Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Die Verantwortung im Zentrum des Tierschutzes

Eine Frage tauchte in den Diskussionen der vergangenen Tage immer wieder auf : Wie lassen sich die Vorgaben kontrollieren ? Dabei dachte man nicht an die Kontrollen in der Landwirtschaft, sondern an jene bei Privaten. Wer wird kontrollieren, ob der Halter von Waldi seinen Kurs besucht hat oder ob das Meerschweinchen Max nun wirklich nicht mehr alleine leben muss? Da müssen wir uns zuerst an das Hauptziel der neuen Tierschutzgesetzgebung erinnern: die Verantwortung der Tierhaltenden zu stärken – und nicht Kontrolleure in Privathaushalte zu schicken. Letztlich gibt es viele durchaus erfolgreiche Vorschriften, die kaum kontrolliert werden können. Oder wer behauptet schon, Geschwindigkeitslimiten auf Quartierstrassen bringen nichts? Genauso funktioniert auch der Tierschutz bei Privaten: Unsere Strassenschilder sind das Portal „Tiere richtig halten“, über das wir die Tierhaltenden informieren - und dann die Verantwortung für das Tier in ihre Hände legen. Diese Information ist nötig. Dass zeigen nicht zuletzt die überraschten und teilweise spöttischen Kommentare darüber, dass Meerschweinchen, Wellensittiche und andere soziallebende Tiere nun einen Kumpanen kriegen müssen. Oder das Bild eines Karikaturisten, der die Bestimmung auf die Schippe nehmen wollte und einen Hamster zeichnete, der soeben von seinem neuen Mitbewohner aus dem Rad geworfen wurde. Was der Karikaturist nicht wusste: Hamster sind Einzelgänger.

Vielleicht stellen wir unbewusst auch eine Hierarchie unter den Tieren auf: So wurde beispielsweise nicht kritisiert, dass Pferde soziale Tiere sind und deshalb nicht allein gehalten werden sollen, aber bei Meerschweinchen erscheint diese Forderung vielen als lächerlich. Weshalb eigentlich? Viele Menschen haben durch die Urbanisierung kaum noch Kontakte zu Tieren. Wer weiss heute noch, dass Meerschweinchen soziale Tiere sind, sein "Cousin", der Hamster, aber ein Einzelgänger? Die neue Tierschutzgesetzgebung berücksichtigt dieses Faktum: Nicht nur die Landwirte sollen die Bedürfnisse ihrer Tiere respektieren, aber auch alle Haltenden von Heimtieren. Eine grundlegende Bedingung dafür ist, dass sich Personen informieren, bevor sie die Verantwortung für ein Tier übernehmen. Und dafür bieten wir ein Informationsangebot: www.tiererichtighalten.ch.

Tierschutz: Zwischen schützen und nützen

Die Erarbeitung der neuen Tierschutzverordnung hat unzählige, teils hitzige Diskussionen ausgelöst. Im Zentrum stand dabei immer wieder die Frage, wie stark darf man Tiere nützen, und wie weit muss man sie schützen. Auf der einen Seite steht der Wunsch, den Tieren möglichst ideale Bedingungen zu bieten, auf der anderen Seite ist die Nutztierhaltung der wichtigste Produktionszweig der Schweizerischen Landwirtschaft und damit die Tierhaltungsvorschriften ein bedeutender Produktionsfaktor. Aber nicht nur bei den klassischen Nutztieren wie Rindern, Schweinen oder Hühnern besteht der Konflikt zwischen nützen und schützen. Gleiches gibt es auch bei den Heim- und Wildtieren.

Tatsächlich ist der richtige Weg zwischen nützen und schützen eine Gratwanderung, obschon bei genauem Hinschauen die beiden Pole  gar nicht so weit voneinander entfernt sind. Das Beispiel Auslauf: Rinder mit genügend Auslauf sind nachweislich gesünder. Das hilft den Tieren genauso wie dem Bauern.

„Schützen“ und „Nützen“ kommen zudem auf einer anderen Ebene zusammen: Ich bin überzeugt,  dass  für eine produzierende Schweizer Landwirtschaft auch in Zukunft die gute Tierhaltung von Bedeutung sein wird. Umfragen haben gezeigt, dass dies für die Konsumierenden die wichtigste Erwartung ist. Das gute Tierschutzniveau soll deshalb auch in Zukunft ein wichtiges Argument sein, diejenigen Produkte zu kaufen, die wir in unserem Land produziert haben.

www.tiererichtighalten.ch

Tiermehlverbot: Kein Zurück zur Praxis vor 1990

Zur Zeit wird eine Lockerung des so genannten "Tiermehlverbotes" diskutiert. Diese Diskussionen stehen ganz am Anfang. Entschieden ist noch nichts. Zur Erinnerung: Vor 18 Jahren, 1990, entdeckte die Schweiz den ersten BSE-Fall. Umgehend wurden Massnahmen zum Schutz der Konsumierenden getroffen und die Verfütterung von Tiermehlen an Wiederkäuer wurde verboten. Die Massnahmen wurden dann schrittweise verschärft: Seit 2001 schliesslich darf an sämtliche Nutztiere kein Tiermehl mehr verfüttert werden, auch an Hühner und Schweine nicht mehr, obwohl diese Tiere nicht an BSE erkranken können.

Die strengen Massnahmen haben sich gelohnt: 2007 trat erstmals seit 1990 kein einziger BSE-Fall in der Schweiz auf. Auch wenn künftig durchaus noch einzelne BSE-Fälle vorkommen können, ist es richtig, die Diskussion zu starten. Dafür gibt es aber klare Leitplanken, die wir zusammen mit den Bundesämtern für Landwirtschaft und Gesundheit bereits 2004 in einem Bericht festgehalten haben:

- In Frage kommen nur an sich gesundheitlich unbedenkliche Schlachtnebenprodukte.

- Es wird auch künftig keinTiermehl an "Vegetarier" (Rinder, Schafe, Ziegen) verfüttert.

- Zur Diskussion steht nur Schlachtnebenprodukte von Hühnern an Schweine zu verfüttern und von Schweinen an Hühner, also kein Kannibalismus.

- Eine Verunreinigung von Wiederkäuerfutter mit Tiermehlen muss ausgeschlossen werden können. Dafür braucht es eine strikte Trennung der Verarbeitungswege vom Schlachthof bis zum Betrieb und gute Kontrollen.

- Eine Lockerung müsste international koordiniert geschehen, insbesondere mit der EU.

Mit den Leitplanken ist klar: Es gibt kein Zurück zur Verfütterungspraxis vor 1990. Eine vorsichtige, streng kontrollierte Lockerung könnte aber Sinn machen. Wir tragen letztlich alle die Verantwortung, unsere Ressourcen möglichst gut zu nutzen. Schlachtnebenprodukte sind eine hochwertige Ressource an tierischem Eiweiss und wir müssen uns deshalb fragen, ob wir mit dieser Ressource richtig umgehen. Dennoch wird eine Lockerung nicht so rasch möglich sein: Es ist keine Frage von Monaten, sondern von Jahren.

Wo beginnen mit dem Impfen gegen die Blauzungenkrankheit?

Eine gute Nachricht: Wir können im Juni sämtliche Rinder, Schafe und Ziegen der Schweiz gegen die Blauzungenkrankheit impfen. Das ist ein unglaublicher Effort: Die Hersteller mussten in kürzester Zeit einen Impfstoff entwickeln und für die gewaltige Nachfrage in Europa massenhaft produzieren. Indem wir bei drei Herstellern bestellen, können wir den Bedarf der gesamten Schweiz in einem Durchgang abdecken. Dennoch wird sich die Lieferung des Impfstoffes über einige Wochen erstrecken. Tierhaltende werden sich fragen: wo beginnt man? Im Norden der Schweiz, wo 2007 die meisten Fälle auftraten? Oder im Süden wegen des milden Klimas? Mit der schwierigen Frage beschäftigen sich Spezialisten unseres Amtes. Sie werden die Prioritäten da setzen, wo das Ansteckungsrisiko am höchsten ist. Das jedoch kann täglich ändern, wie der erste Fall in Italien und damit südlich der Alpen zeigt, der vergangenes Wochenende gemeldet wurde. Das Tessin und Süd-Graubünden haben damit das Virus plötzlich vor der Türe. Die prioritären Regionen müssen deshalb kurz vor Impfbeginn festgelegt werden. Ich bin mir bewusst, für die Tierhaltenden ist das keine einfache Situation. Sie müssen warten, bis der Impfstoff für Ihre Region geliefert wird und dann noch, bis Ihr Betrieb an der Reihe ist. Eines ist sicher: Wir werden alles daran setzen, damit man in der gesamten Schweiz so rasch als möglich impfen kann.

Impfstoff gegen Blauzungenkrankheit bestellt