Klonfleisch: Keine Regelung in der EU
In der EU sind die Vermittlungsgespräche zum Umgang mit Klonfleisch sind gescheitert. Letzte Woche hätte die Suche nach einem Kompromiss nach dreijährigen zähen Verhandlungen fortgesetzt werden sollen. Die Verhandlungen wurden aber abgebrochen und werden nicht wieder aufgenommen.
EU-Staaten, EU-Parlament und -Kommission haben sich nicht auf eine gemeinsame Regelung für das Fleisch und Produkte geklonter Tiere einigen können. Hauptstreitpunkt war die Kennzeichnung von Lebensmitteln geklonter Tiere und deren Nachfahren. Uneinigkeit herrschte insbesondere über die technische Machbarkeit und die Folgen einer obligatorischen Kennzeichnung, wie sie das Parlament forderte. Auch ein Kompromiss-Vorschlag der Kommission hatte keine Chance.
Die Gespräche über eine Aktualisierung der Verordnung für «neuartige Lebensmittel» sind damit endgültig gescheitert und der wenig geregelte Status Quo bleibt bestehen. Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucher, John Dalli, zeigte sich enttäuscht: «Damit haben wir überhaupt keine Kontrolle. Das wird nun in der EU die Regel bleiben». John Dalli hatte sich für ein Moratorium eingesetzt. Geplant war, das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung vorübergehend zu verbieten.
In der Schweiz werden weder Tiere geklont, noch solche importiert. Lebensmittel von geklonten Tieren sind nicht auf dem Markt. Allerdings dürften in der Schweiz einige hundert Rinder leben, die geklonte Vorfahren haben. Bezüglich der Lebensmittelsicherheit von Fleisch und Milch dieser Tiere gibt es laut dem Bundesamt für Gesundheit BAG keine Bedenken. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten gezeigt, dass es ungefährlich sei, Fleisch, Eier oder Käse von Nachkommen geklonter Tiere zu essen. Bedenken sind aber aus Sicht des Tierschutzes angebracht. Das Klonen hat Auswirkungen auf das Tierwohl. Dieses sind wissenschaftlich noch wenig.

