Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Tierische Eiweisse wieder an Hühner und Schweine verfüttern – was meint das BVET?

In der Schweiz ist die Verfütterung von tierischen Eiweissen an Wiederkäuer seit 1991 (EU-weit 1994) verboten. Anfangs 2001 wurde das Verbot in der Schweiz und der EU auf alle Nutztiere ausgeweitet („generelles Verbot“). Der Grund: Die Verfütterung von kontaminiertem tierischem Eiweiss an Rinder ist der wichtigste Übertragungsweg des BSE-Erregers.

Unterdessen gibt es sowohl in der Schweiz als auch in der EU Überlegungen zu einer Wiederverwendung tierischer Eiweisse in der Fütterung. Warum dieser Gesinnungswandel?

Die Hintergründe:
• Hühner und Schweine sind Allesfresser, sie fressen auch in freier Natur tierische Eiweisse. Aus der Forschung gibt es keine Hinweise, dass sie an BSE erkranken können.
• Durch die Wiedereinführung der Verfütterung tierischen Eiweisse kann die Abhängigkeit von anderen Eiweissquellen, z.B. Soja, gesenkt werden. In Europa ständen dadurch etwa 3-5 Mio Tonnen Eiweiss für die Nutztierverfütterung wieder zur Verfügung (Quelle: Verein der Schweizer Futtermittelfabrikanten (VSF))
• In den letzten Jahren wurden neue Nachweismethoden erarbeitet, um tierische Eiweisse aufgeschlüsselt nach bestimmten Tierarten in Futtermitteln nachzuweisen.
• Verschiedene internationale Gutachten führen wissenschaftlich aus, dass eine Lockerung des heute geltenden generellen Verbots grundsätzlich möglich ist (Panel 2007-2010 des wissenschaftlichen Gremiums für biologische Gefahren der European Food Safety Authority EFSA, BIOHAZ).

Die BSE Situation in der Schweiz hat sich in den letzten Jahren markant entspannt und das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) unterstützt eine sichere und ökologisch sinnvolle Wiederverwendung von tierischen Eiweissen in der Fütterung von Hühnern und Schweinen. Die Lockerung des generellen Verfütterungsverbots darf aber nur unter sehr restriktiven Bedingungen erfolgen. Die Voraussetzungen dafür wurden bereits 2004 im Bericht der Bundesämter BLW, BVET und BAG über Massnahmen betreffend die Wiederverwertung tierischer Nebenprodukte festgelegt:
• In Frage kommen nur tierische Eiweisse aus der Schlachtung von gesunden Tieren.
• Es darf kein tierisches Eiweiss an "Pflanzenfresser" (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen) verfüttert werden.
• Nur die artfremde Verfütterung von tierischen Eiweissen darf möglich sein, das heisst von Hühnern an Schweine und von Schweinen an Hühner. Kannibalismus muss ausgeschlossen bleiben.
Unabhängig von den wissenschaftlichen Bedingungen braucht die Umsetzung der Wiederverwendung tierischer Eiweisse die Akzeptanz im Markt, bei allen Stufen der Lebensmittelkette, bei der Politik und den Konsumenten und Konsumentinnen. Aufgrund des gemeinsamen Veterinärraums der Schweiz mit der EU kann sie nur im Gleichschritt mit den Entwicklungen in unseren Nachbarländern erfolgen.

Bis Ende Jahr müssen verschiedene offene Fragen geklärt werden. In der Verarbeitung ist eine absolute Trennung gegenüber Pflanzenfressern wichtig. Dies geht von der Schlachtung, über Futtermühle und Transport bis zum Tierhaltungsbetrieb. Hier sind im Markt noch tiefgreifende Anpassungen notwendig. Auch muss die Kontrolle sichergestellt sein.

Das BVET ist Mitglied einer Arbeitsgruppe (AG), welche sich mit diesen technischen Fragen auseinandersetzt. Die AG wird geleitet vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) und setzt sich zusammen aus Vertretern der Tierhalterorganisationen, der gesamten Fleischbranche, der Verwerter, der Futtermittelbranche, der Grossverteiler und der Konsumentenorganisationen. Es ist allen klar, dass es kein Zurück zur Verfütterungspraxis vor 1991 gibt. Letztendlich kann eine Verordnungsänderung Möglichkeiten eröffnen, die tierischen Eiweisse wieder zu verwenden anstatt zu verbrennen. Ob diese dann tatsächlich wieder ins Hühner- oder Schweinefutter gelangen, wird der Markt entscheiden.

Ein Sommer mit Blüemli – Der grosse Einsatz zahlt sich aus

Auf dem Rossberg, einer unteren Weid der Vorholzallmend, verbringt Blüemli die letzten Wochen seines ersten Alpsommers. In der Nachbarschaft weiden gesunde Tiere von Bauer Andreas Knutti. In seinem Stall kamen in den vergangenen Wintern jedoch mehrere Kälber zur Welt, die mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe BVD infiziert waren. Diese sogenannten PI-Tiere mussten frühzeitig geschlachtet werden – Eine harte Massnahme, die sich aber langfristig auszahlen wird.

Der erste Alpsommer von Blüemli neigt sich dem Ende zu. Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich Blüemli während der Sömmerung mit dem BVD-Virus angesteckt hat. Herr und Frau Gertsch, die Besitzer von Blüemli, sind zuversichtlich, dass ihre Herde weiterhin von der Krankheit verschont bleiben wird.


Bauer Andreas Knutti hatte weniger Glück. Elf persistent, d.h. lebenslänglich mit dem BVD-Virus infizierte Kälber, sogenannte PI-Tiere, kamen seit Beginn der BVD-Ausrottung 2008 in seinem Stall zur Welt. Die Untersuchung der Gewebeproben, die er den neugeborenen Kälbern mittels Ohrmarken entnommen hatte, zeigte, dass die Tiere mit dem BVD-Virus infiziert waren. Als PI-Tiere streuen sie massenhaft Viren und können so andere Rinder anstecken. Oft sind sie auch mager und kränklich. Dank der BVD-Ausrottungskampagne ist dem Tierhalter bewusst geworden, dass gesundheitliche Probleme in der Schweizer Rinderpopulation, wie schwache Kälber, Durchfall, Fruchtbarkeitsprobleme und vermehrte Aborte, durch BVD verursacht sein können und dass PI-Tiere auch ein Risiko für die andern Tiere im Stall darstellen.

Bluemli Anfang September
Blüemli verbringt die letzten Wochen der Sömmerung auf dem Rossberg. In seiner Nachbarschaft weiden Tiere aus dem Stall von Andreas Knutti.

Andreas Knutti vermutet, dass sich einige Mütter seiner PI-Tiere während der letztjährigen Sömmerung auf dem Rossberg mit dem BVD-Virus infiziert hatten und das Virus dann auf ihre ungeborenen Kälber übertrugen. Ein vorerst falsch negativ getestetes Rind aus einem Nachbarstall, das den Sommer ebenfalls auf dem Rossberg verbracht hatte, wurde im letzten Herbst positiv getestet. Als PI-Tier streute es während der Sömmerung Viren aus, welche die auf derselben Alp weidenden trächtigen Tiere von Bauer Andreas Knutti infizieren konnten.

So entsteht ein PI-Tier
So entsteht ein PI-Tier

Damit die neugeborenen PI-Tiere von Andreas Knutti keine anderen Rinder mehr anstecken konnten, mussten sie umgehend geschlachtet werden. Das war nebst der finanziellen auch eine psychische Belastung für ihn und seine Familie: „Meine Mutter wollte den Stall zeitweise gar nicht mehr betreten. So leid tat es ihr, dass immer wieder neugeborene Kälber frühzeitig geschlachtet werden mussten.“

 

Andreas Knutti
Bauer Andreas Knutti leistet einen grossen Beitrag zum langfristigen Erfolg der BVD-Ausrottung.

 

Doch der grosse Aufwand für die BVD-Ausrottung zahlt sich aus. Dank dem Einsatz von motivierten Bauern wie Andreas Knutti ist die BVD in der Schweiz beinahe ausgerottet. Seit Beginn der Ausrottungskampagne ist der Anteil der PI-Tiere unter den neu geborenen Kälbern von über 1,3% auf weniger als 0,1% gesunken. Dies bedeutet, dass weniger als 10 von 10‘000 neugeborenen Kälbern PI-Tiere sind. Fast 99% der Rindviehhaltungen in der Schweiz sind heute frei von BVD. Um auch noch die letzten verbliebenen PI-Tiere aus der Schweizer Rinderpopulation zu entfernen und damit Neuinfektionen zu verhindern, ist es ganz wichtig, dass weiterhin alle Tiere korrekt beprobt und auf BVD getestet werden. Nur dann wird die Krankheit bald ganz aus der Schweizer Rinderpopulation verschwunden sein und Blüemli wird ohne Gefahr einer BVD-Ansteckung den Sommer mit Tieren aus verschiedenen Talbetrieben auf der Alp verbringen können. Die Schweizer Rinderpopulation wird gesünder sein und die durch BVD verursachten jährlichen wirtschaftlichen Schäden in der Höhe von geschätzten 9 Millionen Schweizer Franken werden der Vergangenheit angehören.


Wie es mit Blüemli weitergeht und welche Anstrengungen seitens der Tierhaltenden, Tierärzteschaft und Behörden weiterhin unternommen werden, damit BVD ganz aus der Schweiz verschwindet, lesen Sie in loser Folge auf dieser Seite.


Weitere Informationen finden Sie auf www.stopbvd.ch