Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Klonen von Nutztieren – EU plant Moratorium

Die Europäische Kommission schlägt vor, das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung vorübergehend zu verbieten. Ein entsprechender Entwurf wurde gestern vom EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucher, John Dalli, in Strasbourg präsentiert. Geplant ist ein auf fünf Jahre befristetes Verbot. In der Schweiz braucht das Klonen von Nutztieren eine behördliche Bewilligung.

Der Tierschutz, d.h. die Gesundheit und das Wohl der Tiere haben, bei den Überlegungen der Kommission eine wichtige Rolle gespielt. Schwerwiegende gesundheitliche Probleme wie Immundefizite, Missbildungen bei Muskeln und Knochen sowie eine höhere Sterblichkeit treten bei geklonten Tieren häufiger auf. „Ich bin der Auffassung, dass das Moratorium  eine realistische und durchführbare Lösung ist, den herrschenden Tierschutzbedenken Rechnung zu tragen" , erklärte John Dalli. Dass geklonte Tiere und ihre Leihmütter zusätzlichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind, das ist auch das Fazit einer vom BVET in Auftrag gegebenen Studie.

Die Frage der Lebensmittelsicherheit hat für die Kommission keine Rolle gespielt. Sie ist auch weitgehend geklärt. Sowohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA wie auch ihr amerikanisches Pendant, die Food and Drug Administration, kommen aufgrund verschiedener Studien zum Schluss, dass Lebensmittel von geklonten Tieren unbedenklich sind.

Nicht betroffen vom geplanten Verbot ist der Handel mit Fleisch von Nachkommen geklonter Tiere. Diese Lebensmittel sollen weiterhin vermarktet werden dürfen. Eine Änderung ist beim Import von Samen und Embryonen geplant: Diese sollen aus Gründen der Rückverfolgbarkeit gekennzeichnet werden. Damit wäre es möglich, diejenigen Tiere in einer Datenbank zu erfassen, die mit diesen Samen und Embryonen gezeugt werden. Das Klonen zu Forschungszwecken soll weiterhin möglich sein. 

Mit ihrem Vorschlag will die Kommission Bewegung in die Debatte um die Novel Foods Regulation bringen. Diese Verordnung wird zur Zeit überarbeitet. Sie gilt für alle Lebensmittel, die vor 1997 in Europa noch nicht konsumiert wurden. Wer ein „neuartiges Lebensmittel“ in den Handel bringen will, muss es von der EFSA bewilligen lassen. Die Revision gestaltet sich schwierig, EU-Parlament und Ministerrat haben sich bisher nicht einigen können. Eine Mehrheit des Parlaments ist für restriktivere Bestimmungen, die Vertreter/innen der Regierung dagegen möchten es der EFSA überlassen, ob Schnitzel von geklonten Tieren auf europäische Teller kommen. Geplant ist, dass die Vorlage Ende November bereinigt wird.

In der Schweiz gilt das Klonen von Tieren als Tierversuch und ist bewilligungspflichtig. Einer solchen Bewilligung geht eine Güterabwägung voraus, in der der mögliche Nutzen gegen das Leiden der Tiere abgewogen wird. Das Klonen von Tieren ist in der Schweiz deshalb bereits unter behördlicher Kontrolle. Erlaubt ist dagegen der Import von Samen. Tatsächlich wurde vor einigen Jahren Samen eines Nachkommen einer geklonten Kuh importiert und so stehen bzw. standen Nachkommen von geklonten Tieren auch in Schweizer Ställen. Es dürften einige hundert Rinder sein. 

Der Kommissionsbericht im Detail (in Englisch).

Tierversuche – ein Blick über die Grenze

Gemäss der neuesten Tierversuchsstatistik der Schweiz  wurden im letzten Jahr 706‘104 Tiere in Tierversuchen verwendet. Damit ist die Zahl der Versuche gegenüber dem Vorjahr um 3.5 % gesunken. Wie aber sieht die entsprechende Statistik in der EU aus?

2008 wurden in den 27 Mitgliedstaaten der EU insgesamt 12 Millionen Tiere für Versuchs- und andere wissenschaftliche Zwecke eingesetzt. Diese Zahl ist dem 6. Bericht der Europäischen Kommission zur Statistik der Tierversuche zu entnehmen, der Ende September veröffentlicht worden ist. Ein direkter Vergleich mit früheren Berichten ist nur bedingt möglich, da die Zahlen von zwei neuen Mitgliedstaaten (Bulgarien und Rumänien) dazu gekommen sind. Zudem sind die Zahlen nicht nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt (dies im Gegensatz zum letzten Bericht). Feststellen lässt sich, dass die Gesamtzahl der Tiere leicht abgenommen hat (um 1 % ).  

Am weitaus häufigsten wurden Nager und Kaninchen eingesetzt, sie machen über 80% der Versuchstiere aus. Mäuse waren mit 59% aller Versuchstiere die mit Abstand am häufigsten verwendete Spezies. In diesem Punkt ist die EU-Statistik mit derjenigen der Schweiz vergleichbar. Reptilien, Amphibien und Fische machten mit 10% die zweitgrösste Gruppe aus, die drittgrößte Gruppe betraf Vögel (6 %).Versuche mit Menschenaffen wurden keine durchgeführt,  der Anteil der nicht menschlichen Primaten beträgt 0,08 %. Die Versuchstiere stammen zum grössten Teil aus EU-Ländern.

Ein signifikanter Anstieg der Zahlen ist bei Mäusen, Kaninchen, Schweinen und der Kategorie „sonstige Vögel“ festzustellen. Bei den Mäusen beträgt die Zunahme knapp 10%, erklärt werden kann sie mit den neuen Forschungsmöglichkeiten, die durch gentechnisch veränderte Tiere entstanden sind. 

Neben der Anzahl und Art der verwendeten Tiere liefert die Statistik auch Zahlen zum Zweck der Versuche. So wurden über 60 % der Versuchstiere für Forschungs- und Entwicklungszwecke in den Bereichen  Human-, Veterinär- und Zahnmedizin sowie zur biologischen Grundlagenforschung eingesetzt. Knapp 15 % wurden für die Herstellung und Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten und Geräten verwendet, 8.7 % für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen. An knapp 23‘000 Tiere wurden Tierversuche für Kosmetika durchgeführt, was einer markanten Abnahme entspricht und mit der verschärften EU-Gesetzgebung zusammen hängt. In der Schweiz gibt es keine Tierversuche für Kosmetika.

Keine Angaben macht der Bericht der Europäischen Kommission über den Schweregrad der Versuche. Das heisst die EU-Statistik sagt nichts darüber aus, ob die Tiere einem leicht, mittel oder stark belastenden Versuch ausgesetzt waren. Dies im Unterschied zur Tierversuchsstatistik der Schweiz.

Reptilienleder: Ziel sind weltweite Tierschutzstandards

Gestern hat die Rundschau des Schweizer Fernsehen Aufnahmen gezeigt, wie Echsen und Schlangen in Südostasien für die Lederproduktion getötet werden. Man müsste wohl eher von massakriert sprechen. Solches ist einfach nicht akzeptabel. Ich arbeite als Leiter Artenschutz beim BVET und ich glaube, es ist wichtig und richtig, natürliche Ressourcen zu nutzen, auch Tiere. Aber dies sollte so schonend wie möglich geschehen – schonend für das Fortbestehen der Art und schonend für das einzelne Tier selbst.

Ich konnte gestern in der Sendung im Namen des BVET Stellung nehmen. Das BVET deshalb, weil wir für den Vollzug des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (CITES) verantwortlich sind. Nach einem solchen Beitrag stellt sich automatisch die Frage: Was passiert nun? Was macht die Schweiz?

Die Antworten konnte ich gestern nur andeuten. Ich möchte deshalb hier kurz ausführen, welche Schritte wir nun konkret unternehmen werden.

  1. Wir werden das CITES Sekretariat per Brief auf die Zustände aufmerksam machen und verlangen, dass Indonesien sich erklären muss.
  2. Wir werden auch von der Uhrenindustrie eine Antwort verlangen, wie sie sicherstellen wird, dass sie nicht weiter so hergestelltes Leder verwendet.
  3. Die Schweiz wird sich bei CITES dafür einsetzen, dass bei der Schlachtung von Reptilien für den internationalen Handel spezifische Anforderungen an die Tötung der Tiere gestellt werden. Als ersten Schritt nimmt die Schweiz an einem internationalen Workshop über den Handel mit Schlangen in Asien teil. Die Schweiz wird dort beantragen, dass der Workshop eine entsprechende Empfehlung an CITES (Animals bzw. Standing Committee) erstellen wird.
  4. Langfristig braucht es jedoch einen grundsätzlicheren Wandel. Das internationale Regelwerk für den Handel mit tierischen Produkten muss sich ändern. Heute kann der Handel nur eingeschränkt werden, wenn eine Tierseuchengefahr besteht oder der Bestand einer Art bedroht ist. Aus Tierschutzgründen sind Handelseinschränkungen aber kaum möglich. Das BVET setzt sich deshalb bei der Welt-Tiergesundheitsbehörde OIE dafür ein, dass weltweite Mindeststandards im Tierschutz festgelegt werden. Erfüllen Länder diese Mindeststandards nicht, könnte die Schweiz den Handel einschränken.

Ich bin mir bewusst, dass diese Schritte nicht schon morgen greifen werden. Schnellschüsse können jedoch keine echten Verbesserungen bringen. Die Tötung von Echsen und Schlangen kann nur weltweit wirklich verbessert werden, wenn solche Massnahmen international koordiniert erfolgen. Daran werden wir hartnäckig arbeiten. Und Sie können sich als Konsumierende schon heute durch bewusstes Einkaufen für eine nachhaltige Nutzung von Wildtieren einsetzen.

Jeder ist verantwortlich – Internationale Konferenz über Aufklärung und Tierschutz

Wissen, Bildung und Information spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Menschen für die Bedeutung des Tierschutzes zu sensibilisieren. Aus diesem Grund fand am Wochenende in Brüssel die erste Internationale Konferenz über Aufklärung und Tierschutz statt (Animal Welfare Education Conference).  Sie wurde organisiert von der Europäischen Kommission und der belgischen EU-Ratspräsidentschaft.

Die Konferenz ist ein erfreuliches Indiz: Tierschutz wird nicht nur in der Schweiz und in Europa zunehmend gross geschrieben, sondern weltweit. Von Santiago de Chile über Bern bis Wellington ist das Bewusstsein vorhanden, wie wichtig es ist, die Öffentlichkeit und insbesondere die Kinder über den artgerechten Umgang mit Tieren aufzuklären.

Tieren wird selten aus bösem Willen Leid zugefügt, es geschieht viel eher, weil der Mensch schlicht nicht genug über die Bedürfnisse und das artgerechte Verhalten der Tiere weiss. Aber nicht nur Tierhaltende tragen Verantwortung.  Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, John Dalli, formuliert es so: „Als Bürger und Verbraucher können wir einen großen Beitrag zum Tierschutz leisten. Gut informierte Bürger können verantwortungsbewusste Entscheidungen treffen und Einfluss auf die Tierhaltung nehmen.“

Unter dem Motto „Everyone is responsible“ („Jeder ist verantwortlich“) diskutierten 400 Expert/innen aus aller Welt konkrete Programme und Strategien rund um den Tierschutz. Als Beispiel sei die Präsentation von Fachleuten aus Lateinamerika genannt. Tierschutz hat in den letzten Jahren in Chile, Brasilien, Uruguay und anderen Ländern klar an Bedeutung gewonnen. Konkret gibt es neue Aus- und Weiterbildungen für Personen, die mit Nutztieren arbeiten. Auf Universitätsebene wurden neue Unterrichtsfächer geschaffen. Ein weiterer Schwerpunkt gilt den Schulen: Kinder und Jugendliche sollen neben Wissenswertem über die einzelnen Tierarten auch lernen, dass Tiere Lebewesen sind, die mit Respekt behandelt werden wollen. Und je nach Alter werden ihnen auch ethische Überlegungen vermittelt.

Die Frage, wie man Kindern Tierschutz näher bringen kann – damit befassten sich etliche Beiträge der Konferenz.  Je mehr Kinder über den richtigen Umgang mit Tieren und über die Tiere selbst wissen, umso besser.  Denn sie sind die Tierhaltenden und Konsumenten von heute und morgen. 

Die Schweiz setzt schon länger auf gezielte Information und Sensibilisierung. Die obligatorischen Kurse für Hundehalter/innen sind in diesem Zusammenhang zu sehen, aber auch das Tierschutzportal „Tiere richtig halten“, die Webseite für Kinder www.neutierig.ch  und nicht zuletzt die zahlreichen Aus- und Weiterbildungen, die viel zu einer tiergerechten Haltung beitragen.

Die Ergebnisse der Konferenz sollen in die Arbeiten der Europäischen Kommission für eine neue europäische Tierschutzstrategie einfliessen. Zudem soll ein internationales Netzwerk aufgebaut werden zwischen Fachleuten und Institutionen, die sich mit Bildung im Tierschutzbereich befassen.