Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Reptilienleder: Ziel sind weltweite Tierschutzstandards

Gestern hat die Rundschau des Schweizer Fernsehen Aufnahmen gezeigt, wie Echsen und Schlangen in Südostasien für die Lederproduktion getötet werden. Man müsste wohl eher von massakriert sprechen. Solches ist einfach nicht akzeptabel. Ich arbeite als Leiter Artenschutz beim BVET und ich glaube, es ist wichtig und richtig, natürliche Ressourcen zu nutzen, auch Tiere. Aber dies sollte so schonend wie möglich geschehen – schonend für das Fortbestehen der Art und schonend für das einzelne Tier selbst.

Ich konnte gestern in der Sendung im Namen des BVET Stellung nehmen. Das BVET deshalb, weil wir für den Vollzug des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (CITES) verantwortlich sind. Nach einem solchen Beitrag stellt sich automatisch die Frage: Was passiert nun? Was macht die Schweiz?

Die Antworten konnte ich gestern nur andeuten. Ich möchte deshalb hier kurz ausführen, welche Schritte wir nun konkret unternehmen werden.

  1. Wir werden das CITES Sekretariat per Brief auf die Zustände aufmerksam machen und verlangen, dass Indonesien sich erklären muss.
  2. Wir werden auch von der Uhrenindustrie eine Antwort verlangen, wie sie sicherstellen wird, dass sie nicht weiter so hergestelltes Leder verwendet.
  3. Die Schweiz wird sich bei CITES dafür einsetzen, dass bei der Schlachtung von Reptilien für den internationalen Handel spezifische Anforderungen an die Tötung der Tiere gestellt werden. Als ersten Schritt nimmt die Schweiz an einem internationalen Workshop über den Handel mit Schlangen in Asien teil. Die Schweiz wird dort beantragen, dass der Workshop eine entsprechende Empfehlung an CITES (Animals bzw. Standing Committee) erstellen wird.
  4. Langfristig braucht es jedoch einen grundsätzlicheren Wandel. Das internationale Regelwerk für den Handel mit tierischen Produkten muss sich ändern. Heute kann der Handel nur eingeschränkt werden, wenn eine Tierseuchengefahr besteht oder der Bestand einer Art bedroht ist. Aus Tierschutzgründen sind Handelseinschränkungen aber kaum möglich. Das BVET setzt sich deshalb bei der Welt-Tiergesundheitsbehörde OIE dafür ein, dass weltweite Mindeststandards im Tierschutz festgelegt werden. Erfüllen Länder diese Mindeststandards nicht, könnte die Schweiz den Handel einschränken.

Ich bin mir bewusst, dass diese Schritte nicht schon morgen greifen werden. Schnellschüsse können jedoch keine echten Verbesserungen bringen. Die Tötung von Echsen und Schlangen kann nur weltweit wirklich verbessert werden, wenn solche Massnahmen international koordiniert erfolgen. Daran werden wir hartnäckig arbeiten. Und Sie können sich als Konsumierende schon heute durch bewusstes Einkaufen für eine nachhaltige Nutzung von Wildtieren einsetzen.

CITES-Konferenz zu Ende - Bilanz durchzogen

Die Schweizer Delegation zieht nach der Konferenz eine durchzogene Bilanz: CITES schafft es bisher nicht, sich als Instrument zur Regelung eines nachhaltigen Handels mit Meeresorganismen, insbesondere für mengen- und wertmässig bedeutende Firscharten, durchzusetzen. Die Interessenslage der grossen Fischerei- und Konsumnationen lassen es bisher nicht zu, diese Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften.

Stark polarisiert waren auch die Diskussionen um den Elfenbeinhandel. Kaum gewichtet wurde dabei die Tatsache, dass die nachhaltige Bewirtschaftung dieser „Ressource“ den afrikanischen Staaten nicht unbedeutende Mittel zum Unterhalt der Pärke, zur Kompensation der durch Elefanten angerichteten Schäden in der Landwirtschaft und zur Bekämpfung der Wilderei einbringen könnte. Umgekehrt fehlt bisher jeglicher Nachweis, dass der in klar definiertem Rahmen legalisierte internationale Handel mit Elfenbein zur Gefährdung der Elefantenbestände beiträgt. Diese werden hauptsächlich durch schlechte Gouvernanz in den afrikanischen Staaten gefährdet – eine These, welche auch durch das Faktum erhärtet wird, dass illegales Elfenbein aus Arealstaaten der asiatischen Elefantenpopulation nur in unbedeutenden Mengen gehandelt wird.

Positiv zu werten sind die Entscheide für einen besseren Schutz kommerziell bedeutender Hölzer wie das Rosenholz oder das Palo-Santo-Holz. Auch gab es mehrere Entscheide für einen wirksamen und gut kontrollierbaren CITES-Vollzug. So hat die Schweiz das von ihr entwickelte elektronische Bewilligungsverfahren vorgestellt. Auf Basis des Schweizer Systems eCITES wird nun in einem Pilotprojekt mit Grossbritannien ein internationales Clearing System für das Bewilligungsverfahren getestet. Dieses Projekt stösst auf grosse Beachtung. Die für die Einführung eines papierlosen Bewilligungsverfahrens und Vollzugs notwendigen Änderungen der Resolutionen wurden angenommen.

Übersicht: Heute wird über alle Vorschläge definitiv abgestimmt

Antrag der USA, den Eisbär in CITES Annex I aufzunehmen: Die Abstimmung von Donnerstag wurde bestätigt; Antrag abgelehnt.

Antrag von Tansania für den Verkauf von Lagerbeständen an Elfenbein: Die Abstimmung von Montag wurde bestätigt, Antrag abgelehnt.

Antrag von Sambia für den Verkauf von Lagerbeständen an Elfenbein: Die Abstimmung von Montag wurde bestätigt, Antrag abgelehnt.

Anträge zu Hammerhaien und Weissspitzen-Hochseehai: Die Abstimmung von Dienstag wurde bestätigt, Anträge abgelehnt.

Heringshai schafft es doch nicht in CITES II: Entgegen der Abstimmung von Dienstag wurde der Antrag in der Schlussabstimmung abgelehnt.

Antrag zu Dornhai: Die Abstimmung von Dienstag wurde bestätigt, Antrag abgelehnt.

Blauflossenthun: Die Entscheide von Donnerstag bestätigt, Antrag abgelehnt.

Anträge zu Rosenholz und Palo Santo: Entscheide von Mittwoch bestätigt, Anträge angenommen.

Wahl von Mathias Lörtscher in das CITES - "Animals Committee"

Mathias Lörtscher mit seinem Stellvertreter Bruno Mainini (stehend) an der aktuellen CITES-Konferenz
Mathias Lörtscher mit Bruno Mainini (stehend) in Doha

Heute war Wahltag an der CITES-Vertragsstaatenkonferenz. Auf Vorschlag der Schweiz wurde Mathias Lörtscher, der Leiter der Schweizer CITES-Kontrollbehörde, in das "Animals Committee" gewählt. Dieses Komitee ist ein wissenschaftliche Expertengremium von CITES, das die Vertragsstaatenkonferenz bezüglich gefährdeter oder möglicherweise gefährdeter Tierarten berät. Es überprüft zudem regelmässig, ob die Auflistung der verschiedenen Tierarten in den CITES-Anhängen immer noch gerechtfertigt ist und bereitet entsprechende Vorschläge zu Beschlüssen durch die Vertragsstaatenkonferenz vor. Ich gratuliere Mathias Lörtscher ganz herzlich zu dieser Wahl und wünsche ihm viel Erfolg.
 
Die Schweiz hatte im "Animals Committee" schon immer eine starke Position. Bis zum Ende dieser Vertragsstaatenkonferenz in Doha amtet Thomas Althaus, der frühere CITES-Leiter der Schweiz, als Präsident dieses Komitees. Er tritt nun in den wohlverdienten Ruhestand. Ich möchte ihm an dieser Stelle für seine Arbeit und seinen unermüdlichen Einsatz für den internationalen Artenschutz danken.


Thomas Althaus (links) in Doha

Heringshai schafft es in Anhang II

Der Heringshai hatte heute nachmittag mehr „Glück“ als der Dornhai und als die anderen heute vormittag behandelten Haiarten. Dies kommt nicht von ungefähr: Während der  Dornhai weltweit gefischt wird, werden 75% der gefangenen Heringshaie in die Europäische Union importiert. Eine Listung in Anhang II betrifft deshalb vor allem die EU. Dies spiegelt sich in der Abstimmung wider: während mehr als zwei Drittel der Staaten die Listung des Heringshais akzeptiert haben, wurde ein besserer Schutz des Dornhais abgelehnt. Dabei sind beide Populationen genau gleich unter Druck!

Morgen beginnt die grosse Abstimmung. Alle Entscheidungen werden dann definitiv gefällt – Überraschungen sind da nie ausgeschlossen.

Kein Schutz für Haie : Fischereinationen setzen sich durch

Der heutige Morgen an der CITES – Konferenz wirkte irgendwie bekannt: Man sprach über Haie und insbesondere über den Vorschlag der USA, drei Arten von Hammerhaien in den Anhang II aufzunehmen. Und die Diskussionen glichen denen vom letzten Donnerstag über die Blauflossen–Thunfische aufs Haar. Die Hammerhaie teilen mit den Thunfischen die Eigenschaft, viel Geld wert zu sein. Die Fischerei bedroht mit ihren Fängen zur Zeit das Überleben dieser Arten. Die wissenschaftlichen Daten dazu sprechen eine klare Sprache. Aber wie bei den Blauflossen-Thunfischen stellen sich die Fischereinationen auf den Standpunkt, dass die CITES nicht die richtige Organisation sei, um diese Arten zu schützen. Man müsse sich vielmehr auf die Fischerei-Organisationen verlassen, um zu einer nachhaltigen Befischung zu finden.

Aber genau diese Organisationen haben bis anhin in dieser Aufgabe versagt: Wie bei den Blauflossen-Thunfischen nehmen auch die Bestände dieser Haie ab. Sie im Annex II von CITES aufzunehmen, hätte diesen bedrängten Arten einen zusätzlichen Schutz geboten und bestimmt auch geholfen, die negativen Auswirkungen der Fischerei zu begrenzen. Nach langen Diskussionen kam die nötige 2/3-Mehrheit nicht zustande: die Hammerhaie werden nicht im Anhang II aufgenommen. Dasselbe gilt für den Weissspitzen-Hochseehai. Diese zwei Entscheide bestätigen, was sich schon nach den Diskussionen um die Thunfische abzeichnete: Die Fischereinationen sind nicht bereit, kommerziell wertvolle Fischarten dem Schutz der CITES anzuvertrauen. Die Diskussionen von heute Nachmittag werden wohl mit ähnlichen Resultaten enden: kein zusätzlicher Schutz für die vorgeschlagenen Haiarten.

Auch für Sambia keine Lagerverkäufe von Elfenbein

Heute Nachmittag wurde weiter über Elfenbein diskutiert. Nach den Diskussionen von heute Morgen hat Sambia seinen Antrag für Lagerverkäufe seiner Elfenbeinbestände zurückgezogen. Schliesslich hat es vorgeschlagen, seine Elefanten – Population in den Anhang II einzustufen. Weil auch die Elefantenbestände  in Sambia in guter Verfassung sind, hat die Schweiz diesen Vorschlag ebenfalls unterstützt – ohne Erfolg, weil das Plenum den Vorschlag abgelehnt hat.

Kenia und eine Gruppe weiterer Länder hatten eine Verlängerung des Moratoriums für den Elfenbeinverkauf auf 20 Jahre beantragt. In Anbetracht der erwähnten Abstimmungsresultate wurde der Antrag zurückgezogen.

Mit den heutigen Abstimmungen hat sich die CITES also beim Elfenbein für den status quo entschieden.

Tansania darf kein Elfenbein aus Lagerbeständen verkaufen

Wie am Freitag vorausgesagt, haben sich die Diskussionen rund um Elefanten und Elfenbein verschärft. Doch bevor sich die Debatten auf eine sehr politische Ebene verschieben konnte, wurde je ein wissenschaftlicher Bericht zum Ausmass der Wilderei und des illegalen Handels präsentiert.

Der erste Bericht, verfasst vom Programm MIKE, enthält die Resultate einer Langzeitbeobachtung in Asien und Afrika zum Ausmass der Wilderei. Der Bericht zeigt, dass der Verkauf von Elfenbein aus Lagerbeständen die Wilderei nicht zu fördern scheint. Nach den Verkäufen von 1999 ging das Ausmass der Wilderei sogar zurück und stabilisierte sich dann von 2002 bis 2006. Anschliessend nahm die Wilderei wieder zu bis zum Lagerverkauf von 2008. Nach diesem Verkauf nahm die Wilderei 2009 wieder ab. Andere Faktoren beeinflussen das Ausmass der Wilderei erheblich: zum einen die Dichte der Vegetation, - Wald erleichtert die Wilderei - sowie die Qualität der Verwaltungen: arme Staaten, welche Schutzmassnahmen nicht mit der nötigen Entschlossenheit umsetzen, müssen mit mehr Wilderei rechnen.

Der zweite Bericht wurde heute Morgen vorgestellt. Das Programm ETIS stellt alle CITES – Beschlagnahmungen zusammen, mit Mengenangaben sowie Herkunfts- und Zielland. Der Bericht kommt zum betrüblichen Schluss, dass der illegale Handel seit 10 Jahren zunimmt, auch 2009 mit einer erneuten Zunahme. Die Herkunftsländer liegen oft in Zentral- und Westafrika. Zielländer liegen vor allem in Südostasien, mit Thailand als Durchgangsland. Fehlende Bereitschaft, Schutzmassnahmen in einem Land durchzusetzen sowie ein vorhandener Markt im Innern des Landes sind Faktoren, welche den illegalen Handel begünstigen.

Nach der Präsentation der beiden Studien setzten sich die lebhaften Diskussionen fort, jedoch zunehmend auf politischer Ebene. Schliesslich hat Tansania seinen Vorschlag in zwei Teile aufgeteilt: Einerseits solle seine Elefanten – Population in den Anhang II runtergestuft werden.  Zudem soll ein Verkauf der Lagerbestände erlaubt werden. Beide Vorschläge wurden schliesslich abgelehnt. Die Schweiz hat die tiefere Einstufung in den Anhang II befürwortet, weil die Elefantenbestände in Tansania in guter Verfassung sind. Bei den Lagerverkäufen hat sich die Schweiz der Stimme enthalten. Die Diskussionen konnten unsere Zweifel nicht ausräumen (siehe Blog vom Freitag). Und die wissenschaftlichen Berichte unterstreichen die Wichtigkeit, solche Verkäufe besonders sorgfältig zu begleiten.

Elfenbein-Debatte am Montag: Für Schweiz noch viele Fragezeichen offen

An der letzten Vertragsstaatenkonferenz glaubte man mit einem historischen Schulterschluss der afrikanischen Staaten den seit Jahrzehnten andauernden Streit um den Handel mit Elfenbein für mindestens neun Jahre mittels eines Moratoriums geschlichtet zu haben. Dieser Schluss trügte jedoch, da auf der einen Seite Sambia und Tansania von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, erneut Anträge zu stellen, ihre Lagerbestände an Elfenbein aus natürlicher Mortalität und Hegeabschüssen zu verkaufen und andererseits eine Allianz diverser Staaten rund um Kenia unter anderem eine Ausdehnung des Moratoriums auf 20 Jahre beantragen. Damit sind die alten Gräben wieder aufgebrochen und es wird am Montag zu einem erneuten Aufeinandertreffen der beiden Seiten kommen.

Ein Expertenpanel hat die beiden Anträge von Sambia und Tansania genau überprüft. Die erst letzte Woche vorgelegten Berichte zeichnen ein kompliziertes und zwiespältiges Bild. Auf der einen Seite wird aufgezeigt, dass die Bestände in beiden Ländern gross, teilweise aber rückläufig sind. Als Hauptgrund für diese Trends wird die zunehmende Wilderei angeführt. Zudem werden Mängel in der Buchführung der Lagerbestände an Elfenbein sowie in der Bereitschaft, genügend Mittel für die Bekämpfung der Wilderei zu stellen, aufgezeigt. Trotzdem kommt das Expertenpanel zum Schluss, dass ein Verkauf der Lagerbestände die Populationen in den beiden Staaten nicht zusätzlich gefährde, sondern eher helfen werde. Dies aber nur unter zwei Bedingungen: Einerseits muss ein beträchtlicher Teil des Erlöses aus dem Verkauf zur Bekämpfung der Wilderei verwendet werden und andererseits soll ein weiterer beträchtlicher Teil den Gemeinschaften, welche mit den als Problemtiere abgeschossenen Elefanten zusammengelebt haben, zufliessen.

Diese Einschätzung des Expertenpanels mag auf den ersten Blick erstaunen, basiert aber auf der Einschätzung, dass der Verkauf der Lagerbestände an sich keinen Einfluss auf die Wilderei habe. Diese Ansicht wird durch eine langjährige Untersuchung teilweise gestützt, welche keine Korrelation zwischen dem Verkauf von Lagerbeständen und der Intensität der Wilderei festgestellt hat. Wenn dies der Fall ist und der Erlös wirklich der Bekämpfung der Wilderei, der Unterstützung der lokalen Bevölkerung und dem Schutz der Elefanten zu Gute kommt, wäre ein solcher Verkauf effektiv zu unterstützen. Es bestehen aber heute noch einige Fragezeichen, welche bis am kommenden Montag noch zu klären sind. Nur wenn alle diese Punkte glaubwürdig für beide Anträge dargelegt werden können, wird sich die Schweiz hinter die beiden Anträge stellen.

Was den Antrag der Staaten rund um Kenia betrifft, so ist die Schweiz der Meinung, dass ein Moratorium mit den Bestimmungen des Übereinkommens nicht vereinbar ist, da jedes Land jederzeit Anträge stellen darf. Ein solches Moratorium kann somit gar keine Wirkung entfalten.

Mit anderen Worten - es ist noch vieles unklar und der Montag verspricht sehr spannend zu werden.

Blauflossenthun kriegt keinen CITES-Schutz

Der Antrag, den Blauflossenthun im CITES-Anhang I aufzunehmen und damit den internationalen Handel zu verbieten, wurde deutlich abgelehnt. Die Befürchtungen, dass sich die Fischereinationen durchsetzen werden, hat sich leider bewahrheitet.

Eine leise Hoffnung besteht dennoch. Die Internationale Kommission für den Schutz des Atlantischen Thunfisches, kurz ICCAT, ist für den Erhalt des Blauflossenthuns verantwortlich. Mitglieder von ICCAT sind die den Thunfisch befischenden Fischereinationen. In der Vergangenheit hatte ICCAT für den Schutz des Blauflossenthuns zu wenig getan – ansonsten wären die Bestände nicht derart zurückgegangen. 2009 jedoch hat ICCAT einen „Erholungsplan“ für den Thunfisch aufgestellt. ICCAT geht davon aus, dass sich mit diesem Plan die Bestände bis 2023 mit 60-prozentiger Wahrscheinlichkeit erholt haben werden. Falls die Bestände dennoch künftig nachlassen, könnte ICCAT auch ein vorübergehendes Fischereiverbot erlassen. 

Das Hauptargument der Fischereinationen war denn auch, dass ICCAT die Erholung der Blauflossenthun-Bestände sichern wird. In verschiedenen Voten wurde der Wille dazu bekundet.

Die Schweiz hätte dennoch einen Schutz unter CITES begrüsst. CITES hätte den internationalen Handel unterbunden (nicht aber den Fang und den nationalen Handel) und ICCAT regelt den Fang – eine doppelte Sicherung sozusagen.

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