel der Ausschlussuntersuchungen etwas zur Verhinderung von Seuchenausbrüchen in der Schweiz beiträgt?
Auf jeden Fall. Es werden so sicher mehr zweifelhafte Fälle untersucht, als wenn es die Möglichkeit nicht gäbe. Die Ausschlussuntersuchungen sind ein wichtiges Instrument zur Früherkennung von Seuchen. Dadurch kann man auch früher intervenieren und das ist bei der Be-kämpfung von hochansteckenden Seuchen entscheidend.

Herr Albanese, ich danke Ihnen für dieses Gespräch!

Weitere Informationen auf der Webpage des BVET.

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