Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Rosenholz wird geschützt!

Heute geht es an der Konferenz vor allem um Pflanzen. Erfreulich: Heute vormittag wurde entschieden, das Rosenholz in den CITES-Anhang II aufzunehmen und damit den Handel zu kontrollieren.

Der Entscheid ist in Sachen Artenschutz wichtig. Erfreulich ist aber auch, dass es gelungen ist, unnötigen Vollzugsaufwand zu verhindern: So braucht es künftig nur Bewilligungen, wenn mit dem Rosenholz selbst oder mit dem daraus gewonnenen Öl gehandelt wird, nicht aber beim Handel mit Parfümen, die Essenzen aus Rosenholz enthalten.

Eine analoge Korrektur hat man heute auch bei einer sukkulenten Pflanze, der Candelilla-Euphorbie, erreicht.  In den vergangenen Jahren wurden immer mehr Produkte wie z.B. Lippenstifte entdeckt, die Candelilla-Wachs enthalten. Die Folge: Die Schweiz musste jährlich mehrere Tausend Bewilligungen für den Handel mit Lippenstiften und ähnlichem ausstellen! Nun wurde entschieden, dass es für den Handel mit fertigen, abgepackten Produkten keine Bewilligungen mehr braucht. Für den Schutz des Candelilla-Busches genügt es , wenn der Handel mit den Rohwaren gut kontrolliert wird.

Auch bei diesen Entscheidungen gilt: Endgültig verabschiedet werden die Anträge erst in den Schlussabstimmungen nächste Woche.

 

Wenig Support für Haifische und Rochen

Am Dienstag ging es zum ersten Mal an der diesjährigen CITES-Konferenz um den Schutz von kommerziell wichtigen Fischen – leider mit einem für den Schutz der Arten nicht erfreulichen Ausgang. Zur Debatte stand eine Verschärfung einer Resolution zum Schutz von Haifischen und Rochen.

Der Hintergrund: Die FAO betreibt seit Jahren einen Aktionsplan zum Schutz von Haifischen und Rochen. Dieser Aktionsplan verpflichtet Staaten, welche Haifische und Rochen fangen, Arten zu identifizieren, welche durch den Handel gefährdet sind – und entsprechende Massnahmen zu treffen. Die Resolution – die bereits früher verabschiedet worden ist und weiterhin gilt – stellt fest, dass der Aktionsplan bislang wenig Wirkung gezeigt hat und fordert die FAO und die Staaten auf diesen umzusetzen.

Leider hat auch diese Resolution bislang wenig Wirkung gezeigt. Dies ist zumindest die Meinung einiger Vertragsstaaten von CITES und auch der Schweiz, weshalb eine Verschärfung der Resolution gefordert wurde. Die verschärfte Resolution hätte klar aufgelistet, was von den betroffenen Staaten erwartet wird. Letztendlich sollte die Grundlage geschaffen werden, um künftig zu entscheiden, welche Haifisch- und Rochenarten durch den Handel gefährdet sind und in die CITES-Anhänge gehören. Die verschärfte Resolution beinhaltete auch ein besseres Monitoring von Süsswasserrochen, welches an sich bereits vereinbart und nicht umstritten war. Leider wurde die Verschärfung der Resolution als Ganzes abgelehnt.

Die Diskussionen gaben einen Vorgeschmack auf die anderen Anträge zu kommerziell bedeutenden Fischarten wie Blauflossenthun und verschiedene Haifischarten. Ganz ist die Verschärfung der Resolution aber noch nicht vom Tisch. Endgültig entscheidet die Vertragsstaatenkonferenz erst in den Schlussabstimmungen am Mittwoch und Donnerstag nächste Woche.