Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Rotz: Vom Seuchenverdacht zur Entwarnung

Letzte Woche wurde in der Schweiz ein Pferdebetrieb gesperrt, weil der Verdacht bestand, dass ein Pferd mit Rotzerreger infiziert sein und die in der Schweiz seit mehr als 70 Jahren ausgerottete Seuche wieder in die Schweiz gebracht haben könnte. Das betroffene Pferde wurde im Januar aus dem Libanon nach Europa gebracht und gelangte über Frankreich und Deutschland im Mai in die Schweiz in den Kanton Solothurn. Wie erst im Juli bekannt wurde, waren seit Februar im Libanon Fälle von Rotz aufgetreten, so dass umgehend eine Untersuchung des importierten Pferdes angeordnet wurde. Die  Laboruntersuchung im Institut für Veterinärbiologie der Vetsuisse-Fakultät Zürich ergab einen Verdacht auf Rotz.

Rotz ist eine meldepflichtige auszurottende Tierseuche und Zoonose und unterliegt den Bestimmungen der Tierseuchengesetzgebung.  Bei einem Verdacht müssen sofort Massnahmen getroffen werden, die eine mögliche Weiterverbreitung des Erregers verhindern. Das verdächtige Pferd, aber auch diejenigen, die bereits mit ihm in Kontakt gekommen sind, müssen getestet und der betroffene Betrieb muss gesperrt werden. Jeglicher Kontakt mit Pferden aus anderen Betrieben ist verboten. Im aktuellen Fall  musste auch ein Concours, der am Wochenende auf dem Betrieb hätte stattfinden sollen, abgesagt werden. Zudem wurde abgeklärt, ob zum gleichen Zeitpunkt auch noch andere Pferde über die EU aus dem Libanon eingeführt wurden. Ein weiteres Pferd wurde in der Westschweiz gefunden und ebenfalls getestet. Alles in allem sind dies viele Massnahmen, welche nicht nur unter den betroffenen Pferdebesitzern zu grosser Beunruhigung führten.
Heute, eine Woche später, konnte Entwarnung gegeben werden. Alle Referenztests am Internationalen OIE-Referenzlabor in Deutschland fielen negativ aus. Die Sperren konnten aufgehoben werden.

Aber warum erst nach einer Woche? Was passierte dazwischen? Warum müssen alle Proben noch in ein Internationales Referenzlabor? Wir haben mit Prof. Dr. Max M. Wittenbrink, dem Leiter des nationalen Referenzlabors für Rotz im Institut für  Veterinärbakteriologie der Universität Zürich, gesprochen. Was passiert von der ersten Verdachtsmeldung bis vollständige Entwarnung gegeben werden kann? Warum braucht es die Referenztests?

Was ist Rotz überhaupt, wie erkrankt das Pferd?
M. M. Wittenbrink:  Rotz ist eine bakterielle Erkrankung der Einhufer. Die akute Krankheit verläuft als fiebrige Allgemeininfektion, wobei der Erreger in der Schleimhaut des oberen Atmungstraktes, in der Haut aber auch in inneren Organen zahlreiche Infektionsherde mit Knötchenbildung und nachfolgendem geschwürigem Zerfall bilden kann. Tiere mit akutem Rotz verenden 1-2 Wochen nach Ausbruch der Erkrankung. Bei Pferden tritt diese akute Form selten auf; hier verläuft der Rotz meist chronisch oder sogar unerkannt, d.h. es gab und gibt Pferde, die äusserlich völlig gesund erscheinen, dabei aber den Erreger beherbergen und auch ausscheiden können. Dieses Phänomen ist der Grund für die langwierigen Abklärungen und verschiedenen Tests.

Wann gilt ein Pferd als verdächtig? Und was passiert bei einem Verdacht?
M. M. Wittenbrink:  Bei der Einfuhr von Pferden aus Ländern, in denen die Seuche mit Schutz- und Tilgungsmassnahmen nicht so energisch bekämpft wurde, wie in der Schweiz und den angrenzenden europäischen Ländern, besteht die Gefahr, dass der Erreger mit unerkannt infizierten Tieren wieder eingeschleppt werden kann. Bei einer Verdachtsmeldung liefert der Kantonstierarzt eine Blutprobe des verdächtigen Tieres an das nationale Referenzlabor. Hier wird mittels eines von der OIE (Internationales Tierseuchenamt) anerkannten serologischen Diagnostikverfahrens geprüft,  ob im Blut Rotz-Antikörper zu finden sind. Bei infizierten Pferden zeigt dieser erste Test etwa 12-14 Tage nach der Infektion das Vorliegen von Antikörpern gegen den Rotzerreger an. Ein positives Testresultat hat in der Schweiz eine sofortige Sperre des Betriebes zur Folge.  Damit soll verhindert werden, dass sich eventuell weitere Tiere anstecken können. Kontakttiere werden ebenfalls sofort einem Test unterzogen.
Aber dieser eine Test reicht nicht aus, um eine sichere Diagnose zu stellen, die, wenn sie positiv ist, folgenschwere Massnahmen nach sich ziehen würde. Denn seit Anbeginn der serologischen Rotzdiagnostik ist bekannt, dass Pferde verdächtige oder positive Test-Reaktionen zeigen, ohne dass sie tatsächlich mit dem Rotzerreger infiziert sind. Deshalb müssen alle vom schweizerischen Referenzlabor als positiv oder verdächtig eingestuften Proben am internationalen OIE-Referenzlabor in Jena (D) nachgetestet und mit  einem weiteren Test, der als Bestätigungsmethode zur Prüfung fraglicher Resultate entwickelt wurde, überprüft werden. Dieses Verfahren ist gerade bei einem Seuchenverdacht langwierig, weil die Abklärung verdächtiger Befunde mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Erst wenn die Nachprüfung und der Referenztest negativ sind, kann Entwarnung gegeben werden. Solange müssen die Sperrmassnahmen aufrecht erhalten werden, auch wenn die Pferde keine Krankheitssymptome zeigen. Die genauen Abklärungen und Massnahmen sind wichtig, da mit allen Mitteln verhindert werden muss, dass diese folgenreiche Pferdeseuche, die auch den Menschen befallen kann,  in der Schweiz auftritt.

Die Medienmitteilung des Veterinärdienstes zum aktuellen Fall im Kanton Solothurn finden Sie hier

Ein Sommer mit Blüemli – Blüemli auf der Alp

Blüemli, inzwischen 8 Monate alt, weidet auf der Vorholzallmend im Simmental, der zweitgrössten Allmend der Schweiz. Tiere aus verschiedenen Betrieben verbringen ihren Sommer da, darunter trächtige Tiere, in deren Herkunftsbetrieb die Bovine Virusdiarrhoe BVD aufgetreten ist. Kommt Blüemli – vor fünf Wochen negativ auf Antikörper gegen BVD getestet – mit einer frühzeitigen Geburt oder unvorhergesehenen Fehlgeburt dieser Tiere in Kontakt, steigt die Gefahr, dass es sich doch noch mit BVD-Viren infiziert.

Blüemli, 8 Monate alt, verbringt die Sömmerung auf der Vorholzallmend.


Die Vorholzallmend im hinteren Simmental ist mit ihren mehr als 9 km2 Fläche die zweitgrösste Allmend in der Schweiz. Sie wird seit rund 700 Jahren von einer öffentlich rechtlichen Körperschaft gemeinsam verwaltet und bewirtschaftet.

Die Vorholzallmend im hinteren Simmental, Sömmerungsalp von Blüemli, erstreckt sich über mehr als 9 km2 und sömmert Tiere aus 27 Betrieben.


Tiere aus 27 Betrieben verbringen ihren Sommer auf der Allmend. Darunter sind trächtige Tiere, in deren Herkunftsbetrieb im Verlauf des Frühjahrs persistent, d.h. lebenslänglich infizierte Kälber, sogenannte PI-Tiere, geboren wurden. Die Mütter dieser PI-Tiere haben den Sommer des Vorjahres auf der Vorholzallmend verbracht, wo sie möglicherweise zwischen dem 2. und 4. Trächtigkeitsmonat mit dem Virus infiziert wurden. Das so geborene Kalb kann zu einem PI-Tier werden, das an chronischer BVD leidet, sein Leben lang Viren ausscheidet und Tiere ansteckt, die mit ihm in Kontakt kommen. In den letzten Jahren konnte festgestellt werden, dass Infektionen während der Alpung für eine beträchtliche Anzahl von PI-Tieren verantwortlich sind und die Sömmerung so zu einem heiklen Moment für die BVD-Ausrottung wird.

Im Herkunftsbetrieb von Blüemli auf der Mettmenegg ist BVD noch nie aufgetreten und im Juni wurden im Blut von Blüemli keine Antikörper nachgewiesen. Sollte Blüemli im Herbst Antikörper aufweisen, so wäre dies ein Zeichen dafür, dass es während der Sömmerung mit dem BVD-Virus in Berührung gekommen ist. Diese Reaktion nennt man Serokonversion. Ein Tier aus einem Betrieb, in dem BVD aufgetreten ist, kann u.U. mit einem PI-Tier trächtig sein. Kommt es auf der Allmend zu einer frühzeitigen Geburt oder gar zu einer Fehlgeburt, würde ein so geborenes PI-Tier massenhaft Viren freisetzen, die auch Blüemli infizieren könnten. Die Alpbewirtschafter und -bewirtschafterinnen schauen deshalb regelmässig nach ihren Tieren. Kündigt sich eine frühzeitige Geburt an, wird das Muttertier von den anderen Tieren getrennt und ins Tal gebracht. Durch Drahtzäune ist Blüemli zusätzlich vor engem Kontakt mit Tieren aus anderen Betrieben geschützt.

Auf der Sömmerungsalp Vorholzallmend sind Rinderherden aus verschiedenen Talbetrieben mit Drahtzäunen voneinander getrennt.


Wie es mit Blüemli weitergeht und welche Anstrengungen seitens der Tierhaltenden, Tierärzteschaft und Behörden unternommen werden, damit BVD ganz aus der Schweiz verschwindet, lesen Sie in loser Folge auf dieser Seite. 

Weitere Informationen finden Sie auf www.stopbvd.ch

Neue Veterinärbestimmungen ab Juli 2011

Anfang Juli 2011 sind im Veterinärbereich verschiedene Bestimmungen neu in Kraft getreten, so etwa in der revidierten Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP): Die hauptsächlichen Änderungen betreffen den Geltungsbereich der Verordnung, das Verbot der Verfütterung von Speiseresten an Schweine und strengere Bestimmungen zu Entsorgungsanlagen. Gleichzeitig wurde die Tierseuchenverordnung (TSV) angepasst. Hier ist das von Süden her vordringenden West-Nil Fieber zu erwähnen, das neu meldepflichtig ist.

Der Geltungsbereich der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wurde auf Nebenprodukte auf der Basis von Milch, Eiern und Honig ausgeweitet. So regelt die Verordnung beispielsweise neu auch die Verwendung der mit Antibiotika belasteten Rohmilch, die nach einer Behandlung einer Euterentzündung (Mastitis) anfällt. Diese Milch darf künftig nur noch auf dem Ursprungsbetrieb verwendet werden - entweder zum Tränken von Kälbern oder als Beimischung zur Jauche. Ansonsten muss sie vernichtet werden.

Schweinesuppe verboten
Die Verfütterung von Speiseresten („Schweinesuppe") an Schweine ist seit 2006 in der ganzen EU verboten. Um die bilateralen Abkommen im Veterinärbereich einzuhalten und die Schweizer Exportmöglichkeiten nicht einzuschränken, musste auch die Schweiz diese Verfütterung verbieten. Es konnte eine lange Übergangsfrist ausgehandelt werden, um der Branche die Möglichkeit zu geben, sich neu zu organisieren. Diese Übergangsfrist ist nun am 30. Juni 2011 abgelaufen - entsprechend wurde das Verfütterungsverbot von Speiseresten in die revidierte VTNP übernommen.

Strengere Bestimmungen für Entsorgungsanlagen
Strengere Bestimmungen gibt es auch für Entsorgungsanlagen. Wer tierische Nebenprodukte entsorgt, muss das dem zuständigen kantonalen Veterinäramt melden. Biogasanlagen und gewerbliche Kompostierungsanlagen, die Speisereste oder andere tierische Nebenprodukte verwerten, brauchen eine Betriebsbewilligung des Kantonstierarztes / der Kantonstierärztin. Die Zufahrtswege zu Entsorgungsanlagen müssen so angelegt sein, dass die Anlieferung der tierischen Nebenprodukte von der Auslieferung der verarbeiteten Erzeugnisse getrennt erfolgt. Befinden sich solche Anlagen auf einem Tierhaltungsbetrieb, müssen sie und ebenso ihre Zufahrtswege baulich klar von den Tierhaltungseinrichtungen getrennt sein.

West-Nil Fieber neu meldepflichtig
Der Bundesrat hat im Weiteren die Tierseuchenverordnung der veränderten Tierseuchensituation, neuen Risiken und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Die Verordnung umfasst neu Bestimmungen über das West-Nil Fieber. Das West-Nil Fieber ist eine Zoonose - also zwischen Tieren und Menschen übertragbar. Das Virus kommt vor allem bei Wildvögeln vor. Mücken, welche Blut von Vögeln saugen und danach Menschen oder Tiere – zum Beispiel Pferde - anfliegen, können das Virus übertragen und eine Krankheit auslö-sen. Zur Zeit tritt das West-Nil Fieber vor allem in südlichen Regionen Europas auf. Die Mücken, welche das Virus übertragen, kommen aber auch in der Schweiz vor. Aus heutiger Sicht ist es deshalb durchaus möglich, dass die Krankheit auch hierzulande eines Tages ausbricht.

Neue Ausbildungen - gute Resonanz

Wer für ein Tier verantwortlich ist, muss dessen Bedürfnisse kennen. Das ist der Grund, weshalb das neue Tierschutzgesetz eine ganze Reihe neuer Ausbildungen vorschreibt. Ausbildung dient direkt dem Tierwohl. Nun liegen Zahlen  vor, die einen Eindruck vermitteln, ob das neue Ausbildungsangebot auch tatsächlich genutzt wird. So haben 2009 und 2010 insgesamt knapp 35‘000 Hundehalter und Hundehalterinnen den praktischen Sachkundenachweis erbracht und 20‘000 haben den Theoriekurs besucht. Dies gemäss den Meldungen der Ausbildungsstätten.

Je besser jemand Bescheid weiss über die Bedürfnisse seines Tieres, umso besser wird er es halten. Die Tierschutzverordnung, die 2008 in Kraft getreten ist, schreibt deshalb für die Halter oder Betreuer bestimmter Tierarten Ausbildungen vor. Es sind Tierarten, deren Haltung besonders anspruchsvoll ist. Eine Ausbildung wird auch verlangt, wenn es sich um eine gewerbsmässige Haltung handelt.  Es gibt zwei Arten von Kursen: den einfacheren Sachkundenachweis (SKN) oder die vertiefte und zeitaufwändigere FBA (fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung). Welche Anforderungen erfüllt werden müssen, hängt davon ab, wie anspruchsvoll die Aufgabe ist.  Wer privat Alpakas hält, braucht einen SKN, wer Tiere während eines Transports betreut, muss die FBA absolvieren.

Hund Kurs

Ein Beispiel ist der Sachkundenachweis (SKN) für Hundehaltende. Ersthundehalter müssen vor Anschaffung  eines Hundes einen Theoriekurs machen und  danach einen praktischen Kurs zusammen mit dem Tier.  Wer vorher schon einen Hund hatte, muss nur den Praxiskurs besuchen. Die Tierhaltenden lernen in diesen Kursen die Bedürfnisse und das Verhalten des Tieres kennen und wie sie den Hund in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können. 2010 haben knapp 27‘200 Hundehaltende den praktischen SKN erhalten, der SKN Theorie wurde 14‘600 mal ausgestellt. Nimmt man das Jahr 2009 hinzu, kommt man auf rund 35‘000 praktische Kurse und 20‘000 Theorie-Kurse, die besucht worden sind. 1‘330 Personen haben die FBA zum Hundetrainer, zur Hundetrainerin absolviert und dürfen  SKN-Kurse geben.

Neben den Hundekursen sind die übrigen Ausbildungen nicht zu vergessen, die seit 2008 obligatorisch sind. Beispielsweise jene für die Haltung von Wildtieren, die gewerbsmässige Zucht oder diejenigen für das Tiertransport- und Schlachthofpersonal. Auch in diesen Bereichen haben sich die neuen Ausbildungsangebote etablieren können und das Angebot findet Anklang.

Eine Übersicht über die verschiedenen Ausbildungen und wie sie geregelt sind finden Sie hier. Weitere Informationen zur Haltung von Nutz- und Heimtieren: www.tiererichtighalten.ch