Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Hochansteckende Tierseuchen auf einfache Weise ausschliessen!

Hochansteckende Tierseuchen wie etwa die Maul- und Klauenseuche oder Schweinepest sind nach wie vor in vielen Ländern präsent. Ihre Einschleppung in die Schweiz hätte unabsehbare Konsequenzen für die betroffenen Landwirte, aber auch für die gesamte Wirtschaft. Deshalb sind die gesetzlichen Bestimmungen für diese Seuchen drastisch: Um jegliche Verbreitung zu verhindern, muss schon bei einem Verdacht auf eine hochansteckende Seuche ein Betrieb gesperrt werden. Weder Tiere noch ihre Produkte dürfen den Betrieb verlassen, denn das Risiko einer Weiterverbreitung der Seuche ist hoch!

Doch wann spricht man von einem Verdacht? Die Symptome der hochansteckenden Seuchen sind im Anfangsstadium nicht immer eindeutig. Was sollen Tierärzte und Tierärztinnen tun, wenn sie auf  kritische Symptome treffen, bei denen nicht ganz auszuschliessen ist, dass es erste Anzeichen einer hochansteckenden Seuche sind, die aber genauso ganz harmlos sein könnten? Sollen sie – nur um ganz sicher zu gehen – beispielsweise einen Verdacht auf Maul- und Klauenseuche melden und damit eine Betriebssperrung auslösen? In der Praxis schrecken viele Tierärzte und Tierärztinnen in dieser Situation vor so einem Schritt zurück – und auch die Tierhalter/-innen werden einen so schwerwiegenden Verdacht nur äussern, wenn die Zeichen einigermassen eindeutig sind. In den meisten Fällen geht das gut – aber was, wenn die unklaren Anzeichen sich dann doch als frühe Symptome einer Maul- und Klauenseuche entpuppen? Die Folgen wären fatal, denn jede Verzögerung bei der Früherkennung einer hochansteckenden Tierseuche erschwert ihre Eindämmung und Bekämpfung drastisch.

Seit einigen Monaten gibt es nun einen Ausweg aus diesem Dilemma: Bei den hochansteckenden Tierseuchen Maul- und Klauenseuche, Klassische Schweinepest, Afrikanische Schweinepest, Aviäre Influenza und Newcastle-Krankheit haben Tierärztinnen und Tierärzte neu die Möglichkeit, bei unklaren, seuchenähnlichen Symptomen eine Ausschluss-Untersuchung durchzuführen. Auf den Tiergesundheitsseiten des BVET ist unter den genannten Krankheiten diese Möglichkeit der Ausschluss-Untersuchung beschrieben. Bei einer Ausschluss-Untersuchung können Proben entnommen und auf die entsprechende hochansteckende Tierseuche untersucht werden, ohne dass Sperrmassnahmen gemäss Tierseuchenverordnung notwendig sind. Die Proben werden am Referenzlabor für hochansteckende Tierseuchen, dem Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI) in Mittelhäusern untersucht. Wenn sich der vage Verdacht nicht bestätigt, hat dies keine weiteren Folgen für den betroffenen Betrieb. Sollte sich ein ungutes Gefühl aber doch einmal bestätigen, können rasch Massnahmen ergriffen und weiteres Unheil und damit grosses Leid für die Tiere und ihre Halter/-innen verhindert werden.

Der Gesetzgeber eröffnet damit Bestandestierärzten, Tierärztinnen und Tierhaltern einen unkomplizierten Weg, Zweifelsfälle zu klären ohne bereits rigorose Massnahmen treffen zu müssen, die sich dann als unnötig erweisen.

Pferderegistrierung: Schon 12‘000 Tiere gemeldet

Die Registrierung der Pferde, Ponys und Esel ist seit Anfang Jahr Pflicht und nach einem Quartal sind bereits  mehr als 12‘000 Equiden bei der Tierverkehrsdatenbank TVD registriert worden. Im Rahmen der Informationskampagne zur obligatorischen Pferderegistrierung wurden einige Pferdeeigentümer für das frühzeitige Registrieren belohnt. Jede tausendste Registrierung wurde je mit einem Preis honoriert. Die Übergabe der Preise fand anlässlich der BEA/Pferd 2011 statt.

Pferdehaltende und –eigentümer hatten während der nationalen Pferdemesse Pferd 2011 die Möglichkeit ihr Tier am Agate-Stand registrieren zu lassen. Weil das System zu Beginn noch Kinderkrankheiten aufwies, nutzten viele  Besucher die Gelegenheit, ihre Tiere unter Anleitung zu registrieren.  Das Team von Agate arbeitet auf Hochtouren, die Software hinter der Datenbank wird laufend verbessert. Unterdessen sind alle Dienste und Funktionen verfügbar.

Wer nicht gezaudert und sich schnell ans Registrieren gemacht hat, dem bot sich die Chance einen von 10 Preisen zu gewinnen.  Die Preisverleihung fand im Rahmen der nationalen Pferdemesse statt. Diejenigen Gewinner und Gewinnerinnen, die die Einladung nach Bern annehmen konnten, erhielten ihren Preis von BVET-Direktor Hans Wyss überreicht.



Sie haben gewonnen: Brigitte Boller, Susanne Bürgin, Sandra Zimmermann

 

Antworten auf alle Fragen gibt es auf www.agate.ch

Die obligatorische Pferderegistrierung bedeutet einen markanten Wechsel für die gesamte Pferdebranche und die Pferdehaltenden. Es ist klar, dass ein solcher Wechsel Fragen aufwirft und es einige Zeit braucht, bis sich das System eingespielt hat und die Handhabung der neuen Regelungen selbstverständlich geworden ist. Die Mühe, sich eingehend zu informieren, lohnt sich! Sie finden sämtliche relevanten Informationen zur Pferderegistrierung auf dem Webportal www.agate.ch . Bei Problemen hilft das Agate-Helpdesk gerne weiter: Tel. 0848 222 400 (Mo bis Fr, 8:00 bis 16:30 Uhr).