Tiermehlverbot: Kein Zurück zur Praxis vor 1990
Die strengen Massnahmen haben sich gelohnt: 2007 trat erstmals seit 1990 kein einziger BSE-Fall in der Schweiz auf. Auch wenn künftig durchaus noch einzelne BSE-Fälle vorkommen können, ist es richtig, die Diskussion zu starten. Dafür gibt es aber klare Leitplanken, die wir zusammen mit den Bundesämtern für Landwirtschaft und Gesundheit bereits 2004 in einem Bericht festgehalten haben:
- In Frage kommen nur an sich gesundheitlich unbedenkliche Schlachtnebenprodukte.
- Es wird auch künftig keinTiermehl an "Vegetarier" (Rinder, Schafe, Ziegen) verfüttert.
- Zur Diskussion steht nur Schlachtnebenprodukte von Hühnern an Schweine zu verfüttern und von Schweinen an Hühner, also kein Kannibalismus.
- Eine Verunreinigung von Wiederkäuerfutter mit Tiermehlen muss ausgeschlossen werden können. Dafür braucht es eine strikte Trennung der Verarbeitungswege vom Schlachthof bis zum Betrieb und gute Kontrollen.
- Eine Lockerung müsste international koordiniert geschehen, insbesondere mit der EU.
Mit den Leitplanken ist klar: Es gibt kein Zurück zur Verfütterungspraxis vor 1990. Eine vorsichtige, streng kontrollierte Lockerung könnte aber Sinn machen. Wir tragen letztlich alle die Verantwortung, unsere Ressourcen möglichst gut zu nutzen. Schlachtnebenprodukte sind eine hochwertige Ressource an tierischem Eiweiss und wir müssen uns deshalb fragen, ob wir mit dieser Ressource richtig umgehen. Dennoch wird eine Lockerung nicht so rasch möglich sein: Es ist keine Frage von Monaten, sondern von Jahren.

