Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Blauflossenthun kriegt keinen CITES-Schutz

Der Antrag, den Blauflossenthun im CITES-Anhang I aufzunehmen und damit den internationalen Handel zu verbieten, wurde deutlich abgelehnt. Die Befürchtungen, dass sich die Fischereinationen durchsetzen werden, hat sich leider bewahrheitet.

Eine leise Hoffnung besteht dennoch. Die Internationale Kommission für den Schutz des Atlantischen Thunfisches, kurz ICCAT, ist für den Erhalt des Blauflossenthuns verantwortlich. Mitglieder von ICCAT sind die den Thunfisch befischenden Fischereinationen. In der Vergangenheit hatte ICCAT für den Schutz des Blauflossenthuns zu wenig getan – ansonsten wären die Bestände nicht derart zurückgegangen. 2009 jedoch hat ICCAT einen „Erholungsplan“ für den Thunfisch aufgestellt. ICCAT geht davon aus, dass sich mit diesem Plan die Bestände bis 2023 mit 60-prozentiger Wahrscheinlichkeit erholt haben werden. Falls die Bestände dennoch künftig nachlassen, könnte ICCAT auch ein vorübergehendes Fischereiverbot erlassen. 

Das Hauptargument der Fischereinationen war denn auch, dass ICCAT die Erholung der Blauflossenthun-Bestände sichern wird. In verschiedenen Voten wurde der Wille dazu bekundet.

Die Schweiz hätte dennoch einen Schutz unter CITES begrüsst. CITES hätte den internationalen Handel unterbunden (nicht aber den Fang und den nationalen Handel) und ICCAT regelt den Fang – eine doppelte Sicherung sozusagen.

Schutz des Eisbären wird nicht verschärft – zu Recht!

Der Eisbär ist seit vielen Jahren im Anhang II von CITES, der Handel mit Eisbärprodukten wird damit kontrolliert. Die USA wollten nun eine Verschärfung: Der Handel mit Eisbärprodukten soll verboten werden durch eine Aufnahme in Anhang I.

So sympathisch dieser Antrag auf den ersten Blick ist – er hätte der Eisbärpopulation nichts gebracht. Der Antrag wurde am Donnerstag denn auch hochkant abgelehnt. Auch die Schweiz stimmte dagegen. Der Hauptgrund: Der Eisbär ist durch den internationalen Handel mit Eisbärfellen und ähnlichem keineswegs gefährdet. Im Gegenteil schützen Alaska, Grönland, Kanada, Norwegen und Russland ihre Eisbär-Populationen gut und erlauben nur eine nachhaltige Nutzung. Sämtliche dieser Staaten – ausser den USA (Alaska) – stimmten denn auch gegen den Antrag. Störend war zudem, dass die Inuits, welche ausschliesslich über die Jagdquoten verfügen, nicht konsultiert worden waren.

Und dennoch: Der Eisbär wird künftig unter Druck kommen – wegen dem Verlust des natürlichen Lebensraumes, vorwiegend bedingt durch den Klimawandel. Ein Handelsverbot hätte daran nichts geändert. Dem Eisbär kann deshalb im Rahmen von CITES nicht weiter geholfen werden. Dazu braucht es unter anderem Anstrengungen im Klimaschutz.

Für mich war dieser Entscheid wichtig: Wenn CITES bei Arten die Schutzbestimmungen verschärft, soll das greifen. Rein symbolische Anträge würden das Übereinkommen nur verwässern.