Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Virtuelles Archiv – mit ein paar Klicks durch 15‘000 Jahre Geschichte der Tiermedizin

Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen. Wer es mit Benjamin Franklin halten und sich historisch schlau machen will, dem sei eine neue Webseite empfohlen. Die Gesellschaft für  Geschichte der Veterinärmedizin macht Teile ihres umfassenden Archivs online zugänglich auf www.svgvm.ch. Mit Blick auf das bevorstehende Jubiläum des tierärztlichen Berufs im nächsten Jahr (World Veterinary Year 2011) kann man einen Blick zurück werfen - auf die fast 15‘000-jährige Geschichte der Tiermedizin.

Zu erfahren ist beispielsweise, dass um 1850 der Rotz, die Tollwut, die Schafpocken und die Rinderpest zu den am meisten gefürchteten Tierseuchen gehörten. Es gab eine Anzeigepflicht für Tierseuchen, tierseuchenpolizeiliche Massnahmen und 1872 ein erstes eidgenössisches Tierseuchengesetz. Damit lag die Verantwortung neu beim Bund, vorher war die Seuchenbekämpfung kantonal geregelt.  Die Schweiz hat schon damals erkannt, wie wichtig ein koordinierter Kampf gegen Tierseuchen ist.

Die Seite gibt auch einen Überblick über die Entwicklung des Tierschutzes in der Schweiz – vom 19. Jahrhundert bis zum Erlass des Tierschutzgesetzes. Wussten Sie beispielsweise, dass die heute allgemein anerkannte Philosophie in Sachen Tierschutz auf Albert Schweitzer zurück geht, den als Urwalddoktor bekannten Theologen, Musikwissenschafter und Arzt?   Er prägte die Maxime, allem Willen zum Leben die gleiche Ehrfurcht vor dem Leben entgegenzubringen wie dem eigenen. Dieser Grundgedanke wirkt bis heute nach. Vor 100 Jahren sprach man von der Achtung des Tieres als Mitgeschöpf. Heute spricht man von der Würde der Kreatur. Sie ist in der Bundesverfassung verankert und auch das geltende Tierschutzgesetz trägt ihr Rechnung. Beide Begriffe zielen auf dasselbe: Das Recht des Tieres auf Schutz.

Zu entdecken sind zudem weitere Texte über die Geschichte der Veterinärmedizin, interessante Forschungsprojekte in diesem Kontext und eine umfassende Literaturliste.  Ein Stöbern im virtuellen Archiv lohnt sich.

Schweinesuppe: Die lange Geschichte im Überblick

Die Geschichte zur Schweinesuppe ist lange. Ich werde immer wieder gefragt, ob das Verfüttern der aufbereiteten Küchen- und Speisereste nun verboten sei oder nicht. Die Geschichte ist aus einem bestimmten Grund derart lange: die Schweiz konnte gegenüber der Europäischen Union eine lange Übergangsfrist aushandeln. Diese läuft im Juli 2011 ab. Dann tritt das Schweinesuppen-Verbot in Kraft. Lassen Sie mich die Geschichte der Schweinesuppe von vorne kurz aufrollen.

Das Verfüttern von aufbereiteten Küchen- und Speisereste führte immer wieder zu Seuchenausbrüchen. Auch in der Schweiz. So sind etwa alle vier Schweinepest-Fälle im Jahr 1993 in den Kantonen Bern und Freiburg darauf zurückzuführen. Heute hätten solche Ausbrüche massive wirtschaftliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Volkswirtschaft generell.

Vielen ist noch der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche 2001 in Grossbritannien in Erinnerung. Insbesondere die Bilder von brennenden Rinderbergen haben sich eingeprägt. Die Verluste in der Landwirtschaft, im Tourismus und anderen Bereichen gingen in die Milliarden. Die Ursache: die Verfütterung von Küchen- und Speiseresten. Nach diesem Grossausbruch entschied die Europäische Union 2002, die Schweinesuppe zu verbieten. Deutschland und Österreich durften die Küchen- und Speisereste bis 2006 weiter verfüttern.Die Schweiz wählte damals einen anderen Weg. Die Auflagen für das Erhitzen der Küchen- und Speisereste wurden schrittweise verschärft, um das Seuchenrisiko möglichst klein zu halten. Dadurch konnten Seuchenausbrüche in den vergangenen Jahren verhindert werden. Die Verschärfungen führten aber auch dazu, dass die Schweinesuppe immer weniger zur Fütterung der Schweine beitrug. Schon vor 10 Jahren waren es gerade noch etwa 5% der Schweinebetriebe, welche überhaupt Schweinesuppe verabreichten. Heute, mit dem Aufkommen von Biogasanlagen, sind es bedeutend weniger.

Um den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten zu erleichtern und den Zugang für einen Markt von 500 Millionen Menschen zu öffnen, hat die Schweiz mit der Europäischen Union EU die Bilateralen Abkommen vereinbart. Die Grundlage dafür: Die Schweiz und die EU haben analoge Regeln zum Schutz vor Tierseuchen. Vor diesem Hintergrund verlangte die EU, dass auch die Schweiz die Schweinesuppe verbietet. Die Marktöffnung wäre sonst im Kern gefährdet gewesen. Zusammen mit den Schweineproduzenten haben wir deshalb entschieden, dass es besser ist, die Schweinesuppe zu verbieten.

In den Gesprächen mit der EU haben wir eine Verschiebung des Verbotes auf Mitte 2011 erreicht. Das Datum wurde Ende 2008 in einem Vertrag mit der EU festgelegt und kommuniziert. Die Branche hat die Zeit genutzt, um andere Verwertungsformen aufzubauen, etwa die Produktion von Biogas.

Die nun gestartete Anhörung der „Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten“ ist das letzte Kapitel in der Geschichte der Schweinesuppe. Das Verbot wird damit ins nationale Recht überführt. Unter dem Strich ist dies eine gute Lösung: Küchen- und Speisereste werden sinnvoll in der Biogasproduktion verwertet, das Tierseuchenrisiko ist so stark wie möglich reduziert und die Marktöffnung ist gesichert.

Nach wie vor kein Tiermehl im Nutztier-Futter

Nach 15 Jahren Bekämpfung und 463 Fällen von „Rinderwahnsinn“ scheint die in mehrfacher Hinsicht ausserordentliche Krankheit ausgerottet. Dazu brauchte es ein Arsenal an Massnahmen, darunter das totale Tiermehlverbot für alle Nutztiere.

So nötig die Massnahmen zur Ausrottung der BSE waren; sie führten zu massiven und ökologisch problematischen Importen von  pflanzlichen Eiweissen, etwa Soja. Gleichzeitig müssen heute über 30% eines Schweins und über 40% einer Kuh nach der Schlachtung entsorgt werden.

Auch wenn sich die BSE-Situation markant verbessert hat, braucht es noch einige Zeit, bis die Schweiz von der Welt-Tiergesundheitsorganisation OIE als Land mit vernachlässigbarem BSE-Risiko anerkannt wird. Dennoch macht es Sinn, schon heute über die Zeit nach BSE nachzudenken. Dabei steht die Frage der Wiederzulassung von Tiermehlen im Futter von Geflügel und von Schweinen im Zentrum. Beide Tierarten sind Allesfresser und können nicht an BSE erkranken.

Bei einer Wiederzulassung bräuchte es strikte Sicherheitsbestimmungen. Diese wurden in der Schweiz bereits vor Jahren festgelegt – siehe „Tiermehlverbot: Kein Zurück zur Praxis vor 1990“. Wichtig sind dabei eine vollkommen getrennte Verwertungskette von Wiederkäuern und anderen Tieren und wirksame Kontrollmethoden.

Die Beurteilung von 2008 ist auch heute noch richtig: die Rahmenbedingungen für eine Wiederzulassung sind aktuell nicht gegeben. Deshalb bleibt auch in der total revidierten Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukte das totale Tiermehlverbot bestehen.

Die ökologisch sinnvolle Wiederzulassung von Tiermehlen im Futter von Geflügel und Schweinen ist jedoch mittelfristig das Ziel. Auch in der Europäischen Union (EU): die Lockerung des Tiermehlverbots wird im Rahmen der TSE-Roadmap angepeilt; zu den transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) gehört auch die BSE. Diese Diskussionen in der EU sind auch für die Schweiz wichtig – eine Wiederzulassung ist nur in Abstimmung mit der EU möglich. Ich erwarte in den kommenden Jahren intensive Diskussionen dazu.