Rosenholz wird geschützt!
Heute geht es an der Konferenz vor allem um Pflanzen. Erfreulich: Heute vormittag wurde entschieden, das Rosenholz in den CITES-Anhang II aufzunehmen und damit den Handel zu kontrollieren.
Der Entscheid ist in Sachen Artenschutz wichtig. Erfreulich ist aber auch, dass es gelungen ist, unnötigen Vollzugsaufwand zu verhindern: So braucht es künftig nur Bewilligungen, wenn mit dem Rosenholz selbst oder mit dem daraus gewonnenen Öl gehandelt wird, nicht aber beim Handel mit Parfümen, die Essenzen aus Rosenholz enthalten.
Eine analoge Korrektur hat man heute auch bei einer sukkulenten Pflanze, der Candelilla-Euphorbie, erreicht. In den vergangenen Jahren wurden immer mehr Produkte wie z.B. Lippenstifte entdeckt, die Candelilla-Wachs enthalten. Die Folge: Die Schweiz musste jährlich mehrere Tausend Bewilligungen für den Handel mit Lippenstiften und ähnlichem ausstellen! Nun wurde entschieden, dass es für den Handel mit fertigen, abgepackten Produkten keine Bewilligungen mehr braucht. Für den Schutz des Candelilla-Busches genügt es , wenn der Handel mit den Rohwaren gut kontrolliert wird.
Auch bei diesen Entscheidungen gilt: Endgültig verabschiedet werden die Anträge erst in den Schlussabstimmungen nächste Woche.

