Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Geschichten-Wettbewerb „Ich ♥ Tiere": Die Gewinner/innen

Eine Geschichte über einen jungen Wolf, der in eine Bärenfalle tappt und von einem mitfühlenden Menschen gerettet wird – das ist der Gewinner des neutierig-Geschichten-Wettbewerbs für Kinder. Der 15jährige Moritz Stocker aus Schaffhausen erhält für seine berührende und anrührend geschriebene Geschichte „Das Wolfsjunge“ den 1. Preis. Er kann sich über ein Nachtwandeln im Zoo Zürich für die ganze Familie freuen.

Sie sind spannend, lustig, traurig, überraschend und vielfältig. Die Helden sind Löwen, Tiger, Katzen, Kaninchen, Delphine, Zebras, Eulen, Kühe, Adler und Ameisenbären. Die 70 Geschichten, die wir im Rahmen unseres Wettbewerbs für Kinder „Ich liebe Tiere“ bekommen haben, sind so unterschiedlich, wie die Kinder, die sie geschrieben haben. Der Grossteil der Geschichten hat uns aus der Deutschschweiz erreicht, in der Romandie haben sich 5 Kinder zu einer Geschichte inspirieren lassen. Das Themenspektrum reicht vom Alltag eines ganz normalen Hundes über die Träume von Zootieren bis zu den abenteuerlichen Erlebnissen von Fabelwesen. In vielen Geschichten geht es um Freundschaft und darum, dass man einander hilft. So gehen in einer Geschichte ein Pferd, ein Eichhörnchen und eine Gans zusammen durch dick und dünn. Ein Sujet, das ebenfalls häufig vorkommt, sind Tierkinder und ihre Beziehung zu den Eltern und Geschwistern. Und auffällig viele Tiere haben gerne Glacé – egal ob Löwe oder Känguru.


Es ist der Jury schwer gefallen zu bestimmen, welche Geschichten, die besten sein sollen. Fast jede Geschichte hat in irgendeiner Form überzeugt. Die einen sind besonders phantasievoll oder lustig, anderen merkt man an, wie sehr das Kind Tiere liebt, und nicht wenige beeindrucken durch die Zeichnungen, die die Geschichte illustrieren.

Weitere Preise haben gewonnen:
2. Preis – Streetskate
Maren Sauer
(11jährig) aus Rüschlikon für ihre Geschichte über ein Schwein, das seinen Namen sucht.
3.-5. Preis – Wissen im Doppelpack: «Kinder-Brockhaus Tiere» und «Das grosse Tierquiz»
Ileana Creutz (8jährig) aus Genf für « La petite fille qui rêvait d’un animal »
Leandra Plüss
(12jährig) aus Zürich für «Ausbruch aus dem Zoo»
Janic Sese
(8jährig) aus Zollikofen für « Power Deif »

Herzliche Gratulation den Gewinner/innen und vor allem ein grosses Dankeschön an alle, die mitgemacht haben. Ihr habt Euch grosse Mühe gegeben und tolle Geschichten geschrieben!

Die besten Geschichten gibt es zum Nachlesen auf neutierig.ch – der schlauen Seite für Kinder, die ihre Heimtiere richtig halten. Der Wettbewerb wurde von neutierig.ch in Zusammenarbeit mit Krax, dem Kinder- und Jugendprojekt des Schweizer Tierschutzes STS, ausgeschrieben.

Tiere unter dem Weihnachtsbaum – wirklich eine gute Idee ?

Der Wunsch nach einem Heimtier ist häufig bei Kindern und auf Weihnachten hin droht man als Eltern schwach zu werden. Aber: Die Anschaffung eines Tieres will wohlüberlegt sein und als spontanes Geschenk zu Weihnachten eignen sich weder Hund noch Meerschweinchen. Ein Tier bedeutet Verpflichtungen und auch eine grosse Verantwortung. Aus einer Laune heraus sollte ein Tier nicht in die Familie aufgenommen werden und sei der kleine Welpe noch so süss. Es wird Tränen geben, wenn man sich wieder trennen muss - weil die Zeit fehlt oder die Betreuung des Tieres aufwändiger ist, als man sich das vorgestellt hat. Dass die Anschaffung nicht in jedem Fall gut überlegt ist, das beweisen leider auch die vielen Tiere, die jedes Jahr nach Weihnachten in den Tierheimen abgegeben werden.

Ein Hund – oder auch ein anderes Heimtier – kann das Familienleben enorm bereichern. Damit es aber eine für beide Seiten glückliche Beziehung werden kann, muss man sich vorbereiten. Ein Tier ist ein eigenständiges Lebewesen, das Zuwendung und Zeit braucht. Das Beispiel des Hundes soll zeigen, welche Überlegungen man sich machen sollte, bevor man sich für ein Tier entscheidet.

  • Die gesetzlichen Vorgaben: Die Tierschutzverordnung schreibt vor, dass jeder Hundehalter einen Kurs besuchen muss, in dem die wichtigsten Grundsätze einer verantwortungsvollen Hundehaltung vermittelt werden. Dieser Sachkundenachweis ist obligatorisch und zwar für alle unabhängig von der Hunderasse.
  • Die Zeit, die man dem Tier widmen sollte: neben einem ausgedehnten Spaziergang mindestens zwei Mal täglich sollte man die Zeit nicht unterschätzen, die ein Hund zusätzlich noch in Anspruch nimmt. Das Füttern und die tägliche Pflege des Hundes wollen erledigt sein, es gilt Hundekurse zu besuchen, sich spielerisch mit dem Hund zu beschäftigen und auch regelmässige Besuche beim Tierarzt gehören mit zum Pflichtprogramm. 
  • Der finanzielle Aspekt: Rechnen muss man unter anderem mit Ausgaben für die Hundesteuer, das Material (Leine, Hundekorb, Fressnapf, Bürste etc.), den Sachkundenachweis und weitere Erziehungskurse, das Futter, die Tierpension während der Ferien und für Besuche beim Tierarzt. Letztere können sehr schnell ins Geld gehen, wenn ausser der obligatorischen Impfungen zusätzliche Behandlungen nötig werden.

Es ist die Aufgabe der Eltern, Vernunft walten zu lassen. Kinder sind leicht zu begeistern und hätten lieber heute als morgen ein eigenes Tier – sei es ein Hund, eine Katze oder zwei, drei Kaninchen. Kinder können aber nicht abschätzen, was es auf längere Zeit heisst, für ein Tier verantwortlich zu sein. Wichtig ist auch, sich die Frage zu stellen, welches Tier zu einem passt. Kindern gibt der Test auf neutierig.ch Antwort.

Tiere  können die Entwicklung eines Kindes positiv beeinflussen, das ist wissenschaftlich nachgewiesen. Man sollte ihnen aber nur einen Teil der Verantwortung für das Tier zumuten. Je nach Alter des Kindes kann es mehr und wichtigere Aufgaben bei der Betreuung des Tieres übernehmen. Die Entscheidung für oder gegen ein eigenes Heimtier müssen die Eltern fällen, denn die generelle Verantwortung für das Tier liegt bei ihnen (auch juristisch). Am besten ist, man macht ein Familienprojekt daraus: Wenn alle mithelfen, kann man nicht nur die Freude am tierischen Begleiter teilen sondern auch die Pflichten.

Weitere Informationen über Heimtierhaltung: www.tiererichtighalten.ch 

Ein Sommer mit Blüemli – Gesund zurück von der Alp

Blüemli ist zurück von der Alp. Während der Sömmerung wurde weder Blüemli noch ein anderes Rind, das den Alpsommer auf der Vorholzallmend im hinteren Simmental verbracht hat, mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe BVD angesteckt. Dies ist ein weiterer Erfolg für die BVD-Bekämpfung, der nun langfristig gesichert werden soll.

Die Blutprobe, die Tierarzt Andreas Künzi nach der Sömmerung bei Blüemli entnimmt, enthält keine Antikörper gegen das BVD-Virus. Das bedeutet, dass Blüemli während der Sömmerung nicht mit dem BVD-Virus in Berührung gekommen ist. Auch die Tiere aus den Betrieben von Andreas Knutti (siehe Blog vom 12. September 2011) und allen anderen Bestössern der Vorholzallmend haben keine Antikörper gebildet und kehren als BVD-freie Tiere in ihre Betriebe zurück. Auch auf vielen anderen Sömmerungsalpen in der Schweiz kam es in diesem Jahr zu keinen weiteren BVD-Ansteckungen.

Blüemli Oktober
Blüemli ist nicht mit der Bovinen Virusdiarrhoe BVD in Berührung gekommen und kehrt wie alle anderen Rinder, die den Sommer auf der Vorholzallmend verbracht haben, gesund von der Alp zurück.

Herr und Frau Gertsch, die Besitzer von Blüemli, Andreas Knutti und alle anderen Schweizer Rindviehhaltenden haben viel zu diesem Erfolg beigetragen. Sie sind wachsam und haben ihre Tiere immer korrekt beprobt. Wurde ein persistent infiziertes Kalb, ein sogenanntes PI-Tier geboren, haben sie dieses umgehend aus dem Bestand entfernt. So konnte es keine anderen Tiere mit dem BVD-Virus anstecken.

Der Erfolg, der dank grosser Anstrengungen seitens der Rindviehhaltenden, der Tierärzteschaft und der Veterinärbehörden verzeichnet werden kann, darf jetzt nicht gefährdet werden. Gerade jetzt ist es besonders wichtig, dass alle Tierhaltenden ihren BVD-freien Rinderbestand vor einer Infektion schützen. Noch vorhandene PI-Tiere dürfen nicht übersehen werden. Der Schaden, der ein PI-Tier in einem BVD-freien Betrieb anrichten würde, wäre gross. Deshalb müssen die neugeborenen Kälber auch im nächsten Jahr beprobt und bei einem positiven Testergebnis schnellstens aus dem Betrieb entfernt werden. Diese letzte Anstrengung aller Beteiligten braucht es, damit die Bekämpfung abgeschlossen werden kann.

Ab 2012 wird die Bekämpfungsphase abgeschlossen und in die Überwachungsphase überführt. Die Überwachung soll langfristig kostengünstiger sein und die Kälbertests ablösen. Um einen sicheren Übergang zu gewährleisten wurde für das Jahr 2012 ein spezielles Überwachungsprogramm beschlossen. Neu werden in Milchviehbetrieben die Tankmilch und in Betrieben, die keine Milch liefern, das Blut weniger junger Rinder auf Antikörper untersucht. Parallel dazu werden die Kälbertests weitergeführt. Wenn die neue Überwachungsmethode ihre Wirksamkeit voll bewiesen hat, müssen die Kälber nicht mehr getestet werden.

Diese doppelte Überwachung neugeborener Kälber mittels Gewebeproben (Kälbertests) und von Rindergruppen mittels Blutproben bzw. von Tankmilch (serologische Untersuchungen) ermöglicht es, auch die letzten Überträgertiere zu finden und das Virus auszurotten. Nur so ist der Erfolg der BVD-Bekämpfung langfristig gesichert. Die Schweizer Rinderpopulation wird gesünder sein und die durch BVD verursachten jährlichen wirtschaftlichen Schäden werden der Vergangenheit angehören.

Weitere Informationen finden Sie auf www.stopbvd.ch

Stereotypien – Hilferuf der Seele

Jeder aufmerksame Zoobesucher hat es schon beobachtet, das auffällige Verhalten einzelner Tiere: der Eisbär, der stundenlang gleichförmig im Kreis geht, die Raubkatze, die pausenlos am Gitter entlang tigert, oder der Elefant, der unermüdlich den Kopf hin und her pendelt. Das sind die bekanntesten Beispiele für Verhaltensstörungen bei Tieren. Solche Stereotypien gibt es aber nicht nur bei Zootieren, es sind die häufigsten Verhaltensstörungen überhaupt. Es sind repetitive Verhaltensmuster ohne erkennbaren Zweck. Beobachtet werden sie bei fast allen Tierarten, die von Menschen gehalten werden. So treten auch bei Hunden und Pferden Stereotypien häufig auf. Das krankhafte Verhalten kann entstehen, wenn es den Tieren an Beschäftigungsmöglichkeiten fehlt.

Der neue Tierschutzprofessor der Vetsuisse Fakultät der Universität Bern, Hanno Würbel, über die Ursachen und Hintergründe von Verhaltensstörungen.

Was sind die Ursachen für Stereotypien? Kann man vereinfacht sagen, dass Verhaltensstörungen die Folge sind von schlechter, d.h. nicht-tiergerechter Haltung?

Stereotypien entstehen, wenn Tiere durch die Haltungsbedingungen chronisch daran gehindert werden, arttypisches Verhalten auszuführen. Das heisst Verhalten, das unter natürlichen Bedingungen wichtig für ihr Überleben und ihren Fortpflanzungserfolg wäre. Bei Kaninchen z.B. ist das der Drang zum Nagen und Graben. Wildkanichen graben sich weitverzweigte Röhrensysteme, in denen sie Zuflucht suchen und auch ihre Jungen gebären und aufziehen. Für solches Verhalten besteht meist eine sehr hohe Motivation, die auch nicht einfach vorübergeht, wenn das Verhalten nicht ausgeführt werden kann. Die Tiere versuchen immer wieder, das entsprechende Verhalten auszuführen, und aus diesen Versuchen entwickeln sich über Zeit die stereotypen Verhaltensmuster. Insofern kann man durchaus sagen, dass Stereotypien eine Folge von schlechter, nicht-tiergerechter Haltung sind. Es gibt allerdings für Stereotypien auch andere Ursachen, zum Beispiel genetische Defekte oder Krankheiten.

Können diese Verhaltensstörungen behandelt werden?

Wir gehen heute davon aus, dass Stereotypien Ausdruck einer fortschreitenden krankhaften Störung bestimmter Hirnfunktionen sind. Eine solche Störung entsteht, wenn die Gehirnentwicklung wegen einer reizarmen Umwelt zu wenig stimuliert wird und wenn die Tiere gestresst sind wegen der chronischen Frustration. Deshalb hängt der Therapieerfolg vom Entwicklungsstadium der Stereotypie ab. In einem frühen Stadium verschwinden Stereotypien meist wieder, wenn die Ursachen behoben werden, das heisst wenn die Tiere in artgerechte Haltungsbedingungen verbracht werden. Je länger Stereotypien jedoch bereits bestehen, desto resistenter werden sie gegenüber einer solchen Therapie. In solchen Fällen kann meist nur noch eine medikamentöse Behandlung helfen, wobei die Tiermedizin hier noch ganz in den Anfängen steckt.

Artgerechte Haltung ist wichtig für das Wohlbefinden der Tiere. Das ist eines der Leitmotive modernen Tierschutzes. Wie lässt sich „das Wohlbefinden“ von Tieren messen?

Messen lässt es sich leider nicht. Wohlbefinden und Leiden sind subjektive Empfindungen, die per Definition nicht objektiv gemessen werden können. Anhand geeigneter, wissenschaftlich erprobter Indikatoren können wir subjektive Zustände bei Tieren jedoch zunehmend plausibel erschliessen. Dabei machen wir Tierschutzforscher es wie die Humanmediziner – nur umgekehrt: Wir benutzen den Menschen als Tiermodell für unsere Tiere. So haben zum Beispiel Untersuchungen an Menschen gezeigt, dass emotionale Stimmungen zu einer verzerrten Wahrnehmung der Umwelt führen, die in entsprechenden Tests objektiv gemessen werden können. Negativ gestimmte Menschen bewerten neutrale Reize oder Ereignisse negativer als positiv gestimmte Menschen – für sie ist ein halbgefülltes Glas nicht halb voll, sondern halb leer. Mittlerweile wurden solche kognitiven Verzerrungen auch an vielen verschiedenen Tierarten – sogar an Bienen – nachgewiesen. Dies ist derzeit einer der vielversprechendsten Ansätze zur Beurteilung des Wohlbefindens von Tieren. Aber auch differenzierte Verhaltensbeobachtungen können zuverlässige Hinweise auf subjektive Empfindungen liefern. So wurde erst kürzlich eine Grimassen-Skala für Mäuse entwickelt, anhand der sich die Stärke post-operativer Schmerzen bewerten lässt.


© 2010 Nature America, Inc.


Wie viel ist Interpretation und wie viel ist Wissen, wenn es um die kognitiven Fähigkeiten von Tieren geht und um ihre Empfindungen?

Kognitive Fähigkeiten – z.B. die Fähigkeit zu lernen, denken und sich zu erinnern -  lassen sich objektiv erfassen. Vorausgesetzt es handelt sich um gut kontrollierte Studien, ist der Interpretationsspielraum gering. Empfindungen dagegen sind wie bereits erwähnt subjektiv und lassen sich deshalb nur indirekt erschliessen. Hier ist der Interpretationsspielraum entsprechend grösser. Die entscheidende Frage ist allerdings in erster Linie die, welche Tiere überhaupt die Fähigkeit zu subjektiven Empfindungen haben. Wenn wir davon ausgehen können, dass ein Tier diese Fähigkeit besitzt, dann sind unsere Indikatoren aller Wahrscheinlichkeit nach zuverlässig. Wir können zwar nie mit Sicherheit wissen, wie stark die Schmerzen oder Leiden eines Tieres absolut sind oder im Vergleich zu unserem Empfinden. Wir können aber zumindest beurteilen, unter welchen Bedingungen ein Tier mehr oder weniger Schmerzen hat oder leidet. Heute gehen wir davon aus, dass zumindest alle Wirbeltiere – also auch Fische – grundsätzlich schmerz- und leidensfähig sind.

Informationen zum Thema "Beschäftigung - Tiere in Aktion" auf www.tiererichtighalten.ch

Forschung zum Wohl der Tiere

Er ist der einzige Tierschutzprofessor der Schweiz: Seit dem 1. August ist Hanno Würbel Professor für Tierschutz an der Universität Bern, genauer am Veterinary Public Health Institut der Vetsuisse-Fakultät. Der studierte Verhaltensforscher war die letzten Jahre Professor für Tierschutz und Ethologie in Giessen (D). Mit der Berufung nach Bern erfüllt sich für ihn ein langgehegter Traum: sein Fachgebiet in der Schweiz zu vertreten, da wo er aufgewachsen ist und wo er mit seiner Familie lebt.


Hanno Würbel schätzt an seinem Fachgebiet die gesellschaftspolitische Dimension und die spannenden wissenschaftlichen Fragen, die damit verbunden sind. Mit innovativer Grundlagenforschung praxistaugliche Lösungen ermöglichen – das ist eines der Ziele, die er sich für seine Professur gesteckt hat. Gesucht seien Lösungen, die unseren Interessen und auch dem Schutz der Tiere Rechnung tragen.

Was das konkret heissen kann, macht seine bisherige Forschung deutlich: In mehreren Projekten haben er und sein Team aufgezeigt, dass Versuchstiere weniger Verhaltensstörungen entwickeln, wenn die Käfige artgerechter ausgestattet sind, z.B. mit Beschäftigungsmaterial. Die Forschung hat auch gezeigt, dass diese Anreicherung der Käfige die Aussagekraft von Tierversuchen nicht beeinflusst. Damit wurde es möglich, dass eine Vorschrift für tiergerechtere Haltung in die neue EU-Direktive aufgenommen wurde. Es sind solche Erfolge, die Hanno Würbel antreiben. Frustrierend sei einzig, dass es von der Forschung bis zur Umsetzung manchmal sehr lange dauert. 

Lesen Sie ein ausführliches Interview mit Hanno Würbel auf Tiere richtig halten: Der Tierschutzprofessor über erreichte und gesteckte Ziele, innovative Forschung und über ethische Fragen, die nach biologischen Antworten verlangen.

Hanno Würbel studierte Biologie mit Schwerpunkt Ethologie an der Universität Bern und promovierte 1996 an der ETH Zürich. 2002 wurde er als Professor für Tierschutz und Ethologie an die Universität Giessen (D) berufen. Seine Forschungen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen von Versuchstieren und der Aussagekraft von Tierversuchen wurden mit dem Hessischen und dem Felix-Wankel-Tierschutz-Forschungspreis ausgezeichnet. Der 48-jährige Hanno Würbel ist in Langenthal aufgewachsen und lebt heute mit seiner Familie in Zürich.
 

Geschichten-Wettbewerb für Kinder

Neutierig.ch ist ein Tierschutzportal speziell für Kinder – das BVET führt es gemeinsam mit Krax, dem Kinderprojekt des Schweizer Tierschutzes STS. Heute am Welttiertag vom 4. Oktober startet neutierig.ch den grossen Geschichten-Wettbewerb für Kinder: «Ich liebe Tiere».


Was denkt sich ein Hund auf dem täglichen Spaziergang? Welche Abenteuer erlebt das Eichhörnchen im Wald? Was passiert unter Wasser zwischen den Fischen, Krebsen und Meeresschildkröten? Wie geht es im Zoo zu und her, wenn die letzten Besucher und Besucherinnen nach Hause gegangen sind? Mit etwas Phantasie lassen sich viele spannende, lustige Geschichten über Tiere erzählen.

Egal ob Elefant oder Maus, Schnecke oder Vogel – die Welt der Tiere ist geheimnisvoll und spannend. Es macht Spass, Tiere zu beobachten und darüber zu staunen, was sie alles können. Manchmal bringen sie einem zum Lachen, manchmal muss man auch ein bisschen Angst haben. Kinder machen sich oft  Gedanken über Tiere. Jetzt können sie noch einen Schritt weiter gehen und eine Tiergeschichte schreiben. Das kann etwas sein, was sie selbst erlebt haben, oder eine erfundene Geschichte - Hauptsache es geht um Wesen, die hoppeln, fliegen oder galoppieren und es miaut, muht oder meckert.   

Die besten Geschichten werden auf neutierig.ch und krax.ch veröffentlicht und mit attraktiven Preisen belohnt. Mehr dazu unter www.neutierig.ch 

Vermehrt und gezielt auch Kinder anzusprechen und ihnen Tierschutz-Themen näher zu bringen, ist eines der Ziele der Tierschutzkampagne „Tiere richtig halten“ des BVET. Tierschutzbildung ist wichtig. Sie muss aber kindergerecht sein. Es braucht andere Kommunikationsformen und –mittel. In diesem Zusammenhang ist der heute lancierte Wettbewerb zu sehen. 

Tierische Eiweisse wieder an Hühner und Schweine verfüttern – was meint das BVET?

In der Schweiz ist die Verfütterung von tierischen Eiweissen an Wiederkäuer seit 1991 (EU-weit 1994) verboten. Anfangs 2001 wurde das Verbot in der Schweiz und der EU auf alle Nutztiere ausgeweitet („generelles Verbot“). Der Grund: Die Verfütterung von kontaminiertem tierischem Eiweiss an Rinder ist der wichtigste Übertragungsweg des BSE-Erregers.

Unterdessen gibt es sowohl in der Schweiz als auch in der EU Überlegungen zu einer Wiederverwendung tierischer Eiweisse in der Fütterung. Warum dieser Gesinnungswandel?

Die Hintergründe:
• Hühner und Schweine sind Allesfresser, sie fressen auch in freier Natur tierische Eiweisse. Aus der Forschung gibt es keine Hinweise, dass sie an BSE erkranken können.
• Durch die Wiedereinführung der Verfütterung tierischen Eiweisse kann die Abhängigkeit von anderen Eiweissquellen, z.B. Soja, gesenkt werden. In Europa ständen dadurch etwa 3-5 Mio Tonnen Eiweiss für die Nutztierverfütterung wieder zur Verfügung (Quelle: Verein der Schweizer Futtermittelfabrikanten (VSF))
• In den letzten Jahren wurden neue Nachweismethoden erarbeitet, um tierische Eiweisse aufgeschlüsselt nach bestimmten Tierarten in Futtermitteln nachzuweisen.
• Verschiedene internationale Gutachten führen wissenschaftlich aus, dass eine Lockerung des heute geltenden generellen Verbots grundsätzlich möglich ist (Panel 2007-2010 des wissenschaftlichen Gremiums für biologische Gefahren der European Food Safety Authority EFSA, BIOHAZ).

Die BSE Situation in der Schweiz hat sich in den letzten Jahren markant entspannt und das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) unterstützt eine sichere und ökologisch sinnvolle Wiederverwendung von tierischen Eiweissen in der Fütterung von Hühnern und Schweinen. Die Lockerung des generellen Verfütterungsverbots darf aber nur unter sehr restriktiven Bedingungen erfolgen. Die Voraussetzungen dafür wurden bereits 2004 im Bericht der Bundesämter BLW, BVET und BAG über Massnahmen betreffend die Wiederverwertung tierischer Nebenprodukte festgelegt:
• In Frage kommen nur tierische Eiweisse aus der Schlachtung von gesunden Tieren.
• Es darf kein tierisches Eiweiss an "Pflanzenfresser" (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen) verfüttert werden.
• Nur die artfremde Verfütterung von tierischen Eiweissen darf möglich sein, das heisst von Hühnern an Schweine und von Schweinen an Hühner. Kannibalismus muss ausgeschlossen bleiben.
Unabhängig von den wissenschaftlichen Bedingungen braucht die Umsetzung der Wiederverwendung tierischer Eiweisse die Akzeptanz im Markt, bei allen Stufen der Lebensmittelkette, bei der Politik und den Konsumenten und Konsumentinnen. Aufgrund des gemeinsamen Veterinärraums der Schweiz mit der EU kann sie nur im Gleichschritt mit den Entwicklungen in unseren Nachbarländern erfolgen.

Bis Ende Jahr müssen verschiedene offene Fragen geklärt werden. In der Verarbeitung ist eine absolute Trennung gegenüber Pflanzenfressern wichtig. Dies geht von der Schlachtung, über Futtermühle und Transport bis zum Tierhaltungsbetrieb. Hier sind im Markt noch tiefgreifende Anpassungen notwendig. Auch muss die Kontrolle sichergestellt sein.

Das BVET ist Mitglied einer Arbeitsgruppe (AG), welche sich mit diesen technischen Fragen auseinandersetzt. Die AG wird geleitet vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) und setzt sich zusammen aus Vertretern der Tierhalterorganisationen, der gesamten Fleischbranche, der Verwerter, der Futtermittelbranche, der Grossverteiler und der Konsumentenorganisationen. Es ist allen klar, dass es kein Zurück zur Verfütterungspraxis vor 1991 gibt. Letztendlich kann eine Verordnungsänderung Möglichkeiten eröffnen, die tierischen Eiweisse wieder zu verwenden anstatt zu verbrennen. Ob diese dann tatsächlich wieder ins Hühner- oder Schweinefutter gelangen, wird der Markt entscheiden.

Ein Sommer mit Blüemli – Der grosse Einsatz zahlt sich aus

Auf dem Rossberg, einer unteren Weid der Vorholzallmend, verbringt Blüemli die letzten Wochen seines ersten Alpsommers. In der Nachbarschaft weiden gesunde Tiere von Bauer Andreas Knutti. In seinem Stall kamen in den vergangenen Wintern jedoch mehrere Kälber zur Welt, die mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe BVD infiziert waren. Diese sogenannten PI-Tiere mussten frühzeitig geschlachtet werden – Eine harte Massnahme, die sich aber langfristig auszahlen wird.

Der erste Alpsommer von Blüemli neigt sich dem Ende zu. Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich Blüemli während der Sömmerung mit dem BVD-Virus angesteckt hat. Herr und Frau Gertsch, die Besitzer von Blüemli, sind zuversichtlich, dass ihre Herde weiterhin von der Krankheit verschont bleiben wird.


Bauer Andreas Knutti hatte weniger Glück. Elf persistent, d.h. lebenslänglich mit dem BVD-Virus infizierte Kälber, sogenannte PI-Tiere, kamen seit Beginn der BVD-Ausrottung 2008 in seinem Stall zur Welt. Die Untersuchung der Gewebeproben, die er den neugeborenen Kälbern mittels Ohrmarken entnommen hatte, zeigte, dass die Tiere mit dem BVD-Virus infiziert waren. Als PI-Tiere streuen sie massenhaft Viren und können so andere Rinder anstecken. Oft sind sie auch mager und kränklich. Dank der BVD-Ausrottungskampagne ist dem Tierhalter bewusst geworden, dass gesundheitliche Probleme in der Schweizer Rinderpopulation, wie schwache Kälber, Durchfall, Fruchtbarkeitsprobleme und vermehrte Aborte, durch BVD verursacht sein können und dass PI-Tiere auch ein Risiko für die andern Tiere im Stall darstellen.

Bluemli Anfang September
Blüemli verbringt die letzten Wochen der Sömmerung auf dem Rossberg. In seiner Nachbarschaft weiden Tiere aus dem Stall von Andreas Knutti.

Andreas Knutti vermutet, dass sich einige Mütter seiner PI-Tiere während der letztjährigen Sömmerung auf dem Rossberg mit dem BVD-Virus infiziert hatten und das Virus dann auf ihre ungeborenen Kälber übertrugen. Ein vorerst falsch negativ getestetes Rind aus einem Nachbarstall, das den Sommer ebenfalls auf dem Rossberg verbracht hatte, wurde im letzten Herbst positiv getestet. Als PI-Tier streute es während der Sömmerung Viren aus, welche die auf derselben Alp weidenden trächtigen Tiere von Bauer Andreas Knutti infizieren konnten.

So entsteht ein PI-Tier
So entsteht ein PI-Tier

Damit die neugeborenen PI-Tiere von Andreas Knutti keine anderen Rinder mehr anstecken konnten, mussten sie umgehend geschlachtet werden. Das war nebst der finanziellen auch eine psychische Belastung für ihn und seine Familie: „Meine Mutter wollte den Stall zeitweise gar nicht mehr betreten. So leid tat es ihr, dass immer wieder neugeborene Kälber frühzeitig geschlachtet werden mussten.“

 

Andreas Knutti
Bauer Andreas Knutti leistet einen grossen Beitrag zum langfristigen Erfolg der BVD-Ausrottung.

 

Doch der grosse Aufwand für die BVD-Ausrottung zahlt sich aus. Dank dem Einsatz von motivierten Bauern wie Andreas Knutti ist die BVD in der Schweiz beinahe ausgerottet. Seit Beginn der Ausrottungskampagne ist der Anteil der PI-Tiere unter den neu geborenen Kälbern von über 1,3% auf weniger als 0,1% gesunken. Dies bedeutet, dass weniger als 10 von 10‘000 neugeborenen Kälbern PI-Tiere sind. Fast 99% der Rindviehhaltungen in der Schweiz sind heute frei von BVD. Um auch noch die letzten verbliebenen PI-Tiere aus der Schweizer Rinderpopulation zu entfernen und damit Neuinfektionen zu verhindern, ist es ganz wichtig, dass weiterhin alle Tiere korrekt beprobt und auf BVD getestet werden. Nur dann wird die Krankheit bald ganz aus der Schweizer Rinderpopulation verschwunden sein und Blüemli wird ohne Gefahr einer BVD-Ansteckung den Sommer mit Tieren aus verschiedenen Talbetrieben auf der Alp verbringen können. Die Schweizer Rinderpopulation wird gesünder sein und die durch BVD verursachten jährlichen wirtschaftlichen Schäden in der Höhe von geschätzten 9 Millionen Schweizer Franken werden der Vergangenheit angehören.


Wie es mit Blüemli weitergeht und welche Anstrengungen seitens der Tierhaltenden, Tierärzteschaft und Behörden weiterhin unternommen werden, damit BVD ganz aus der Schweiz verschwindet, lesen Sie in loser Folge auf dieser Seite.


Weitere Informationen finden Sie auf www.stopbvd.ch

Inspektion von schweizerischen Fleisch- und Milchbetrieben durch die Zollunion (Russland, Weissrussland und Kasachstan)

Vom 8.-19.August 2011 weilten sieben russische Inspektorinnen und Inspektoren der Zoll-union in der Schweiz, um zu überprüfen, ob Schweizer Milch- und Fleischbetriebe, die bereits Waren in die Zollunion exportieren oder dies in absehbarerer Zeit beabsichtigen, die gesetzlichen Anforderungen der Zollunion erfüllen. Der eigentlichen Inspektion ging eine lange Vorbereitungsphase voraus. Der  Bund und die Exportbetriebe hatten der Zollunion beachtliche Mengen an Informationen über die zu inspizierenden Betriebe und das Kontrollsystem in der Schweiz  zu übermitteln. Die gesamten Vorbereitungsarbeiten und die Inspektion selbst waren  somit mit einem grossen Aufwand verbunden, stellten aber exemplarisch die gute Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden, Verbände und Betriebe dar. Beteiligt waren vom BVET, BAG, BLK, EDA (CH- Botschaft in Moskau), BLW, SECO, Kantonsvertreter über die Branchenvertreter Milch und Fleisch und die Leitung und Mitarbeiter der inspizierten Betriebe doch etliche Personen.
Neben der Überwachung der Kontrolltätigkeit von Kantonen und Bund stand die Inspektion der Herstellungsbetriebe im Vordergrund.
Exemplarisch für die am Export interessierten Betriebe hatte die Zollunion im Vorfeld elf Milch- und vier Fleischbetriebe ausgewählt, die einer detaillierten Kontrolle sowohl der Do-kumente- als auch der Warenflüsse und insbesondere der Einhaltung ihrer Anforderungen an die Hygiene unterzogen wurden.
 Inspektion im Betrieb (Quelle: Micarna SA)

Die Inspektoren zeigten sich beeindruckt von der technischen Ausrüstung der Firmen und der Schweizer Gastfreundschaft. Sie stellten aber auch Mängel, insbesondere im Bereich der Hygiene und der Dokumentation fest. Systemabweichungen im Bereich der amtlichen Kontrolle der Endprodukte, welche in der Schweiz strukturbedingt anders durchgeführt wer-den als in der Zollunion , wurden als eher kritisch eingestuft.
Inwiefern diese Mängel und Abweichungen die  Exportchancen der Schweizer Firmen beein-trächtigen könnten, ist derzeit schwer abschätzbar. Die  russischen Inspektoren sammelten bei ihrem Schweizer Besuch in erster Linie Daten. Die Entscheidung über die Exportzulas-sung wird aber an höherer Stelle in der Zollunion getroffen werden .  Die Schweiz darf den Schlussbericht in rund 2 Monaten erwarten.

Gruppenfoto Inspektion (Quelle: BVET)

Rotz: Vom Seuchenverdacht zur Entwarnung

Letzte Woche wurde in der Schweiz ein Pferdebetrieb gesperrt, weil der Verdacht bestand, dass ein Pferd mit Rotzerreger infiziert sein und die in der Schweiz seit mehr als 70 Jahren ausgerottete Seuche wieder in die Schweiz gebracht haben könnte. Das betroffene Pferde wurde im Januar aus dem Libanon nach Europa gebracht und gelangte über Frankreich und Deutschland im Mai in die Schweiz in den Kanton Solothurn. Wie erst im Juli bekannt wurde, waren seit Februar im Libanon Fälle von Rotz aufgetreten, so dass umgehend eine Untersuchung des importierten Pferdes angeordnet wurde. Die  Laboruntersuchung im Institut für Veterinärbiologie der Vetsuisse-Fakultät Zürich ergab einen Verdacht auf Rotz.

Rotz ist eine meldepflichtige auszurottende Tierseuche und Zoonose und unterliegt den Bestimmungen der Tierseuchengesetzgebung.  Bei einem Verdacht müssen sofort Massnahmen getroffen werden, die eine mögliche Weiterverbreitung des Erregers verhindern. Das verdächtige Pferd, aber auch diejenigen, die bereits mit ihm in Kontakt gekommen sind, müssen getestet und der betroffene Betrieb muss gesperrt werden. Jeglicher Kontakt mit Pferden aus anderen Betrieben ist verboten. Im aktuellen Fall  musste auch ein Concours, der am Wochenende auf dem Betrieb hätte stattfinden sollen, abgesagt werden. Zudem wurde abgeklärt, ob zum gleichen Zeitpunkt auch noch andere Pferde über die EU aus dem Libanon eingeführt wurden. Ein weiteres Pferd wurde in der Westschweiz gefunden und ebenfalls getestet. Alles in allem sind dies viele Massnahmen, welche nicht nur unter den betroffenen Pferdebesitzern zu grosser Beunruhigung führten.
Heute, eine Woche später, konnte Entwarnung gegeben werden. Alle Referenztests am Internationalen OIE-Referenzlabor in Deutschland fielen negativ aus. Die Sperren konnten aufgehoben werden.

Aber warum erst nach einer Woche? Was passierte dazwischen? Warum müssen alle Proben noch in ein Internationales Referenzlabor? Wir haben mit Prof. Dr. Max M. Wittenbrink, dem Leiter des nationalen Referenzlabors für Rotz im Institut für  Veterinärbakteriologie der Universität Zürich, gesprochen. Was passiert von der ersten Verdachtsmeldung bis vollständige Entwarnung gegeben werden kann? Warum braucht es die Referenztests?

Was ist Rotz überhaupt, wie erkrankt das Pferd?
M. M. Wittenbrink:  Rotz ist eine bakterielle Erkrankung der Einhufer. Die akute Krankheit verläuft als fiebrige Allgemeininfektion, wobei der Erreger in der Schleimhaut des oberen Atmungstraktes, in der Haut aber auch in inneren Organen zahlreiche Infektionsherde mit Knötchenbildung und nachfolgendem geschwürigem Zerfall bilden kann. Tiere mit akutem Rotz verenden 1-2 Wochen nach Ausbruch der Erkrankung. Bei Pferden tritt diese akute Form selten auf; hier verläuft der Rotz meist chronisch oder sogar unerkannt, d.h. es gab und gibt Pferde, die äusserlich völlig gesund erscheinen, dabei aber den Erreger beherbergen und auch ausscheiden können. Dieses Phänomen ist der Grund für die langwierigen Abklärungen und verschiedenen Tests.

Wann gilt ein Pferd als verdächtig? Und was passiert bei einem Verdacht?
M. M. Wittenbrink:  Bei der Einfuhr von Pferden aus Ländern, in denen die Seuche mit Schutz- und Tilgungsmassnahmen nicht so energisch bekämpft wurde, wie in der Schweiz und den angrenzenden europäischen Ländern, besteht die Gefahr, dass der Erreger mit unerkannt infizierten Tieren wieder eingeschleppt werden kann. Bei einer Verdachtsmeldung liefert der Kantonstierarzt eine Blutprobe des verdächtigen Tieres an das nationale Referenzlabor. Hier wird mittels eines von der OIE (Internationales Tierseuchenamt) anerkannten serologischen Diagnostikverfahrens geprüft,  ob im Blut Rotz-Antikörper zu finden sind. Bei infizierten Pferden zeigt dieser erste Test etwa 12-14 Tage nach der Infektion das Vorliegen von Antikörpern gegen den Rotzerreger an. Ein positives Testresultat hat in der Schweiz eine sofortige Sperre des Betriebes zur Folge.  Damit soll verhindert werden, dass sich eventuell weitere Tiere anstecken können. Kontakttiere werden ebenfalls sofort einem Test unterzogen.
Aber dieser eine Test reicht nicht aus, um eine sichere Diagnose zu stellen, die, wenn sie positiv ist, folgenschwere Massnahmen nach sich ziehen würde. Denn seit Anbeginn der serologischen Rotzdiagnostik ist bekannt, dass Pferde verdächtige oder positive Test-Reaktionen zeigen, ohne dass sie tatsächlich mit dem Rotzerreger infiziert sind. Deshalb müssen alle vom schweizerischen Referenzlabor als positiv oder verdächtig eingestuften Proben am internationalen OIE-Referenzlabor in Jena (D) nachgetestet und mit  einem weiteren Test, der als Bestätigungsmethode zur Prüfung fraglicher Resultate entwickelt wurde, überprüft werden. Dieses Verfahren ist gerade bei einem Seuchenverdacht langwierig, weil die Abklärung verdächtiger Befunde mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Erst wenn die Nachprüfung und der Referenztest negativ sind, kann Entwarnung gegeben werden. Solange müssen die Sperrmassnahmen aufrecht erhalten werden, auch wenn die Pferde keine Krankheitssymptome zeigen. Die genauen Abklärungen und Massnahmen sind wichtig, da mit allen Mitteln verhindert werden muss, dass diese folgenreiche Pferdeseuche, die auch den Menschen befallen kann,  in der Schweiz auftritt.

Die Medienmitteilung des Veterinärdienstes zum aktuellen Fall im Kanton Solothurn finden Sie hier

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