Klonen von Nutztieren – EU plant Moratorium
Die Europäische Kommission schlägt vor, das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung vorübergehend zu verbieten. Ein entsprechender Entwurf wurde gestern vom EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucher, John Dalli, in Strasbourg präsentiert. Geplant ist ein auf fünf Jahre befristetes Verbot. In der Schweiz braucht das Klonen von Nutztieren eine behördliche Bewilligung.
Der Tierschutz, d.h. die Gesundheit und das Wohl der Tiere haben, bei den Überlegungen der Kommission eine wichtige Rolle gespielt. Schwerwiegende gesundheitliche Probleme wie Immundefizite, Missbildungen bei Muskeln und Knochen sowie eine höhere Sterblichkeit treten bei geklonten Tieren häufiger auf. „Ich bin der Auffassung, dass das Moratorium eine realistische und durchführbare Lösung ist, den herrschenden Tierschutzbedenken Rechnung zu tragen" , erklärte John Dalli. Dass geklonte Tiere und ihre Leihmütter zusätzlichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind, das ist auch das Fazit einer vom BVET in Auftrag gegebenen Studie.
Die Frage der Lebensmittelsicherheit hat für die Kommission keine Rolle gespielt. Sie ist auch weitgehend geklärt. Sowohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA wie auch ihr amerikanisches Pendant, die Food and Drug Administration, kommen aufgrund verschiedener Studien zum Schluss, dass Lebensmittel von geklonten Tieren unbedenklich sind.
Nicht betroffen vom geplanten Verbot ist der Handel mit Fleisch von Nachkommen geklonter Tiere. Diese Lebensmittel sollen weiterhin vermarktet werden dürfen. Eine Änderung ist beim Import von Samen und Embryonen geplant: Diese sollen aus Gründen der Rückverfolgbarkeit gekennzeichnet werden. Damit wäre es möglich, diejenigen Tiere in einer Datenbank zu erfassen, die mit diesen Samen und Embryonen gezeugt werden. Das Klonen zu Forschungszwecken soll weiterhin möglich sein.
Mit ihrem Vorschlag will die Kommission Bewegung in die Debatte um die Novel Foods Regulation bringen. Diese Verordnung wird zur Zeit überarbeitet. Sie gilt für alle Lebensmittel, die vor 1997 in Europa noch nicht konsumiert wurden. Wer ein „neuartiges Lebensmittel“ in den Handel bringen will, muss es von der EFSA bewilligen lassen. Die Revision gestaltet sich schwierig, EU-Parlament und Ministerrat haben sich bisher nicht einigen können. Eine Mehrheit des Parlaments ist für restriktivere Bestimmungen, die Vertreter/innen der Regierung dagegen möchten es der EFSA überlassen, ob Schnitzel von geklonten Tieren auf europäische Teller kommen. Geplant ist, dass die Vorlage Ende November bereinigt wird.
In der Schweiz gilt das Klonen von Tieren als Tierversuch und ist bewilligungspflichtig. Einer solchen Bewilligung geht eine Güterabwägung voraus, in der der mögliche Nutzen gegen das Leiden der Tiere abgewogen wird. Das Klonen von Tieren ist in der Schweiz deshalb bereits unter behördlicher Kontrolle. Erlaubt ist dagegen der Import von Samen. Tatsächlich wurde vor einigen Jahren Samen eines Nachkommen einer geklonten Kuh importiert und so stehen bzw. standen Nachkommen von geklonten Tieren auch in Schweizer Ställen. Es dürften einige hundert Rinder sein.
Der Kommissionsbericht im Detail (in Englisch).

