EU will Alternativen zur Ferkelkastration
Europäische Ferkel sollen ab nächstem Jahr nur noch unter Betäubung kastriert werden und spätestens 2018 soll die chirurgische Ferkelkastration nicht mehr eingesetzt werden. Das fordert eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Landwirtschaft, der Fleischindustrie, des Handels, der Forschung und von Tierschutzorganisationen. Die Arbeitsgruppe traf sich auf Einladung der Europäischen Kommission und des belgischen Ratsvorsitzes. Die Forderungen wurden in einer gemeinsamen Europäischen Erklärung über Alternativen zur chirurgischen Kastration bei Schweinen zusammengefasst. Bindend ist diese Erklärung nicht.
Ferkel werden aus zwei Gründen kastriert: Unerwünschtes sexuelles und aggressives Verhalten soll unterbunden und der so genannte Ebergeruch des Fleisches verhindert werden. Der Eingriff ist für die Tiere schmerzhaft und die Suche nach Alternativen deshalb ein wichtiges Tierschutzanliegen. Die Arbeitsgruppe hat nun Massnahmen definiert, die mittelfristig einen Verzicht auf die Ferkelkastration ermöglichen sollen. Bereits existierende Alternativen wie die Impfung gegen den Ebergeruch und die Ebermast sollen gezielt gefördert werden.
In einem ersten Schritt soll die Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2012 nur noch unter Verabreichung von Schmerz- und /oder Betäubungsmitteln durchgeführt werden. In einem zweiten Schritt will man dafür sorgen, dass ab 2018 EU-weit keine Ferkel mehr kastriert werden. Dafür brauche es unter anderem allgemein anerkannte Methoden zur Feststellung und für die Messung von Ebergeruch, verbesserte Haltungs- und Produktionssysteme, die unerwünschtes Verhalten und Ebergeruch verhindern, und eine gezielte Information der Landwirte und der Konsument/innen.
Einige EU-Länder schreiben die Betäubung bei der Ferkelkastration bereits vor, andere forcieren die Impfung oder die Ebermast. Der Kommission ist daran gelegen, dass es eine europäische Regelung gibt. Der runde Tisch mit den Branchenvertretern und interessierten Verbänden und die gemeinsame Erklärung sind ein erster Schritt in Richtung eines Verbots der Ferkelkastration.
In der Schweiz ist die Ferkelkastration seit dem 1. Januar 2010 nur noch unter Schmerzausschaltung erlaubt. Der Eingriff ist Routine in der Schweinezucht und betrifft rund 1.3 Millionen Ferkel pro Jahr. Die meisten Schweineproduzenten setzen heute auf eine Kombination von Betäubung und Schmerzausschaltung vor der Kastration. Die schonendste Methode, die Impfung gegen den Ebergeruch, und die Ebermast werden im Moment lediglich in der Nischenproduktion angewendet. Längerfristig muss aber der Verzicht auf den chirurgischen Eingriff das Ziel sein - zum Wohl der Tiere.
Die Liste der Verbände, die die Erklärung unterzeichnet haben, finden Sie hier.

