Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Geschichten-Wettbewerb für Kinder

Neutierig.ch ist ein Tierschutzportal speziell für Kinder – das BVET führt es gemeinsam mit Krax, dem Kinderprojekt des Schweizer Tierschutzes STS. Heute am Welttiertag vom 4. Oktober startet neutierig.ch den grossen Geschichten-Wettbewerb für Kinder: «Ich liebe Tiere».


Was denkt sich ein Hund auf dem täglichen Spaziergang? Welche Abenteuer erlebt das Eichhörnchen im Wald? Was passiert unter Wasser zwischen den Fischen, Krebsen und Meeresschildkröten? Wie geht es im Zoo zu und her, wenn die letzten Besucher und Besucherinnen nach Hause gegangen sind? Mit etwas Phantasie lassen sich viele spannende, lustige Geschichten über Tiere erzählen.

Egal ob Elefant oder Maus, Schnecke oder Vogel – die Welt der Tiere ist geheimnisvoll und spannend. Es macht Spass, Tiere zu beobachten und darüber zu staunen, was sie alles können. Manchmal bringen sie einem zum Lachen, manchmal muss man auch ein bisschen Angst haben. Kinder machen sich oft  Gedanken über Tiere. Jetzt können sie noch einen Schritt weiter gehen und eine Tiergeschichte schreiben. Das kann etwas sein, was sie selbst erlebt haben, oder eine erfundene Geschichte - Hauptsache es geht um Wesen, die hoppeln, fliegen oder galoppieren und es miaut, muht oder meckert.   

Die besten Geschichten werden auf neutierig.ch und krax.ch veröffentlicht und mit attraktiven Preisen belohnt. Mehr dazu unter www.neutierig.ch 

Vermehrt und gezielt auch Kinder anzusprechen und ihnen Tierschutz-Themen näher zu bringen, ist eines der Ziele der Tierschutzkampagne „Tiere richtig halten“ des BVET. Tierschutzbildung ist wichtig. Sie muss aber kindergerecht sein. Es braucht andere Kommunikationsformen und –mittel. In diesem Zusammenhang ist der heute lancierte Wettbewerb zu sehen. 

Tierische Eiweisse wieder an Hühner und Schweine verfüttern – was meint das BVET?

In der Schweiz ist die Verfütterung von tierischen Eiweissen an Wiederkäuer seit 1991 (EU-weit 1994) verboten. Anfangs 2001 wurde das Verbot in der Schweiz und der EU auf alle Nutztiere ausgeweitet („generelles Verbot“). Der Grund: Die Verfütterung von kontaminiertem tierischem Eiweiss an Rinder ist der wichtigste Übertragungsweg des BSE-Erregers.

Unterdessen gibt es sowohl in der Schweiz als auch in der EU Überlegungen zu einer Wiederverwendung tierischer Eiweisse in der Fütterung. Warum dieser Gesinnungswandel?

Die Hintergründe:
• Hühner und Schweine sind Allesfresser, sie fressen auch in freier Natur tierische Eiweisse. Aus der Forschung gibt es keine Hinweise, dass sie an BSE erkranken können.
• Durch die Wiedereinführung der Verfütterung tierischen Eiweisse kann die Abhängigkeit von anderen Eiweissquellen, z.B. Soja, gesenkt werden. In Europa ständen dadurch etwa 3-5 Mio Tonnen Eiweiss für die Nutztierverfütterung wieder zur Verfügung (Quelle: Verein der Schweizer Futtermittelfabrikanten (VSF))
• In den letzten Jahren wurden neue Nachweismethoden erarbeitet, um tierische Eiweisse aufgeschlüsselt nach bestimmten Tierarten in Futtermitteln nachzuweisen.
• Verschiedene internationale Gutachten führen wissenschaftlich aus, dass eine Lockerung des heute geltenden generellen Verbots grundsätzlich möglich ist (Panel 2007-2010 des wissenschaftlichen Gremiums für biologische Gefahren der European Food Safety Authority EFSA, BIOHAZ).

Die BSE Situation in der Schweiz hat sich in den letzten Jahren markant entspannt und das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) unterstützt eine sichere und ökologisch sinnvolle Wiederverwendung von tierischen Eiweissen in der Fütterung von Hühnern und Schweinen. Die Lockerung des generellen Verfütterungsverbots darf aber nur unter sehr restriktiven Bedingungen erfolgen. Die Voraussetzungen dafür wurden bereits 2004 im Bericht der Bundesämter BLW, BVET und BAG über Massnahmen betreffend die Wiederverwertung tierischer Nebenprodukte festgelegt:
• In Frage kommen nur tierische Eiweisse aus der Schlachtung von gesunden Tieren.
• Es darf kein tierisches Eiweiss an "Pflanzenfresser" (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen) verfüttert werden.
• Nur die artfremde Verfütterung von tierischen Eiweissen darf möglich sein, das heisst von Hühnern an Schweine und von Schweinen an Hühner. Kannibalismus muss ausgeschlossen bleiben.
Unabhängig von den wissenschaftlichen Bedingungen braucht die Umsetzung der Wiederverwendung tierischer Eiweisse die Akzeptanz im Markt, bei allen Stufen der Lebensmittelkette, bei der Politik und den Konsumenten und Konsumentinnen. Aufgrund des gemeinsamen Veterinärraums der Schweiz mit der EU kann sie nur im Gleichschritt mit den Entwicklungen in unseren Nachbarländern erfolgen.

Bis Ende Jahr müssen verschiedene offene Fragen geklärt werden. In der Verarbeitung ist eine absolute Trennung gegenüber Pflanzenfressern wichtig. Dies geht von der Schlachtung, über Futtermühle und Transport bis zum Tierhaltungsbetrieb. Hier sind im Markt noch tiefgreifende Anpassungen notwendig. Auch muss die Kontrolle sichergestellt sein.

Das BVET ist Mitglied einer Arbeitsgruppe (AG), welche sich mit diesen technischen Fragen auseinandersetzt. Die AG wird geleitet vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) und setzt sich zusammen aus Vertretern der Tierhalterorganisationen, der gesamten Fleischbranche, der Verwerter, der Futtermittelbranche, der Grossverteiler und der Konsumentenorganisationen. Es ist allen klar, dass es kein Zurück zur Verfütterungspraxis vor 1991 gibt. Letztendlich kann eine Verordnungsänderung Möglichkeiten eröffnen, die tierischen Eiweisse wieder zu verwenden anstatt zu verbrennen. Ob diese dann tatsächlich wieder ins Hühner- oder Schweinefutter gelangen, wird der Markt entscheiden.

Ein Sommer mit Blüemli – Der grosse Einsatz zahlt sich aus

Auf dem Rossberg, einer unteren Weid der Vorholzallmend, verbringt Blüemli die letzten Wochen seines ersten Alpsommers. In der Nachbarschaft weiden gesunde Tiere von Bauer Andreas Knutti. In seinem Stall kamen in den vergangenen Wintern jedoch mehrere Kälber zur Welt, die mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe BVD infiziert waren. Diese sogenannten PI-Tiere mussten frühzeitig geschlachtet werden – Eine harte Massnahme, die sich aber langfristig auszahlen wird.

Der erste Alpsommer von Blüemli neigt sich dem Ende zu. Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich Blüemli während der Sömmerung mit dem BVD-Virus angesteckt hat. Herr und Frau Gertsch, die Besitzer von Blüemli, sind zuversichtlich, dass ihre Herde weiterhin von der Krankheit verschont bleiben wird.


Bauer Andreas Knutti hatte weniger Glück. Elf persistent, d.h. lebenslänglich mit dem BVD-Virus infizierte Kälber, sogenannte PI-Tiere, kamen seit Beginn der BVD-Ausrottung 2008 in seinem Stall zur Welt. Die Untersuchung der Gewebeproben, die er den neugeborenen Kälbern mittels Ohrmarken entnommen hatte, zeigte, dass die Tiere mit dem BVD-Virus infiziert waren. Als PI-Tiere streuen sie massenhaft Viren und können so andere Rinder anstecken. Oft sind sie auch mager und kränklich. Dank der BVD-Ausrottungskampagne ist dem Tierhalter bewusst geworden, dass gesundheitliche Probleme in der Schweizer Rinderpopulation, wie schwache Kälber, Durchfall, Fruchtbarkeitsprobleme und vermehrte Aborte, durch BVD verursacht sein können und dass PI-Tiere auch ein Risiko für die andern Tiere im Stall darstellen.

Bluemli Anfang September
Blüemli verbringt die letzten Wochen der Sömmerung auf dem Rossberg. In seiner Nachbarschaft weiden Tiere aus dem Stall von Andreas Knutti.

Andreas Knutti vermutet, dass sich einige Mütter seiner PI-Tiere während der letztjährigen Sömmerung auf dem Rossberg mit dem BVD-Virus infiziert hatten und das Virus dann auf ihre ungeborenen Kälber übertrugen. Ein vorerst falsch negativ getestetes Rind aus einem Nachbarstall, das den Sommer ebenfalls auf dem Rossberg verbracht hatte, wurde im letzten Herbst positiv getestet. Als PI-Tier streute es während der Sömmerung Viren aus, welche die auf derselben Alp weidenden trächtigen Tiere von Bauer Andreas Knutti infizieren konnten.

So entsteht ein PI-Tier
So entsteht ein PI-Tier

Damit die neugeborenen PI-Tiere von Andreas Knutti keine anderen Rinder mehr anstecken konnten, mussten sie umgehend geschlachtet werden. Das war nebst der finanziellen auch eine psychische Belastung für ihn und seine Familie: „Meine Mutter wollte den Stall zeitweise gar nicht mehr betreten. So leid tat es ihr, dass immer wieder neugeborene Kälber frühzeitig geschlachtet werden mussten.“

 

Andreas Knutti
Bauer Andreas Knutti leistet einen grossen Beitrag zum langfristigen Erfolg der BVD-Ausrottung.

 

Doch der grosse Aufwand für die BVD-Ausrottung zahlt sich aus. Dank dem Einsatz von motivierten Bauern wie Andreas Knutti ist die BVD in der Schweiz beinahe ausgerottet. Seit Beginn der Ausrottungskampagne ist der Anteil der PI-Tiere unter den neu geborenen Kälbern von über 1,3% auf weniger als 0,1% gesunken. Dies bedeutet, dass weniger als 10 von 10‘000 neugeborenen Kälbern PI-Tiere sind. Fast 99% der Rindviehhaltungen in der Schweiz sind heute frei von BVD. Um auch noch die letzten verbliebenen PI-Tiere aus der Schweizer Rinderpopulation zu entfernen und damit Neuinfektionen zu verhindern, ist es ganz wichtig, dass weiterhin alle Tiere korrekt beprobt und auf BVD getestet werden. Nur dann wird die Krankheit bald ganz aus der Schweizer Rinderpopulation verschwunden sein und Blüemli wird ohne Gefahr einer BVD-Ansteckung den Sommer mit Tieren aus verschiedenen Talbetrieben auf der Alp verbringen können. Die Schweizer Rinderpopulation wird gesünder sein und die durch BVD verursachten jährlichen wirtschaftlichen Schäden in der Höhe von geschätzten 9 Millionen Schweizer Franken werden der Vergangenheit angehören.


Wie es mit Blüemli weitergeht und welche Anstrengungen seitens der Tierhaltenden, Tierärzteschaft und Behörden weiterhin unternommen werden, damit BVD ganz aus der Schweiz verschwindet, lesen Sie in loser Folge auf dieser Seite.


Weitere Informationen finden Sie auf www.stopbvd.ch

Inspektion von schweizerischen Fleisch- und Milchbetrieben durch die Zollunion (Russland, Weissrussland und Kasachstan)

Vom 8.-19.August 2011 weilten sieben russische Inspektorinnen und Inspektoren der Zoll-union in der Schweiz, um zu überprüfen, ob Schweizer Milch- und Fleischbetriebe, die bereits Waren in die Zollunion exportieren oder dies in absehbarerer Zeit beabsichtigen, die gesetzlichen Anforderungen der Zollunion erfüllen. Der eigentlichen Inspektion ging eine lange Vorbereitungsphase voraus. Der  Bund und die Exportbetriebe hatten der Zollunion beachtliche Mengen an Informationen über die zu inspizierenden Betriebe und das Kontrollsystem in der Schweiz  zu übermitteln. Die gesamten Vorbereitungsarbeiten und die Inspektion selbst waren  somit mit einem grossen Aufwand verbunden, stellten aber exemplarisch die gute Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden, Verbände und Betriebe dar. Beteiligt waren vom BVET, BAG, BLK, EDA (CH- Botschaft in Moskau), BLW, SECO, Kantonsvertreter über die Branchenvertreter Milch und Fleisch und die Leitung und Mitarbeiter der inspizierten Betriebe doch etliche Personen.
Neben der Überwachung der Kontrolltätigkeit von Kantonen und Bund stand die Inspektion der Herstellungsbetriebe im Vordergrund.
Exemplarisch für die am Export interessierten Betriebe hatte die Zollunion im Vorfeld elf Milch- und vier Fleischbetriebe ausgewählt, die einer detaillierten Kontrolle sowohl der Do-kumente- als auch der Warenflüsse und insbesondere der Einhaltung ihrer Anforderungen an die Hygiene unterzogen wurden.
 Inspektion im Betrieb (Quelle: Micarna SA)

Die Inspektoren zeigten sich beeindruckt von der technischen Ausrüstung der Firmen und der Schweizer Gastfreundschaft. Sie stellten aber auch Mängel, insbesondere im Bereich der Hygiene und der Dokumentation fest. Systemabweichungen im Bereich der amtlichen Kontrolle der Endprodukte, welche in der Schweiz strukturbedingt anders durchgeführt wer-den als in der Zollunion , wurden als eher kritisch eingestuft.
Inwiefern diese Mängel und Abweichungen die  Exportchancen der Schweizer Firmen beein-trächtigen könnten, ist derzeit schwer abschätzbar. Die  russischen Inspektoren sammelten bei ihrem Schweizer Besuch in erster Linie Daten. Die Entscheidung über die Exportzulas-sung wird aber an höherer Stelle in der Zollunion getroffen werden .  Die Schweiz darf den Schlussbericht in rund 2 Monaten erwarten.

Gruppenfoto Inspektion (Quelle: BVET)

Rotz: Vom Seuchenverdacht zur Entwarnung

Letzte Woche wurde in der Schweiz ein Pferdebetrieb gesperrt, weil der Verdacht bestand, dass ein Pferd mit Rotzerreger infiziert sein und die in der Schweiz seit mehr als 70 Jahren ausgerottete Seuche wieder in die Schweiz gebracht haben könnte. Das betroffene Pferde wurde im Januar aus dem Libanon nach Europa gebracht und gelangte über Frankreich und Deutschland im Mai in die Schweiz in den Kanton Solothurn. Wie erst im Juli bekannt wurde, waren seit Februar im Libanon Fälle von Rotz aufgetreten, so dass umgehend eine Untersuchung des importierten Pferdes angeordnet wurde. Die  Laboruntersuchung im Institut für Veterinärbiologie der Vetsuisse-Fakultät Zürich ergab einen Verdacht auf Rotz.

Rotz ist eine meldepflichtige auszurottende Tierseuche und Zoonose und unterliegt den Bestimmungen der Tierseuchengesetzgebung.  Bei einem Verdacht müssen sofort Massnahmen getroffen werden, die eine mögliche Weiterverbreitung des Erregers verhindern. Das verdächtige Pferd, aber auch diejenigen, die bereits mit ihm in Kontakt gekommen sind, müssen getestet und der betroffene Betrieb muss gesperrt werden. Jeglicher Kontakt mit Pferden aus anderen Betrieben ist verboten. Im aktuellen Fall  musste auch ein Concours, der am Wochenende auf dem Betrieb hätte stattfinden sollen, abgesagt werden. Zudem wurde abgeklärt, ob zum gleichen Zeitpunkt auch noch andere Pferde über die EU aus dem Libanon eingeführt wurden. Ein weiteres Pferd wurde in der Westschweiz gefunden und ebenfalls getestet. Alles in allem sind dies viele Massnahmen, welche nicht nur unter den betroffenen Pferdebesitzern zu grosser Beunruhigung führten.
Heute, eine Woche später, konnte Entwarnung gegeben werden. Alle Referenztests am Internationalen OIE-Referenzlabor in Deutschland fielen negativ aus. Die Sperren konnten aufgehoben werden.

Aber warum erst nach einer Woche? Was passierte dazwischen? Warum müssen alle Proben noch in ein Internationales Referenzlabor? Wir haben mit Prof. Dr. Max M. Wittenbrink, dem Leiter des nationalen Referenzlabors für Rotz im Institut für  Veterinärbakteriologie der Universität Zürich, gesprochen. Was passiert von der ersten Verdachtsmeldung bis vollständige Entwarnung gegeben werden kann? Warum braucht es die Referenztests?

Was ist Rotz überhaupt, wie erkrankt das Pferd?
M. M. Wittenbrink:  Rotz ist eine bakterielle Erkrankung der Einhufer. Die akute Krankheit verläuft als fiebrige Allgemeininfektion, wobei der Erreger in der Schleimhaut des oberen Atmungstraktes, in der Haut aber auch in inneren Organen zahlreiche Infektionsherde mit Knötchenbildung und nachfolgendem geschwürigem Zerfall bilden kann. Tiere mit akutem Rotz verenden 1-2 Wochen nach Ausbruch der Erkrankung. Bei Pferden tritt diese akute Form selten auf; hier verläuft der Rotz meist chronisch oder sogar unerkannt, d.h. es gab und gibt Pferde, die äusserlich völlig gesund erscheinen, dabei aber den Erreger beherbergen und auch ausscheiden können. Dieses Phänomen ist der Grund für die langwierigen Abklärungen und verschiedenen Tests.

Wann gilt ein Pferd als verdächtig? Und was passiert bei einem Verdacht?
M. M. Wittenbrink:  Bei der Einfuhr von Pferden aus Ländern, in denen die Seuche mit Schutz- und Tilgungsmassnahmen nicht so energisch bekämpft wurde, wie in der Schweiz und den angrenzenden europäischen Ländern, besteht die Gefahr, dass der Erreger mit unerkannt infizierten Tieren wieder eingeschleppt werden kann. Bei einer Verdachtsmeldung liefert der Kantonstierarzt eine Blutprobe des verdächtigen Tieres an das nationale Referenzlabor. Hier wird mittels eines von der OIE (Internationales Tierseuchenamt) anerkannten serologischen Diagnostikverfahrens geprüft,  ob im Blut Rotz-Antikörper zu finden sind. Bei infizierten Pferden zeigt dieser erste Test etwa 12-14 Tage nach der Infektion das Vorliegen von Antikörpern gegen den Rotzerreger an. Ein positives Testresultat hat in der Schweiz eine sofortige Sperre des Betriebes zur Folge.  Damit soll verhindert werden, dass sich eventuell weitere Tiere anstecken können. Kontakttiere werden ebenfalls sofort einem Test unterzogen.
Aber dieser eine Test reicht nicht aus, um eine sichere Diagnose zu stellen, die, wenn sie positiv ist, folgenschwere Massnahmen nach sich ziehen würde. Denn seit Anbeginn der serologischen Rotzdiagnostik ist bekannt, dass Pferde verdächtige oder positive Test-Reaktionen zeigen, ohne dass sie tatsächlich mit dem Rotzerreger infiziert sind. Deshalb müssen alle vom schweizerischen Referenzlabor als positiv oder verdächtig eingestuften Proben am internationalen OIE-Referenzlabor in Jena (D) nachgetestet und mit  einem weiteren Test, der als Bestätigungsmethode zur Prüfung fraglicher Resultate entwickelt wurde, überprüft werden. Dieses Verfahren ist gerade bei einem Seuchenverdacht langwierig, weil die Abklärung verdächtiger Befunde mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Erst wenn die Nachprüfung und der Referenztest negativ sind, kann Entwarnung gegeben werden. Solange müssen die Sperrmassnahmen aufrecht erhalten werden, auch wenn die Pferde keine Krankheitssymptome zeigen. Die genauen Abklärungen und Massnahmen sind wichtig, da mit allen Mitteln verhindert werden muss, dass diese folgenreiche Pferdeseuche, die auch den Menschen befallen kann,  in der Schweiz auftritt.

Die Medienmitteilung des Veterinärdienstes zum aktuellen Fall im Kanton Solothurn finden Sie hier

Ein Sommer mit Blüemli – Blüemli auf der Alp

Blüemli, inzwischen 8 Monate alt, weidet auf der Vorholzallmend im Simmental, der zweitgrössten Allmend der Schweiz. Tiere aus verschiedenen Betrieben verbringen ihren Sommer da, darunter trächtige Tiere, in deren Herkunftsbetrieb die Bovine Virusdiarrhoe BVD aufgetreten ist. Kommt Blüemli – vor fünf Wochen negativ auf Antikörper gegen BVD getestet – mit einer frühzeitigen Geburt oder unvorhergesehenen Fehlgeburt dieser Tiere in Kontakt, steigt die Gefahr, dass es sich doch noch mit BVD-Viren infiziert.

Blüemli, 8 Monate alt, verbringt die Sömmerung auf der Vorholzallmend.


Die Vorholzallmend im hinteren Simmental ist mit ihren mehr als 9 km2 Fläche die zweitgrösste Allmend in der Schweiz. Sie wird seit rund 700 Jahren von einer öffentlich rechtlichen Körperschaft gemeinsam verwaltet und bewirtschaftet.

Die Vorholzallmend im hinteren Simmental, Sömmerungsalp von Blüemli, erstreckt sich über mehr als 9 km2 und sömmert Tiere aus 27 Betrieben.


Tiere aus 27 Betrieben verbringen ihren Sommer auf der Allmend. Darunter sind trächtige Tiere, in deren Herkunftsbetrieb im Verlauf des Frühjahrs persistent, d.h. lebenslänglich infizierte Kälber, sogenannte PI-Tiere, geboren wurden. Die Mütter dieser PI-Tiere haben den Sommer des Vorjahres auf der Vorholzallmend verbracht, wo sie möglicherweise zwischen dem 2. und 4. Trächtigkeitsmonat mit dem Virus infiziert wurden. Das so geborene Kalb kann zu einem PI-Tier werden, das an chronischer BVD leidet, sein Leben lang Viren ausscheidet und Tiere ansteckt, die mit ihm in Kontakt kommen. In den letzten Jahren konnte festgestellt werden, dass Infektionen während der Alpung für eine beträchtliche Anzahl von PI-Tieren verantwortlich sind und die Sömmerung so zu einem heiklen Moment für die BVD-Ausrottung wird.

Im Herkunftsbetrieb von Blüemli auf der Mettmenegg ist BVD noch nie aufgetreten und im Juni wurden im Blut von Blüemli keine Antikörper nachgewiesen. Sollte Blüemli im Herbst Antikörper aufweisen, so wäre dies ein Zeichen dafür, dass es während der Sömmerung mit dem BVD-Virus in Berührung gekommen ist. Diese Reaktion nennt man Serokonversion. Ein Tier aus einem Betrieb, in dem BVD aufgetreten ist, kann u.U. mit einem PI-Tier trächtig sein. Kommt es auf der Allmend zu einer frühzeitigen Geburt oder gar zu einer Fehlgeburt, würde ein so geborenes PI-Tier massenhaft Viren freisetzen, die auch Blüemli infizieren könnten. Die Alpbewirtschafter und -bewirtschafterinnen schauen deshalb regelmässig nach ihren Tieren. Kündigt sich eine frühzeitige Geburt an, wird das Muttertier von den anderen Tieren getrennt und ins Tal gebracht. Durch Drahtzäune ist Blüemli zusätzlich vor engem Kontakt mit Tieren aus anderen Betrieben geschützt.

Auf der Sömmerungsalp Vorholzallmend sind Rinderherden aus verschiedenen Talbetrieben mit Drahtzäunen voneinander getrennt.


Wie es mit Blüemli weitergeht und welche Anstrengungen seitens der Tierhaltenden, Tierärzteschaft und Behörden unternommen werden, damit BVD ganz aus der Schweiz verschwindet, lesen Sie in loser Folge auf dieser Seite. 

Weitere Informationen finden Sie auf www.stopbvd.ch

Neue Veterinärbestimmungen ab Juli 2011

Anfang Juli 2011 sind im Veterinärbereich verschiedene Bestimmungen neu in Kraft getreten, so etwa in der revidierten Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP): Die hauptsächlichen Änderungen betreffen den Geltungsbereich der Verordnung, das Verbot der Verfütterung von Speiseresten an Schweine und strengere Bestimmungen zu Entsorgungsanlagen. Gleichzeitig wurde die Tierseuchenverordnung (TSV) angepasst. Hier ist das von Süden her vordringenden West-Nil Fieber zu erwähnen, das neu meldepflichtig ist.

Der Geltungsbereich der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wurde auf Nebenprodukte auf der Basis von Milch, Eiern und Honig ausgeweitet. So regelt die Verordnung beispielsweise neu auch die Verwendung der mit Antibiotika belasteten Rohmilch, die nach einer Behandlung einer Euterentzündung (Mastitis) anfällt. Diese Milch darf künftig nur noch auf dem Ursprungsbetrieb verwendet werden - entweder zum Tränken von Kälbern oder als Beimischung zur Jauche. Ansonsten muss sie vernichtet werden.

Schweinesuppe verboten
Die Verfütterung von Speiseresten („Schweinesuppe") an Schweine ist seit 2006 in der ganzen EU verboten. Um die bilateralen Abkommen im Veterinärbereich einzuhalten und die Schweizer Exportmöglichkeiten nicht einzuschränken, musste auch die Schweiz diese Verfütterung verbieten. Es konnte eine lange Übergangsfrist ausgehandelt werden, um der Branche die Möglichkeit zu geben, sich neu zu organisieren. Diese Übergangsfrist ist nun am 30. Juni 2011 abgelaufen - entsprechend wurde das Verfütterungsverbot von Speiseresten in die revidierte VTNP übernommen.

Strengere Bestimmungen für Entsorgungsanlagen
Strengere Bestimmungen gibt es auch für Entsorgungsanlagen. Wer tierische Nebenprodukte entsorgt, muss das dem zuständigen kantonalen Veterinäramt melden. Biogasanlagen und gewerbliche Kompostierungsanlagen, die Speisereste oder andere tierische Nebenprodukte verwerten, brauchen eine Betriebsbewilligung des Kantonstierarztes / der Kantonstierärztin. Die Zufahrtswege zu Entsorgungsanlagen müssen so angelegt sein, dass die Anlieferung der tierischen Nebenprodukte von der Auslieferung der verarbeiteten Erzeugnisse getrennt erfolgt. Befinden sich solche Anlagen auf einem Tierhaltungsbetrieb, müssen sie und ebenso ihre Zufahrtswege baulich klar von den Tierhaltungseinrichtungen getrennt sein.

West-Nil Fieber neu meldepflichtig
Der Bundesrat hat im Weiteren die Tierseuchenverordnung der veränderten Tierseuchensituation, neuen Risiken und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Die Verordnung umfasst neu Bestimmungen über das West-Nil Fieber. Das West-Nil Fieber ist eine Zoonose - also zwischen Tieren und Menschen übertragbar. Das Virus kommt vor allem bei Wildvögeln vor. Mücken, welche Blut von Vögeln saugen und danach Menschen oder Tiere – zum Beispiel Pferde - anfliegen, können das Virus übertragen und eine Krankheit auslö-sen. Zur Zeit tritt das West-Nil Fieber vor allem in südlichen Regionen Europas auf. Die Mücken, welche das Virus übertragen, kommen aber auch in der Schweiz vor. Aus heutiger Sicht ist es deshalb durchaus möglich, dass die Krankheit auch hierzulande eines Tages ausbricht.

Neue Ausbildungen - gute Resonanz

Wer für ein Tier verantwortlich ist, muss dessen Bedürfnisse kennen. Das ist der Grund, weshalb das neue Tierschutzgesetz eine ganze Reihe neuer Ausbildungen vorschreibt. Ausbildung dient direkt dem Tierwohl. Nun liegen Zahlen  vor, die einen Eindruck vermitteln, ob das neue Ausbildungsangebot auch tatsächlich genutzt wird. So haben 2009 und 2010 insgesamt knapp 35‘000 Hundehalter und Hundehalterinnen den praktischen Sachkundenachweis erbracht und 20‘000 haben den Theoriekurs besucht. Dies gemäss den Meldungen der Ausbildungsstätten.

Je besser jemand Bescheid weiss über die Bedürfnisse seines Tieres, umso besser wird er es halten. Die Tierschutzverordnung, die 2008 in Kraft getreten ist, schreibt deshalb für die Halter oder Betreuer bestimmter Tierarten Ausbildungen vor. Es sind Tierarten, deren Haltung besonders anspruchsvoll ist. Eine Ausbildung wird auch verlangt, wenn es sich um eine gewerbsmässige Haltung handelt.  Es gibt zwei Arten von Kursen: den einfacheren Sachkundenachweis (SKN) oder die vertiefte und zeitaufwändigere FBA (fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung). Welche Anforderungen erfüllt werden müssen, hängt davon ab, wie anspruchsvoll die Aufgabe ist.  Wer privat Alpakas hält, braucht einen SKN, wer Tiere während eines Transports betreut, muss die FBA absolvieren.

Hund Kurs

Ein Beispiel ist der Sachkundenachweis (SKN) für Hundehaltende. Ersthundehalter müssen vor Anschaffung  eines Hundes einen Theoriekurs machen und  danach einen praktischen Kurs zusammen mit dem Tier.  Wer vorher schon einen Hund hatte, muss nur den Praxiskurs besuchen. Die Tierhaltenden lernen in diesen Kursen die Bedürfnisse und das Verhalten des Tieres kennen und wie sie den Hund in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können. 2010 haben knapp 27‘200 Hundehaltende den praktischen SKN erhalten, der SKN Theorie wurde 14‘600 mal ausgestellt. Nimmt man das Jahr 2009 hinzu, kommt man auf rund 35‘000 praktische Kurse und 20‘000 Theorie-Kurse, die besucht worden sind. 1‘330 Personen haben die FBA zum Hundetrainer, zur Hundetrainerin absolviert und dürfen  SKN-Kurse geben.

Neben den Hundekursen sind die übrigen Ausbildungen nicht zu vergessen, die seit 2008 obligatorisch sind. Beispielsweise jene für die Haltung von Wildtieren, die gewerbsmässige Zucht oder diejenigen für das Tiertransport- und Schlachthofpersonal. Auch in diesen Bereichen haben sich die neuen Ausbildungsangebote etablieren können und das Angebot findet Anklang.

Eine Übersicht über die verschiedenen Ausbildungen und wie sie geregelt sind finden Sie hier. Weitere Informationen zur Haltung von Nutz- und Heimtieren: www.tiererichtighalten.ch

Der Veterinärdienst übt den Notfall – Tag 3 der Krisenübung „NOSOS 2011“

Die Übungsleitung hat sich für den dritten und letzten Tag der Nationalen Krisenübung ein Worst-Case-Szenario ausgedacht: Zwei Monate sind seit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche vergangen. Auf allen Ebenen wurden die nötigen Massnahmen ergriffen, um ein weiteres Ausbreiten zu verhindern. Der Tierverkehr ist in der ganzen Schweiz verboten, auf den betroffenen Betrieben sind alle Tiere gekeult worden – und trotzdem kommen neue MKS-Fälle hinzu.

Trotz einem enormen Effort aller Beteiligten hat sich die Krise noch nicht entschärft. Das Nationale Krisenzentrum NKZ, die kantonalen Veterinärämter, die Einsatzkräfte vor Ort von Bund und Kantonen, die Wissenschaftler in den Laboren: Sie alle stossen an Ressourcengrenzen. Die Hotline kann die Flut der Anrufe kaum bewältigen und muss mit den Emotionen der Anrufenden – Angst, Verunsicherung, Ärger – umgehen können. Nicht zu vergessen ist der zunehmende politische Druck. Angesichts der grossen wirtschaftlichen Folgen werden die Strategie des NKZ und die getroffenen Massnahmen in Frage gestellt und es werden Forderungen nach Entschädigungen laut. 

Gleichzeitig müssen die beschlossenen Restriktionsmassnahmen konsequent umgesetzt werden. An den beiden ersten Tagen der Übung wurden die Krisenszenarien auf Bauernbetrieben und in Schlachthöfen durchgespielt. Heute ist eine Käserei im Seetal Schauplatz des fiktiven Krisengeschehens:

Kurz nach 8 Uhr geht die Meldung ein, dass verseuchte Milch in die Käserei geliefert wurde. Der Amtstierarzt erscheint auf dem Betrieb und ermittelt anhand von Fragebogen, die regelmässig per Fax eintreffen, kritische Punkte im Arbeitsablauf, welche eine weitere Verschleppung der Seuche begünstigen können.

              

Beim Einsammeln der Milch auf den verschiedenen Betrieben innerhalb der Schutzzone muss der Chauffeur höchste Vorsicht walten lassen. Für jeden einzelnen Betrieb braucht er eigens eine frische Schutzbekleidung, die auf dem jeweiligen Hof zurückgelassen und entsorgt wird. 90 Schutzanzüge täglich braucht es im Seuchenfall nur für das Einzugsgebiet der Käserei Seetal. Dementsprechend sind Engpässe bei der Lieferung von genügend Schutzbekleidungen zu erwarten. Beim Verlassen der Betriebe muss der mit einem Virenfilter ausgestattete Tanklastwagen gereinigt und desinfiziert werden. Die Frage taucht auf, ob die Chauffeure für dieses sachgerechte Zusammentragen der Milch zusätzlich geschult werden müssten.

In der Käserei werden unterdessen die Warenflüsse der letzten drei Wochen von Amtstierarzt und Käser zurückverfolgt. Was geschieht im Krisenfall mit der Schotte, die täglich unbehandelt von der Käserei zu den Tierhaltenden gebracht wird? Dies ist eine weitere offene Frage, die anhand der konkreten und 1:1 durchgespielten Übungsanlage sichtbar wird und nachfolgend geklärt werden kann. 

In der Realität ist die Milch in der Käserei einwandfrei und kein Klauentier in der Schweiz ist an MKS erkrankt. Alles ist nur eine Übung gewesen. Es sind nicht zuletzt solche Übungen, die mithelfen, dass die Schweiz im Ernstfall gut vorbereitet wäre.

Der Veterinärdienst übt den Notfall – Tag 2 der Krisenübung „NOSOS 2011“

Zwei fiktive Monate nach dem inszenierten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche MKS befinden wir uns in einem fortgeschrittenen Stadium des Seuchenzuges in der Schweiz. Tag 2 der nationalen Krisenübung NOSOS 2011 dient vor allem der nationalen Ressourcenabklärung. Neben den wieder zunehmenden Fall- und Verdachtszahlen in den Kantonen sind nun auch  Schlachthäuser betroffen.

Seit dem ersten MKS-Fall sind zwei Monate vergangen. Am Nationalen Krisenzentrum NKZ findet die morgendliche Lagebesprechung statt. Etwa zur gleichen Zeit fällt einem Metzger im Schlachthof Basel während der Routine-Fleischkontrolle auf, dass Schweine lahm gehen und Blasen an den Klauen haben. In Kenntnis der Seuchensituation verständigt er sofort das kantonale Veterinäramt. Der Amtstierarzt erscheint vor Ort und äussert einen MKS-Verdacht – dieser wird bestätigt.

               

Um die Verschleppung der Seuche aus dem Schlachthof zu verhindern, tritt das Notfallszenario in Kraft:  Der Schlachthof wird durch den Veterinärdienst sofort vollständig gesperrt. Unterdessen werden die epidemiologischen Abklärungen getroffen. Woher kommen die kranken Tiere? Wurden vom Transporter weitere Betriebe angefahren und eventuell Tiere aufgeladen? Wohin fährt der Transporter nach dem Ablad? Diese Abklärungen dienen dazu, den Seuchenherd zu finden und den betroffenen  Betreib zu sperren.

               

Im Schlachthof werden die bereits geschlachteten Tiere separiert und gesperrt bis die Ergebnisse der Abklärungen da sind. Der gesamte Schlachthof wird nach Notfallkonzept gereinigt und desinfiziert. Die Anlage wird abgesperrt und dekontaminiert, ebenfalls das Personal und alle Lastwagen, die das Areal verlassen wollen. Der Amtstierarzt steht den Medien Rede und Antwort. Im Normalfall sind Reinigung und Abklärungen nach 24 Stunden erledigt, so dass der Betrieb wieder aufgenommen werden kann.

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