Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Infoabende zur Pferderegistrierung: Knackpunkt Aufbewahrung des Passes im Stall

Anfang November haben sich TierärztInnen, Zuchtverbände und andere Akteure der Pferdebranche an Infoabenden über die Pferderegistrierung informieren lassen. Sie werden die erhaltenen Informationen in den kommenden Wochen Pferdehaltenden weitergeben. Ob in der Deutsch- oder der Westschweiz: an den Infoabenden konnten viele Details in der Umsetzung geklärt werden.

Ein Thema wurde besonders häufig angesprochen und stört viele Pferdehaltende : weshalb muss der Pferdepass beim Pferd deponiert werden ? Pferdeeigentümer wie Besitzer von Stallungen haben sich ablehnend gegenüber dieser Vorschrift geäussert.

Diese Vorschrift hat ihren Grund : Im Seuchenfall müssen die wichtigsten Informationen (Wer ist Eigentümer ? etc.) ohne langwierige Recherchen im Stall verfügbar sein. Diese Informationen sind aber nicht im Chip gespeichert, sondern stehen im Pass. Wie verschiedene Teilnehmende an den Infoabenden richtig gesagt hatten, lässt sich dies im Prinzip auch anders lösen, als mit der Aufbewahrung des Pferdepasses im Stall. Sollte sich keine tragbare Lösung im Rahmen der jetzigen Vorschrift finden lassen, muss diese nochmals diskutiert werden.

Auch die weiteren - weniger umstrittenen - Fragen, drehten sich um die Umsetzung der Pferderegistrierung: Muss der Stallbesitzer die Pferde registrieren? (Nein, der Eigentümer.) Müssen Pferde, welche nach Frankreich zur Sömmerung gehen, gemeldet werden? (Ja, wenn sie länger als 30 Tage da bleiben.) Muss der Pass in der Schweiz ausgestellt sein? (Für alle nach dem 1. Januar 2011 in der Schweiz geborenen Pferde ja.) Die Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie auch unter www.agate.ch.

Forschende wollen verstärkten Dialog über Tierversuche

Die Fragestellung im Titel „Research at a Crossroads?“ war Programm: Forschende aus der Schweiz, Deutschland, Frankreich und Grossbritannien setzten sich während zweier Tage an einer Konferenz in Basel mit zentralen Fragen auseinander, die sich ergeben im Spannungsfeld zwischen medizinischem Fortschritt auf der einen und Tierschutz auf der anderen Seite. Fragen, die heute drängender gestellt werden, als noch vor 20 Jahren. Am Schluss der Konferenz wurde die Basler Deklaration verabschiedet.

Konkreter Anlass für die Konferenz war die neue EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, die im September verabschiedet worden ist. Die Konferenz ist aber auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich viele Forschende in ihrer Arbeit zunehmend eingeschränkt fühlen – durch neue gesetzliche Bestimmungen und zusätzlichen administrativen Aufwand. Zudem werde den Forschenden eher miss- als vertraut, so der pessimistische Tenor.

Dieser Einschätzung der Forschenden widerspricht allerdings eine Studie des gfs-Forschungsinstituts, die anlässlich der Basler Konferenz in Auftrag gegeben worden ist. Demnach glauben 60% der Forschenden, dass die Bevölkerung Tierversuche ablehnt.  Die Studie zeigt jedoch, dass die Akzeptanz der biomedizinischen Forschung in der Bevölkerung besser ist als aus Sicht der Forschung angenommen. 58 Prozent der Befragten sagen ganz klar Ja zu Tierversuchen.

Eines der zentralen Themen der Konferenz war die nach Meinung der Forschenden künstliche Unterscheidung zwischen Grundlagenforschung und angewandter Forschung. Diese seien nicht voneinander zu trennen, wurde mehrfach betont, sondern vielmehr ein Kontinuum. Die Erforschung grundlegender physiologischer Prozesse, das Verständnis von Krankheiten und die Entwicklung von Therapien gehen fliessend ineinander über.

Die Botschaft der Konferenzteilnehmer/innen, wie sie in der abschliessend verabschiedeten Basler Deklaration formuliert wird, ist klar: Auf Forschung mit Tieren kann nicht verzichtet werden. Das betreffe auch die Forschung mit Primaten und gentechnisch veränderten Tiermodellen. Diese Tierversuche seien unverzichtbar, wenn es darum geht, neue Erkenntnisse zu gewinnen in Bezug auf komplexe Krankheiten wie Demenz oder Krebs, aber auch bei der Entwicklung neuer Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten wie Aids, Malaria und Hepatitis C. Die Deklaration beinhaltet aber auch ein Bekenntnis der Forschenden, „die ihnen anvertrauten Tiere zu respektieren und zu schützen (…) und die höchsten Standards beim Versuchsaufbau und in der Tierhaltung einzuhalten“. Zudem wollen die Wissenschaftler transparenter und aktiver über Forschung mit Tieren kommunizieren. Die Basler Deklaration findet sich nächstens auf der Homepage des Vereins Forschung für Leben.

Auch der Bundesrat möchte die Information in Sachen Tierversuche verbessern. Diesen Sommer schickte er einen entsprechenden Passus im Tierschutzgesetz in die Vernehmlassung. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich 2011 im Parlament beraten.

Man spricht wieder von der Vogelgrippe

In Deutschland wurde letzte Woche ein Ausbruch niedrigpathogener Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb gemeldet – eine Neuigkeit, die in der Öffentlichkeit völlig unbeachtet blieb, denn die Vogelgrippe ist seit langem nicht mehr im Visier der Medien.  Für uns jedoch ein Grund mehr, kurz innezuhalten und uns bewusst zu machen, dass die Vogelgrippe immer noch eine der Krankheiten ist, die es im Auge zu behalten gilt.

Das in Deutschland gefundene Vogelgrippevirus ist vom Typ H5N2. Es ist nur schwach virulent, deshalb spricht man von einem niedrigpathogenen Typ. Das befallene Geflügel zeigte keinerlei Symptome, die Fälle wurden im Rahmen eines aktiven und freiwilligen Überwachungsprogramms gefunden. Nach Aussage der deutschen Behörden hatte das Geflügel Zugang zu einem Freigelände und dürfte von Wildvögeln infiziert worden sein, die Virusträger waren.  Weil es sich um ein Virus des Typs H5 handelt, wurden drastische Massnahmen ergriffen: Der ganze Geflügelbestand des Betriebes musste getötet werden - dabei handelte es sich um 17‘000 Legehennen, Enten, Gänse, Truten und Perlhühner.

Niedrig pathogene Vogelgrippeviren werden auf einem Betrieb häufig gar nicht entdeckt. Schliesslich gibt es keine toten Tiere und keinerlei Leistungseinbussen; also eigentlich gar keinen Anlass, etwas zu unternehmen – wenn da nicht die bösartige Tendenz der H5- und H7-Viren wäre, zu mutieren und sich in hochpathogene Viren zu verwandeln. Das allerdings hätte verheerende Auswirkungen für den Betrieb:  Eine Mortalität von gegen 80% und ein fast vollständiger Zusammenbruch der Produktivität. Das Eindringen eines H5- oder H7-Virus in einen Betrieb stellt deshalb auch dann eine reale Gefahr dar, wenn das Virus offensichtlich vom niedrigpathogenen Typ ist.  Bei der hohen Tierdichte vermehren sich die Viren rasend schnell und jeder Vermehrungszyklus birgt die Gefahr der Mutation in einen hochpathogenen Virentyp. Deshalb würden in einem solchen Fall auch in der Schweiz drastische Massnahmen ergriffen: Hier wie in Deutschland müssten sämtliche Herdentiere getötet werden. Schliesslich ist es eine Chance, das Virus in diesem frühen Stadium zu entdecken – eine Chance, einem schlimmen Ausbruch zuvorzukommen.

Der Fall in Deutschland ruft uns wieder die immer noch andauernde Präsenz der Vogelgrippe in Erinnerung – eine Präsenz, die in Südostasien nie nachgelassen hat. Dort wütet der Virustyp H5N1 – der berühmte Vogelgrippe-Virustyp – mit fast unverminderter Heftigkeit in den Geflügelbetrieben. Der Situationsbericht der FAO vom September 2010 klingt nicht sehr zuversichtlich : Die Situation hat sich nicht wirklich zum Guten gewendet und die Vogelgrippe ist in einigen Weltregionen weit verbreitet.

All das beweist, dass die Vogelgrippe zu den Krankheiten gehört, die es immer im Auge zu behalten gilt und die auch wieder die Schweiz betreffen können. Einmal mehr also muss die erstrangige Bedeutung professioneller Biosicherheitsmassnahmen hervorgehoben werden:  Strikte Hygieneregeln gehören zum elementaren Handwerkszeug eines verantwortungsbewussten Geflügelhalters.

Maul- und Klauenseuche in der Türkei – ein Augenschein

Ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche MKS in der Schweiz hätte verheerende Folgen. Wie aber können sich Tierärzte auf den Ernstfall vorbereiten, wenn die Seuche seit Jahrzehnten nicht mehr aufgetreten ist? Die Europäische Union und die Schweiz schickten deshalb gut ein Dutzend Tierärztinnen und Tierärzte in die Türkei – zur Schulung. Mit dabei war Daniela Hadorn vom Bundesamt für Veterinärwesen. Die Schulung war von der Europäischen Kommission zur Kontrolle der Maul- und Klauenseuche (EuFMD) organisiert worden.

Weshalb die Türkei?
Abgesehen von der Gegend rund um Istanbul ist die Maul- und Klauenseuche in der Türkei weit verbreitet. Zudem war die Türkei bereit, uns Tierärztinnen und Tierärzte, natürlich unter Berücksichtigung von strengen Biosicherheitsmassnahmen, in die Seuchengebiete zu führen – keine Selbstverständlichkeit!

Haben Sie erkrankte Tiere gesehen?
Allerdings. In einem Dorf im Osten Anatoliens hatten wir die Gelegenheit, einen frisch mit Maul- und Klauenseuche verseuchten Tierbestand zu untersuchen. Schon von weitem war klar ersichtlich, dass die Tiere krank waren. Sie lahmten, waren apathisch, frassen kaum, speichelten – typische MKS-Symptome. Wir haben dann einzelne Tiere klinisch genau untersucht. Fast alle dieser untersuchten jungen Tiere waren schwer von der Krankheit betroffen. Viele hatten markante Schleimhautläsionen (offene Stellen) im Maul und zwischen den Klauen – ein Tier war nahe am Ausschuhen! Gerade den Jungtieren ging es teilweise sehr schlecht, da sie noch nicht geimpft waren. Den älteren Tieren sah man dagegen kaum etwas an, weil sie geimpft sind oder weil sie die Seuche durchgemacht haben und nun immun sind.

Wie geht die Türkei mit der MKS um?
Die Türkei leistet einen beeindruckenden Effort im Kampf gegen die Seuche. Ein wichtiges Ziel ist es, die Gegend um Istanbul und damit das Grenzgebiet zur EU MKS-frei zu halten. In den übrigen Gebieten ist eine Ausrottung aktuell sehr schwierig – unter anderem wegen ständiger illegaler Importe von verseuchten Tieren v.a. aus dem Iran. Mit halbjährlichen grossangelegten Impfkampagnen hält die Türkei im ganzen Land die Schäden der Seuche so gering wie möglich.

Frappierend war für mich der Unterschied zur Situation in Grossbritannien 2001. Ich konnte damals die britischen Behörden im Kampf gegen den gigantischen MKS-Ausbruch vor Ort unterstützen. Der Ausbruch war eine Krise der gesamten Gesellschaft: mit grossangelegten Tiertötungen, mit wirtschaftlichen Einbrüchen in der Landwirtschaft und im Tourismus, mit grosser Verunsicherung, mit Selbstmorden von Tierhaltern. In der Türkei dagegen ist die Krankheit für die Bauern Alltag – ein Alltag allerdings, der v.a. durch das Verkaufsverbot von infizierten Tieren massiv erschwert wird. Dies zeigte mir einmal mehr klar, dass Tierseuchenbekämpfung immer an die lokalen Gegebenheiten angepasst sein muss.

Was haben Sie für die Schweiz gelernt?
Steht man vor einer betroffenen Jungtiergruppe in der Türkei, scheint es offensichtlich, dass die Tiere an MKS leiden. Nicht bei allen Tieren sind die Symptome jedoch so klar ausgeprägt. Und gerade in der Schweiz denkt man bei solchen oder ähnlichen Symptomen nicht zuerst an MKS. Wir Tierärztinnen und Tierärzte müssen uns die Symptomatik deshalb immer wieder vor Augen führen und daran denken, dass die MKS jederzeit auftreten kann. Auch hierfür ist die Türkei ein gutes Beispiel: Viele Schweizerinnen und Schweizer machen in der Türkei Ferien. Es muss nur ein Schweizer Tourist verbotenerweise eine Wurst aus der Türkei mitnehmen und diese einem Schwein zu Fressen geben – dies reicht für einen Seuchenausbruch.

Auch für die Notfallplanung in der Schweiz habe ich einige Punkte mitgenommen. So haben wir etwa die Vorgaben für die Probenahme etwas angepasst. Wichtig war zudem der Austausch mit den erfahrenen Kollegen aus der Türkei und den Kollegen aus anderen europäischen Ländern über die MKS-Notfallplanung. Insgesamt war die nur wenige Tage dauernde Reise sehr wertvoll.

Klonen von Nutztieren – EU plant Moratorium

Die Europäische Kommission schlägt vor, das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung vorübergehend zu verbieten. Ein entsprechender Entwurf wurde gestern vom EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucher, John Dalli, in Strasbourg präsentiert. Geplant ist ein auf fünf Jahre befristetes Verbot. In der Schweiz braucht das Klonen von Nutztieren eine behördliche Bewilligung.

Der Tierschutz, d.h. die Gesundheit und das Wohl der Tiere haben, bei den Überlegungen der Kommission eine wichtige Rolle gespielt. Schwerwiegende gesundheitliche Probleme wie Immundefizite, Missbildungen bei Muskeln und Knochen sowie eine höhere Sterblichkeit treten bei geklonten Tieren häufiger auf. „Ich bin der Auffassung, dass das Moratorium  eine realistische und durchführbare Lösung ist, den herrschenden Tierschutzbedenken Rechnung zu tragen" , erklärte John Dalli. Dass geklonte Tiere und ihre Leihmütter zusätzlichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind, das ist auch das Fazit einer vom BVET in Auftrag gegebenen Studie.

Die Frage der Lebensmittelsicherheit hat für die Kommission keine Rolle gespielt. Sie ist auch weitgehend geklärt. Sowohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA wie auch ihr amerikanisches Pendant, die Food and Drug Administration, kommen aufgrund verschiedener Studien zum Schluss, dass Lebensmittel von geklonten Tieren unbedenklich sind.

Nicht betroffen vom geplanten Verbot ist der Handel mit Fleisch von Nachkommen geklonter Tiere. Diese Lebensmittel sollen weiterhin vermarktet werden dürfen. Eine Änderung ist beim Import von Samen und Embryonen geplant: Diese sollen aus Gründen der Rückverfolgbarkeit gekennzeichnet werden. Damit wäre es möglich, diejenigen Tiere in einer Datenbank zu erfassen, die mit diesen Samen und Embryonen gezeugt werden. Das Klonen zu Forschungszwecken soll weiterhin möglich sein. 

Mit ihrem Vorschlag will die Kommission Bewegung in die Debatte um die Novel Foods Regulation bringen. Diese Verordnung wird zur Zeit überarbeitet. Sie gilt für alle Lebensmittel, die vor 1997 in Europa noch nicht konsumiert wurden. Wer ein „neuartiges Lebensmittel“ in den Handel bringen will, muss es von der EFSA bewilligen lassen. Die Revision gestaltet sich schwierig, EU-Parlament und Ministerrat haben sich bisher nicht einigen können. Eine Mehrheit des Parlaments ist für restriktivere Bestimmungen, die Vertreter/innen der Regierung dagegen möchten es der EFSA überlassen, ob Schnitzel von geklonten Tieren auf europäische Teller kommen. Geplant ist, dass die Vorlage Ende November bereinigt wird.

In der Schweiz gilt das Klonen von Tieren als Tierversuch und ist bewilligungspflichtig. Einer solchen Bewilligung geht eine Güterabwägung voraus, in der der mögliche Nutzen gegen das Leiden der Tiere abgewogen wird. Das Klonen von Tieren ist in der Schweiz deshalb bereits unter behördlicher Kontrolle. Erlaubt ist dagegen der Import von Samen. Tatsächlich wurde vor einigen Jahren Samen eines Nachkommen einer geklonten Kuh importiert und so stehen bzw. standen Nachkommen von geklonten Tieren auch in Schweizer Ställen. Es dürften einige hundert Rinder sein. 

Der Kommissionsbericht im Detail (in Englisch).

Tierversuche – ein Blick über die Grenze

Gemäss der neuesten Tierversuchsstatistik der Schweiz  wurden im letzten Jahr 706‘104 Tiere in Tierversuchen verwendet. Damit ist die Zahl der Versuche gegenüber dem Vorjahr um 3.5 % gesunken. Wie aber sieht die entsprechende Statistik in der EU aus?

2008 wurden in den 27 Mitgliedstaaten der EU insgesamt 12 Millionen Tiere für Versuchs- und andere wissenschaftliche Zwecke eingesetzt. Diese Zahl ist dem 6. Bericht der Europäischen Kommission zur Statistik der Tierversuche zu entnehmen, der Ende September veröffentlicht worden ist. Ein direkter Vergleich mit früheren Berichten ist nur bedingt möglich, da die Zahlen von zwei neuen Mitgliedstaaten (Bulgarien und Rumänien) dazu gekommen sind. Zudem sind die Zahlen nicht nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt (dies im Gegensatz zum letzten Bericht). Feststellen lässt sich, dass die Gesamtzahl der Tiere leicht abgenommen hat (um 1 % ).  

Am weitaus häufigsten wurden Nager und Kaninchen eingesetzt, sie machen über 80% der Versuchstiere aus. Mäuse waren mit 59% aller Versuchstiere die mit Abstand am häufigsten verwendete Spezies. In diesem Punkt ist die EU-Statistik mit derjenigen der Schweiz vergleichbar. Reptilien, Amphibien und Fische machten mit 10% die zweitgrösste Gruppe aus, die drittgrößte Gruppe betraf Vögel (6 %).Versuche mit Menschenaffen wurden keine durchgeführt,  der Anteil der nicht menschlichen Primaten beträgt 0,08 %. Die Versuchstiere stammen zum grössten Teil aus EU-Ländern.

Ein signifikanter Anstieg der Zahlen ist bei Mäusen, Kaninchen, Schweinen und der Kategorie „sonstige Vögel“ festzustellen. Bei den Mäusen beträgt die Zunahme knapp 10%, erklärt werden kann sie mit den neuen Forschungsmöglichkeiten, die durch gentechnisch veränderte Tiere entstanden sind. 

Neben der Anzahl und Art der verwendeten Tiere liefert die Statistik auch Zahlen zum Zweck der Versuche. So wurden über 60 % der Versuchstiere für Forschungs- und Entwicklungszwecke in den Bereichen  Human-, Veterinär- und Zahnmedizin sowie zur biologischen Grundlagenforschung eingesetzt. Knapp 15 % wurden für die Herstellung und Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten und Geräten verwendet, 8.7 % für toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen. An knapp 23‘000 Tiere wurden Tierversuche für Kosmetika durchgeführt, was einer markanten Abnahme entspricht und mit der verschärften EU-Gesetzgebung zusammen hängt. In der Schweiz gibt es keine Tierversuche für Kosmetika.

Keine Angaben macht der Bericht der Europäischen Kommission über den Schweregrad der Versuche. Das heisst die EU-Statistik sagt nichts darüber aus, ob die Tiere einem leicht, mittel oder stark belastenden Versuch ausgesetzt waren. Dies im Unterschied zur Tierversuchsstatistik der Schweiz.

Das Friedrich-Loeffler-Institut wird 100 – und bald bedeutend grösser

Eines der wichtigsten Forschungsinstitute für Tierseuchen der Welt, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der deutschen Insel Riems, wurde am 10. Oktober 2010 100-jährig. Zudem feiert das Institut einen grossen Neubau. Das FLI wird damit zum einzigen Institut in Europa, welches bei Grosstieren Bekämpfungsstrategien gegen so gefährliche Erreger wie das Nipah- oder das Hendravirus erforschen kann. Die Schweiz hat seit 1942 ein Forschungsinstitut für Tierseuchen, seit 1992 ist dies das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI) in Mittelhäusern.

Am 10. Oktober 1910 begann Friedrich Loeffler, der Entdecker des Virus der Maul- und Klauenseuche, zusammen mit Mitarbeitenden auf der Insel Riems zu forschen. Die Arbeiten trugen wesentlich zur Beschreibung der Maul- und Klauenseuche und zur Entwicklung von Impfstoffen bei. Heute erforschen Hunderte von Wissenschafterinnen und Wissenschafter verschiedenste Tierseuchenerreger und entwickeln Diagnostika und Bekämpfungsmethoden.

Und das FLI erhält bald Zuwachs: der grosse Neubau mit 89 Laboren und 163 Stallräumen wird 2011 und 2012 bezogen. Einige der Labore erfüllen derart hohe Sicherheitsanforderungen, dass darin an Grosstieren mit besonders gefährlichen Erregern geforscht werden kann. Dies sind Labors der höchsten Sicherheitsstufe 4. Solche Arbeiten sind bislang nur in zwei Instituten weltweit – in Australien und Kanada – möglich. Die Bedeutung des FLI in der Erforschung und Bekämpfung von Tierseuchen wird damit weiter wachsen – ein Gewinn für Tierhaltende und die Bevölkerung insgesamt weltweit.

Das FLI, Insel Riems, feierte das 100-jährige Bestehen mit einem Tag der offenen Tür am 10.10.2010 um 10.10 Uhr. Es kamen über 8000 Interessierte.

Reptilienleder: Ziel sind weltweite Tierschutzstandards

Gestern hat die Rundschau des Schweizer Fernsehen Aufnahmen gezeigt, wie Echsen und Schlangen in Südostasien für die Lederproduktion getötet werden. Man müsste wohl eher von massakriert sprechen. Solches ist einfach nicht akzeptabel. Ich arbeite als Leiter Artenschutz beim BVET und ich glaube, es ist wichtig und richtig, natürliche Ressourcen zu nutzen, auch Tiere. Aber dies sollte so schonend wie möglich geschehen – schonend für das Fortbestehen der Art und schonend für das einzelne Tier selbst.

Ich konnte gestern in der Sendung im Namen des BVET Stellung nehmen. Das BVET deshalb, weil wir für den Vollzug des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (CITES) verantwortlich sind. Nach einem solchen Beitrag stellt sich automatisch die Frage: Was passiert nun? Was macht die Schweiz?

Die Antworten konnte ich gestern nur andeuten. Ich möchte deshalb hier kurz ausführen, welche Schritte wir nun konkret unternehmen werden.

  1. Wir werden das CITES Sekretariat per Brief auf die Zustände aufmerksam machen und verlangen, dass Indonesien sich erklären muss.
  2. Wir werden auch von der Uhrenindustrie eine Antwort verlangen, wie sie sicherstellen wird, dass sie nicht weiter so hergestelltes Leder verwendet.
  3. Die Schweiz wird sich bei CITES dafür einsetzen, dass bei der Schlachtung von Reptilien für den internationalen Handel spezifische Anforderungen an die Tötung der Tiere gestellt werden. Als ersten Schritt nimmt die Schweiz an einem internationalen Workshop über den Handel mit Schlangen in Asien teil. Die Schweiz wird dort beantragen, dass der Workshop eine entsprechende Empfehlung an CITES (Animals bzw. Standing Committee) erstellen wird.
  4. Langfristig braucht es jedoch einen grundsätzlicheren Wandel. Das internationale Regelwerk für den Handel mit tierischen Produkten muss sich ändern. Heute kann der Handel nur eingeschränkt werden, wenn eine Tierseuchengefahr besteht oder der Bestand einer Art bedroht ist. Aus Tierschutzgründen sind Handelseinschränkungen aber kaum möglich. Das BVET setzt sich deshalb bei der Welt-Tiergesundheitsbehörde OIE dafür ein, dass weltweite Mindeststandards im Tierschutz festgelegt werden. Erfüllen Länder diese Mindeststandards nicht, könnte die Schweiz den Handel einschränken.

Ich bin mir bewusst, dass diese Schritte nicht schon morgen greifen werden. Schnellschüsse können jedoch keine echten Verbesserungen bringen. Die Tötung von Echsen und Schlangen kann nur weltweit wirklich verbessert werden, wenn solche Massnahmen international koordiniert erfolgen. Daran werden wir hartnäckig arbeiten. Und Sie können sich als Konsumierende schon heute durch bewusstes Einkaufen für eine nachhaltige Nutzung von Wildtieren einsetzen.

Jeder ist verantwortlich – Internationale Konferenz über Aufklärung und Tierschutz

Wissen, Bildung und Information spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Menschen für die Bedeutung des Tierschutzes zu sensibilisieren. Aus diesem Grund fand am Wochenende in Brüssel die erste Internationale Konferenz über Aufklärung und Tierschutz statt (Animal Welfare Education Conference).  Sie wurde organisiert von der Europäischen Kommission und der belgischen EU-Ratspräsidentschaft.

Die Konferenz ist ein erfreuliches Indiz: Tierschutz wird nicht nur in der Schweiz und in Europa zunehmend gross geschrieben, sondern weltweit. Von Santiago de Chile über Bern bis Wellington ist das Bewusstsein vorhanden, wie wichtig es ist, die Öffentlichkeit und insbesondere die Kinder über den artgerechten Umgang mit Tieren aufzuklären.

Tieren wird selten aus bösem Willen Leid zugefügt, es geschieht viel eher, weil der Mensch schlicht nicht genug über die Bedürfnisse und das artgerechte Verhalten der Tiere weiss. Aber nicht nur Tierhaltende tragen Verantwortung.  Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, John Dalli, formuliert es so: „Als Bürger und Verbraucher können wir einen großen Beitrag zum Tierschutz leisten. Gut informierte Bürger können verantwortungsbewusste Entscheidungen treffen und Einfluss auf die Tierhaltung nehmen.“

Unter dem Motto „Everyone is responsible“ („Jeder ist verantwortlich“) diskutierten 400 Expert/innen aus aller Welt konkrete Programme und Strategien rund um den Tierschutz. Als Beispiel sei die Präsentation von Fachleuten aus Lateinamerika genannt. Tierschutz hat in den letzten Jahren in Chile, Brasilien, Uruguay und anderen Ländern klar an Bedeutung gewonnen. Konkret gibt es neue Aus- und Weiterbildungen für Personen, die mit Nutztieren arbeiten. Auf Universitätsebene wurden neue Unterrichtsfächer geschaffen. Ein weiterer Schwerpunkt gilt den Schulen: Kinder und Jugendliche sollen neben Wissenswertem über die einzelnen Tierarten auch lernen, dass Tiere Lebewesen sind, die mit Respekt behandelt werden wollen. Und je nach Alter werden ihnen auch ethische Überlegungen vermittelt.

Die Frage, wie man Kindern Tierschutz näher bringen kann – damit befassten sich etliche Beiträge der Konferenz.  Je mehr Kinder über den richtigen Umgang mit Tieren und über die Tiere selbst wissen, umso besser.  Denn sie sind die Tierhaltenden und Konsumenten von heute und morgen. 

Die Schweiz setzt schon länger auf gezielte Information und Sensibilisierung. Die obligatorischen Kurse für Hundehalter/innen sind in diesem Zusammenhang zu sehen, aber auch das Tierschutzportal „Tiere richtig halten“, die Webseite für Kinder www.neutierig.ch  und nicht zuletzt die zahlreichen Aus- und Weiterbildungen, die viel zu einer tiergerechten Haltung beitragen.

Die Ergebnisse der Konferenz sollen in die Arbeiten der Europäischen Kommission für eine neue europäische Tierschutzstrategie einfliessen. Zudem soll ein internationales Netzwerk aufgebaut werden zwischen Fachleuten und Institutionen, die sich mit Bildung im Tierschutzbereich befassen.

Ab 1. Januar 2011: Zukäufe von Schweinen melden

Ab dem 1. Januar 2011 müssen Zukäufe von Schweinen bei der Tierverkehrsdatenbank TVD gemeldet werden. Damit wird die Rückverfolgbarkeit verbessert – eine wichtige Massnahme, um bei Ausbrüchen von Tierseuchen rasch und richtig zu handeln. Über diese seit Monaten bekannte Vorschrift wird nun im Detail bei www.agate.ch informiert – also auf jener Website, über die auch die Meldungen ab 2011 stattfinden werden.

Alle Schweinehalter und Schlachthöfe erhalten Ende Dezember per Post von Agate einen persönlichen Zugang zu www.agate.ch, inkl. PIN-Code. Damit haben sie Zugang auf ihre Betriebsdaten und können Zukäufe oder Schlachtungen von Schweinen melden.

Konkret: Ab dem 1. Januar 2011 müssen Schweinehalter der TVD alle Zukäufe von Schweinen melden. Dabei meldet der Schweinehalter, der die Tiere kauft, die Anzahl der zugekauften Tiere und deren Herkunftsbetrieb. Die Anzahl der Tiere genügt, die TVD-Nummer der Tiere muss nicht übermittelt werden. Auch Verkäufe oder Würfe von Schweinen müssen nicht gemeldet werden. Dagegen werden Schweineschlachtungen durch die Schlachtbetriebe gemeldet. Diese melden das Schlachtdatum, die Anzahl Tiere, die TVD-Nummer des Herkunftsbetriebes und jene des Schlachthofes. Wer keinen Internetzugang hat, kann Meldekarten verwenden, welche ab Mitte Dezember über das Helpdesk von www.agate.ch bestellt werden können.

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