ILT: Mehr Sicherheit durch sanfte Sanierung
Heute gibt das BVET eine Änderung der Tierseuchenverordnung in die Anhörung, welche die Infektiöse Laryngotracheitis der Hühner (ILT) betrifft. Das Ziel ist, die Bekämpfung dieser Seuche zu intensivieren, indem in angepasster Form auch die Rassegeflügelhaltung in die Verantwortung genommen wird. Das geht so :
Seit einiger Zeit vergeht kein Jahr, ohne dass in der Schweiz einige Fälle von ILT diagnostiziert werden. Während diese Viruskrankheit aus den professionellen Geflügelbetrieben verschwunden ist, häufen sich die Fälle in Rassegeflügelzuchten. Und möglicherweise ist das nur die berühmte Spitze des Eisbergs, denn Spezialisten gehen davon aus, dass längst nicht alle Fälle von ILT beim Rassegeflügel gemeldet werden. Diese Situation ist problematisch, denn die ILT ist eine Krankheit, welche in Geflügelbetrieben schwere wirtschaftliche Verluste verursachen kann. Deshalb muss übrigens jeder Verdacht auf ILT dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden; und wenn sich der Verdacht bestätigt, sind drastische Massnahmen zu ergreifen: Tötung der ganzen Herde, Desinfektion des Geflügelbetriebes und eine Wartefrist von 30 Tagen, bevor neue Tiere eingestallt werden dürfen.
Für einen Hobby-Geflügelhalter bedeuten diese drastischen Massnahmen den Totalverlust seines Tierbestandes – das ermuntert nicht gerade dazu, verdächtige Symptome zu melden. Resultat: Die ILT breitet sich in den Rassegeflügelhaltungen weiter aus – gefördert durch Ausstellungen und Verkäufe von infizierten Tieren.
Angesichts dieses hartnäckigen Problems hat das BVET die Geflügelbranche zusammengerufen – und alle anerkennen die Dringlichkeit des Problems und die Notwendigkeit, eine Lösung zu finden. Aus den Diskussionen ergab sich der folgende Vorschlag: Tritt in einer Rassegeflügelhaltung ein Fall von ILT auf, wird dem Züchter ermöglicht, das Erbgut seiner Züchtungen zu erhalten, indem zuerst Eier gelegt und Küken aufgezogen werden, bevor der ganze Bestand vernichtet wird. Konkret geht das so vor sich: Wird in einem Betrieb die ILT diagnostiziert, werden die ILT-positiven Tiere eliminiert und der Betrieb desinfiziert. Doch die Tiere mit einem negativen Testresultat dürfen während eines Monats zum Eierlegen behalten werden. Die Eier werden anschliessend in einem anderen Betrieb aufgezogen und die Küken werden im Alter von 8 bis 12 Wochen auf ILT getestet. Dann werden auch die restlichen Tiere des ursprünglichen Bestandes getötet. Nach 3 Monaten dürfen die anderswo aufgezogenen Küken wieder in den ursprünglichen Betrieb überführt werden.
Für alle – Veterinärbehörden, Rassegeflügelzuchtverband, professionelle Geflügelhalter – ist das Ziel klar: Es gilt die ILT zurückzudrängen. Das nun vorgeschlagene Modell wurde bereits in verschiedenen Betrieben mit Erfolg getestet. Und erfreulicherweise erwiesen sich die auf diese Weise auswärts aufgezogenen Küken im ILT-Test alle als negativ. Aber das Ganze funktioniert nur dann, wenn sich die Geflügelhalter an die Spielregeln halten und jeden Verdacht auf ILT dem Tierarzt oder der Tierärztin melden.


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