Blauflossenthun kriegt keinen CITES-Schutz
Der Antrag, den Blauflossenthun im CITES-Anhang I aufzunehmen und damit den internationalen Handel zu verbieten, wurde deutlich abgelehnt. Die Befürchtungen, dass sich die Fischereinationen durchsetzen werden, hat sich leider bewahrheitet.
Eine leise Hoffnung besteht dennoch. Die Internationale Kommission für den Schutz des Atlantischen Thunfisches, kurz ICCAT, ist für den Erhalt des Blauflossenthuns verantwortlich. Mitglieder von ICCAT sind die den Thunfisch befischenden Fischereinationen. In der Vergangenheit hatte ICCAT für den Schutz des Blauflossenthuns zu wenig getan – ansonsten wären die Bestände nicht derart zurückgegangen. 2009 jedoch hat ICCAT einen „Erholungsplan“ für den Thunfisch aufgestellt. ICCAT geht davon aus, dass sich mit diesem Plan die Bestände bis 2023 mit 60-prozentiger Wahrscheinlichkeit erholt haben werden. Falls die Bestände dennoch künftig nachlassen, könnte ICCAT auch ein vorübergehendes Fischereiverbot erlassen.
Das Hauptargument der Fischereinationen war denn auch, dass ICCAT die Erholung der Blauflossenthun-Bestände sichern wird. In verschiedenen Voten wurde der Wille dazu bekundet.
Die Schweiz hätte dennoch einen Schutz unter CITES begrüsst. CITES hätte den internationalen Handel unterbunden (nicht aber den Fang und den nationalen Handel) und ICCAT regelt den Fang – eine doppelte Sicherung sozusagen.

