Werden in der IWC Entscheide getroffen, geht die Öffentlichkeit meist davon aus, dass dies alle Wale betrifft. Dies stimmt jedoch nicht. Nur gerade 34 der rund 90 Walarten fallen nach Meinung der Mehrheit der Mitgliedsstaaten in die Zuständigkeit der Kommission. Beschlüsse betreffen daher auch nur die Bartenwale und 22 Zahnwalarten. Für Fragen des Schutzes und der Nutzung sogenannter Kleinwale, zu denen z. B. der Narwal, der Weisswal (Beluga), der Schweinswal, oder der Grosse Tümmler gehören, erklärt sich die IWC als nicht zuständig.

Die Folge: Faktisch hat die Kommission in den letzten Jahren gerade mal über wenige hundert Wale entschieden, während Jahr für Jahr Zehntausende von  Kleinwalen als Fleischlieferanten oder Köderfutter gezielt gejagt bzw. als Konkurrenten der Fischerei verfolgt werden. Eine noch grössere Anzahl wird als sogenannter Beifang Opfer der industriellen Fischerei.

Die Schweiz interpretiert das Walfangübereinkommen anders. Wir vertreten zusammen mit wenigen anderen Ländern die Meinung, dass das Übereinkommen für alle 90 Walarten gilt. Diese Position hat die Schweiz heute an der IWC-Tagung eingebracht. Eine Entscheidung dazu ist dieses Jahr jedoch nicht traktandiert.