Der Eisbär ist seit vielen Jahren im Anhang II von CITES, der Handel mit Eisbärprodukten wird damit kontrolliert. Die USA wollten nun eine Verschärfung: Der Handel mit Eisbärprodukten soll verboten werden durch eine Aufnahme in Anhang I.

So sympathisch dieser Antrag auf den ersten Blick ist – er hätte der Eisbärpopulation nichts gebracht. Der Antrag wurde am Donnerstag denn auch hochkant abgelehnt. Auch die Schweiz stimmte dagegen. Der Hauptgrund: Der Eisbär ist durch den internationalen Handel mit Eisbärfellen und ähnlichem keineswegs gefährdet. Im Gegenteil schützen Alaska, Grönland, Kanada, Norwegen und Russland ihre Eisbär-Populationen gut und erlauben nur eine nachhaltige Nutzung. Sämtliche dieser Staaten – ausser den USA (Alaska) – stimmten denn auch gegen den Antrag. Störend war zudem, dass die Inuits, welche ausschliesslich über die Jagdquoten verfügen, nicht konsultiert worden waren.

Und dennoch: Der Eisbär wird künftig unter Druck kommen – wegen dem Verlust des natürlichen Lebensraumes, vorwiegend bedingt durch den Klimawandel. Ein Handelsverbot hätte daran nichts geändert. Dem Eisbär kann deshalb im Rahmen von CITES nicht weiter geholfen werden. Dazu braucht es unter anderem Anstrengungen im Klimaschutz.

Für mich war dieser Entscheid wichtig: Wenn CITES bei Arten die Schutzbestimmungen verschärft, soll das greifen. Rein symbolische Anträge würden das Übereinkommen nur verwässern.