Fleisch und Milch von geimpften Tieren sind sicher
Am 27. Januar verlangte die Stiftung für Konsumentenschutz im Zusammenhang mit der Impfung gegen Blauzungenkrankheit Rückstandsuntersuchungen in Fleisch und Milch. Werden Impfstoffe oder Arzneimittel bei Nutztieren eingesetzt, stellt sich immer die Frage der Rückstände in Lebensmitteln. Auch beim Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit haben die Experten des Instituts für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI) die Frage deshalb frühzeitig analysiert. Das Resultat ist klar: Fleisch und Milch von geimpften Tieren stellt für Konsumentinnen und Konsumenten keinerlei Risiko dar.
Diesen Schluss ziehen wir aus folgenden Fakten und Überlegungen:
- Der im 2009 eingesetzte Impfstoff BTVPUR AlSapTM8 von Merial enthält abgetötete Blauzungenviren, Saponin (ein natürlicher Stoff aus Eichenrinde), Wasser und Aluminiumhydroxid. Das Virus und Saponin sind natürliche Stoffe, die im Körper des Tieres innert Stunden abgebaut werden – sie können keine Rückstände hinterlassen.
- Aluminiumhydroxid ist ein gängiger Inhaltsstoff in Impfstoffen – sowohl in der Tiermedizin (Rinder-Impfstoff gegen Rauschbrand, Schweine-Impfstoff gegen Rotlauf,...) wie in der Humanmedizin (Impfstoffe gegen Diphtherie, Tetanus, Hepatitis und weitere; die auch bei Kleinkindern ab dem 1. Geburtstag eingesetzt werden können). Die Verträglichkeit von Aluminiumhydroxid beim Menschen ist deshalb gut belegt. Es macht keinen Sinn, die Verträglichkeit der Substanz bei jedem neuen Impfstoff erneut zu untersuchen.
- Der Impfstoff gegen Blauzungenkrankheit enthält 2,7 mg Aluminiumhydroxid pro Dosis. Die Menge ist sehr gering. Zum Vergleich: Nehmen Menschen bei Verdauungsproblemen bestimmte Kautabletten, dann schlucken sie das 30- bis 100-fache dieser Menge.
- Rinder und Schafe, die in weniger als 1 Monat geschlachtet werden, müssen nicht geimpft werden. Diese Frist hat nichts mit Rückständen zu tun. Der Grund ist ein ganz anderer: Innert dieser kurzen Zeit kann die Impfung schlicht keinen Schutz aufbauen. Rückstände im Fleisch wären aber selbst dann kein Problem, wenn die Tiere am Tag nach der Impfung geschlachtet würden. Dies gilt umso mehr für eine Schlachtung mehrere Wochen nach der Impfung.
- Entgegen der Mitteilung der Stiftung für Konsumentenschutz enthält der 2009 eingesetzte Impfstoff keine Schwermetalle.
Die Unbedenklichkeit der Impfungen gegen Blauzungenkrankheit für die Konsumentinnen und Konsumenten von Fleisch und Milch ist gut belegt. Aus fachlicher Sicht gibt es keinen Anlass für ein Rückstandsuntersuchungsprogramm während der jetzt anlaufenden Impfkampagne.

