Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Zusammenarbeit der schweizerischen und mongolischen Veterinärdienste

Erste Reise nach Ulaanbaatar – 1. bis 10. Oktober 2012

Von Susan Stierlin BVET

Im Rahmen des AHP-Projekts (Animal Health Project) bin ich zum ersten Mal in meinem Leben in die Mongolei gereist.

Doch gehen wir etwas weiter zurück.

Das Projekt der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem schweizerischen und dem mongolischen Veterinärdienst wurde im April 2012 gestartet und bereits im Mai war eine Delegation aus der Mongolei bei uns in der Schweiz zu Besuch. Ziel des Besuches war für sie, einen Einblick in die Funktionsweise unseres Veterinärdienstes (auf eidgenössischer und kantonaler Ebene) und in die Organisation unserer Tiergesundheitsstrategie zu erhalten. Für mich stellte dieser erste Kontakt eine Gelegenheit dar, meine Partner und ihren Veterinär- und Zuchtdienst kennenzulernen.

Das AHP besteht aus mehreren Teilbereichen. In dem Bereich, der das BVET betrifft, geht es um die Erarbeitung von mongolischen veterinärrechtlichen Bestimmungen, die den Empfehlungen der OIE entsprechen.

Im Anschluss an den Besuch in der Schweiz wurde der Aktionsplan für das Ende des Jahres 2012 erstellt. Es wurde beschlossen, in der Mongolei einen Workshop zur Gesetzgebung zu organisieren. Um die Reiseaufwände für die Personen dieses riesigen Landes möglichst gering zu halten, konnte der Workshop mit einem anderen Workshop zur Strategie zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche verbunden werden. Die zwei Workshops fanden in der ersten Oktoberwoche statt. Meine Reise dauerte vom 1. bis am 10. Oktober.

Die Idee war, möglichst viele verschiedene Partner zusammenzubringen, die von der Einführung und Umsetzung des Veterinärrechts betroffen sind. Im Workshop sollten die Ideen, Vorschläge und Empfehlungen von sämtlichen Teilnehmenden gesammelt werden, ungeachtet davon, ob diese aus einem Ministerium oder einer Provinz kommen, aus der Hauptstadt oder vom Land, ob sie jung oder weniger jung, männlich oder weiblich sind.

Es wurde in Gruppen gearbeitet und die vorgegebenen Themen wurden engagiert und in einer offenen und durch freie Meinungsäusserung geprägten Atmosphäre diskutiert. Jede Gruppe stellte anschliessend die Ergebnisse der Diskussion vor. Diese wurden protokolliert und sind momentan Gegenstand von redaktionellen Arbeiten zur Gesetzgebung, die unter der strengen Aufsicht einer mongolischen Anwältin ausgeführt werden.

Die Personen, die ich in den paar Tagen getroffen habe, sind alle sehr interessiert an der Entwicklung ihres Landes und hoch motiviert.

Jurten in der Umgebung von Ulaanbataar 

Was die Hauptstadt anbelangt, so ist Ulaanbaatar eine Stadt, die sehr rasch gewachsen ist und weiterhin wächst. Sie hat mich in verschiedener Hinsicht überrascht. Neben sehr modernen und zum Teil architektonisch wirklich schönen Gebäuden finden sich heruntergekommene Häuser und Jurten, wo die Lebensbedingungen in starkem Kontrast zu jenen in den neuen Wohnungen stehen. Alles ist riesig: die Bauten, die Plätze, die Parks – alles in XL-Ausführung. Die Stadt scheint ganz plötzlich zu enden, um der Natur Platz zu machen. Der Übergang ist sehr abrupt. Der Himmel ist strahlend blau und die Stadt erstickt zu bestimmten Zeiten unter dem Smog.

Letztlich war der erste Abstecher in diese Ecke der Welt, in eine Umgebung aus motivierten Menschen, eine völlig andere Kultur und in ein erfolgreich voranschreitendes Projekt, gleichwohl eine schöne Erfahrung.

Die Workshops nahmen in lebhaften Gruppendiskussionen Gestalt an.

Veterinärdienst - BVET im „Twinning“ mit der Mongolei

Die Mongolei ist 37 Mal so gross wie die Schweiz, hat aber nur einen Drittel der Schweizer Einwohner. Dafür leben auf den schier endlosen Weidelandschaften rund 30 bis 40 Millionen Nutztiere: Schafe, Ziegen, Rinder, Pferde aber auch Kamele und Yaks. Viehzucht hat hier eine grosse Tradition und ist nach wie vor die Lebensgrundlage von rund einem Viertel der Bevölkerung. Überweidung und eine beeinträchtigte Gesundheit der Herden gefährden diese Lebensgrundlage.

Eine Voraussetzung für eine bessere Zukunft ist ein modern konzipierter und funktionierender Veterinärdienst. Im Rahmen des „Animal Health Projects (AHP)“ (2012 – 2015), welches mehrheitlich von der Schweiz finanziert wird, arbeitet das BVET eng mit den mongolischen Veterinärbehörden zusammen, um den mongolischen Veterinärdienst auf nationaler, regionaler und lokaler Stufe zu stärken. Anfang Juni 2012 weilte eine mongolische Delegation am BVET, um die Umsetzung des gemeinsam erarbeiteten Projektes zu starten.

Schweizer Veterinärdienst als Modell

„Als Erbe der früheren sozialistischen Staatsform haben wir immer noch stark zentralisierte Strukturen“, unterstreicht Dr. Batsukh Zayat, Oberster staatlicher Veterinär der Mongolei. „Daher interessieren wir uns sehr für das Modell der Schweiz mit ihrer viel stärkeren Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen“.

Ganz im Sinne des „Twinning“, der partnerschaftlichen Zusammenarbeit über die Landes- und Kulturgrenzen hinweg, waren die mongolischen Fachleute schon sehr früh in die konzeptionellen Vorarbeiten miteinbezogen. Das sei ein sehr positiver Unterschied zu früheren Projekten, meint Zayat.

 


Neben der Mitarbeit auf Ebene Behörden stellt das BVET mit der erfahrenen Veterinärin Susan Stierlin auch die Schweizer Projektkoordinatorin, die sowohl in der Schweiz wie auch in Kurzeinsätzen in der Mongolei tätig sein wird. Für sie ist es aus mehreren Gründen interessant, bei diesem Projekt mitzuarbeiten: „Das Projekt hat klar definierte Ziele. Es ist praxisbezogen und wird dazu beitragen, den Alltag der Bevölkerung und insbesondere der Viehzüchter zu verbessern. Die Mongolei ist ein Land mit starken Traditionen. Gleichzeitig sollen Projekte wie das AHP dazu führen, internationale Normen zu erfüllen. Die Beteiligten sind sehr motiviert und suchen die Zusammenarbeit. Gemeinsame Erfahrungen werden alle bereichern“.

Weitere Ziele

Die verbesserten Strukturen des Veterinärwesens sind das eine Ziel. Messbare positive Auswirkungen dieser Verbesserungen sind ein zweites Ziel. So soll die Bekämpfung der Brucellose, welche Tier und Mensch bedroht und in der Mongolei ein gewichtiges Problem ist, spürbar effizienter werden. Oder für die westlichen Teile des Landes wird ein international anerkannter Status „frei von Maul- und Klauenseuche MKS“ angestrebt. MKS-Freiheit ist eine Voraussetzung, um Fleisch international vermarkten zu können und so die Wertschöpfung der Nutztierhaltung zu verbessern. Die Mongolei möchte hochwertiges Bio-Fleisch vorerst nach Asien (Korea, Japan), in den Mittleren Osten und später auch nach Europa exportieren.

Ein drittes Ziel des AHP ist die Optimierung der Aus- und Weiterbildung von mongolischen Veterinärfachleuten, sei es durch Unterstützung von Lehrpersonen vor Ort, durch Workshops oder Studienreisen in die Schweiz. Umgekehrt wäre es für Schweizer Studierende oder Praktizierende sicher wertvoll und horizonterweiternd, mal das Veterinärwesen der Mongolei und Krankheiten, die es bei uns kaum mehr zu beobachten gibt, persönlich kennenzulernen. Das ist im AHP zwar nicht vorgesehen. Aber mit den gewachsenen Kontakten wäre das wohl recht einfach zu organisieren.

Das AHP ist eine eher neue, mittel- bis langfristig angelegte Form der Zusammenarbeit. Die konkrete Umsetzung hat Anfang Juni 2012 begonnen. Man darf auf die Resultate gespannt sein.

Chronischer Botulismus - ein umstrittenes Krankheitsbild

Botulismus wird durch einen Giftstoff (Botulinumtoxin) verursacht. Dieser wird von einem Bakterium namens Clostridium botulinum gebildet. Die vom Erreger gebildeten Sporen sind extrem hitzestabil, in Böden können sie viele Jahre überleben. Die „klassische“ Form des Botulismus ist seit Jahrhunderten bekannt - früher als „Wurst- oder Konservenvergiftung“ bezeichnet.

Eine Vergiftung mit Botulinumtoxin tritt in den meisten Fällen nach Einnahme von verdorbenen Lebensmitteln auf, kann jedoch auch eine Folge mangelhafter Wunddesinfektion sein. Das Botulinumtoxin führt zu Muskellähmungen, die nicht selten tödlich ausgehen. Botulinumtoxin ist eines der stärksten bekannten Gifte; weniger als 1 Millionstel Gramm reichen, um einen Menschen mit 70 kg Körpergewicht zu töten.

Das Bakterium Clostridium botulinum kommt überall vor

Der Boden, das Wasser, das Gemüse und die Eingeweide von Säugetieren und Vögeln bilden das Reservoir. Gemüse wird direkt durch den Boden kontaminiert. Die Nahrungsmittel tierischer Herkunft werden durch Sporen aus der Umwelt kontaminiert. Clostridium botulinum ist nahezu ubiquitär verbreitet und gelegentlich auch im Magen-Darmtrakt völlig gesunder Rinder nachzuweisen. Dennoch kommt Botulismus relativ selten vor.

Bei Rindern, Schweinen oder Pferden tritt Botulismus seit langem sporadisch auf. Die Vermehrung des Erregers und insbesondere die Bildung von Toxinen ist an bestimmte Milieubedingungen (wie Begleitflora, Sauerstoff, Temperatur etc.) gebunden. Wenn z.B. Mäuse oder Katzen im Heu verenden, vermehren sich die Clostridien in den Tierleichen und produzieren die berüchtigten Botulinumtoxine. Das Gift lähmt die motorischen Nerven und damit die Muskulatur. Was mit einer gelähmten Zunge beginnt, kann schliesslich die Atemmuskulatur erfassen und damit tödlich enden. Die Verhütung von Botulismus setzt eine hygienische Futtererzeugung voraus. Wirtschaftsdünger und Silagen dürfen keinerlei Tierkadaver enthalten. Grünlandflächen müssen von innen nach außen gemäht werden, dass evtl. darin befindliche Tiere herausgedrängt werden. Stall, Weide, Tränken und Futterlagerstätten müssen auf das Vorkommen von Tierkadavern überwacht werden. Ratten und Mäuse müssen fachgerecht bekämpft werden (Gift und Fallen). Weiden sollten nicht mit Geflügelmist oder -kot gedüngt werden.

Chronischer Botulismus- eine neue „Seuche“?

Neben dem altbekannten, akut und häufig tödlich verlaufenden Botulismus wird seit einigen Jahren aus Deutschland eine chronisch verlaufende Form der Krankheit bei Rindern beschrieben. Dabei sollen über längere Zeit zunehmend Vergiftungs- und Lähmungserscheinungen auftreten. Es erscheinen regelmässig Pressemeldungen, die von einer rätselhaften oder ignorierten Seuche sprechen. Einigen Berichten zufolge sollen in Norddeutschland Hunderte, ja sogar Tausende von Rinderhaltungen betroffen sein. Und nicht nur die Rinder, sondern auch die Landwirte selbst sollen über Monate an rätselhaften Lähmungen leiden. Es konnte aber bisher nicht geklärt werden, ob es sich überhaupt um ein einheitliches und „neues“ Krankheitsbild handelt, und ob es gegebenenfalls etwas mit Botulismus zu tun haben könnte.

Gefahr im Verzug?

Botulismus ist eine Erkrankung , die durch ein Gift, das „Botulinum-Toxin“, ausgelöst wird. Dieses Gift wird von Bakterien der Spezies Clostridium botulinum gebildet und kann über Nahrungsmittel aufgenommen werden. Bei dem „viszeralen Botulismus“ soll es sich um eine Erkrankung handeln, die durch Besiedlung des Magen-Darmtraktes mit Clostridium botulinum und durch vom Erreger gebildetes Botulinum-Toxin verursacht wird. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch, von Tier zu Tier und von Tier zu Mensch ist anders als bei bakteriellen oder viralen Erkrankungen nicht möglich. Eine Übertragung erfolgt lediglich durch Verzehr derselben Lebensmittel oder Kontakt mit der Kontaminationsquelle. Vergiftungen über konsumtaugliches Frischfleisch sind bislang nicht bekannt.

Was immer an den Medienberichten dran ist – niemand bestreitet, dass die Krankheit im Auge behalten und weiter erforscht werden muss. In der Schweiz sind vergleichbare Krankheitsfälle bei Nutztieren bisher nicht aufgetreten. Das Bundesamt für Veterinärwesen beobachtet die Situation, damit sich die Krankheit nicht unbemerkt einschleichen kann.

Ein Sommer mit Blüemli – Gesund zurück von der Alp

Blüemli ist zurück von der Alp. Während der Sömmerung wurde weder Blüemli noch ein anderes Rind, das den Alpsommer auf der Vorholzallmend im hinteren Simmental verbracht hat, mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe BVD angesteckt. Dies ist ein weiterer Erfolg für die BVD-Bekämpfung, der nun langfristig gesichert werden soll.

Die Blutprobe, die Tierarzt Andreas Künzi nach der Sömmerung bei Blüemli entnimmt, enthält keine Antikörper gegen das BVD-Virus. Das bedeutet, dass Blüemli während der Sömmerung nicht mit dem BVD-Virus in Berührung gekommen ist. Auch die Tiere aus den Betrieben von Andreas Knutti (siehe Blog vom 12. September 2011) und allen anderen Bestössern der Vorholzallmend haben keine Antikörper gebildet und kehren als BVD-freie Tiere in ihre Betriebe zurück. Auch auf vielen anderen Sömmerungsalpen in der Schweiz kam es in diesem Jahr zu keinen weiteren BVD-Ansteckungen.

Blüemli Oktober
Blüemli ist nicht mit der Bovinen Virusdiarrhoe BVD in Berührung gekommen und kehrt wie alle anderen Rinder, die den Sommer auf der Vorholzallmend verbracht haben, gesund von der Alp zurück.

Herr und Frau Gertsch, die Besitzer von Blüemli, Andreas Knutti und alle anderen Schweizer Rindviehhaltenden haben viel zu diesem Erfolg beigetragen. Sie sind wachsam und haben ihre Tiere immer korrekt beprobt. Wurde ein persistent infiziertes Kalb, ein sogenanntes PI-Tier geboren, haben sie dieses umgehend aus dem Bestand entfernt. So konnte es keine anderen Tiere mit dem BVD-Virus anstecken.

Der Erfolg, der dank grosser Anstrengungen seitens der Rindviehhaltenden, der Tierärzteschaft und der Veterinärbehörden verzeichnet werden kann, darf jetzt nicht gefährdet werden. Gerade jetzt ist es besonders wichtig, dass alle Tierhaltenden ihren BVD-freien Rinderbestand vor einer Infektion schützen. Noch vorhandene PI-Tiere dürfen nicht übersehen werden. Der Schaden, der ein PI-Tier in einem BVD-freien Betrieb anrichten würde, wäre gross. Deshalb müssen die neugeborenen Kälber auch im nächsten Jahr beprobt und bei einem positiven Testergebnis schnellstens aus dem Betrieb entfernt werden. Diese letzte Anstrengung aller Beteiligten braucht es, damit die Bekämpfung abgeschlossen werden kann.

Ab 2012 wird die Bekämpfungsphase abgeschlossen und in die Überwachungsphase überführt. Die Überwachung soll langfristig kostengünstiger sein und die Kälbertests ablösen. Um einen sicheren Übergang zu gewährleisten wurde für das Jahr 2012 ein spezielles Überwachungsprogramm beschlossen. Neu werden in Milchviehbetrieben die Tankmilch und in Betrieben, die keine Milch liefern, das Blut weniger junger Rinder auf Antikörper untersucht. Parallel dazu werden die Kälbertests weitergeführt. Wenn die neue Überwachungsmethode ihre Wirksamkeit voll bewiesen hat, müssen die Kälber nicht mehr getestet werden.

Diese doppelte Überwachung neugeborener Kälber mittels Gewebeproben (Kälbertests) und von Rindergruppen mittels Blutproben bzw. von Tankmilch (serologische Untersuchungen) ermöglicht es, auch die letzten Überträgertiere zu finden und das Virus auszurotten. Nur so ist der Erfolg der BVD-Bekämpfung langfristig gesichert. Die Schweizer Rinderpopulation wird gesünder sein und die durch BVD verursachten jährlichen wirtschaftlichen Schäden werden der Vergangenheit angehören.

Weitere Informationen finden Sie auf www.stopbvd.ch

Ein Sommer mit Blüemli – Der grosse Einsatz zahlt sich aus

Auf dem Rossberg, einer unteren Weid der Vorholzallmend, verbringt Blüemli die letzten Wochen seines ersten Alpsommers. In der Nachbarschaft weiden gesunde Tiere von Bauer Andreas Knutti. In seinem Stall kamen in den vergangenen Wintern jedoch mehrere Kälber zur Welt, die mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe BVD infiziert waren. Diese sogenannten PI-Tiere mussten frühzeitig geschlachtet werden – Eine harte Massnahme, die sich aber langfristig auszahlen wird.

Der erste Alpsommer von Blüemli neigt sich dem Ende zu. Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich Blüemli während der Sömmerung mit dem BVD-Virus angesteckt hat. Herr und Frau Gertsch, die Besitzer von Blüemli, sind zuversichtlich, dass ihre Herde weiterhin von der Krankheit verschont bleiben wird.


Bauer Andreas Knutti hatte weniger Glück. Elf persistent, d.h. lebenslänglich mit dem BVD-Virus infizierte Kälber, sogenannte PI-Tiere, kamen seit Beginn der BVD-Ausrottung 2008 in seinem Stall zur Welt. Die Untersuchung der Gewebeproben, die er den neugeborenen Kälbern mittels Ohrmarken entnommen hatte, zeigte, dass die Tiere mit dem BVD-Virus infiziert waren. Als PI-Tiere streuen sie massenhaft Viren und können so andere Rinder anstecken. Oft sind sie auch mager und kränklich. Dank der BVD-Ausrottungskampagne ist dem Tierhalter bewusst geworden, dass gesundheitliche Probleme in der Schweizer Rinderpopulation, wie schwache Kälber, Durchfall, Fruchtbarkeitsprobleme und vermehrte Aborte, durch BVD verursacht sein können und dass PI-Tiere auch ein Risiko für die andern Tiere im Stall darstellen.

Bluemli Anfang September
Blüemli verbringt die letzten Wochen der Sömmerung auf dem Rossberg. In seiner Nachbarschaft weiden Tiere aus dem Stall von Andreas Knutti.

Andreas Knutti vermutet, dass sich einige Mütter seiner PI-Tiere während der letztjährigen Sömmerung auf dem Rossberg mit dem BVD-Virus infiziert hatten und das Virus dann auf ihre ungeborenen Kälber übertrugen. Ein vorerst falsch negativ getestetes Rind aus einem Nachbarstall, das den Sommer ebenfalls auf dem Rossberg verbracht hatte, wurde im letzten Herbst positiv getestet. Als PI-Tier streute es während der Sömmerung Viren aus, welche die auf derselben Alp weidenden trächtigen Tiere von Bauer Andreas Knutti infizieren konnten.

So entsteht ein PI-Tier
So entsteht ein PI-Tier

Damit die neugeborenen PI-Tiere von Andreas Knutti keine anderen Rinder mehr anstecken konnten, mussten sie umgehend geschlachtet werden. Das war nebst der finanziellen auch eine psychische Belastung für ihn und seine Familie: „Meine Mutter wollte den Stall zeitweise gar nicht mehr betreten. So leid tat es ihr, dass immer wieder neugeborene Kälber frühzeitig geschlachtet werden mussten.“

 

Andreas Knutti
Bauer Andreas Knutti leistet einen grossen Beitrag zum langfristigen Erfolg der BVD-Ausrottung.

 

Doch der grosse Aufwand für die BVD-Ausrottung zahlt sich aus. Dank dem Einsatz von motivierten Bauern wie Andreas Knutti ist die BVD in der Schweiz beinahe ausgerottet. Seit Beginn der Ausrottungskampagne ist der Anteil der PI-Tiere unter den neu geborenen Kälbern von über 1,3% auf weniger als 0,1% gesunken. Dies bedeutet, dass weniger als 10 von 10‘000 neugeborenen Kälbern PI-Tiere sind. Fast 99% der Rindviehhaltungen in der Schweiz sind heute frei von BVD. Um auch noch die letzten verbliebenen PI-Tiere aus der Schweizer Rinderpopulation zu entfernen und damit Neuinfektionen zu verhindern, ist es ganz wichtig, dass weiterhin alle Tiere korrekt beprobt und auf BVD getestet werden. Nur dann wird die Krankheit bald ganz aus der Schweizer Rinderpopulation verschwunden sein und Blüemli wird ohne Gefahr einer BVD-Ansteckung den Sommer mit Tieren aus verschiedenen Talbetrieben auf der Alp verbringen können. Die Schweizer Rinderpopulation wird gesünder sein und die durch BVD verursachten jährlichen wirtschaftlichen Schäden in der Höhe von geschätzten 9 Millionen Schweizer Franken werden der Vergangenheit angehören.


Wie es mit Blüemli weitergeht und welche Anstrengungen seitens der Tierhaltenden, Tierärzteschaft und Behörden weiterhin unternommen werden, damit BVD ganz aus der Schweiz verschwindet, lesen Sie in loser Folge auf dieser Seite.


Weitere Informationen finden Sie auf www.stopbvd.ch

Rotz: Vom Seuchenverdacht zur Entwarnung

Letzte Woche wurde in der Schweiz ein Pferdebetrieb gesperrt, weil der Verdacht bestand, dass ein Pferd mit Rotzerreger infiziert sein und die in der Schweiz seit mehr als 70 Jahren ausgerottete Seuche wieder in die Schweiz gebracht haben könnte. Das betroffene Pferde wurde im Januar aus dem Libanon nach Europa gebracht und gelangte über Frankreich und Deutschland im Mai in die Schweiz in den Kanton Solothurn. Wie erst im Juli bekannt wurde, waren seit Februar im Libanon Fälle von Rotz aufgetreten, so dass umgehend eine Untersuchung des importierten Pferdes angeordnet wurde. Die  Laboruntersuchung im Institut für Veterinärbiologie der Vetsuisse-Fakultät Zürich ergab einen Verdacht auf Rotz.

Rotz ist eine meldepflichtige auszurottende Tierseuche und Zoonose und unterliegt den Bestimmungen der Tierseuchengesetzgebung.  Bei einem Verdacht müssen sofort Massnahmen getroffen werden, die eine mögliche Weiterverbreitung des Erregers verhindern. Das verdächtige Pferd, aber auch diejenigen, die bereits mit ihm in Kontakt gekommen sind, müssen getestet und der betroffene Betrieb muss gesperrt werden. Jeglicher Kontakt mit Pferden aus anderen Betrieben ist verboten. Im aktuellen Fall  musste auch ein Concours, der am Wochenende auf dem Betrieb hätte stattfinden sollen, abgesagt werden. Zudem wurde abgeklärt, ob zum gleichen Zeitpunkt auch noch andere Pferde über die EU aus dem Libanon eingeführt wurden. Ein weiteres Pferd wurde in der Westschweiz gefunden und ebenfalls getestet. Alles in allem sind dies viele Massnahmen, welche nicht nur unter den betroffenen Pferdebesitzern zu grosser Beunruhigung führten.
Heute, eine Woche später, konnte Entwarnung gegeben werden. Alle Referenztests am Internationalen OIE-Referenzlabor in Deutschland fielen negativ aus. Die Sperren konnten aufgehoben werden.

Aber warum erst nach einer Woche? Was passierte dazwischen? Warum müssen alle Proben noch in ein Internationales Referenzlabor? Wir haben mit Prof. Dr. Max M. Wittenbrink, dem Leiter des nationalen Referenzlabors für Rotz im Institut für  Veterinärbakteriologie der Universität Zürich, gesprochen. Was passiert von der ersten Verdachtsmeldung bis vollständige Entwarnung gegeben werden kann? Warum braucht es die Referenztests?

Was ist Rotz überhaupt, wie erkrankt das Pferd?
M. M. Wittenbrink:  Rotz ist eine bakterielle Erkrankung der Einhufer. Die akute Krankheit verläuft als fiebrige Allgemeininfektion, wobei der Erreger in der Schleimhaut des oberen Atmungstraktes, in der Haut aber auch in inneren Organen zahlreiche Infektionsherde mit Knötchenbildung und nachfolgendem geschwürigem Zerfall bilden kann. Tiere mit akutem Rotz verenden 1-2 Wochen nach Ausbruch der Erkrankung. Bei Pferden tritt diese akute Form selten auf; hier verläuft der Rotz meist chronisch oder sogar unerkannt, d.h. es gab und gibt Pferde, die äusserlich völlig gesund erscheinen, dabei aber den Erreger beherbergen und auch ausscheiden können. Dieses Phänomen ist der Grund für die langwierigen Abklärungen und verschiedenen Tests.

Wann gilt ein Pferd als verdächtig? Und was passiert bei einem Verdacht?
M. M. Wittenbrink:  Bei der Einfuhr von Pferden aus Ländern, in denen die Seuche mit Schutz- und Tilgungsmassnahmen nicht so energisch bekämpft wurde, wie in der Schweiz und den angrenzenden europäischen Ländern, besteht die Gefahr, dass der Erreger mit unerkannt infizierten Tieren wieder eingeschleppt werden kann. Bei einer Verdachtsmeldung liefert der Kantonstierarzt eine Blutprobe des verdächtigen Tieres an das nationale Referenzlabor. Hier wird mittels eines von der OIE (Internationales Tierseuchenamt) anerkannten serologischen Diagnostikverfahrens geprüft,  ob im Blut Rotz-Antikörper zu finden sind. Bei infizierten Pferden zeigt dieser erste Test etwa 12-14 Tage nach der Infektion das Vorliegen von Antikörpern gegen den Rotzerreger an. Ein positives Testresultat hat in der Schweiz eine sofortige Sperre des Betriebes zur Folge.  Damit soll verhindert werden, dass sich eventuell weitere Tiere anstecken können. Kontakttiere werden ebenfalls sofort einem Test unterzogen.
Aber dieser eine Test reicht nicht aus, um eine sichere Diagnose zu stellen, die, wenn sie positiv ist, folgenschwere Massnahmen nach sich ziehen würde. Denn seit Anbeginn der serologischen Rotzdiagnostik ist bekannt, dass Pferde verdächtige oder positive Test-Reaktionen zeigen, ohne dass sie tatsächlich mit dem Rotzerreger infiziert sind. Deshalb müssen alle vom schweizerischen Referenzlabor als positiv oder verdächtig eingestuften Proben am internationalen OIE-Referenzlabor in Jena (D) nachgetestet und mit  einem weiteren Test, der als Bestätigungsmethode zur Prüfung fraglicher Resultate entwickelt wurde, überprüft werden. Dieses Verfahren ist gerade bei einem Seuchenverdacht langwierig, weil die Abklärung verdächtiger Befunde mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Erst wenn die Nachprüfung und der Referenztest negativ sind, kann Entwarnung gegeben werden. Solange müssen die Sperrmassnahmen aufrecht erhalten werden, auch wenn die Pferde keine Krankheitssymptome zeigen. Die genauen Abklärungen und Massnahmen sind wichtig, da mit allen Mitteln verhindert werden muss, dass diese folgenreiche Pferdeseuche, die auch den Menschen befallen kann,  in der Schweiz auftritt.

Die Medienmitteilung des Veterinärdienstes zum aktuellen Fall im Kanton Solothurn finden Sie hier

Ein Sommer mit Blüemli – Blüemli auf der Alp

Blüemli, inzwischen 8 Monate alt, weidet auf der Vorholzallmend im Simmental, der zweitgrössten Allmend der Schweiz. Tiere aus verschiedenen Betrieben verbringen ihren Sommer da, darunter trächtige Tiere, in deren Herkunftsbetrieb die Bovine Virusdiarrhoe BVD aufgetreten ist. Kommt Blüemli – vor fünf Wochen negativ auf Antikörper gegen BVD getestet – mit einer frühzeitigen Geburt oder unvorhergesehenen Fehlgeburt dieser Tiere in Kontakt, steigt die Gefahr, dass es sich doch noch mit BVD-Viren infiziert.

Blüemli, 8 Monate alt, verbringt die Sömmerung auf der Vorholzallmend.


Die Vorholzallmend im hinteren Simmental ist mit ihren mehr als 9 km2 Fläche die zweitgrösste Allmend in der Schweiz. Sie wird seit rund 700 Jahren von einer öffentlich rechtlichen Körperschaft gemeinsam verwaltet und bewirtschaftet.

Die Vorholzallmend im hinteren Simmental, Sömmerungsalp von Blüemli, erstreckt sich über mehr als 9 km2 und sömmert Tiere aus 27 Betrieben.


Tiere aus 27 Betrieben verbringen ihren Sommer auf der Allmend. Darunter sind trächtige Tiere, in deren Herkunftsbetrieb im Verlauf des Frühjahrs persistent, d.h. lebenslänglich infizierte Kälber, sogenannte PI-Tiere, geboren wurden. Die Mütter dieser PI-Tiere haben den Sommer des Vorjahres auf der Vorholzallmend verbracht, wo sie möglicherweise zwischen dem 2. und 4. Trächtigkeitsmonat mit dem Virus infiziert wurden. Das so geborene Kalb kann zu einem PI-Tier werden, das an chronischer BVD leidet, sein Leben lang Viren ausscheidet und Tiere ansteckt, die mit ihm in Kontakt kommen. In den letzten Jahren konnte festgestellt werden, dass Infektionen während der Alpung für eine beträchtliche Anzahl von PI-Tieren verantwortlich sind und die Sömmerung so zu einem heiklen Moment für die BVD-Ausrottung wird.

Im Herkunftsbetrieb von Blüemli auf der Mettmenegg ist BVD noch nie aufgetreten und im Juni wurden im Blut von Blüemli keine Antikörper nachgewiesen. Sollte Blüemli im Herbst Antikörper aufweisen, so wäre dies ein Zeichen dafür, dass es während der Sömmerung mit dem BVD-Virus in Berührung gekommen ist. Diese Reaktion nennt man Serokonversion. Ein Tier aus einem Betrieb, in dem BVD aufgetreten ist, kann u.U. mit einem PI-Tier trächtig sein. Kommt es auf der Allmend zu einer frühzeitigen Geburt oder gar zu einer Fehlgeburt, würde ein so geborenes PI-Tier massenhaft Viren freisetzen, die auch Blüemli infizieren könnten. Die Alpbewirtschafter und -bewirtschafterinnen schauen deshalb regelmässig nach ihren Tieren. Kündigt sich eine frühzeitige Geburt an, wird das Muttertier von den anderen Tieren getrennt und ins Tal gebracht. Durch Drahtzäune ist Blüemli zusätzlich vor engem Kontakt mit Tieren aus anderen Betrieben geschützt.

Auf der Sömmerungsalp Vorholzallmend sind Rinderherden aus verschiedenen Talbetrieben mit Drahtzäunen voneinander getrennt.


Wie es mit Blüemli weitergeht und welche Anstrengungen seitens der Tierhaltenden, Tierärzteschaft und Behörden unternommen werden, damit BVD ganz aus der Schweiz verschwindet, lesen Sie in loser Folge auf dieser Seite. 

Weitere Informationen finden Sie auf www.stopbvd.ch

Neue Veterinärbestimmungen ab Juli 2011

Anfang Juli 2011 sind im Veterinärbereich verschiedene Bestimmungen neu in Kraft getreten, so etwa in der revidierten Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP): Die hauptsächlichen Änderungen betreffen den Geltungsbereich der Verordnung, das Verbot der Verfütterung von Speiseresten an Schweine und strengere Bestimmungen zu Entsorgungsanlagen. Gleichzeitig wurde die Tierseuchenverordnung (TSV) angepasst. Hier ist das von Süden her vordringenden West-Nil Fieber zu erwähnen, das neu meldepflichtig ist.

Der Geltungsbereich der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wurde auf Nebenprodukte auf der Basis von Milch, Eiern und Honig ausgeweitet. So regelt die Verordnung beispielsweise neu auch die Verwendung der mit Antibiotika belasteten Rohmilch, die nach einer Behandlung einer Euterentzündung (Mastitis) anfällt. Diese Milch darf künftig nur noch auf dem Ursprungsbetrieb verwendet werden - entweder zum Tränken von Kälbern oder als Beimischung zur Jauche. Ansonsten muss sie vernichtet werden.

Schweinesuppe verboten
Die Verfütterung von Speiseresten („Schweinesuppe") an Schweine ist seit 2006 in der ganzen EU verboten. Um die bilateralen Abkommen im Veterinärbereich einzuhalten und die Schweizer Exportmöglichkeiten nicht einzuschränken, musste auch die Schweiz diese Verfütterung verbieten. Es konnte eine lange Übergangsfrist ausgehandelt werden, um der Branche die Möglichkeit zu geben, sich neu zu organisieren. Diese Übergangsfrist ist nun am 30. Juni 2011 abgelaufen - entsprechend wurde das Verfütterungsverbot von Speiseresten in die revidierte VTNP übernommen.

Strengere Bestimmungen für Entsorgungsanlagen
Strengere Bestimmungen gibt es auch für Entsorgungsanlagen. Wer tierische Nebenprodukte entsorgt, muss das dem zuständigen kantonalen Veterinäramt melden. Biogasanlagen und gewerbliche Kompostierungsanlagen, die Speisereste oder andere tierische Nebenprodukte verwerten, brauchen eine Betriebsbewilligung des Kantonstierarztes / der Kantonstierärztin. Die Zufahrtswege zu Entsorgungsanlagen müssen so angelegt sein, dass die Anlieferung der tierischen Nebenprodukte von der Auslieferung der verarbeiteten Erzeugnisse getrennt erfolgt. Befinden sich solche Anlagen auf einem Tierhaltungsbetrieb, müssen sie und ebenso ihre Zufahrtswege baulich klar von den Tierhaltungseinrichtungen getrennt sein.

West-Nil Fieber neu meldepflichtig
Der Bundesrat hat im Weiteren die Tierseuchenverordnung der veränderten Tierseuchensituation, neuen Risiken und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Die Verordnung umfasst neu Bestimmungen über das West-Nil Fieber. Das West-Nil Fieber ist eine Zoonose - also zwischen Tieren und Menschen übertragbar. Das Virus kommt vor allem bei Wildvögeln vor. Mücken, welche Blut von Vögeln saugen und danach Menschen oder Tiere – zum Beispiel Pferde - anfliegen, können das Virus übertragen und eine Krankheit auslö-sen. Zur Zeit tritt das West-Nil Fieber vor allem in südlichen Regionen Europas auf. Die Mücken, welche das Virus übertragen, kommen aber auch in der Schweiz vor. Aus heutiger Sicht ist es deshalb durchaus möglich, dass die Krankheit auch hierzulande eines Tages ausbricht.

Der Veterinärdienst übt den Notfall – Tag 3 der Krisenübung „NOSOS 2011“

Die Übungsleitung hat sich für den dritten und letzten Tag der Nationalen Krisenübung ein Worst-Case-Szenario ausgedacht: Zwei Monate sind seit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche vergangen. Auf allen Ebenen wurden die nötigen Massnahmen ergriffen, um ein weiteres Ausbreiten zu verhindern. Der Tierverkehr ist in der ganzen Schweiz verboten, auf den betroffenen Betrieben sind alle Tiere gekeult worden – und trotzdem kommen neue MKS-Fälle hinzu.

Trotz einem enormen Effort aller Beteiligten hat sich die Krise noch nicht entschärft. Das Nationale Krisenzentrum NKZ, die kantonalen Veterinärämter, die Einsatzkräfte vor Ort von Bund und Kantonen, die Wissenschaftler in den Laboren: Sie alle stossen an Ressourcengrenzen. Die Hotline kann die Flut der Anrufe kaum bewältigen und muss mit den Emotionen der Anrufenden – Angst, Verunsicherung, Ärger – umgehen können. Nicht zu vergessen ist der zunehmende politische Druck. Angesichts der grossen wirtschaftlichen Folgen werden die Strategie des NKZ und die getroffenen Massnahmen in Frage gestellt und es werden Forderungen nach Entschädigungen laut. 

Gleichzeitig müssen die beschlossenen Restriktionsmassnahmen konsequent umgesetzt werden. An den beiden ersten Tagen der Übung wurden die Krisenszenarien auf Bauernbetrieben und in Schlachthöfen durchgespielt. Heute ist eine Käserei im Seetal Schauplatz des fiktiven Krisengeschehens:

Kurz nach 8 Uhr geht die Meldung ein, dass verseuchte Milch in die Käserei geliefert wurde. Der Amtstierarzt erscheint auf dem Betrieb und ermittelt anhand von Fragebogen, die regelmässig per Fax eintreffen, kritische Punkte im Arbeitsablauf, welche eine weitere Verschleppung der Seuche begünstigen können.

              

Beim Einsammeln der Milch auf den verschiedenen Betrieben innerhalb der Schutzzone muss der Chauffeur höchste Vorsicht walten lassen. Für jeden einzelnen Betrieb braucht er eigens eine frische Schutzbekleidung, die auf dem jeweiligen Hof zurückgelassen und entsorgt wird. 90 Schutzanzüge täglich braucht es im Seuchenfall nur für das Einzugsgebiet der Käserei Seetal. Dementsprechend sind Engpässe bei der Lieferung von genügend Schutzbekleidungen zu erwarten. Beim Verlassen der Betriebe muss der mit einem Virenfilter ausgestattete Tanklastwagen gereinigt und desinfiziert werden. Die Frage taucht auf, ob die Chauffeure für dieses sachgerechte Zusammentragen der Milch zusätzlich geschult werden müssten.

In der Käserei werden unterdessen die Warenflüsse der letzten drei Wochen von Amtstierarzt und Käser zurückverfolgt. Was geschieht im Krisenfall mit der Schotte, die täglich unbehandelt von der Käserei zu den Tierhaltenden gebracht wird? Dies ist eine weitere offene Frage, die anhand der konkreten und 1:1 durchgespielten Übungsanlage sichtbar wird und nachfolgend geklärt werden kann. 

In der Realität ist die Milch in der Käserei einwandfrei und kein Klauentier in der Schweiz ist an MKS erkrankt. Alles ist nur eine Übung gewesen. Es sind nicht zuletzt solche Übungen, die mithelfen, dass die Schweiz im Ernstfall gut vorbereitet wäre.

Der Veterinärdienst übt den Notfall – Tag 2 der Krisenübung „NOSOS 2011“

Zwei fiktive Monate nach dem inszenierten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche MKS befinden wir uns in einem fortgeschrittenen Stadium des Seuchenzuges in der Schweiz. Tag 2 der nationalen Krisenübung NOSOS 2011 dient vor allem der nationalen Ressourcenabklärung. Neben den wieder zunehmenden Fall- und Verdachtszahlen in den Kantonen sind nun auch  Schlachthäuser betroffen.

Seit dem ersten MKS-Fall sind zwei Monate vergangen. Am Nationalen Krisenzentrum NKZ findet die morgendliche Lagebesprechung statt. Etwa zur gleichen Zeit fällt einem Metzger im Schlachthof Basel während der Routine-Fleischkontrolle auf, dass Schweine lahm gehen und Blasen an den Klauen haben. In Kenntnis der Seuchensituation verständigt er sofort das kantonale Veterinäramt. Der Amtstierarzt erscheint vor Ort und äussert einen MKS-Verdacht – dieser wird bestätigt.

               

Um die Verschleppung der Seuche aus dem Schlachthof zu verhindern, tritt das Notfallszenario in Kraft:  Der Schlachthof wird durch den Veterinärdienst sofort vollständig gesperrt. Unterdessen werden die epidemiologischen Abklärungen getroffen. Woher kommen die kranken Tiere? Wurden vom Transporter weitere Betriebe angefahren und eventuell Tiere aufgeladen? Wohin fährt der Transporter nach dem Ablad? Diese Abklärungen dienen dazu, den Seuchenherd zu finden und den betroffenen  Betreib zu sperren.

               

Im Schlachthof werden die bereits geschlachteten Tiere separiert und gesperrt bis die Ergebnisse der Abklärungen da sind. Der gesamte Schlachthof wird nach Notfallkonzept gereinigt und desinfiziert. Die Anlage wird abgesperrt und dekontaminiert, ebenfalls das Personal und alle Lastwagen, die das Areal verlassen wollen. Der Amtstierarzt steht den Medien Rede und Antwort. Im Normalfall sind Reinigung und Abklärungen nach 24 Stunden erledigt, so dass der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.

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