Achtung Tier - Was sagt das Gesetz?
Die Warnung "Achtung Tier" kann unterschiedlich verstanden werden und soll es auch. Es kann die gebotene Vorsicht im Umgang mit Tieren aller Arten gemeint sein, aber auch der Respekt gegenüber dem Tier. Je nachdem ob man „Achtung Hund“ oder „Achtung Rindvieh“ sagt, wird es um andere Fragen gehen. Spannend sie allemal und allesamt.
Achtung Tier! Das BVET startet dazu eine Serie von Gastkommentaren. Was assoziiert der neue Tierschutzprofessor Hanno Würbel mit dieser Warnung, was Bauernverbandspräsident Hansjörg Walter und welche Gedanken machen sich Eva Waiblinger vom Schweizer Tierschutz STS und Olivier Pagan vom Zoo Basel?
Den Anfang macht Heinrich Binder, Leiter Tierschutz im BVET. Sein Beitrag auf tiererichtighalten.ch ist der rechtlichen Stellung des Tieres gewidmet. Der gesellschaftliche Wandel in unserem Verhältnis zu Tieren spiegelt sich in der geltenden Gesetzgebung. War das Tier früher "eine Sache", wird ihm heute ein Eigenwert zugestanden.


