Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Elfenbein-Debatte am Montag: Für Schweiz noch viele Fragezeichen offen

An der letzten Vertragsstaatenkonferenz glaubte man mit einem historischen Schulterschluss der afrikanischen Staaten den seit Jahrzehnten andauernden Streit um den Handel mit Elfenbein für mindestens neun Jahre mittels eines Moratoriums geschlichtet zu haben. Dieser Schluss trügte jedoch, da auf der einen Seite Sambia und Tansania von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, erneut Anträge zu stellen, ihre Lagerbestände an Elfenbein aus natürlicher Mortalität und Hegeabschüssen zu verkaufen und andererseits eine Allianz diverser Staaten rund um Kenia unter anderem eine Ausdehnung des Moratoriums auf 20 Jahre beantragen. Damit sind die alten Gräben wieder aufgebrochen und es wird am Montag zu einem erneuten Aufeinandertreffen der beiden Seiten kommen.

Ein Expertenpanel hat die beiden Anträge von Sambia und Tansania genau überprüft. Die erst letzte Woche vorgelegten Berichte zeichnen ein kompliziertes und zwiespältiges Bild. Auf der einen Seite wird aufgezeigt, dass die Bestände in beiden Ländern gross, teilweise aber rückläufig sind. Als Hauptgrund für diese Trends wird die zunehmende Wilderei angeführt. Zudem werden Mängel in der Buchführung der Lagerbestände an Elfenbein sowie in der Bereitschaft, genügend Mittel für die Bekämpfung der Wilderei zu stellen, aufgezeigt. Trotzdem kommt das Expertenpanel zum Schluss, dass ein Verkauf der Lagerbestände die Populationen in den beiden Staaten nicht zusätzlich gefährde, sondern eher helfen werde. Dies aber nur unter zwei Bedingungen: Einerseits muss ein beträchtlicher Teil des Erlöses aus dem Verkauf zur Bekämpfung der Wilderei verwendet werden und andererseits soll ein weiterer beträchtlicher Teil den Gemeinschaften, welche mit den als Problemtiere abgeschossenen Elefanten zusammengelebt haben, zufliessen.

Diese Einschätzung des Expertenpanels mag auf den ersten Blick erstaunen, basiert aber auf der Einschätzung, dass der Verkauf der Lagerbestände an sich keinen Einfluss auf die Wilderei habe. Diese Ansicht wird durch eine langjährige Untersuchung teilweise gestützt, welche keine Korrelation zwischen dem Verkauf von Lagerbeständen und der Intensität der Wilderei festgestellt hat. Wenn dies der Fall ist und der Erlös wirklich der Bekämpfung der Wilderei, der Unterstützung der lokalen Bevölkerung und dem Schutz der Elefanten zu Gute kommt, wäre ein solcher Verkauf effektiv zu unterstützen. Es bestehen aber heute noch einige Fragezeichen, welche bis am kommenden Montag noch zu klären sind. Nur wenn alle diese Punkte glaubwürdig für beide Anträge dargelegt werden können, wird sich die Schweiz hinter die beiden Anträge stellen.

Was den Antrag der Staaten rund um Kenia betrifft, so ist die Schweiz der Meinung, dass ein Moratorium mit den Bestimmungen des Übereinkommens nicht vereinbar ist, da jedes Land jederzeit Anträge stellen darf. Ein solches Moratorium kann somit gar keine Wirkung entfalten.

Mit anderen Worten - es ist noch vieles unklar und der Montag verspricht sehr spannend zu werden.

Blauflossenthun kriegt keinen CITES-Schutz

Der Antrag, den Blauflossenthun im CITES-Anhang I aufzunehmen und damit den internationalen Handel zu verbieten, wurde deutlich abgelehnt. Die Befürchtungen, dass sich die Fischereinationen durchsetzen werden, hat sich leider bewahrheitet.

Eine leise Hoffnung besteht dennoch. Die Internationale Kommission für den Schutz des Atlantischen Thunfisches, kurz ICCAT, ist für den Erhalt des Blauflossenthuns verantwortlich. Mitglieder von ICCAT sind die den Thunfisch befischenden Fischereinationen. In der Vergangenheit hatte ICCAT für den Schutz des Blauflossenthuns zu wenig getan – ansonsten wären die Bestände nicht derart zurückgegangen. 2009 jedoch hat ICCAT einen „Erholungsplan“ für den Thunfisch aufgestellt. ICCAT geht davon aus, dass sich mit diesem Plan die Bestände bis 2023 mit 60-prozentiger Wahrscheinlichkeit erholt haben werden. Falls die Bestände dennoch künftig nachlassen, könnte ICCAT auch ein vorübergehendes Fischereiverbot erlassen. 

Das Hauptargument der Fischereinationen war denn auch, dass ICCAT die Erholung der Blauflossenthun-Bestände sichern wird. In verschiedenen Voten wurde der Wille dazu bekundet.

Die Schweiz hätte dennoch einen Schutz unter CITES begrüsst. CITES hätte den internationalen Handel unterbunden (nicht aber den Fang und den nationalen Handel) und ICCAT regelt den Fang – eine doppelte Sicherung sozusagen.

Schutz des Eisbären wird nicht verschärft – zu Recht!

Der Eisbär ist seit vielen Jahren im Anhang II von CITES, der Handel mit Eisbärprodukten wird damit kontrolliert. Die USA wollten nun eine Verschärfung: Der Handel mit Eisbärprodukten soll verboten werden durch eine Aufnahme in Anhang I.

So sympathisch dieser Antrag auf den ersten Blick ist – er hätte der Eisbärpopulation nichts gebracht. Der Antrag wurde am Donnerstag denn auch hochkant abgelehnt. Auch die Schweiz stimmte dagegen. Der Hauptgrund: Der Eisbär ist durch den internationalen Handel mit Eisbärfellen und ähnlichem keineswegs gefährdet. Im Gegenteil schützen Alaska, Grönland, Kanada, Norwegen und Russland ihre Eisbär-Populationen gut und erlauben nur eine nachhaltige Nutzung. Sämtliche dieser Staaten – ausser den USA (Alaska) – stimmten denn auch gegen den Antrag. Störend war zudem, dass die Inuits, welche ausschliesslich über die Jagdquoten verfügen, nicht konsultiert worden waren.

Und dennoch: Der Eisbär wird künftig unter Druck kommen – wegen dem Verlust des natürlichen Lebensraumes, vorwiegend bedingt durch den Klimawandel. Ein Handelsverbot hätte daran nichts geändert. Dem Eisbär kann deshalb im Rahmen von CITES nicht weiter geholfen werden. Dazu braucht es unter anderem Anstrengungen im Klimaschutz.

Für mich war dieser Entscheid wichtig: Wenn CITES bei Arten die Schutzbestimmungen verschärft, soll das greifen. Rein symbolische Anträge würden das Übereinkommen nur verwässern.

Rosenholz wird geschützt!

Heute geht es an der Konferenz vor allem um Pflanzen. Erfreulich: Heute vormittag wurde entschieden, das Rosenholz in den CITES-Anhang II aufzunehmen und damit den Handel zu kontrollieren.

Der Entscheid ist in Sachen Artenschutz wichtig. Erfreulich ist aber auch, dass es gelungen ist, unnötigen Vollzugsaufwand zu verhindern: So braucht es künftig nur Bewilligungen, wenn mit dem Rosenholz selbst oder mit dem daraus gewonnenen Öl gehandelt wird, nicht aber beim Handel mit Parfümen, die Essenzen aus Rosenholz enthalten.

Eine analoge Korrektur hat man heute auch bei einer sukkulenten Pflanze, der Candelilla-Euphorbie, erreicht.  In den vergangenen Jahren wurden immer mehr Produkte wie z.B. Lippenstifte entdeckt, die Candelilla-Wachs enthalten. Die Folge: Die Schweiz musste jährlich mehrere Tausend Bewilligungen für den Handel mit Lippenstiften und ähnlichem ausstellen! Nun wurde entschieden, dass es für den Handel mit fertigen, abgepackten Produkten keine Bewilligungen mehr braucht. Für den Schutz des Candelilla-Busches genügt es , wenn der Handel mit den Rohwaren gut kontrolliert wird.

Auch bei diesen Entscheidungen gilt: Endgültig verabschiedet werden die Anträge erst in den Schlussabstimmungen nächste Woche.

 

Wenig Support für Haifische und Rochen

Am Dienstag ging es zum ersten Mal an der diesjährigen CITES-Konferenz um den Schutz von kommerziell wichtigen Fischen – leider mit einem für den Schutz der Arten nicht erfreulichen Ausgang. Zur Debatte stand eine Verschärfung einer Resolution zum Schutz von Haifischen und Rochen.

Der Hintergrund: Die FAO betreibt seit Jahren einen Aktionsplan zum Schutz von Haifischen und Rochen. Dieser Aktionsplan verpflichtet Staaten, welche Haifische und Rochen fangen, Arten zu identifizieren, welche durch den Handel gefährdet sind – und entsprechende Massnahmen zu treffen. Die Resolution – die bereits früher verabschiedet worden ist und weiterhin gilt – stellt fest, dass der Aktionsplan bislang wenig Wirkung gezeigt hat und fordert die FAO und die Staaten auf diesen umzusetzen.

Leider hat auch diese Resolution bislang wenig Wirkung gezeigt. Dies ist zumindest die Meinung einiger Vertragsstaaten von CITES und auch der Schweiz, weshalb eine Verschärfung der Resolution gefordert wurde. Die verschärfte Resolution hätte klar aufgelistet, was von den betroffenen Staaten erwartet wird. Letztendlich sollte die Grundlage geschaffen werden, um künftig zu entscheiden, welche Haifisch- und Rochenarten durch den Handel gefährdet sind und in die CITES-Anhänge gehören. Die verschärfte Resolution beinhaltete auch ein besseres Monitoring von Süsswasserrochen, welches an sich bereits vereinbart und nicht umstritten war. Leider wurde die Verschärfung der Resolution als Ganzes abgelehnt.

Die Diskussionen gaben einen Vorgeschmack auf die anderen Anträge zu kommerziell bedeutenden Fischarten wie Blauflossenthun und verschiedene Haifischarten. Ganz ist die Verschärfung der Resolution aber noch nicht vom Tisch. Endgültig entscheidet die Vertragsstaatenkonferenz erst in den Schlussabstimmungen am Mittwoch und Donnerstag nächste Woche.

CITES – heute geht’s ums Geld

Noch wurde an der CITES Konferenz nicht über den Schutz einzelner Arten diskutiert. Heute sprach man jedoch über Strategisches – und über die Finanzierung des Übereinkommens. Mit diesem Geld wird das CITES-Sekretariat, verschiedene Forschungsprojekte, Meetings und weiteres finanziert. Das Geld ist so etwas wie das Blut im CITES-Organismus: Die CITES-Schutzbestimmungen taugen nur so viel, wie sie auch tatsächlich umgesetzt werden.

In den Diskussionen zum Budget begegnen sich jeweils stark gegensätzliche Interessen. Auf der einen Seite stehen Länder, die möglichst keine Zunahme der Ausgaben befürworten und auf der anderen Seite Länder, die ein Wachstum der Ausgaben oder zumindest den Ausgleich der Teuerung befürworten. Somit schwanken die Vorstellungen für eine Zunahme der Beiträge zwischen 0% und 16%! Eine Erhöhung von 16% bedeutet nichts anderes, als die Anpassung an die Teuerung und den Verfall des Dollars über drei Jahre zu kompensieren. In Anbetracht der angespannten Budget-Situation in vielen Staaten dürften diese Diskussionen nicht einfach sein.

CITES-Konferenz ist gestartet!


Es ist soweit. Heute startet hier in Doha (Katar) die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Artenschutzübereinkommens CITES. Etwa 1500 Delegierte aus 175 Staaten weltweit, Vertreter von NGOs, Journalisten und weitere werden bis am 25. März über den Schutz von Thunfischen, Haien, Tropenhölzern, Elefanten und vielen weiteren Tier- und Pflanzenarten beraten. Auf mich und die weiteren Mitglieder der Schweizer Delegation warten intensive Debatten. Regeln für die ganze Welt zu finden ist nie einfach, aber es lohnt sich – durch das CITES-Regelwerk sind schon viele Arten erfolgreich geschützt worden.

Ich werde Ihnen ab Montag täglich die wichtigsten Beschlüsse in diesem Blog schildern – hoffentlich sind viele wichtige Fortschritte für den Schutz von Arten dabei.

Informationen zu CITES generell: www.cites.ch

Rinderkrankheit Besnoitiose breitet sich in Europa aus

Die Besnoitiose breitet sich in Europa aus und führt zu immer mehr Fällen in immer neuen Regionen. Dies schreibt die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA in einer soeben veröffentlichten Zusammenstellung der verfügbaren Daten. Die Krankheit kann bei Rindern schwere Symptome wie massive Hautschäden und Unfruchtbarkeit und gar den Tod auslösen, ist für Menschen jedoch ungefährlich.

Die Schweiz könnte jederzeit betroffen sein. In den französischen Alpen kam es schon mehrfach zu grösseren Ausbrüchen der Besnoitiose. Über aus Frankreich importierte Rinder gelangte die Krankheit bereits nach Deutschland und Italien. Gegen die Besnoitiose gibt es in Europa weder wirksame Impfstoffe noch Medikamente. Wirklich wirksam kann die Ausbreitung der Krankheit nur durch das Töten der ganzen Herde unterbunden werden.
Vieles ist bei der Besnoitiose noch unbekannt. Übertragen wird die Krankheit vermutlich vor allem über Bremsen und andere stechende Fliegen. Aber auch beim direkten Kontakt von Tieren über offene Wunden und beim Natursprung scheint eine Übertragung möglich. Die Autoren der Studie fordern in erster Linie eine Verstärkung der Forschung, um die Verbreitungswege der Krankheit zu klären. Zudem sollen Tierhaltende und Tierärzte auf die Krankheit aufmerksam gemacht werden.

Zum Schutz der Schweizer Rinderpopulation braucht es vor allem zwei Massnahmen:

  • Testen Sie bei Importen aus betroffenen Regionen, insbesondere Frankreich, die Tiere vorab auf Besnoitiose.
  • Machen Sie sich mit den Symptomen der Krankheit vertraut und reagieren Sie bei Verdachtsfällen sofort. Erste Anzeichnen sind starker Tränenfluss und Veränderungen am Flotzmaul und an den Zitzen. Oft wird die Krankheit anhand von Knötchen (Zysten) auf dem Augapfel entdeckt, die sehr typisch für die Besnoitiose sind. Untersuchungen macht das Institut für Parasitologie der Vetsuisse-Fakultät Bern.

Viele weitere Informationen zur Besnoitiose finden Sie auf der Website des BVET. Unter anderem erklärt Prof. Bruno Gottstein, der an der EFSA-Studie mitgewirkt hat, in einem 10-minütigen Video die Krankheit.

Tollwut in Italien: Hunde unbedingt vorschriftsgemäss impfen

Die Tollwut breitet sich seit Herbst 2008 wieder in Italien aus. Wurde Italien 1997 als Tollwut-frei erklärt, wurden 2009 68 Fälle entdeckt und im 2010 bis am 4. März bereits 86. Italien hat nun die Bekämpfung verstärkt. Der beste Schutz für Reisende in die betroffenen Regionen Italiens ist die korrekte Tollwut-Impfung von Hunden.

Betrachtet man die Tollwut-Fälle in ganz Europa, ist die Ausbreitung in Italien wenig überraschend. In Osteuropa tritt die Krankheit in einigen Ländern immer noch häufig auf, auch in Slowenien. Von da sind befallene Füchse nach Italien eingewandert und die Krankheit hat mittlerweile die Regionen Friaul, Veneto und das Südtirol ergriffen. Die Tollwut scheint in den Regionen wieder endemisch geworden zu sein, was heisst, dass die Krankheit sich dort in der lokalen Wildtierpopulation ausbreitet. Italien und vorbeugend auch Österreich haben deshalb Hunderttausende von Impfködern ausgelegt. Über diese mit Impfstoffen versehenen, zündholzschachtelgrossen Happen sollen die Füchse geimpft werden.

Betroffen waren in Italien bisher vor allem Füchse. Aber auch bei Hirschen, Dachsen, Eseln – und bei drei Hunden und einer Katze – wurde Tollwut nachgewiesen. Dies macht eines deutlich: Wer mit seinen Hunden in diese Regionen reist, soll unbedingt prüfen, ob die Hunde die vorgeschriebene Tollwut-Impfung erhalten haben und diese noch wirksam ist. Die Angaben finden Sie im Heimtierausweis. Sind Sie unsicher, fragen Sie Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt. Zeigen die Tiere Tollwut-Symptome – auffällige Verhaltensveränderungen und  Bewegungsstörungen – und waren sie nicht korrekt geimpft, kontaktieren Sie sofort Ihre Tierärztin / Ihren Tierarzt. Zudem sollen Personen, die in diesen Regionen von Wildtieren geleckt, gekratzt oder gebissen worden sind, umgehend einen Arzt aufsuchen.

Die Tollwut-Impfungen von Hunden und Katzen sind bei jeder Auslandreise vorgeschrieben. Die Bestimmungen je Land finden Sie in der Online-Hilfe „Mit Hund oder Katze über die Grenze“. Die übrigen Vorsichtsmassnahmen sind auch bei Aufenthalten in allen anderen Ländern zu empfehlen, in denen Tollwut häufig auftritt (siehe Karte).

Die Tollwut ist eine heimtückische Krankheit. Tiere wie Hunde und Katzen sind genauso betroffen wie der Mensch. Unbehandelt führt die Krankheit zum Tod. Bei Verdacht – nach einem Biss eines Wildtieres – muss deshalb rasch gehandelt werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die Tollwut in Menschen wie in Tieren während Wochen unbemerkt schlummern und plötzlich ausbrechen kann. Dann kommt jede Behandlung zu spät.

Die Schweiz hat die Tollwut ausgerottet und ist seit 1998 frei. Wegen der Fälle in Italien wurden in der Schweiz bislang keine vorbeugenden Massnahmen nötig. Die Ausbreitung der Tollwut wird jedoch ständig beobachtet.

Weitere Informationen zur Tollwut generell beim Bundesamt für Veterinärwesen, bei der Schweizerischen Tollwutzentrale und beim Bundesamt für Gesundheit. Informationen zur Tollwutlage in Italien (auf italienisch). 

 

 

Rinderpest : erste weltweit ausgerottete Tierseuche

Die FAO hat es kürzlich verkündet : die Rinderpest ist vom Planeten Erde verschwunden. Juan Lubroth, Leiter der Veterinärabteilung bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), schildert die Erfolgsgeschichte.

Ist die Rinderpest wirklich global ausgerottet?

Wir gehen tatsächlich davon aus, dass das Rinderpest-Virus in der Natur nicht mehr zirkuliert. Der letzte Ausbruch wurde 2001 in Kenia verzeichnet und alle Überwachungsprogramme weltweit zeigen, dass die Übertragung der Rinderpest seit mindestens 10 Jahren nicht mehr stattfindet. Damit die Welt jedoch offiziell als Rinderpest-frei deklariert werden kann, müssen sämtliche Länder von der Welt-Tiergesundheitsorganisation OIE als frei anerkannt werden. Diesen formellen Prozess haben noch nicht alle Länder abgeschlossen.

Welche Bedeutung hat die Ausrottung der Rinderpest ?

Die Ausrottung der Rinderpest ist ein bedeutender sanitarischer Erfolg und ein wichtiger Schritt zur Verringerung der Armut. Die Rinderpest tötete im Laufe der Geschichte zig Millionen von Tieren und war noch in den 80er Jahren weltweit verbreitet – alleine in Nigeria wurden die Verluste auf 2 Milliarden US-Dollar geschätzt. Die Bedeutung zeigt sich auch daran, dass die Rinderpest erst die zweite weltweit ausgerottete Krankheit nach den Pocken beim Menschen ist. Die Ausrottung ist vor allem ein Erfolg für Bauern: sie verbessert die Tiergesundheit, fördert die Produktion von Milch und Fleisch und die Nutzung der Tiere, um den Boden zu bearbeiten oder Ernten zu transportieren. Dieser Erfolg war nur möglich dank der engen Zusammenarbeit von regionalen und internationalen Organisationen, von Veterinärbehörden und Tierhaltern während Dutzenden von Jahren.

Wie können Sie sicher sein, dass das Virus verschwunden ist ?

In den vergangenen acht Jahren haben wir jegliche Spuren der Rinderpest in den gefährdeten Gebieten gesucht – Viren und Antikörper, klinische und nicht sichtbare Infektionen. Wir haben Tierhalter befragt, um Anzeichen der Krankheit zu finden. Dabei zeigte sich, dass die Krankheit seit langem nicht mehr aufgetaucht war. Wir sind selbst Gerüchten aus allen Ecken und Enden der Welt nachgegangen und haben die entsprechenden Herden beprobt. Mit diesen Analysen konnten wir Verdachtsfälle ausräumen. Auch in Wildtieren haben wir gesucht und auch da gibt es seit 2001 keine Anzeichen mehr.

Was brachte die Ausrottung zum Erfolg ?

Mehrere Aspekte waren entscheidend und alle getroffenen Massnahmen hätten für sich alleine nicht zum Erfolg geführt. Wir mussten gleichzeitig regional und international vorgehen und es brauchte Kooperationen zwischen Politik und Gesundheitswesen und finanzielle Unterstützung, um im Feld Massnahmen zu treffen und die Infrastruktur zu verbessern. Auch die standardisierte Diagnostik war wichtig für den Erfolg. Ausschlaggebend war aber die Impfung. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts hat die FAO eine massive Informationskampagne durchgeführt, mit dem Ziel, die Impfung einzuschränken. Nachdem die Impfungen gestoppt waren, konnten die Regionen identifiziert werden, in denen die Krankheit noch grassierte. Dort wurde dann intensiv geimpft und das Virus lokal ausgerottet. Damit diese Methode akzeptiert wurde, mussten wir zeigen, dass genügend Impfstoff vorhanden war und bei Ausbruch sofort eingesetzt wurde. Heute zeigt sich: diese Strategie zahlte sich aus. 

Wie kann ein Wiederaufflackern der Krankheit verhindert werden?

Wir müssen wachsam bleiben. Die gefährdeten Regionen müssen noch während 10 bis 15 Jahren jederzeit bereit sein. Keine leichte Aufgabe. Man erinnert sich an Konflikte in der Subsahara in den 80er Jahren, welche eine rasche Reaktion verunmöglichten. Wir müssen auch weiterhin Tierhalter und Tierärzte ausbilden, vor allem die Jungen, damit sie sich dieser Krankheit bewusst sind, mit der sie nie konfrontiert waren. Schlussendlich gilt es zu verhindern, dass infiziertes Material in Umlauf kommt – die Biosicherheit in Anlagen, die mit dem Virus arbeiten, muss jederzeit gewährleistet sein.

Haben Sie bereits weitere Krankheit im Visier ?

Wir haben viele Ziele. So wollen wir die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche bremsen, eine schwierige Aufgabe, da wegen zahlreicher Serotypen eine Impfung anspruchsvoll ist. Die Pest der kleinen Wiederkäuer könnte nach den gleichen Prinzipien wie die Rinderpest ausgerottet werden – die beiden Krankheiten haben vieles gemeinsam. Dazu müssen wir aber noch potenzielle Geldgeber überzeugen. Man erhält für generelle Massnahmen leichter Geld als zur Ausrottung einer bestimmten Krankheit. So könnte man sich generell auf die Gesundheit von Kleinwiederkäuern konzentrieren und globale Programme entwickeln. Wir haben noch viel Arbeit vor uns !

Weitere Informationen zur Rinderpest und zum Global Rinderpest Eradication Programme

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