Fleisch und Milch von geimpften Tieren sind sicher
Am 27. Januar verlangte die Stiftung für Konsumentenschutz im Zusammenhang mit der Impfung gegen Blauzungenkrankheit Rückstandsuntersuchungen in Fleisch und Milch. Werden Impfstoffe oder Arzneimittel bei Nutztieren eingesetzt, stellt sich immer die Frage der Rückstände in Lebensmitteln. Auch beim Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit haben die Experten des Instituts für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI) die Frage deshalb frühzeitig analysiert. Das Resultat ist klar: Fleisch und Milch von geimpften Tieren stellt für Konsumentinnen und Konsumenten keinerlei Risiko dar.
Diesen Schluss ziehen wir aus folgenden Fakten und Überlegungen:
- Der im 2009 eingesetzte Impfstoff BTVPUR AlSapTM8 von Merial enthält abgetötete Blauzungenviren, Saponin (ein natürlicher Stoff aus Eichenrinde), Wasser und Aluminiumhydroxid. Das Virus und Saponin sind natürliche Stoffe, die im Körper des Tieres innert Stunden abgebaut werden – sie können keine Rückstände hinterlassen.
- Aluminiumhydroxid ist ein gängiger Inhaltsstoff in Impfstoffen – sowohl in der Tiermedizin (Rinder-Impfstoff gegen Rauschbrand, Schweine-Impfstoff gegen Rotlauf,...) wie in der Humanmedizin (Impfstoffe gegen Diphtherie, Tetanus, Hepatitis und weitere; die auch bei Kleinkindern ab dem 1. Geburtstag eingesetzt werden können). Die Verträglichkeit von Aluminiumhydroxid beim Menschen ist deshalb gut belegt. Es macht keinen Sinn, die Verträglichkeit der Substanz bei jedem neuen Impfstoff erneut zu untersuchen.
- Der Impfstoff gegen Blauzungenkrankheit enthält 2,7 mg Aluminiumhydroxid pro Dosis. Die Menge ist sehr gering. Zum Vergleich: Nehmen Menschen bei Verdauungsproblemen bestimmte Kautabletten, dann schlucken sie das 30- bis 100-fache dieser Menge.
- Rinder und Schafe, die in weniger als 1 Monat geschlachtet werden, müssen nicht geimpft werden. Diese Frist hat nichts mit Rückständen zu tun. Der Grund ist ein ganz anderer: Innert dieser kurzen Zeit kann die Impfung schlicht keinen Schutz aufbauen. Rückstände im Fleisch wären aber selbst dann kein Problem, wenn die Tiere am Tag nach der Impfung geschlachtet würden. Dies gilt umso mehr für eine Schlachtung mehrere Wochen nach der Impfung.
- Entgegen der Mitteilung der Stiftung für Konsumentenschutz enthält der 2009 eingesetzte Impfstoff keine Schwermetalle.
Die Unbedenklichkeit der Impfungen gegen Blauzungenkrankheit für die Konsumentinnen und Konsumenten von Fleisch und Milch ist gut belegt. Aus fachlicher Sicht gibt es keinen Anlass für ein Rückstandsuntersuchungsprogramm während der jetzt anlaufenden Impfkampagne.


Kommentare
Herr Wyss, warum gehen sie nicht auch auf die anderen beiden 2008 eingesetzten Impfstoffe ein? Einer von diesen enthielt sehr wohl Schwermetall (Thiomersal, quecksilberhaltig)!
Wenn die Impfkampagne über Jahre weitergeführt wird, werden wir früher oder später die Quittung in Form von neuen unerklärlichen "Seuchen" dafür erhalten.
Trotzdem muss erwähnt werden, dass diese Schwermetalle sich mit der Zeit summieren können, wenn von einem mehrjährigen Impfprogramm für die Blauzungenkrankheit ausgegangen werden kann. Laut Dr. Andreas Rösti aus Wimmis, sind diese Metalle für Fische sogar hochtoxisch :
"Es ist allg. bekannt, dass Schwermetalle, im speziellen Quecksilber und Saponine (für Fische hoch toxisch) sind."
Darum muss die Frage nach der Menge bei kleinen Wiederkäuern eher ein Problem darstellen, als bei grossen Tieren (Alles ist Gift, nur die Menge machts). Nicht erwähnt werden in diesem Zusammenhang, dass Schwermetalle auch zu Gehirnschädigungen bei Neugeborenen führen können.
Sie vergleichen die Inhaltstoffe der Blauzungenimpfung mit Kautabletten beim Menschen. Kann ich damit annehmen, dass die diesjährige BZ-Impfung eine Schluckimpfung ist. Oder wie soll ich das verstehen, dass Sie diesen Vergleich anbringen.
Danke für Ihre Antwort
die Impfung gegen Blauzungenkrankheit ist keine Schluckimpfung; der Impfstoff wird gespritzt. Weshalb aber der Vergleich mit der Kautablette? Im Beitrag geht es ja um die Frage, ob der Verzehr von Fleisch und Milch von geimpften Tieren für Konsumierende eine Gefahr darstelle. Deshalb ist die Kautablette ein guter Vergleich.
Da ich bis heute keine Antwort auf meinen Brief mit detaillierten Fragen betr. Impfstoff erhalten habe, möchte ich hier und jetzt wenigstens von ihnen wissen, ob sie mir eine Garantie abgeben, dass die Impfstoffe keine gentechnisch veränderten Substanzen enthalten.
Übrigens steht in der Packungsbeilage der erwähnten Kautabletten: Schwangere und stillende Frauen dürfen das Medikament nicht einnehmen!!
gerne bestätige ich Ihnen, dass der Impfstoff keine gentechnologisch hergestellten Substänzen enthält und schon gar keine gentechnisch veränderten Substanzen.
Können Sie mir einen Beweis erbringen, dass das Einnehmen einer Kautablette mit der Injektion eines Impfstoffs
1 : 1 verglichen werden kann ? Und überhaupt , wenn es Menschen in dieser Dosis einnehmen ist es für mich noch lange kein Beweis, dass es unschädlich ist.
wir vergleichen nicht das Einnehmen einer Kautablette mit einer Injektion, wie ich schon in der Antwort vom 4. Feb erklärt habe. Was wir vergleichen: den Verzehr von Fleisch geimpfter Tiere mit dem "Verzehr" einer Kautablette.
Sehr geehrte Frau Bissig-Huber,
davon geht niemand aus. Betrachtet man jedoch die Situation in Frankreich, wo freiwillig geimpft wurde und rund 30.000 Fälle aufgetreten sind, dann kommt man auf rund 2000 befallene Betriebe in der Schweiz bei freiwilliger Impfung. Ohne Impfung wären es sicher bedeutend mehr gewesen. Wieviele Betriebe genau, lässt sich jedoch nicht abschätzen.
Wie viele der 30000 Fälle in Frankreich waren erkrankte Tiere und wie viele waren geimpfte Tiere? Mich würden die Verhältnisse interessieren um mir ein Bild zu machen wie viele der 2000 Fälle in der Schweiz zu Todesfällen geführt hätten wenn man eine Mortalität von 0.5% annimmt.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie vergleichen die Situation in Frankreich mit der in der Schweiz. Haben Sie dazu einen wissenschaftlichen Ansatz? Haben Sie alle anderen Parameter (ausser der Freiwilligkeit beim Impfen) ausgeschlossen? Falls nicht, vergleichen Sie hier Äpfel mit Birnen!!!!
Wenn eine Unbedenklilchkeit, von Milch und Fleisch besteht, warum haben wir immer in den Beipackzetteln, keine Nachweise oder die Verantwortung wird abgeschoben?
Es gibt mit Sicherheit ein Land ( meinte England), welches eine 10- tägige Absetztfrist nach der Impfung verlangt.
Irgend wie bin ich schwer von Begriff.