Hin zu einer Einzelkennzeichnung von Pferden
Seit dem 1. Januar 2010 müssen alle Halterinnen und Halter von Pferden – Profis wie Amateure – ihren Betrieb registrieren. Dadurch wissen die Behörden, wo überall in der Schweiz Pferde stehen – im Seuchenfall ein entscheidender Vorteil für eine effiziente Bekämpfung.
Die Registrierung der Betriebe betrifft nicht die Eigentümer der Pferde, sondern nur die Halter (die Besitzer des Stalles). Dabei sind in der Landwirtschaft tätige Halter schon erfasst und müssen im Moment nichts unternehmen. Für sie ist es einfach: sie erhalten im Frühling im Rahmen der koordinierten landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebung per Post ein Formular, welches sie ausfüllen müssen. Nicht-landwirtschaftliche Halter dagegen müssen sich jetzt bei der entsprechenden kantonalen Stelle melden, damit sie später ebenfalls das Formular zugeschickt erhalten. Sie finden sämtliche Informationen auf www.tiererichtighalten.ch.
Die Betriebsregistrierung ist ein erster Schritt hin zu einer Einzelkennzeichnung von Pferden. Dies wird die Seuchenbekämpfung weiter erleichtern. Im Seuchenfall muss man wissen, wo ein infiziertes Tiere überall war und andere Tiere anstecken konnte. Eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus Pferdeverbänden und von Behörden erarbeiten zur Zeit die Details. Bereits 2011 könnte die Einzelkennzeichnung von Pferden starten.
In der Europäischen Union ist dies bereits beschlossen : seit dem 1. Juli 2009 müssen alle Pferdeartigen einzeln gekennzeichnet sein und einen Pferdepass besitzen. Die Mitgliedsländer sind zur Zeit daran, diese Vorgaben umzusetzen. Die meisten Mitgliedsstaaten setzen für die Kennzeichnung auf Mikrochips. Einige Länder haben eine zentrale Datenbank aufgebaut, andere erfassen die Daten über die nationalen Zuchtverbände. Mikrochips, zentrale Datenbank, Pferdepass – alle diese Punkte werden aktuell in der Schweiz diskutiert. Der Bundesrat wird die angepasste Gesetzgebung voraussichtlich bis im Herbst verabschieden.
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